Sicherere Strassen jetzt!

Details

ID
20170304
Title
Sicherere Strassen jetzt!
Description
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates vom 19.01.2021</b></p><p>Zur Umsetzung der Standesinitiative Tessin. Sichere Strassen jetzt! (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20170304">17.304</a>) unterbreitet die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) ihrem Rat einen Gesetzesentwurf, welcher zum Ziel hat, die Verkehrssicherheit im alpenquerenden Transitverkehr zu erhöhen. </p><p>Die Tessiner Standesinitiative fordert Mindeststandards für die Sicherheitssysteme der Lastwagen, um die Sicherheit auf den Transitstrassen im Alpengebiet zu erhöhen. Die Kommission hat an ihrer Sitzung von den Vernehmlassungsergebnissen Kenntnis genommen. Mit 15 zu 10 Stimmen hat sie beschlossen, am Vorentwurf festzuhalten und dem Nationalrat einen Entwurf zur Revision des Strassenverkehrsgesetzes zu unterbreiten. Die Gesetzesrevision sieht vor, dass für schwere Motorwagen auf den Transitstrassen im Alpengebiet eine Ausrüstungspflicht für unfallvermindernde Assistenzsysteme gelten soll. Für bestimmte nicht grenzüberschreitende Transporte soll der Bundesrat eine längere Frist vorsehen können.</p><p>Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die vorgeschlagene Änderung des Strassenverkehrsgesetzes das Gefahrenpotenzial des Schwerverkehrs in den Alpen verringert und auf diese Weise der hohe Sicherheitsstandard auf den Schweizer Strassen weiter verbessert werden kann. Eine Minderheit beantragt Nichteintreten. In ihren Augen ist der gesetzliche Handlungsbedarf ungenügend begründet und die Nachrüstung von Fahrzeugen wäre für das Transportgewerbe aus technischer und wirtschaftlicher Sicht kaum verhältnismässig.</p><p>Eine weitere Minderheit beantragt, die Möglichkeit einer längeren Frist für die Südschweiz und das Wallis aus der Vorlage zu streichen. Sie weist darauf hin, dass diese Ausnahmen die Wirksamkeit der Massnahmen reduzieren und der Rechtsgleichheit widersprechen. Aus Sicht der Kommissionsmehrheit entlastet die längere Frist die in den Alpenkantonen tätigen Speditionsunternehmen und stellt die Versorgung der Berggebiete sicher.</p><p></p><p><b>Stellungnahme des Bundesrates vom 26.02.2021</b></p><p>Der Bundesrat teilt das Hauptanliegen der Vorlage. Die weitere Verbesserung der Verkehrssicherheit ist dem Bundesrat ein grosses Anliegen. (...)</p><p>Der Bundesrat beantragt Zustimmung zum Entwurf der KVF-N, jedoch mit folgender Änderung:</p><p>Art. 45a Abs. 3 Streichen</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    08.01.2018 0 Folge geben (Erstrat)
    08.01.2018 0 Folge geben (Erstrat)
    06.11.2018 0 Folge geben (Erstrat)
    06.11.2018 0 Folge geben (Erstrat)
    19.03.2021 1 Fristverlängerung
    19.03.2021 1 Bis zur Frühjahrssession 2023.
  • Number
    1
    Text
    Strassenverkehrsgesetz (SVG)
    Resolutions
    Date Council Text
    03.06.2021 1 Beschluss gemäss Entwurf
    28.09.2021 2 Zustimmung
    01.10.2021 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    01.10.2021 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 03.06.2021</b></p><p><b>Nationalrat will strengere Sicherheitsregeln im Alpentransit</b></p><p><b>Lastwagen und Cars sollen künftig nur noch auf Transitstrassen durch die Schweizer Alpen fahren dürfen, wenn sie mit modernen Fahrassistenzsystemen ausgerüstet sind. Der Nationalrat begrüsst eine entsprechende Gesetzesänderung.</b></p><p>Angestossen hatte die Vorlage der Kanton Tessin mit einer Standesinitiative mit dem Titel "Sicherere Strassen jetzt!". In der Folge arbeitete die Verkehrskommission des Nationalrats (KVF-N) einen Gesetzesentwurf aus.</p><p>Demnach sollen Lastwagen und Busse nur noch durch Tunnels und über Pässe in den Alpen fahren dürfen, wenn sie über modernste Sicherheitsassistenzsysteme verfügen. Damit soll die Verkehrssicherheit im alpenquerenden Transitverkehr erhöht werden.</p><p>Die grosse Kammer hat am Donnerstag der Vorlage zugestimmt - mit 112 zu 77 Stimmen. "Das Projekt geht zugunsten der Strassensicherheit der ganzen Schweiz", sagte Kommissionssprecher Marco Romano (Mitte/TI).</p><p>Dagegen stimmten Vertreterinnen und Vertreter der SVP- und der FDP-Fraktion. Die Vorlage sei nicht mit dem EU-Landverkehrsabkommen vereinbar, sagte Christian Wasserfallen (FDP/BE). "Wollen wir diese zusätzliche Baustelle wirklich eröffnen?" Zudem seien die geplanten Regeln kontraproduktiv, weil ausländische Camionneure oft höhere Standards erfüllen müssten.</p><p><b></b></p><p>Umstrittene Ausnahmeregel</p><p>Die Mehrheit im Nationalrat sah es anders. Konkret sollen die Assistenzsysteme spätestens fünf Jahre, nachdem sie für die Erteilung der Typengenehmigung oder die Fahrzeugprüfung obligatorisch geworden sind, auf den Transitachsen im Alpengebiet vorgeschrieben sein.</p><p>Gelten soll dies am Gotthard, am San Bernardino, auf der Simplon-Passstrasse und am Grossen St. Bernhard. Für bestimmte nicht grenzüberschreitende Transporte soll der Bundesrat eine längere Frist vorsehen können.</p><p>Mit dieser Sonderregelung ist der Bundesrat, der die Vorlage ansonsten begrüsst, nicht einverstanden. Wie eine Minderheit der KVF-N beantragte er, die Möglichkeit einer längeren Frist für die Südschweiz und das Wallis aus der Vorlage zu streichen.</p><p>Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga wies darauf hin, dass diese Ausnahmen der Rechtsgleichheit widersprechen. "Eine Privilegierung des Binnenverkehrs ist mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz nicht vereinbar und lässt sich auch materiell nicht begründen."</p><p><b></b></p><p>Aussage gegen Aussage</p><p>Der Bundesrat stützt sich auf ein im Auftrag des Bundesamts für Strassen (Astra) erstelltes Rechtsgutachten. Demnach stellt eine Sonderbehandlung, wie sie in der Vorlage vorgesehen ist, eine verbotene Diskriminierung aufgrund der Nationalität dar. Diese stehe nicht in Einklang mit dem Landverkehrsabkommen (LVA) zwischen der Schweiz und der EU.</p><p>Aus Sicht der Mehrheit im Nationalrat entlastet die längere Frist dagegen die in den Alpenkantonen tätigen Speditionsunternehmen und stellt die Versorgung der Berggebiete sicher. Die Vereinbarkeit mit dem EU-Recht sei gewährleistet. Da sich die Mindeststandards auf einzelne Strecken beschränkten und mit der Verkehrssicherheit begründet würden, seien Nichtdiskriminierung und Verhältnismässigkeit gegeben.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 28.09.2021</b></p><p><b>Parlament will strengere Sicherheitsregeln beim Alpentransit</b></p><p><b>Lastwagen und Cars sollen künftig nur noch auf Transitstrassen durch die Schweizer Alpen fahren dürfen, wenn sie mit modernen Fahrassistenzsystemen ausgerüstet sind. Auch der Nationalrat begrüsst als Zweitrat eine entsprechende Gesetzesänderung. Umstritten war eine Ausnahmeregel für den Binnenverkehr.</b></p><p>In der Schlussabstimmung hiess der Ständerat das Gesetz mit 29 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung gut. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung.</p><p>Angestossen hatte die Vorlage der Kanton Tessin mit einer Standesinitiative mit dem Titel "Sicherere Strassen jetzt!". In der Folge arbeitete die Verkehrskommission des Nationalrats (KVF-N) einen Gesetzesentwurf aus.</p><p>Demnach sollen Lastwagen und Busse nur noch durch Tunnels und über Pässe in den Alpen fahren dürfen, wenn sie über modernste Sicherheitsassistenzsysteme verfügen. Damit soll die Verkehrssicherheit im alpenquerenden internationalen Transitverkehr erhöht werden.</p><p></p><p>Erfolgloser Angriff</p><p>Eine Minderheit im Ständerat beantragte erfolglos, nicht auf die Vorlage einzutreten. Hansjörg Knecht (SVP/AG) erklärte, dass diese Änderung des Strassenverkehrsgesetz mehr Schaden als Nutzen bringen würde. Die Initiative sei vor fünf Jahren eingereicht worden. </p><p>Heute geschehe die Ausstattung mit modernen Fahrassistenzsystemen von internationalen Unternehmen so oder so. Die Binnentransporteure würden jedoch unter dieser Regelung leiden. Zudem sei ein Konflikt mit der EU zu erwarten, wenn die Schweiz diese Regelung einführe.</p><p>Mathias Zopfi (Grüne/GL) argumentierte für ein Eintreten auf die Vorlage. Viele schwere Unfälle könnten mit den modernen Fahrassistenzsystemen vermieden werden, sagte er. Der Rat beschloss in der Folge mit 27 zu 10 bei 2 Enthaltungen Eintreten.</p><p></p><p>Streit um Frist</p><p>In der Detailberatung umstritten war eine Ausnahmeregel für den Binnenverkehr. Konkret sollen die Assistenzsysteme für das Befahren der Transitstrassen im Alpengebiet spätestens fünf Jahre, nachdem sie für die Erteilung der Typengenehmigung oder die Fahrzeugprüfung obligatorisch geworden sind, auf den Transitachsen im Alpengebiet vorgeschrieben sein.</p><p>Gelten soll dies am Gotthard, am San Bernardino, auf der Simplon-Passstrasse und am Grossen St. Bernhard. Für bestimmte nicht grenzüberschreitende Transporte soll der Bundesrat eine längere Frist vorsehen können.</p><p>Eine Minderheit des Ständerates wollte diese Kann- und eine Muss-Formulierung umwandeln. Knecht argumentierte, Binnentransporteuere würden sonst erheblich geschädigt. Sie betrieben in der Regel ältere Fuhrparks, weil sie kürzere Distanzen bedienten. Deshalb seien sie auch seltener mit neusten Sicherheitssystemen ausgerüstet. Ihnen müsse man die notwendige Umstellungszeit einräumen.</p><p></p><p>"Nicht gerade schmeichelhaft"</p><p>Es mache keinen Unterschied, ob ein Lastwagen ein Schweizer oder ein Ausländer-Nummernschild habe, wenn es um die Sicherheit gehe, wehrte sich Verkehrsministerin Sommaruga gegen diese Pflicht. Im übrigen seien die Befunde von Knecht "nicht gerade schmeichelhaft für das einheimische Gewerbe.</p><p>"Eine Privilegierung des Binnenverkehrs ist mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz nicht vereinbar und lässt sich auch materiell nicht begründen", sagte die Magistratin weiter.</p><p>Von einer zwingenden Formulierung wollte die Mehrheit des Ständerates schliesslich mit 23 zu 15 Stimmen bei 1 Enthaltung nichts wissen.</p>
Updated
09.04.2025 00:00

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