Geschäftsbericht des Bundesrates 2017

Details

ID
20180001
Title
Geschäftsbericht des Bundesrates 2017
Description
Bericht des Bundesrates über seine Geschäftsführung im Jahre 2017 vom 14. Februar 2018
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 07.03.2018</b></p><p><b>Geschäftsbericht 2017 des Bundesrates verabschiedet </b></p><p><b>Der Bundesrat hat am 14. Februar 2018 seinen Geschäftsbericht 2017 verabschiedet. Zu den Schwerpunkten gehören die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit 41 Staaten und Territorien, die Totalrevision des CO2-Gesetzes für den Zeitraum 2021 bis 2030, die Weiterentwicklung der IV, die Totalrevision des Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen, der Sachplan Asyl, ein nationaler Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus sowie Grundsatzentscheide zur Erneuerung der Mittel zum Schutz des Schweizer Luftraums. </b></p><p>2017 ist das zweite Jahr der Legislaturperiode 2015-2019. Die Massnahmen im Berichtsjahr 2017 gliedern sich nach den drei Leitlinien, die sich der Bundesrat für diese Legislaturperiode gegeben hat: 1) Die Schweiz sichert ihren Wohlstand nachhaltig. 2) Die Schweiz fördert den nationalen Zusammenhalt und leistet einen Beitrag zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit. 3) Die Schweiz sorgt für Sicherheit und agiert als verlässliche Partnerin in der Welt. Diesen drei Leitlinien wurden 17 Ziele zugeordnet, die im Jahr 2017 insgesamt 94 Massnahmen umfassten. Davon hat der Bundesrat 64 umgesetzt.</p><p>In seinem Geschäftsbericht gibt der Bundesrat jeweils Auskunft über die Erfüllung seiner Ziele und die Umsetzung der entsprechenden Massnahmen. Ebenso legt er Abweichungen von den Jahreszielen und wichtige ungeplante Vorhaben dar und begründet diese. Für solche Abweichungen gibt es unterschiedliche Ursachen. Aussenpolitisch hängt es unter anderem von der Agenda der internationalen Partner ab, ob der Bundesrat seine Ziele erreichen kann. Und innenpolitisch kann zum Beispiel eine Vernehmlassung zu Anpassungen an einer Vorlage und zu einer entsprechenden Verzögerung bei der Umsetzung führen. Häufig nimmt der Bundesrat Massnahmen in den Zielen des Folgejahres wieder auf, wenn er sie im Berichtsjahr nicht hat umsetzen können.</p><p></p><p><a href="https://www.bk.admin.ch/bk/de/home/dokumentation/fuehrungsunterstuetzung/geschaeftsbericht.html">Bericht (Link)</a></p><p></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 11.06.2018</b></p><p><b>Bundesrat schränkt Décharge für den Verwaltungsrat der Post ein</b></p><p>An seiner Sitzung vom 8. Juni 2018 hat der Bundesrat entschieden, dem Verwaltungsrat der Post für das Geschäftsjahr 2017 keine vollumfängliche Décharge zu erteilen. Dies aufgrund der festgestellten Unregelmässigkeiten beim Bezug von Subventionen durch PostAuto Schweiz AG im regionalen Personenverkehr. Ausserdem wird der Bundesrat die Corporate Governance extern überprüfen lassen. Insgesamt hat die Post die Aufträge des Bundesrats erfüllt. Der Bericht über die Erreichung der strategischen Ziele im Geschäftsjahr 2017 wurde an die parlamentarischen Aufsichtskommissionen verabschiedet. </p><p><a href="https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home/uvek/bundesnahe-betriebe/zielvorgaben-und-zielerreichung.html">Post - Kurzbericht Strategische Ziele 2017 vom 08.06.2018 (Link)</a></p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Bericht des Bundesrates über seine Geschäftsführung im Jahre 2017 vom 14. Februar 2018
    Resolutions
    Date Council Text
    10.09.2018 1 Kenntnisnahme
    27.09.2018 2 Kenntnisnahme
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Geschäftsführung des Bundesrates im Jahre 2017
    Resolutions
    Date Council Text
    10.09.2018 1 Beschluss gemäss Entwurf
    27.09.2018 2 Zustimmung
Proceedings
<p><b>Medienmitteilung der Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte vom 07.09.2018</b></p><p><b>GPK empfehlen Annahme des Geschäftsberichts 2017 des Bundesrates und verlangen zusätzliche Informationen zu PostAuto im Geschäftsbericht 2018 </b></p><p>Die Enthüllungen im Fall PostAuto veranlassten die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) von National- und Ständerat im Mai 2018 dazu, die Prüfung des Geschäftsberichts 2017 des Bundesrates zu vertagen. Nach Kenntnisnahme zusätzlicher Unterlagen haben sie nun beschlossen, den eidgenössischen Räten die Genehmigung dieses Berichts zu empfehlen. Vor diesem Hintergrund teilen sie dem Bundesrat jedoch auch einige Feststellungen mit und formulieren zusätzliche Forderungen. </p><p>Im Mai 2018 beschlossen die GPK des Nationalrates (GPK-N) und des Ständerates (GPK-S), die Prüfung des Geschäftsberichts 2017 des Bundesrates (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20180001">18.001</a>), dessen Beratung ursprünglich für die Sommersession vorgesehen war, zu einem späteren Zeitpunkt abzuschliessen. Grund dafür war, dass der Bundesrat den Bericht über die Erreichung der strategischen Ziele der Post im Jahr 2017 aufgrund der Enthüllungen im Zusammenhang mit der PostAuto Schweiz AG und der laufenden Untersuchungen noch nicht verabschiedet hatte. Die GPK wollten erst nach Kenntnisnahme dieses Berichts endgültig darüber Beschluss fassen, welchen Antrag sie ihren Räten hinsichtlich des Geschäftsberichts des Bundesrates stellen.</p><p>Am 8. Juni 2018 verabschiedete der Bundesrat seinen Bericht über die Erreichung der strategischen Ziele der Post im Jahr 2017. Über ihre Subkommissionen EDI/UVEK nahmen die GPK Kenntnis von diesem Bericht und hörten die Vorsteherin des UVEK, Bundesrätin Doris Leuthard, in dieser Sache an. Auf dieser Grundlage haben die GPK-S und die GPK-N an ihren jeweiligen Sitzungen vom 28. August respektive 7. September 2018 über die Genehmigung des Geschäftsberichts des Bundesrates befunden.</p><p>Was die Geschäftsführung der Post im Jahr 2017 betrifft, haben die GPK Kenntnis davon genommen, dass der Bundesrat das Ziel im Geschäftsfeld "Personenverkehr" als nicht erreicht erachtet und dass dem Verwaltungsrat der Post Entlastung erteilt wurde, dies mit Ausnahme der Vorfälle im Zusammenhang mit den Subventionsbezügen der PostAuto-Gesellschaften. Ausserdem haben sie mit Genugtuung festgestellt, dass laut Bundesrat "die Vorfälle rund um PostAuto Schweiz AG vollumfänglich aufzuarbeiten und Massnahmen zu ergreifen" sind.</p><p>Da den GPK in der Zwischenzeit alle gewünschten Unterlagen und Informationen geliefert worden sind, wäre es in den Augen der Kommissionen nicht angebracht, die Genehmigung des Geschäftsberichts 2017 des Bundesrates länger aufzuschieben. Folglich beantragen sie den eidgenössischen Räten, den genannten Bericht zu genehmigen.</p><p>Angesichts der Bedeutung des PostAuto-Falls und der zahlreichen Fragen, die dieser Fall bezüglich der Corporate Governance der Post und der bundesnahen Betriebe im Allgemeinen aufgeworfen hat, haben die GPK beschlossen, dieses Dossier weiterhin äusserst aufmerksam zu verfolgen. Zu gegebener Zeit werden sie über ihre Schlussfolgerungen aus Sicht der parlamentarischen Oberaufsicht informieren.</p><p>Die GPK haben den Bundesrat ausserdem ersucht, ein Kapitel in seinem Anfang 2019 erscheinenden Geschäftsbericht 2018 dem PostAuto-Fall zu widmen und darin aufzuzeigen, wie der Bundesrat damit umging, welche Massnahmen aufgrund dieses Falls ergriffen wurden und welche Lehren daraus in Bezug auf die Geschäftsführung bundesnaher Betriebe gezogen wurden. In den kommenden Monaten werden die GPK prüfen, ob gewisse strategische Ziele der Post angepasst oder präzisiert werden sollten.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 10.09.2018</b></p><p>Der Nationalrat hat den Geschäftsbericht des Bundesrats stillschweigend genehmigt. Die Behandlung verzögerte sich wegen des PostAuto-Skandals. Zunächst hatte der Bundesrat den Bericht über die Erreichung der strategischen Ziele der Post noch nicht verabschiedet. Nachdem dieser vorlag, verlangte die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats zusätzliche Informationen zu PostAuto. Schliesslich haben die beiden Aufsichtskommissionen den Geschäftsbericht verabschiedet.</p>
Updated
10.04.2024 09:52

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