Bundesgesetz über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen. Änderung

Details

ID
20180024
Title
Bundesgesetz über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen. Änderung
Description
Botschaft vom 14. Februar 2018 über die Änderung des Bundesgesetzes über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen und Aufhebung des Bundesgesetzes über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 14.02.2018</b></p><p><b>Höhere Bürgschaftslimite für KMU </b></p><p><b>Der Bundesrat hat am 14. Februar 2018 die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen gutgeheissen. Mit der Änderung wird die von der Motion Comte geforderte Erhöhung der Bürgschaftslimite umgesetzt. Neu sollen Bürgschaften bis zu 1 Million Franken gewährt werden können. </b></p><p>Die Teilrevision des Bundesgesetzes über Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen beinhaltet schwergewichtig folgende drei Punkte:</p><p>o Erhöhung der Bürgschaftslimite von 500 000 auf eine Million Franken</p><p>o Ausrichtung des Subsidiaritätsprinzips auf den Kreditmarkt</p><p>o Kürzung des Verwaltungskostenbeitrags des Bundes bei Verteilung des Reinertrages unter die Genossenschafter.</p><p>Das Angebot des gewerbeorientierten Bürgschaftswesens dient als Ergänzung zum Kreditmarkt. Das Subsidiaritätsprinzip soll deshalb nicht wie bisher auf die kantonalen Anstrengungen im Bürgschaftswesen, sondern neu auf den Kreditmarkt ausgerichtet werden. Der Verwaltungskostenbeitrag des Bundes soll neu gekürzt werden, wenn die Bürgschaftsorganisationen ihren Reinertrag verteilen. Dies stellt sicher, dass die Finanzhilfe des Bundes ausschliesslich eingesetzt wird, um vorteilhafte Konditionen für die KMU zu schaffen. Ein reiner Transfer zugunsten der Genossenschafterinnen und Genossenschafter oder Eigentümerinnen und Eigentümer soll dadurch vermieden werden. Die Teilrevision basiert auf der Motion Comte (15.3792)</p><p></p><p>Aufhebung veralteter Förderungsinstrumente</p><p>Aufgrund ihrer inhaltlichen Berührungspunkte sowie aus Effizienzgründen wird neben der Teilrevision in der gleichen Botschaft die Aufhebung des Bundesgesetzes über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum vorgeschlagen. Es handelt sich dabei um ein regionalpolitisches Instrument aus den 1970er Jahren zur Förderung des Gewerbes im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum, welches seit der Einführung der Neuen Regionalpolitik des Bundes 2008 als regionalpolitisches Instrument keine nennenswerte Bedeutung mehr hat.</p><p>Infolge der selber beschlossenen Liquidation des Vollzugsorgans "Zentralstelle für das gewerbliche Bürgschaftswesen der Schweiz" (GBZ) und des starken Rückgangs des Bürgschaftsvolumens, soll das Instrument abgeschafft werden. Die laufenden Bürgschaftsgeschäfte und Zinskostenbeitragsgeschäfte werden bis zu deren ordentlichen Abschluss weitergeführt.</p><p></p><p>Breite Zustimmung im Rahmen der Vernehmlassung</p><p>Der Bundesrat hatte am 5. April 2017 die Vernehmlassung zum Entwurf einer Teilrevision des Bundesgesetzes über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen und zur Aufhebung des BGB eröffnet. Sie dauerte bis am 12. Juli 2017. Insgesamt haben 47 Vernehmlassungsteilnehmende eine Stellungnahme eingereicht.</p><p>Die Gesetzesrevision sowie die Aufhebung von BGB sind auf breite Zustimmung gestossen und wurden von den Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst. Der Ergebnisbericht und die Stellungnahmen sind abrufbar unter www.admin.ch &gt; Bundesrecht &gt; Vernehmlassungen &gt; Abgeschlossene Vernehmlassungen &gt; 2017 &gt; WBF.</p><p>Die Vorlage geht nun in die parlamentarische Beratung.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 14. Februar 2018 über die Änderung des Bundesgesetzes über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen und Aufhebung des Bundesgesetzes über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen
    Resolutions
    Date Council Text
    26.09.2018 1 Beschluss gemäss Entwurf
    06.12.2018 2 Zustimmung
    14.12.2018 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    14.12.2018 2 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesgesetz über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum
    Resolutions
    Date Council Text
    26.09.2018 1 Beschluss gemäss Entwurf
    06.12.2018 2 Zustimmung
    14.12.2018 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    14.12.2018 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 26.09.2018</b></p><p>Die Bürgschaftslimite für KMU soll von 500'000 Franken auf eine Million Franken erhöht werden. Der Nationalrat hat eine entsprechende Gesetzesänderung gutgeheissen. Diese hatte der Bundesrat im Auftrag des Parlaments ausgearbeitet. Er rechnet mit Mehrkosten von zwei bis drei Millionen Franken pro Jahr. In der Schweiz gibt es drei regionale Bürgschaftsgenossenschaften sowie die gesamtschweizerisch tätige Bürgschaftsgenossenschaft für Frauen. Der Bund trägt das Verlustrisiko der Organisationen zu 65 Prozent und übernimmt einen Teil der Verwaltungskosten. Damit kommen KMU leichter an Kredite.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 06.12.2018</b></p><p>Nach dem Nationalrat hat am Donnerstag auch der Ständerat der Änderung des Bundesgesetzes über die Finanzhilfen an gewerbsmässige Bürgschaftsorganisationen zugestimmt.</p>
Updated
10.04.2024 10:09

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