Geschäftsbericht 2017 des Bundesgerichtes

Details

ID
20180002
Title
Geschäftsbericht 2017 des Bundesgerichtes
Description
Geschäftsbericht 2017 des Bundesgerichts vom 19. Februar 2018
InitialSituation
<p><b>Pressemitteilung des Bundesgerichts zu seinem Geschäftsbericht 2017, 19.03.2018</b></p><p>Im Berichtsjahr gingen beim Bundesgericht 8029 neue Beschwerden ein (Vorjahr 7743), was gegenüber 2016 eine Zunahme um 286 Fälle oder 3,7 Prozent bedeutet. Erledigt hat das Bundesgericht im gleichen Zeitraum 7782 Fälle (Vorjahr 7811). 13,4 Prozent der Beschwerden wurden gutgeheissen. In 70 Verfahren fand eine öffentliche Urteilsberatung statt (Vorjahr 78). 3004 Fälle (Vorjahr 2748) wurden auf das Folgejahr übertragen. Das Gericht konnte die Geschäftslast insgesamt innert angemessener Frist bewältigen; die durchschnittliche Prozessdauer betrug 144 Tage (Vorjahr 140). Die Eingänge des Jahres 2017 erreichten einen neuen, absoluten Höchststand. Besonders hoch war die Zahl der eingereichten Beschwerden in der Strafrechtlichen Abteilung, in der Zweiten zivilrechtlichen Abteilung sowie in den beiden öffentlich-rechtlichen Abteilungen. 2007 war das Bundesgerichtsgesetz (BGG) in Kraft getreten, mit dem eine Entlastung des Bundesgerichts bezweckt wurde. Im Jahr vor der Einführung des BGG hatte die Geschäftslast des Bundesgerichts rund 10 Prozent tiefer gelegen als heute. Von der mit dem BGG angestrebten Entlastung kann somit nach wie vor nicht gesprochen werden. Gegenwärtig ist eine Teilrevision des BGG hängig, mit der die verfassungsrechtliche Stellung des Bundesgerichts gestärkt werden soll. Die Arbeiten an der Vorlage verzögerten sich. Die Vorsteherin des EJPD stellte die Botschaft des Bundesrates für den Sommer 2018 in Aussicht. Entgegen der Auffassung des Bundesgerichts beschloss der Bundesrat, im Rahmen der Teilrevision an der subsidiären Verfassungsbeschwerde festzuhalten. Das Bundesamt für Justiz wurde beauftragt, die Vorlage so zu überarbei - ten, dass nicht mit einer erheblichen Mehrbelastung des Bundesgerichts zu rechnen ist. Dieses erachtet jegliche Mehrbelastung nicht mehr als vertretbar. Vielmehr wird eine markante Entlastung des Bundesgerichts immer vordringlicher, um die Qualität der Rechtspflege zu sichern. Im Berichtsjahr haben acht kantonale Obergerichte und das Bundesgericht den Vertrag zur Zusammenarbeit beim landesweiten Projekt Justitia 4.0 unterzeichnet. Das Projekt bezweckt für die Justiz in der ganzen Schweiz die Einführung des elektronischen Gerichtsdossiers sowie des obligatorischen elektronischen Rechtsverkehrs für Behörden und professionelle Anwender. Bundesgerichtsintern läuft das Projekt eDossier zur vollständigen Digitalisierung der Gerichtsdossiers. Eine Delegation des Bundesgerichts hat 2017 eine Abordnung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) getroffen. Dabei wurden die Auswirkungen gewisser Urteile des EGMR auf die schweizerische Rechtsordnung erörtert. Der EGMR fällte im Berichtsjahr 263 Entscheidungen betreffend die Schweiz. Es ergingen zehn Urteile, wobei der EGMR in vier Fällen eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) durch die Schweiz feststellte.</p><p></p><p><a href="https://www.bger.ch/files/live/sites/bger/files/pdf/Publikationen/GB/BGer/de/Geschaeftsbericht_2017_d.pdf">Bericht (Link)</a></p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Geschäftsbericht 2017 des Bundesgerichts vom 19. Februar 2018
    Resolutions
    Date Council Text
    11.06.2018 1 Kenntnisnahme
    13.06.2018 2 Kenntnisnahme
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Geschäftsführung des Bundesgerichts im Jahre 2017
    Resolutions
    Date Council Text
    11.06.2018 1 Beschluss gemäss Entwurf
    13.06.2018 2 Zustimmung
Proceedings
Updated
10.04.2024 10:13

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