Indirekter Gegenentwurf zur Volksinitiative "für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt"

Details

ID
20170498
Title
Indirekter Gegenentwurf zur Volksinitiative "für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt"
Description
InitialSituation
<p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reicht die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Es werden die erforderlichen Gesetzesbestimmungen und Gesetzesrevisionen erarbeitet, um einen indirekten Gegenentwurf zur Volksinitiative "Für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt" zu ermöglichen. </p><p>Dabei sind folgende Punkte zu regeln:</p><p>1. Gesellschaften, welche gemäss Artikel 727 Absatz 1 OR zur ordentlichen Revision verpflichtet sind, sowie Gesellschaften, deren Geschäftstätigkeit Risikoaktivitäten umfasst, werden zu einer angemessenen menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltsprüfung gemäss den UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen verpflichtet. </p><p>2. Die Risikoaktivitäten sind durch den Gesetzgeber zu definieren. </p><p>3. Die Einhaltung der Sorgfaltsprüfungspflicht ist durch geeignete Mechanismen zu kontrollieren und bei Verstössen zu sanktionieren. Die Ausgestaltung der Mechanismen kann gegebenenfalls sektorspezifisch geregelt werden. </p><p>4. Zudem werden schwere Menschenrechtsverletzungen (namentlich Tötung und schwere Körperverletzung), die eine Tochtergesellschaft einer Gesellschaft mit Sitz in der Schweiz verursacht hat, mit einer zivilrechtlichen Haftung der Muttergesellschaft im Sinne von Artikel 55 OR geahndet. Alternativ könnte für die genannten Delikte auch die Unternehmensstrafbarkeit in Artikel 102 Absatz 2 StGB erweitert werden. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    13.11.2017 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten
    11.12.2017 0 Keine Folge gegeben
Proceedings
<p><b>Medienmitteilung der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates vom 14.11.2017</b></p><p>Die Kommission hat mit 8 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung einer Kommissionsinitiative (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20170498">17.498</a>) zur Ausarbeitung eines indirekten Gegenentwurfs zur Volksinitiative <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20170060">17.060</a> "Für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt" zugestimmt. </p><p>Die Kommission hat im Rahmen der Beratung der Volksinitiative <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20170060">17.060</a> das Initiativkomitee und diverse Vertreter und Vertreterinnen aus Kreisen der Wissenschaft und der Wirtschaft angehört. Sie hat sich intensiv mit der Frage eines Gegenentwurfs befasst und ist zum Schluss gekommen, zur Volksinitiative einen indirekten Gegenentwurf in Form eines Erlassentwurfs auf Gesetzesstufe auszuarbeiten. Die wichtigsten inhaltlichen Eckwerte des indirekten Gegenentwurfs hat die Kommission in der Kommissionsinitiative <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20170498">17.498</a> festgehalten. Der indirekte Gegenentwurf soll die Kernanliegen der Konzernverantwortungsinitiative auf Gesetzesstufe konkretisieren und offen gehaltene Formulierungen des Initiativtextes präzisieren. Damit soll eine ausgewogene und konkrete Lösung gefunden werden, die sicherstellt, dass die Wirtschaft die Menschenrechte und den Umweltschutz auch im Ausland respektiert. Die Kommission orientiert sich dabei an den UNO-Leitprinzipien und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und möchte mit dem indirekten Gegenentwurf deren verbindliche Umsetzung garantieren. Weiter beabsichtigt die Kommission, Sanktionsmechanismen sowie eine Haftung für schwere Menschenrechtsverletzungen zu prüfen. Die Kommissionsinitiative und damit die Ausarbeitung des indirekten Gegenentwurfs verlangt die Zustimmung der Schwesterkommission des Nationalrates, welche voraussichtlich in einer Kommissionssitzung während der Wintersession darüber befinden wird.</p><p></p><p><b>Medienkonferenz der Kommissions für Rechtsfragen des Nationalrates vom 11.12.2017</b></p><p>(sda) Die Rechtskommission des Nationalrates will Unternehmen mit Sitz in der Schweiz nicht vorschreiben, Menschenrechte und Umweltschutz auch im Ausland zu respektieren. Sie lehnt einen indirekten Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative ab.</p><p><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20170498">17.498</a></p><p>Der Entscheid fiel mit 14 zu 11 Stimmen, wie Kommissionspräsident Pirmin Schwander (SVP/SZ) am Montag vor den Medien in Bern sagte. Die Rechtskommission des Ständerates hatte sich mit 8 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung für die Ausarbeitung eines indirekten Gegenvorschlags ausgesprochen.</p><p>Nun kann die Ständeratskommission entscheiden, ob sie dabei bleibt. Hält sie an der parlamentarischen Initiative fest, entscheiden die Räte, ob ein Projekt ausgearbeitet wird. Hätte die Nationalratskommission zugestimmt, hätte die Ständeratskommission mit den Arbeiten beginnen können.</p><p></p><p>"Politisch ehrlich sein"</p><p>Am Ende hätte das Parlament die Gesetzesbestimmungen immer noch ablehnen können. Die Nationalratskommission habe das aber nicht gewollt, sagte Schwander. "Wir wollten politisch ehrlich sein und sagen: Nein, wir wollen es nicht."</p><p>Internationale Menschenrechts- und Umweltstandards ins Recht zu fassen, sei schwierig und würde für die Schweizer Unternehmen Rechtsunsicherheit schaffen, argumentierte Schwander. Die Kommission wolle ausserdem keinen "vorauseilenden Gehorsam", der für Unternehmen zum Bumerang werden könnte.</p><p></p><p>Schwarze Schafe</p><p>Dass es schwarze Schafe gebe, welche die Standards nicht einhielten, sei allen bewusst, räumte er ein. Das betreffe vor allem die Rohstoffbranche. Über Transparenzvorschriften für diese könne aber im Rahmen der anstehenden Aktienrechtsrevision diskutiert werden.</p><p>Die Befürworterinnen und Befürworter eines indirekten Gegenvorschlags auf Gesetzesebene möchten die Chance nutzen und die schwarzen Schafe in die Pflicht nehmen, bevor die Schweiz unter Druck gerät.</p><p></p><p>Auftrieb durch "Paradise Papers"</p><p>Die Ständeratskommission will sich bei der Regelung an den UNO-Leitprinzipien und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen orientieren. Sanktionsmechanismen sowie eine Haftung für schwere Menschenrechtsverletzungen möchte sie prüfen.</p><p>In der Ständeratskommission dürfte die deutliche Zustimmung zu einem indirekten Gegenvorschlag auch unter dem Eindruck der "Paradise Papers" zustande gekommen sein, die fragwürdiges Verhalten von Unternehmen in Rohstoffländern aufdeckten. Nach deren Veröffentlichung sahen sich Befürworter der Konzernverantwortungsinitiative bestätigt. Gegner befürchteten, diese könnte angenommen werden.</p><p></p><p>Für Schäden haften</p><p>Der Bundesrat hat die Initiative "Für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt" ohne Gegenvorschlag abgelehnt. Er anerkennt zwar das Anliegen, doch geht ihm das Volksbegehren zu weit. Er befürchtet, dass ein Ja der Wirtschaft schaden würde.</p><p>Hinter der Initiative stehen Hilfswerke, Menschenrechts- und Umweltorganisationen. Sie wollen Konzerne mit Sitz in der Schweiz in die Pflicht nehmen. Diese sollen regelmässig eine Sorgfaltsprüfung zu den Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Menschenrechte und Umwelt durchführen müssen. Die Pflicht würde sich auf die gesamte Lieferkette erstrecken.</p><p>Verletzt ein Unternehmen die Menschenrechte oder Umweltstandards, soll es für den Schaden aufkommen, sofern es nicht beweisen kann, dass es alle gebotenen Sorgfaltsmassnahmen getroffen hat. Die Konzerne würden auch für Schäden durch Unternehmen haften, die sie wirtschaftlich kontrollieren.</p><p></p><p><b>Medienmitteilung der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates vom 16.01.2018</b></p><p>Indirekter Gegenentwurf zur Konzernverantwortungsinitiative: RK-S wartet die Beschlüsse ihrer Schwesterkommission zur Aktienrechtsrevision ab.</p><p>Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 13. November 2017 einer Kommissionsinitiative (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20170498">17.498</a>) zur Ausarbeitung eines indirekten Gegenentwurfs zur Volksinitiative (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20170060">17.060</a>) "Für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt" zugestimmt. Sie hat an ihrer heutigen Sitzung zur Kenntnis genommen, dass ihre Schwesterkommission dieser Kommissionsinitiative keine Zustimmung erteilt hat. Die Kommission ist aber der Ansicht, dass die Möglichkeit eines indirekten Gegenentwurfs im Rahmen der Aktienrechtsrevision (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20160077">16.077</a>) geprüft und weiter verfolgt werden sollte. Diese wird zurzeit von der Rechtskommission des Nationalrates beraten. Die Kommission hat sich deshalb mit 10 zu 1 Stimmen dafür ausgesprochen, die Beschlüsse ihrer Schwesterkommission zur Aktienrechtsrevision (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20160077">16.077</a>) abzuwarten, bevor sie über die Kommissionsinitiative (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20170498">17.498</a>) und die Abstimmungsempfehlung zur Konzernverantwortungsinitiative (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20170060">17.060</a>) Beschluss fassen wird.</p><p></p><p><b>Auskünfte</b></p><p>Simone Peter, Kommissionssekretärin, 058 322 97 47, <a href="mailto:rk.caj@parl.admin.ch">rk.caj@parl.admin.ch</a></p><p><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-rk">Kommission für Rechtsfragen (RK)</a></p>
Updated
13.10.2023 15:21

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