Ermöglichung von Doppelnamen bei der Heirat

Details

ID
20170523
Title
Ermöglichung von Doppelnamen bei der Heirat
Description
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom 27.10.2023</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative </strong><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20170523"><span style="background-color:rgb(128,118,65);color:rgb(255,255,255);"><strong>17.523</strong></span></a><strong> «Ermöglichung von Doppelnamen bei der Heirat» eine Vorlage verabschiedet, mit welcher der Doppelname für die Ehegatten deutlich flexibler als im alten Recht wiedereingeführt wird und neu auch für Kinder möglich sein soll.</strong></p><p class="Standard_d">Aufgrund der Rückmeldungen aus der Vernehmlassung beschloss die Kommission an ihrer Sitzung vom 2. Februar 2023, eine Subkommission einzusetzen, welche den Auftrag erhielt zu prüfen, wie die Namensführung der Kinder bestmöglich in die vorliegende Revision aufgenommen werden kann. Die von der Subkommission erarbeitete und von der Kommission mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung verabschiedete Vorlage zielt darauf ab, den vielfältigen Bedürfnissen in der Bevölkerung in Bezug auf den Namen Rechnung zu tragen: Nebst den bestehenden Möglichkeiten der Namensführung soll es neu möglich sein, dass sich die Ehegatten oder die eingetragenen Partnerinnen oder Partner unabhängig voneinander entscheiden können, einen Doppelnamen zu tragen. Die Kinder sollen einen Doppelnamen tragen können, der sich aus den Namen der Eltern zusammensetzt, wenn die Eltern das wünschen. Durch eine einfache Erklärung sollen auch bereits verheiratete oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebende Personen sowie die minderjährigen Kinder verheirateter und unverheirateter Eltern die Möglichkeit erhalten, gestützt auf das Übergangsrecht nachträglich einen Doppelnamen nach neuem Recht zu bilden. Eine Minderheit beantragt ihrem Rat, nicht auf die Vorlage einzutreten. Eine weitere Minderheit beantragt, die Vorlage an die Kommission zurückzuweisen, mit dem Auftrag den Doppelnamen der Ehegatten im Entwurf der Kommission nach der «kleinen Lösung» gemäss der Vernehmlassungsvorlage zu regeln, d.h. zum alten Recht vor 2013 zurückzukehren.&nbsp;</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 24.01.2024</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Bundesrat unterstützt die Wiedereinführung von Doppelnamen</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Ehepartnerinnen und Ehepartner sollen künftig wieder einen Doppelnamen tragen dürfen. Der Bundesrat begrüsst in seiner Stellungnahme vom 24. Januar 2024 den entsprechenden Vorschlag der Rechtskommission des Nationalrats (RK-N). Neu sollen auch die Kinder einen Doppelnamen tragen können, unabhängig davon, ob ihre Eltern miteinander verheiratet sind.</strong></p><p class="Standard_d">Seit dem Jahr 2013 müssen sich Ehepaare bei der Heirat entscheiden, ob sie ihren jeweiligen Namen behalten oder einen gemeinsamen Familiennamen tragen möchten. Doppelnamen sind nicht mehr zulässig. Es besteht lediglich die Möglichkeit, den nicht amtlichen Allianznamen zu verwenden. Die Kinder erhalten entweder den gemeinsamen Familiennamen oder den Namen eines der beiden Eltern, den diese bei der Eheschliessung als Namen der Kinder bestimmt haben. Bei unverheirateten Paaren tragen die Kinder den Namen eines Elternteils.</p><p class="Standard_d">Gemäss geltendem Recht ist es somit nicht möglich, die Zusammengehörigkeit eines Ehepaares über den Namen zum Ausdruck zu bringen, ohne dass einer der Ehegatten auf den bisherigen Namen verzichtet. Ausserdem kann eine namensmässige Verbindung zwischen beiden Eltern und dem Kind nur bei verheirateten Eltern geschaffen werden.</p><p class="Standard_d"><br>Namensrecht soll vereinfacht werden</p><p class="Standard_d">Die gesellschaftliche Realität zeigt, dass die Ehegatten oft ihren bisherigen Namen behalten möchten. Gleichzeitig besteht häufig der Wunsch, eine namensmässige Verbindung zueinander und zu den gemeinsamen Kindern sichtbar machen zu können. Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) schlägt deshalb vor, dass verheiratete Paare künftig wieder einen Doppelnamen tragen können. Dieser besteht aus den Namen beider Ehegatten. Neu soll der Doppelname mit oder ohne Bindestrich geführt werden können. Zudem ist vorgesehen, dass der Doppelname auch für Kinder ermöglicht wird, unabhängig davon, ob die Eltern miteinander verheiratet sind. Die Kinder sollen ausserdem auch dann einen Doppelnamen tragen dürfen, wenn die verheirateten Eltern ihre Namen behalten.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat begrüsst in seiner Stellungnahme vom 24. Januar 2024 den entsprechenden Entwurf der RK-N. Er regt jedoch an, die neuen Gesetzesbestimmungen einfacher zu formulieren und gleichzeitig weitere Möglichkeiten für die Namensbildung zu prüfen. So soll es beispielsweise möglich sein, die Reihenfolge der Doppelnamen den Ehegatten zu überlassen. Jeder Ehegatte könnte für sich entscheiden, welcher der erste und welcher der zweite Name sein soll.&nbsp;</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    14.01.2019 0 Folge geben (Erstrat)
    11.02.2020 0 Zustimmung
    30.09.2022 1 Fristverlängerung
    14.03.2024 1 Rückweisung an die Kommission
    06.06.2024 1 Beschluss gemäss Entwurf
  • Number
    1
    Text
    Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Doppelnamen bei der Eheschliessung)
    Resolutions
    Date Council Text
    14.03.2024 1 Rückweisung an die Kommission
    06.06.2024 1 Beschluss gemäss Entwurf
Proceedings
<h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><span style="color:#221E1F;"><strong>Debatte im Nationalrat, 14.03.2024</strong></span></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationalrat vertagt Wiedereinführung der Doppelnamen für Eheleute</strong><br><strong>Künftig sollen Eheleute wieder einen Doppelnamen führen können. Für die Kinder soll es aber keine Doppelnamen geben. Der Nationalrat hat am Donnerstag eine entsprechende Reform des Namensrechts zur Überarbeitung an die zuständige Kommission zurückgeschickt.</strong></p><p class="Standard_d">Mit 116 zu 70 Stimmen sagte die grosse Kammer Ja zu einem Antrag von Thomas Aeschi (SVP/ZG). Demnach soll die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) den Entwurf überarbeiten, sodass Doppelnamen nur für die Ehegatten eingeführt werden, aber nicht für die Kinder.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">"Eine Tinguely-Maschine kreiert"</p><p class="Standard_d">Die bürgerliche Mehrheit aus SVP, FDP und Mitte setzte sich durch. Sie wehrte sich gegen die von der RK-N vorgeschlagene grosse Reform des Namensrechts. Deren Meinung nach sollten neu auch Kinder Doppelnamen tragen können - und zwar unabhängig davon, ob ihre Eltern verheiratet sind oder nicht.</p><p class="Standard_d">Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS) plädierte wie andere bürgerliche Vertreter für eine "vernünftige Liberalisierung des Namensrechts". Es brauche keine maximale Variante, die wiederum zu Problemen führen würde.</p><p class="Standard_d">"Wir haben ein Monster, eine Tinguely-Maschine kreiert", sagte Jean-Luc Addor (SVP/VS) an die Adresse der Kommission. Das Familien- und Namensrecht dürfe nicht zu einem "ideologischen Experimentierfeld" werden. Die von der RK-N ausgearbeitete Vorlage sei zu komplex.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Unbeliebte Allianznamen</p><p class="Standard_d">Seit ihrer Abschaffung im Jahr 2013 sind Doppelnamen nicht mehr zulässig. Eheleute müssen heute bei der Heirat entscheiden, ob sie ihren jeweiligen Namen behalten oder einen gemeinsamen Familiennamen tragen möchten.</p><p class="Standard_d">Es besteht aber die Möglichkeit, den nicht amtlichen Allianznamen zu verwenden. Namen mit Bindestrich wie etwa Huber-Müller können im Alltag verwendet werden, werden aber nicht ins Zivilstandsregister eingetragen.</p><p class="Standard_d">Kinder erhalten heute entweder den gemeinsamen Familiennamen oder den Familiennamen ihres Vaters oder ihrer Mutter. Sind die Eltern nicht verheiratet, tragen die Kinder den Namen eines Elternteils.</p><p class="Standard_d">Auch die obsiegende bürgerliche Mehrheit stellte nicht infrage, dass die Abschaffung der Doppelnamen für Eheleute ein Fehler war. Diesen Entscheid gelte es, rückgängig zu machen - jedoch ohne Ausweitung auf die Kinder.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Suche nach dem Ei des Kolumbus</p><p class="Standard_d">In der RK-N hatte sich die "grosse Lösung" durchgesetzt - mit 14 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung. Kommissionssprecherin Min Li Marti (SP/ZH) verwies auf die Vernehmlassungsergebnisse zur entsprechenden Gesetzesänderung. Eine Mehrheit habe die Nichteinbeziehung des Kinderrechts kritisiert.</p><p class="Standard_d">"Ich möchte gerne, dass die Kinder gleich heissen wie ich", sagte GLP-Sprecher Beat Flach (AG). Ein Doppelnamen solle deshalb auch für sie zulässig sein. Wenn nun die Kommission die Arbeit erneut aufnehme, bringe das nichts. "Sie wird das Ei des Kolumbus nicht finden."</p><p class="Standard_d">Auch der Bundesrat unterstützte die grosse Reform mit Einbezug der Kinder. Gleichzeitig war er der Ansicht, dass die Kommissionsvorlage vereinfacht werden sollte. Nun muss sich erneut die RK-N mit dem Namensrecht befassen.</p><p>&nbsp;</p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><span style="color:#221E1F;"><strong>Debatte im Nationalrat, 06.06.2024</strong></span></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationalrat will Doppelnamen für Eheleute, aber nicht für Kinder</strong><br><strong>Eheleute und eingetragene Partner sollen künftig wieder einen Doppelnamen führen können. So will es der Nationalrat. Er hat einer entsprechenden Reform des Namensrechts zugestimmt. Ausgenommen davon sind Kinder. Sie sollen weiterhin nur einen Namen tragen dürfen.</strong></p><p class="Standard_d">Der Nationalrat beugte sich am Donnerstag zum zweiten Mal über die Vorlage. Angestossen hatte diese im Jahr 2017 der damalige Aargauer SVP-Nationalrat Luzi Stamm. Heiratswilligen sei durch eine entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuchs (ZGB) zu ermöglichen, nach der Eheschliessung künftig auch Doppelnamen tragen zu können, lautete seine parlamentarische Initiative.</p><p class="Standard_d">Im Grundsatz erhielt diese Idee von Beginn an breite Zustimmung. Viele fühlen sich seit der Einführung des heute geltenden Namensrechts im Jahr 2013 in ihrer Freiheit der Namenswahl eingeschränkt. Eheleute müssen heute bei der Heirat entscheiden, ob sie ihren jeweiligen Namen behalten oder einen gemeinsamen Familiennamen tragen möchten.</p><p class="Standard_d">Wenn zum Beispiel Peter Muster und Petra Weber heiraten, können sie heute nur wählen, ob sie künftig Peter Muster und Petra Muster, Peter Weber und Petra Weber oder Peter Muster und Petra Weber heissen wollen. In der Praxis zeigt sich, dass die Ehefrauen bei der Heirat zu einem überwiegenden Teil den Namen des Ehemannes annehmen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Schlankere Lösung</p><p class="Standard_d">Künftig soll die früher bestens akzeptierte und beliebte Option, einen Doppelnamen zu führen, wieder möglich sein. Das eröffne mehr Möglichkeiten, dass der Name des künftigen Kindes im eigenen Namen enthalten ist, lautete der Tenor in der grossen Kammer.</p><p class="Standard_d">Bereits in der Frühjahrssession 2024 war der Nationalrat auf den Entwurf seiner Rechtskommission (RK-N) eingetreten, hatte das Geschäft danach aber an die Kommission zurückgewiesen. Diese sollte den Entwurf so überarbeiten, dass Doppelnamen nur für die Ehegatten und nicht für die Kinder eingeführt werden.</p><p class="Standard_d">Die Kritiker der sogenannt "grossen Lösung", die die Möglichkeit von Doppelnamen für Kinder beinhaltete, sprachen Mitte März von einem "Monster" und einer "Tinguely-Maschine". Das Familien- und Namensrecht dürfe nicht zu einem "ideologischen Experimentierfeld" werden. Die von der RK-N ausgearbeitete Vorlage sei zu komplex.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Mit Bindestrich oder ohne</p><p class="Standard_d">Die nun vom Nationalrat angenommene Vorlage basiert auf dem Konzept, dass jede und jeder Verlobte für sich individuell den eigenen Namen bestimmen kann, den sie oder er nach der Heirat tragen möchte - ob Doppelname oder nicht. Bei der Wahl eines Doppelnamens soll sie oder er erklären müssen, in welcher Reihenfolge die Namen stehen sollen und ob diese mit einem Bindestrich verbunden werden sollen oder nicht.</p><p class="Standard_d">Eine Minderheit wehrte sich gegen den Bindestrich und beantragte, am nicht amtlichen Allianznamen festzuhalten. Namen mit Bindestrich wie etwa Huber-Müller können schon heute im Alltag verwendet werden, werden aber nicht ins Zivilstandsregister eingetragen. Unter anderem Mauro Tuena (SVP/ZH) plädierte für die Beibehaltung des Status quo, unterlag aber mit 140 zu 51 Stimmen bei einer Enthaltung.</p><p class="Standard_d">Künftig soll gelten: Geben die Ehegatten keine Erklärung ab, behalten beide Personen ihren Namen. Haben die Eltern einen gemeinsamen Namen, soll dieser nicht mehr automatisch an die Kinder weitergegeben werden. Die verheirateten oder unverheirateten Eltern sollen den Namen ihrer Kinder neu in jedem Fall bestimmen müssen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Umstrittene Doppelnamen für Kinder</p><p class="Standard_d">Im Unterschied zum ersten Entwurf der Kommission soll der Name der Kinder kein Doppelname sein können. Eine Minderheit wollte diese Möglichkeit weiterhin vorsehen. Laut Florence Brenzikofer (Grüne/BL) entspricht das einem Wunsch der Bevölkerung. Auch andere Länder handhabten das so. "Beide Elternteile sollen die gemeinsame Beziehung zum Kind nach aussen tragen können."</p><p class="Standard_d">Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS) hielt dagegen, dass so die Kinder bei einer eigenen Heirat entscheiden müssten, ob sie den Namen der Mutter oder des Vaters weitertragen wollten. So werde die Verantwortung der Eltern an die Kinder delegiert. Das sei nicht korrekt.</p><p class="Standard_d">Schliesslich beschloss der Nationalrat mit 110 zu 81 Stimmen bei einer Enthaltung, die Kinder von der Reform des Namensrechts auszunehmen. SP, Grüne, GLP und Teile der FDP- und Mitte-Fraktion stimmten für Doppelnamen für Kinder.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Keine Rückkehr zum alten Recht</p><p class="Standard_d">Zwei SVP-Minderheiten wollten die Vorlage erneut an die Kommission zurückweisen - die eine mit dem Auftrag, das bis 2013 geltende Recht wieder zu aktivieren, die andere mit dem Auftrag, die Wahlmöglichkeiten der Eheleute einzuschränken. Die grösste Fraktion unterlag im Plenum deutlich - mit 130 zu 56 Stimmen bei 3 Enthaltungen beziehungsweise mit 130 zu 57 Stimmen bei 4 Enthaltungen.</p><p class="Standard_d">Kommissionssprecherin Min Li Marti (SP/ZH) hielt im Namen der Mehrheit fest, dass der Urheber der Vorlage keine Rückkehr zum alten Recht verlangt habe. Zudem sollten die Eheleute genügend Wahlmöglichkeiten erhalten, welchen Namen sie nach der Heirat tragen wollen.</p><p class="Standard_d">In der Gesamtabstimmung nahm die grosse Kammer die Vorlage mit 139 zu 46 Stimmen bei 7 Enthaltungen an. Sie geht nun an den Ständerat.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission&nbsp;für Rechtsfragen&nbsp;des Ständerates vom 27.08.2024</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates ist mit 11 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung auf die von ihrer Schwesterkommission (RK-N) erarbeitete und in der Sommersession vom Nationalrat verabschiedete Vorlage zur Wiedereinführung der Doppelnamen bei der Heirat (</strong><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20170523"><strong>17.523</strong></a><strong>) eingetreten.</strong></p><p>Die Kommission ist zum Schluss gekommen, dass die mit der Revision von 2013 beschlossene Aufhebung des Rechts, einen ehelichen Doppelnamen führen zu dürfen, aus heutiger Sicht als Rückschritt zu bewerten ist. Der Zwang, dass eine Ehegattin oder ein Ehegatte ihren oder seinen Namen ändern bzw. ablegen muss, wenn sie oder er eine namensmässige Verbindung mit der Partnerin oder dem Partner oder den gemeinsamen Kindern schaffen will, stellt aus Sicht der Kommission den Grundsatz der Gleichberechtigung in Frage.</p><p>Im Rahmen einer Anhörung des Schweizerischen Verbands für Zivilstandswesen hat die Kommission zur Kenntnis genommen, dass in der Praxis der grosse Wunsch nach einem möglichst offenen und liberalen Namensrecht besteht, welches möglichst vielen der in der Bevölkerung bestehenden Bedürfnissen nachkommen kann. Die Kommission ist der Ansicht, dass die vom Nationalrat verabschiedete Vorlage dafür eine praktikable Lösung bietet, indem sie den Ehegatten möglichst viele Freiheiten bei der Wahl des Namens lässt, und gleichzeitig die Möglichkeiten zur namensmässigen Verbindung unter den Mitgliedern einer Familie erweitert und somit die Einheit der Familie stärkt. Sie begrüsst es, dass die Vorlage einem einfachen Prinzip folgt: Die Verlobten können bei der Heirat individuell entscheiden, ob sie ihren Namen behalten, den Namen der oder des Verlobten annehmen oder einen Doppelnamen führen wollen. Bei einem Doppelnamen können die Verlobten die Reihenfolge der Namen selbst festlegen und entscheiden, ob der Doppelname mit oder ohne Bindestrich geschrieben wird. Die Kommission ist überzeugt, dass diese Lösung durch ihre Einfachheit besticht und die Rechtsanwendung in der Praxis wesentlich erleichtern wird. Sie wird an einer ihrer nächsten Sitzungen die Detailberatung der Vorlage führen und hat der Verwaltung im Hinblick darauf Aufträge im Zusammenhang mit der Namensführung von unverheirateten Paaren mit gemeinsamen Kindern sowie dem Ledignamen-Prinzip erteilt.<br>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Simone Peter, Kommissionssekretärin,</p><p class="Auskünfte_d">058 322 97 47,</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:rk.caj@parl.admin.ch">rk.caj@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-rk">Kommission für Rechtsfragen (RK)</a></p>
Updated
15.10.2024 11:34

Back to List