Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die Verknüpfung der Emissionshandelssysteme. Genehmigung und Umsetzung (Änderung des CO2-Gesetzes)

Details

ID
20170073
Title
Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die Verknüpfung der Emissionshandelssysteme. Genehmigung und Umsetzung (Änderung des CO2-Gesetzes)
Description
Botschaft vom 1. Dezember 2017 zur Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union über die Verknüpfung der Emissionshandelssysteme und zu seiner Umsetzung (Änderung des CO2-Gesetzes )
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 01.12.2017</b></p><p><b>Bundesrat legt die nächste Etappe der Schweizer Klimapolitik fest </b></p><p><b>An seiner Sitzung vom 1. Dezember 2017 hat der Bundesrat die Botschaft zur Totalrevision des CO2-Gesetzes für den Zeitraum 2021-2030 sowie die Botschaft zur Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union über die Verknüpfung der Emissionshandelssysteme (EHS) verabschiedet. Es handelt sich hierbei um die nächste Etappe der Schweizer Klimapolitik. </b></p><p>Im Oktober 2017 ratifizierte die Schweiz das Klimaübereinkommen von Paris. Damit verpflichtet sie sich, ihre Emissionen gegenüber dem Stand von 1990 zu halbieren (siehe Kasten). In seiner Botschaft vom 1. Dezember 2017 zur Totalrevision des CO2-Gesetzes legt der Bundesrat dar, wie diese Verpflichtung auf nationaler Ebene konkretisiert werden soll. Der Bundesrat will den Übergang zu einer treibhausgasarmen Wirtschaft weiter vorantreiben und dabei auf bewährte Instrumente setzen. Durch eine Weiterführung und punktuelle Verschärfung der Instrumente in den Bereichen Verkehr, Gebäude und Industrie sollen die Treibhausgasemissionen in der Schweiz bis 2030 um mindestens 30 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden. Maximal 20 Prozent sollen im selben Zeitraum über Massnahmen im Ausland erbracht werden. Dadurch verstärkt die Schweiz ihren Beitrag zur Begrenzung der globalen Klimaerwärmung auf weniger als zwei Grad, bzw. sogar auf maximal 1,5 Grad Celsius.</p><p></p><p>Die Massnahmen nach Sektoren</p><p>Im <b>Verkehr</b>, durch den am meisten Treibhausgasemissionen verursacht werden, sollen die Emissionen durch eine Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Treibstoffen sinken. Parallel dazu ist geplant, die CO2-Emissionsvorschriften für neue Fahrzeuge im Einklang mit denjenigen in der Europäischen Union schrittweise weiter zu verschärfen. Der Anteil der Emissionen aus Treibstoffen, der von den Treibstoffimporteuren kompensiert werden muss, kann bis auf 90 Prozent erhöht werden, wobei mindestens 15 Prozent der CO2-Emissionen aus dem Verkehr in der Schweiz zu kompensieren sind. Angerechnet wird dabei auch der Einsatz erneuerbarer Treibstoffe. </p><p>Im <b>Gebäudebereich</b>, dem zweitgrössten Emittenten, wird die CO2-Abgabe auf Brennstoffe weitergeführt. Der Abgabesatz kann auf maximal 210 Franken pro Tonne CO2 erhöht werden. Das über eine Teilzweckbindung der CO2-Abgabe finanzierte Gebäudeprogramm läuft 2025 aus. Sinken die CO2-Emissionen aus diesem Bereich nicht um mindestens 50 Prozent bis 2026 und 2027, werden ab 2029 landesweit einheitliche Grenzwerte für Gebäude eingeführt. </p><p>Für die <b>Industrie,</b> die ihren Treibhausgasausstoss bereits bedeutend reduziert hat, sind zahlreiche flexible Massnahmen vorgesehen. Die Verknüpfung der Emissionshandelssysteme der Schweiz und der EU könnte noch in der laufenden Verpflichtungsperiode (2013-2020) umgesetzt werden. Neu werden daher nebst den grossen, emissionsintensiven Unternehmen auch der Flugverkehr und die fossil-thermischen Kraftwerke in das Emissionshandelssystem einbezogen. Für kleinere Unternehmen besteht weiterhin die Möglichkeit, eine Verminderungsverpflichtung abzuschliessen und im Gegenzug von der CO2-Abgabe befreit zu werden. </p><p>Neu soll auch die <b>Landwirtschaft</b> in die Schweizer Klimapolitik einbezogen werden. Die entsprechenden Massnahmen werden in der Landwirtschaftsgesetzgebung festgelegt.</p><p>Schliesslich enthält der Entwurf Bestimmungen über die<b> Anpassung an den Klimawandel</b>. Bund und Kantone werden ihre Koordination bei der Vorsorge gegen Risiken, bei der Ereignisbewältigung und bei der Ermittlung des Finanzbedarfs verstärken. Am 1. Dezember 2017 genehmigte der Bundesrat auch den Bericht über die Umsetzung der Strategie zur Anpassung an den Klimawandel.</p><p></p><p>Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die Verknüpfung der Emissionshandelssysteme</p><p>Gleichzeitig verabschiedete der Bundesrat am 1. Dezember 2017 die Botschaft zum Abkommen über die Verknüpfung der Emissionshandelssysteme (EHS). Dieses Abkommen wurde am 23. November 2017 im Beisein von Bundespräsidentin Doris Leuthard und EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker unterzeichnet und muss nun von den Parlamenten der beiden Parteien ratifiziert werden. Das EHS ermöglicht die Reduktion der Emissionen in den treibhausgasintensivsten Sektoren (siehe Faktenblatt). Durch die Verknüpfung des Schweizer EHS mit demjenigen der EU erhalten Schweizer Unternehmen Zugang zu einem grösseren Markt und kommen in den Genuss derselben Wettbewerbsbedingungen wie Unternehmen aus dem EU-Raum. Gleichzeitig unterbreitet der Bundesrat die Änderungen des heutigen CO2-Gesetzes, die für die Umsetzung des Abkommens nötig sind. Der Bundesrat strebt an, dass die Verknüpfung der Emissionshandelssysteme noch vor 2020 realisiert werden kann.</p><p></p><p>Emissionen halbieren</p><p>Unter der Klimakonvention der Vereinten Nationen werden die Treibhausgasemissionen im Hoheitsgebiet der einzelnen Staaten erfasst. Ausgehend von diesem Inventar legen die Länder Reduktionsziele fest und messen die erzielten Fortschritte. Gemäss dem Klimaübereinkommen von Paris können die Staaten einen Teil dieser Reduktionen in Drittstaaten erzielen. Das Referenzjahr für die Schweiz ist 1990. Damals beliefen sich die Treibhausgasemissionen der Schweiz auf 53,7 Millionen Tonnen CO2eq (CO2- und Methan-Emissionen, synthetische Gase und Lachgas, umgewandelt in CO2-Äquivalente).Die Schweiz hat sich auf internationaler Ebene verpflichtet, ihre Emissionen bis 2030 gegenüber 1990 zu halbieren. Dies bedeutet eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um 26,9 Millionen Tonnen bis 2030. Die Emissionen im Inland sollen im Vergleich zu 1990 um mindestens 30 Prozent gesenkt werden, also um knapp 18,5 Millionen Tonnen. Unter Berücksichtigung der bereits erzielten und zusätzlich erwarteten Verminderung (Zielwert 2020: minus 20 %) und des technologischen Fortschritts soll die Schweiz ihre inländischen Emissionen zwischen 2021 und 2030 um rund 6,6 Millionen Tonnen CO2eq verringern. Im Ausland sind Verminderungen von 8,5 Millionen Tonnen nötig. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 1. Dezember 2017 zur Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union über die Verknüpfung der Emissionshandelssysteme und zu seiner Umsetzung (Änderung des CO2-Gesetzes )
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    0
    Text
    Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union zur Verknüpfung ihrer jeweiligen Systeme für den Handel mit Treibhausgasemissionen
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union zur Verknüpfung der Emissionshandelssysteme und über seine Umsetzung (Änderung des CO2-Gesetzes)
    Resolutions
    Date Council Text
    03.12.2018 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    07.03.2019 2 Zustimmung
    22.03.2019 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    22.03.2019 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 03.12.2018</b></p><p><b>Nationalrat befürwortet Verknüpfung des Emissionshandels mit der EU </b></p><p><b>Der Nationalrat will den Schweizer CO2-Emissionshandel mit jenem der EU verknüpfen. Er befürwortet die Ratifikation eines entsprechenden Abkommens. Einzig die SVP und die Grünen stellten sich dagegen.</b></p><p>Das Emissionshandelssystem ist ein Instrument der Klimapolitik. Das Ziel ist es, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Der Bund legt eine Obergrenze für CO2-Emissionen fest, die schrittweise gesenkt wird. Entsprechend dieser Grenze werden Emissionsrechte ausgegeben, die zum Ausstoss einer bestimmten Menge CO2 berechtigen.</p><p>Diese Rechte sind handelbar: Wenn ein Unternehmen mehr Treibhausgase ausstösst als es darf, muss es die fehlenden Emissionsrechte auf dem Markt kaufen. Wenn es weniger Treibhausgase ausstösst, kann es die überzähligen Rechte verkaufen.</p><p>In der Schweiz sind derzeit 54 CO2-intensive Unternehmen ins System eingebunden. Dieses funktioniert jedoch hierzulande schlecht, weil der Markt zu klein ist. Von der Verknüpfung verspricht sich der Bundesrat einen Zugang für Schweizer Unternehmen zu einem grösseren Markt. Zudem kämen diese in den Genuss derselben Wettbewerbsbedingungen wie Unternehmen aus dem EU-Raum.</p><p></p><p>Breite Unterstützung für Abkommen</p><p>Im Nationalrat war das Abkommen am Montag weitgehend unbestritten. Ein nationaler Alleingang mache keinen Sinn, argumentierte Stefan Müller-Altermatt (CVP/SO) im Namen der Kommission. Mit der Verknüpfung würden die Schweizer Unternehmen Zugang zu einem viel grösseren Markt erhalten.</p><p>Gegen das Abkommen stellten sich SVP und Grüne - jedoch aus unterschiedlichen Gründen. Bastian Girod (Grüne/ZH) kritisierte, der Emissionshandel funktioniere auch in der EU nicht und sei umweltpolitisch nicht sinnvoll. Christian Imark (SVP/SO) warnte, die Schweiz werde wegen der dynamischen Rechtsentwicklung später nichts mehr zu sagen haben. Der Nationalrat entschied mit 118 zu 72 Stimmen, auf das Geschäft einzutreten.</p><p></p><p>Keine Doppelbelastung für Luftfahrt</p><p>Mit dem Abkommen werden auch die Emissionen der Luftfahrt ins schweizerische System einbezogen. Davon betroffen wären jedoch lediglich Inlandflüge sowie Flüge von der Schweiz in ein Land des Europäischen Wirtschaftsraums.</p><p>Damit eine Doppelbelastung der Luftfahrt vermieden wird, hat der Nationalrat eine Sonderbestimmung ins Abkommen eingefügt. Diese gilt für den Fall, dass die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation eine Kompensationspflicht für die internationale Luftfahrt einführt. Andernfalls müsste der Bundesrat eine neue Vorlage ausarbeiten.</p><p>Einzig die SVP wollte die Luftfahrt ganz vom Abkommen ausnehmen. Es brauche ein globales Abkommen, das auch die Wachstumsmärkte abdecke, forderte Thomas Hurter (SH). Der Rat lehnte den Minderheitsantrag mit 123 zu 58 Stimmen deutlich ab.</p><p></p><p>Streitpunkt Gaskombikraftwerke</p><p>Zu reden gab der Vorschlag der Kommission, die Rückerstattung der CO2-Abgabe bei Gaskombikraftwerken einzuschränken. Konkret soll diese nur soweit erfolgen, wie der CO2-Preis einen Mindestpreis übersteigt. Dieser richtet sich nach dem Mittelwert der externen Kosten abzüglich den Auktionskosten für die abgegebenen Emissionsrechte.</p><p>Eine Minderheit fürchtete, die Stromversorgung könnte dadurch gefährdet sein. Am Ende folgte der Rat der Kommission knapp mit 92 zu 91 Stimmen.</p><p>Bei der kostenlosen Zuteilung von Emissionsrechten für Anlagen setzte sich die Kommission ebenfalls durch - mit 93 zu 90 Stimmen. FDP und SVP forderten, dass nicht nur die Treibhausgaseffizienz berücksichtigt wird, sondern auch produktionsspezifische Eigenheiten und die kostenlose Zuteilung in der EU.</p><p>Der Nationalrat lehnte es zudem mit 93 zu 91 Stimmen ab, die Kompetenz des Bundesrates bei den Emissionsrechten einzuschränken. Nach dem Willen der Ratsmehrheit kann dieser weiterhin einen Teil der Emissionsrechte versteigern, falls sich deren Menge auf dem Markt aus wirtschaftlichen Gründen erhöht.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 07.03.2019</b></p><p><b>Parlament befürwortet Verknüpfung des Emissionshandels mit der EU </b></p><p><b>Nach dem Nationalrat hat der Ständerat der Verknüpfung des Schweizer CO2-Emissionshandelssystem mit jenem der EU zugestimmt. Er sprach sich am Donnerstag oppositionslos für die Ratifikation des Abkommens aus.</b></p><p>Das Emissionshandelssystem ist ein Instrument der Klimapolitik. Ziel ist es, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Der Bund legt eine Obergrenze für CO2-Emissionen fest, die schrittweise gesenkt wird. Entsprechend dieser Grenze werden Emissionsrechte ausgegeben, die zum Ausstoss einer bestimmten Menge CO2 berechtigen.</p><p>Diese Rechte sind handelbar: Wenn ein Unternehmen mehr Treibhausgase ausstösst als es darf, muss es die fehlenden Emissionsrechte auf dem Markt kaufen. Wenn es weniger Treibhausgase ausstösst, kann es die überzähligen Rechte verkaufen.</p><p></p><p>Zu kleiner Markt</p><p>In der Schweiz sind derzeit 54 CO2-intensive Unternehmen ins System eingebunden, im Gegenzug sind sie von der CO2-Abgabe befreit. Dieses System funktioniert jedoch hierzulande schlecht, weil der Markt zu klein ist. Die Industrie warte schon lange auf die Verknüpfung, sagte Kommissionssprecher Roland Eberle (SVP/TG).</p><p>Sie verspreche sich davon gleiche Wettbewerbsbedingungen wie Unternehmen aus dem EU-Raum. Dort sind rund 11'000 Unternehmen angeschlossen - auch der Luftverkehr. Damit betreibt die EU das grösste Emissionshandelssystem der Welt.</p><p>Im Nationalrat hatten sich die Grünen kritisch gegenüber dem Abkommen geäussert, weil das System ihrer Ansicht nach klimapolitisch nicht sinnvoll ist. Auch Ständerat Robert Cramer (Grüne/GE) sprach von einem "Schwindel". Das System würde funktionieren, wenn die Emissionsrechte knapp bemessen wären. Das sei aber nicht der Fall, darum gebe es keinen Anreiz, die Emissionen zu reduzieren.</p><p>Im Nationalrat hatte sich die SVP gegen die dynamische Rechtsübernahme gewehrt. Im Ständerat gab es keine entsprechenden Wortmeldungen. Die kleine Kammer übernahm auch die Änderungen, die der Nationalrat beschlossen hatte.</p><p></p><p>Sonderregel für Luftfahrt</p><p>Eine davon betrifft die Luftfahrt. Deren Emissionen werden mit dem Abkommen ins schweizerische System einbezogen. Davon betroffen wären nur Inlandflüge sowie Flüge von der Schweiz in ein Land des Europäischen Wirtschaftsraums. Die Räte haben eine Bestimmung ins CO2-Gesetz eingefügt, die eine Doppelbelastung der Luftfahrt verhindern soll. Eine solche droht, wenn die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation eine Kompensationspflicht einführen würde.</p><p>Abgesegnet hat der Ständerat auch den Entscheid des Nationalrats, die Rückerstattung der CO2-Abgabe bei Gaskombikraftwerken einzuschränken. Diese soll nur soweit erfolgen, wie der CO2-Preis einen Mindestpreis übersteigt. Dieser richtet sich nach dem Mittelwert der externen Kosten abzüglich den Auktionskosten für die abgegebenen Emissionsrechte.</p><p>Er verbleiben keine Differenzen, die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmung. Weil es sich Kooperations- und nicht um ein Marktzugangsabkommen handelt, steht der Verknüpfung europapolitisch nichts im Weg.</p>
Updated
09.04.2025 00:10

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