Verlängerung der Befristung der Steuererleichterungen für Erdgas, Flüssiggas und biogene Treibstoffe
Details
- ID
- 20170405
- Title
- Verlängerung der Befristung der Steuererleichterungen für Erdgas, Flüssiggas und biogene Treibstoffe
- Description
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates vom 25.06.2019</b></p><p>Mit 22 zu 2 Stimmen hat die Kommission einen Entwurf zur Änderung des Mineralölsteuer-, Umweltschutz- und CO2-Gesetzes im Rahmen der parlamentarischen Initiative <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20170405">17.405</a> verabschiedet. Diese betrifft die seit dem 1. Juli 2008 gewährten Steuererleichterungen für umweltschonende Treibstoffe. Die Förderung läuft am 30. Juni 2020 aus, sie soll allerdings in anderer Form weitergeführt werden; der Bundesrat hat in seiner Vorlage zur Totalrevision des CO2-Gesetzes (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20170071">17.071</a>) einen entsprechenden Vorschlag gemacht. Die Totalrevision wird voraussichtlich nicht rechtzeitig in Kraft treten. Die Kommission hat deshalb eine Gesetzesänderung erarbeitet, die die Steuererleichterungen sowie die bis Ende 2020 befristeten Instrumente des geltenden CO2-Gesetzes bis zum Inkrafttreten der bevorstehenden Totalrevision, jedoch spätesten bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Zudem wird mit der Vorlage die bisherige steuerliche Ungleichbehandlung von verflüssigten und gasförmigen Gasen behoben. Mehrere starke Minderheiten wollen sicherstellen, dass verschiedene Massnahmen zur Reduktion von CO2-Emissionen über 2021 weitergeführt und verschärft werden (Verminderung der Emissionen gegenüber 1990 um jährlich 3 Prozent), falls keine Totalrevision des CO2-Gesetzes erfolgen sollte. Eine Minderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten.</p><p></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 21.08.2019</b></p><p><b>Die Schweiz soll ihren Klimazielen auch bei einer verspäteten Einführung des überarbeiteten CO2-Gesetzes ohne Unterbruch nachkommen können. Deshalb will die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) zentrale, aber bis Ende 2020 befristete Instrumente des Klimaschutzes bis Ende 2021 verlängern. Es geht dabei um Elemente des CO2-Gesetzes, des Mineralölsteuergesetzes und des Umweltschutzgesetzes. In seiner Stellungnahme vom 21. August 2019 unterstützt der Bundesrat den durch die UREK-N erarbeiteten Entwurf zur Anpassung dieser Gesetze. Er zieht jedoch ein Inkrafttreten des totalrevidierten CO2-Gesetzes auf den 1. Januar 2021 der entworfenen Zwischenlösung vor. </b></p><p>Die Schweiz fördert seit 2008 umweltschonende Treibstoffe mit Erleichterungen bei der Mineralölsteuer. Diese sind gemäss Mineralölsteuergesetz (MinöStG) bis Ende Juni 2020 befristet. Die parlamentarische Initiative "Verlängerung der Befristung der Steuererleichterungen für Erdgas, Flüssiggas und biogene Treibstoffe" (17.405) von Nationalrat Thierry Burkart (FDP/AG) forderte die Verlängerung dieser Steuererleichterungen bis Ende 2030.</p><p>Die UREK-N hat die Initiative im engen Zusammenhang mit dem CO2-Gesetz nach 2020 geprüft und kam zum Schluss, dass neben dem Mineralölsteuergesetz (MinöStG) auch das bestehende CO2-Gesetz anzupassen sei. Damit die Schweiz ihre Massnahmen zur Emissionsverminderung auch bei einem verspäteten Inkrafttreten des totalrevidierten CO2-Gesetzes fortsetzen kann, will die Umweltkommission die Instrumente des geltenden Gesetzes, die bis Ende 2020 befristet sind, bis Ende 2021 verlängern. </p><p>Um Rechtssicherheit zu gewährleisten, schlägt die UREK-N vor, die Steuererleichterungen für biogene Treibstoffe ab Juni 2020 ebenfalls bis Ende 2021 weiterzuführen. Da die Zulassungsbedingungen dieser Treibstoffe im Umweltschutzgesetz (USG) geregelt sind, soll dieses zusammen mit dem MinöStG angepasst werden. Die Verlängerung der Gesetze gilt bis zum Inkrafttreten des revidierten CO2-Gesetzes, längstens aber bis Ende 2021. </p><p>Eine Weiterführung der Steuererleichterungen bis 2030 lehnte die UREK-N hingegen ab. Dies vor allem aufgrund sich abzeichnender Steuerausfälle bei der Mineralölsteuer. Zur Ablösung der Steuererleichterungen sollen ab 2022 die erneuerbaren Treibstoffe im Rahmen des totalrevidierten CO2-Gesetzes über die Kompensationspflicht für die Importeure fossiler Treibstoffe gefördert werden. </p><p>Im Juni 2019 unterbreitete die UREK-N dem Bundesrat den Entwurf zur Anpassung des geltenden CO2-Gesetzes, des MinöStG und des USG zur Stellungnahme. Der Bundesrat beantragt dem Parlament die Zustimmung zur Vorlage. Er hält aber fest, dass ein rechtzeitiges Inkrafttreten des totalrevidierten CO2-Gesetzes auf den 1. Januar 2021 gegenüber der entworfenen Zwischenlösung klar zu bevorzugen sei.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Resolutions
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Date Council Text 19.02.2018 0 Folge geben (Erstrat) 19.02.2018 0 Folge geben (Erstrat) 19.03.2018 0 Zustimmung 19.03.2018 0 Zustimmung
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Verlängerung der Befristung der Steuererleichterungen für Erdgas, Flüssiggas und biogene Treibstoffe und über die Änderung des Bundesgesetzes über die Reduktion der CO2-Emissionen
- Resolutions
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Date Council Text 09.09.2019 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 02.12.2019 2 Abweichung 09.12.2019 1 Zustimmung 20.12.2019 2 Annahme in der Schlussabstimmung 20.12.2019 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 09.09.2019</b></p><p><b>Wahlkampfthema "Klima" erhitzt im Nationalrat die Gemüter </b></p><p><b>Auf Erdgas, Flüssiggas und biogenen Treibstoffen sollen weiterhin Steuererleichterungen gewährt werden. Der Nationalrat hat sich am Montag dafür ausgesprochen, die geltenden Regeln zu verlängern - und eine Grundsatzdebatte zum Klimaschutz geführt.</b></p><p>Umstritten war, ob sich der Rat auf das Schliessen einer drohenden Gesetzeslücke bei den Treibstoffen beschränken oder darüber hinaus Massnahmen zum Klimaschutz beschliessen sollte.</p><p>Eigentlich standen Steuererleichterungen für umweltschonende Treibstoffe zur Debatte, die seit Juli 2008 gewährt werden. Die Förderung läuft Ende Juni 2020 aus. Zwar soll sie in anderer Form weitergeführt werden. Das totalrevidierte CO2-Gesetz - über das gegen Ende der Session der Ständerat beraten wird - tritt aber voraussichtlich nicht rechtzeitig in Kraft.</p><p></p><p>Nur ein Überbrückungsgesetz</p><p>Die Steuererleichterungen sollen deshalb bis zum Inkrafttreten des revidierten Gesetzes verlängert werden, längstens bis Ende Dezember 2021. Zudem soll die bisherige steuerliche Ungleichbehandlung von verflüssigten und gasförmigen Gasen behoben werden.</p><p>Alternative Treibstoffe seien aus zwei Gründen wichtig, stellte Kommissionssprecher Peter Schilliger (FDP/LU) fest. Zum einen leisteten sie einen Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen, da sie weniger CO2 freisetzten als Benzin und Diesel. Zum anderen funktionierten alternative Treibstoffe als Ausgleichsmassnahme für Erdölimporteure, welche Importe kompensieren müssten. </p><p></p><p>Taten statt Worte</p><p>Die Verlängerung war im Grunde nicht umstritten. Umstritten waren aber die Anträge der Kommissionsminderheiten von linker Seite und aus der Mitte, im Sinne des Klimaabkommens von Paris und mit Blick auf die anstehende Totalrevision des CO2-Gesetzes auch andere Instrumente zu verlängern beziehungsweise zu verstärken. Das sei nur konsequent, befanden die Befürworterinnen und Befürworter. Hier biete sich die Gelegenheit, vorwärts zu machen.</p><p>Die SVP und die FDP sahen das anders. Es gehe um die Schliessung einer Gesetzeslücke, alles andere sei im Rahmen der CO2-Gesetzes zu diskutieren befanden sie. Die Anträge seien nicht redlich, kritisierte Christian Wasserfallen (FDP/BE). Von linker Seite wurde der FDP daraufhin vorgeworfen, den grünen Worten keine Taten folgen zu lassen. Offenbar sei für die FDP nie der richtige Zeitpunkt, stellte Roger Nordmann (SP/VD) fest. Angesichts des Klimawandels eile es aber.</p><p></p><p>Nur eine Show</p><p>Die SVP stellte sich wegen der Minderheitsanträge gegen die gesamte Vorlage. Sie beantragte dem Rat, gar nicht erst darauf einzutreten. Die Anträge von linker Seite dienten bloss der Show, kritisierte Christian Imark (SVP/SO). Bastien Girod (Grüne/ZH) erwiderte, der Show diene viel mehr der Nichteintretensantrag. </p><p>Stefan Müller Altermatt (CVP/SO) zeigte sich verwundert, dass sich die SVP gegen die Fortführung von Steuererleichterungen stelle. Das sei wirtschaftsfeindlich. Hier biete sich ausserdem die Gelegenheit, Pflöcke einzuschlagen und ein "Klimagesetz light" zu beschliessen - "egal, was nachher mit dem CO2-Gesetz geschieht".</p><p></p><p>"Krankhafte Klimareligion"</p><p>Mehrere Redner fragen Imark, ob er den menschengemachten Klimawandel anerkenne oder nicht. Er antwortete darauf nicht direkt, sondern stellte fest, der Schweizer CO2-Ausstoss mache einen äusserst geringen Teil des weltweiten Ausstosses aus. Es handle sich um dreizehn Tausendstel. Das "Theater", das veranstaltet werde, stehe in keinem Verhältnis dazu. </p><p>Walter Wobmann (SVP/SO) sprach von einer "krankhaften Klimareligion". Giord erwiderte, es gehe um Wissenschaft, nicht Religion. "Wenn Sie die ETH als Kirche bezeichnen, ist das Ihr Problem." Jedes Land müsse seinen Beitrag leisten. </p><p></p><p>"Die Zeit drängt"</p><p>Umweltministerin Simonetta Sommaruga warnte ihrerseits vor möglichen unbeabsichtigten Folgen, sollte der Rat in diesem Rahmen Massnahmen vorwegnehmen: Es könnte als Vorwand dienen, die Totalrevision des CO2-Gesetzes zu verzögern.</p><p>Sie stellte aber gleichzeitig klar, dass die Zeit für Massnahmen dränge. Es handle sich um eine der grössten gesellschaftlichen Herausforderungen. Der Bundesrat hatte vor kurzem beschlossen, dass die Schweiz im Jahr 2050 unter dem Strich kein CO2 mehr ausstossen soll.</p><p></p><p>Keine raschere Senkung</p><p>Am Ende folgte der Rat der Mehrheit seiner Kommission und ging nicht weit über die Verlängerung der Steuererleichterungen hinaus. Er verankerte im Gesetz lediglich, dass die Treibhausgasemissionen im Inland im Jahr 2021 um weitere 1,5 Prozent gegenüber 1990 zu vermindern sind. </p><p>Ein Antrag, die Emissionen um jährlich 3 Prozent zu vermindern, scheiterte mit 99 zu 91 Stimmen bei 1 Enthaltung. Die Befürworterinnen und Befürworter argumentierten vergeblich, dies entspräche bloss den Vorgaben des Klimaabkommens von Paris. Abgelehnt hat der Rat auch strengere Vorgaben für die Neuwagenflotte.</p><p>In der Gesamtabstimmung hiess er die Vorlage, die seine Kommission ausgearbeitet hatte, mit 191 zu 0 Stimmen gut.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 02.12.2019</b></p><p><b>Ständerat gegen "Klimagesetz light" als Übergangslösung </b></p><p><b>Der Ständerat will nicht sicherstellen, dass die Schweiz beim CO2-Ausstoss auf dem Absenkpfad bleibt, wenn das revidierte CO2-Gesetz verzögert in Kraft tritt. Er hat Vorschläge seiner Kommission für ein "Klimagesetz light" als Übergangslösung abgelehnt.</b></p><p>Mit 28 zu 13 Stimmen sprach sich der Rat dagegen aus, die heutigen Klimainstrumente so zu verlängern und so zu verstärken, dass die Schweiz den eingeschlagenen Weg fortsetzt. Er reduzierte die Vorlage auf den Punkt, um den es ursprünglich ging: Steuererleichterungen für umweltschonende Treibstoffe, die seit Juli 2008 gewährt werden.</p><p>Die Förderung läuft Ende Juni 2020 aus. Zwar soll sie in anderer Form weitergeführt werden. Das totalrevidierte CO2-Gesetz - über das im Parlament noch debattiert wird - tritt aber voraussichtlich nicht rechtzeitig in Kraft.</p><p></p><p>Verlängerung bis Ende 2023</p><p>Wie der Nationalrat hat sich der Ständerat deshalb dafür ausgesprochen, die geltenden Regeln zu verlängern: Auf Erdgas, Flüssiggas und biogenen Treibstoffen sollen weiterhin Steuererleichterungen gewährt werden.</p><p>Der Ständerat will aber die Steuererleichterungen nicht nur bis Ende 2021, sondern bis Ende 2023 verlängern. Damit blieben dem Parlament und der Branche genügend Zeit für die neue Regelung, hiess es im Rat. Die Vorlage geht mit dieser Differenz zurück an den Nationalrat.</p><p></p><p>Stärkere Reduktion der Emissionen</p><p>Die Ständeratskommission hatte sich dafür ausgesprochen, aus der Vorlage ein umfassendes Übergangsgesetz zu machen - mit einer Verschärfung bestehender Massnahmen.</p><p>Damit wollte sie sicherstellen, dass die Schweiz auch dann auf dem Absenkpfad bleibt, wenn sich die Beratungen zum totalrevidierten CO2-Gesetz verzögern. Weil der Nationalrat das Gesetz vor einem Jahr abgelehnt hat, haben sie sich bereits verzögert. Die Übergangslösung sollte so lange gelten, bis das neue CO2-Gesetz in Kraft tritt.</p><p></p><p>"Nicht fair"</p><p>Im Rat obsiegte aber die Minderheit der Kommission. Deren Vertreter argumentierten, es gehe nicht an, wichtige Massnahmen aus dem CO2-Gesetz - über das die Räte noch beraten - schon vorwegzunehmen.</p><p>Ruedi Noser (FDP/ZH) betonte, dass er in der Herbstsession für ein griffiges CO2-Gesetz gestimmt habe. Er sei auch überzeugt, dass man die Bevölkerung dafür gewinnen könne. Aber dann müsse man hinstehen - und nicht Regeln durch die Hintertüre einführen. Die Gegner würden so gewissermassen gezwungen, zwei Referenden zu ergreifen. "Das ist doch nicht fair", sagte Noser und fragte: "Ist das Ihre Auffassung von Demokratie?"</p><p></p><p>Für Randregionen nicht tragbar</p><p>Daneben führten die Gegner den mit einer der Massnahmen verbundenen höheren Benzinpreis ins Feld. Für die aufs Auto angewiesene ländliche Bevölkerung sei die Erhöhung nicht tragbar, sagte etwa Beat Rieder (CVP/VS).</p><p>Der Bundesrat stellte sich auf die Seite der Befürworter. Umweltministerin Simonetta Sommaruga argumentierte, eine Fortsetzung und Verstärkung der Klimainstrumente sei nötig für eine kohärente Klimapolitik. Sie warnte vor einer "Stop-and-go"-Politik, die auch für die Wirtschaft schlecht wäre. Das Verminderungsziel etwa müsse angepasst werden, da alle Instrumente darauf bezogen seien.</p><p></p><p>3 Prozent pro Jahr</p><p>Konkret wollte die Kommissionsmehrheit, dass die Emissionen ab 2021 jährlich um 3 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden, damit die Schweiz bis 2030 ihr 50-Prozent-Reduktionsziel gemäss dem Pariser Klimaabkommen erreichen kann. 1,25 Prozent sollten durch Massnahmen im Ausland vermindert werden können.</p><p>Ebenfalls um jährlich 3 Prozent sollten die Emissionen von Fahrzeugen verringert werden. Damit dies gelingt, sollten die Importeure fossiler Treibstoffe ihre Emissionen gemäss einem jährlich um 5 Prozent steigenden Höchstsatz kompensieren müssen.</p><p></p><p>Benzin teurer</p><p>Das würde sich auf den Preis von Benzin und Diesel niederschlagen. Der zulässige Aufschlag auf die Treibstoffpreise würde sich pro Jahr um einen Rappen erhöhen, bis ein Maximum von 10 Rappen erreicht ist. Schliesslich sollte der Maximalsatz für die CO2-Abgabe auf Brennstoffe pro Jahr um 10 Franken pro Tonne CO2 erhöht werden können.</p><p>Diese Massnahmen werden nun nicht im Übergangsgesetz verankert. Anders als der Nationalrat hat der Ständerat indes dem totalrevidierten CO2-Gesetz, das solche Massnahmen enthält, bereits zugestimmt. Er habe in der Herbstsession ein Gesetz verabschiedet, das sich sehen lassen könne, sagte Sommaruga. Für das Ziel einer klimaneutralen Schweiz bis 2050 reiche es allerdings nicht. Ihr Departement werde kommendes Jahr aufzeigen, wie das Ziel erreicht werden solle.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 09.12.2019</b></p><p>Auf Erdgas, Flüssiggas und biogenen Treibstoffen sollen weiterhin und bis Ende 2023 Steuererleichterungen gewährt werden. Das hat das Parlament entschieden. Der Nationalrat folgte stillschweigend dem Ständerat und bereinigte die Vorlage.</p>
- Updated
- 08.04.2025 23:58