Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG). Änderung

Details

ID
20180025
Title
Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG). Änderung
Description
Botschaft vom 21. Februar 2018 zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG) (Aufhebung der Umtauschfrist von Banknoten)
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 21.02.2018</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Aufhebung der Umtauschfrist von Banknoten </b></p><p><b>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Februar 2018 die Botschaft zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Währung und Zahlungsmittel (WZG) verabschiedet. Mit der Revision wird die Umtauschfrist von 20 Jahren für alte Banknoten ab der sechsten Serie aufgehoben. </b></p><p>In der Schweiz gilt für Banknotenserien, die von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) zurückgerufen worden sind, eine Umtauschfrist von 20 Jahren. Innerhalb dieser Zeit gelten diese Banknoten zwar nicht mehr als gesetzliches Zahlungsmittel, können aber noch bei der SNB umgetauscht werden. Der Bundesrat will diese Umtauschfrist in Übereinstimmung mit der SNB aufheben: Banknoten sollen ab der 1976 ausgegebenen sechsten Serie unbegrenzt umgetauscht werden können. Er hat an seiner Sitzung vom 21. Februar 2018 die entsprechende Botschaft zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Währung und Zahlungsmittel (WZG) verabschiedet. </p><p>Der Bundesrat erachtet die Umtauschfrist nicht mehr als zeitgemäss. Die Umstände haben sich seit deren Einführung 1921 stark verändert: Die Lebenserwartung ist gestiegen, die Mobilität der Bevölkerung hat zugenommen. Die Aufhebung der Umtauschfrist soll verhindern, dass sich jemand im Besitz von Banknoten befindet, die plötzlich ihren Wert verloren haben. Zudem passt sich die Schweiz damit der Praxis der wichtigsten Industrieländer an.</p><p>In der Vernehmlassung wurde die Teilrevision mehrheitlich positiv aufgenommen. Kritikpunkte betrafen die Sorge vor dem Einsatz von Bargeld für kriminelle Zwecke, die Befürchtung einer erhöhten Nachfrage nach Schweizer Franken sowie Bedenken bezüglich einer ausreichenden Finanzierung von Fondssuisse. Dieser Fonds finanziert nicht versicherbare Elementarschäden bei Naturkatastrophen und erhielt bisher den Erlös der nicht umgetauschten Banknoten. Nach Ansicht des Bundesrates kann der Fonds seine künftigen Aktivitäten aber aus seinen Kapitalerträgen finanzieren. Auf die Einführung eines Nennwertabzuges für die Rücknahme stark beschädigter Banknoten verzichtet der Bundesrat im Rahmen dieser Revision.</p>
Objectives
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    0
    Text
    Botschaft vom 21. Februar 2018 zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG) (Aufhebung der Umtauschfrist von Banknoten)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG) (Aufhebung der Umtauschfrist von Banknoten)
    Resolutions
    Date Council Text
    26.11.2018 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    07.03.2019 1 Abweichung
    05.06.2019 2 Zustimmung
    21.06.2019 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    21.06.2019 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 26.11.2018</b></p><p><b>Ständerat will an Umtauschfrist für Banknoten festhalten </b></p><p><b>Alte Banknoten sollen weiterhin nicht unbefristet eingetauscht werden können. Der Ständerat hat am Montag beschlossen, an der geltenden Umtauschfrist von 20 Jahren festzuhalten.</b></p><p>Mit 37 zu 4 Stimmen folgte die kleine Kammer ihrer Wirtschaftskommission. Nun muss noch der Nationalrat entscheiden. Der Bundesrat schlägt vor, dass alte Banknoten künftig unbefristet eingetauscht werden können.</p><p>Gelten soll das ab der sechsten Serie, die ab 1976 in Umlauf gebracht wurde. Die 100-Franken-Note ziert ein Porträt des Architekten Francesco Borromini. Von der Serie sind noch Noten im Wert von über 1 Milliarde Franken im Umlauf, wie Finanzminister Ueli Maurer sagte. Die Umtauschfrist läuft im Mai 2020 aus.</p><p></p><p>Nicht mehr zeitgemäss</p><p>Aus Sicht des Bundesrates ist eine Frist nicht mehr zeitgemäss. Die Lebenserwartung sei gestiegen, und die Mobilität der Bevölkerung habe zugenommen, argumentiert die Regierung. Die Aufhebung der Umtauschfrist würde verhindern, dass jemand plötzlich wertlos gewordene Banknoten besitze.</p><p>Der Bundesrat wies auch auf die Regeln in anderen Ländern hin. Banknoten der international bedeutsamen und weltweit gehandelten Währungen könnten zeitlich unbeschränkt umgetauscht werden, schrieb er in der Botschaft ans Parlament.</p><p></p><p>Höheres Kriminalitätsrisiko</p><p>Die Wirtschaftskommission überzeugten diese Argumente nicht, wie Sprecher Stefan Engler (CVP/GR) ausführte. So gebe es Bedenken, dass die Aufhebung der Umtauschfrist das Kriminalitätsrisiko erhöhe.</p><p>Der Bundesrat teilt diese nicht: Die Noten könnten weiterhin sechs Monate nach dem Rückruf nicht mehr als Zahlungsmittel verwendet werden, gibt er zu bedenken. Umgetauscht werden müssten sie an einem Schalter der Schweizerischen Nationalbank, die deren Echtheit und Herkunft prüfe.</p><p></p><p>Geld für Bund und Kantone</p><p>Bei der Regelung geht es auch um Gelder für den Schweizerischen Fonds für Hilfe bei nicht versicherbaren Elementarschäden. Heute zahlt die Nationalbank den Gegenwert der innerhalb der Frist nicht umgetauschten Noten in diesen Fonds ein. Würde die Umtauschfrist aufgehoben, fielen diese Zahlungen weg.</p><p>Der Ständerat will daran festhalten. Künftig soll aber nicht mehr der gesamte Gegenwert, sondern nur noch ein Fünftel davon an den Fonds gehen. Der Rest soll zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone gehen.</p><p>Das sei ein anderes Konzept, stellte Maurer fest. Der Bundesrat könne damit leben, bevorzuge aber seinen eigenen Vorschlag. Die Befürchtung, dass der Fondssuisse damit nicht mehr ausreichend finanziert würde, hält er für unbegründet. Dieser könne künftige Aktivitäten aus seinen Kapitalerträgen decken, argumentiert er.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 07.03.2019</b></p><p><b>Nationalrat will Umtauschfrist für Banknoten abschaffen </b></p><p><b>Alte Banknoten sollen künftig unbefristet eingetauscht werden können. Anders als der Ständerat will der Nationalrat die Umtauschfrist abschaffen.</b></p><p>Mit 106 zu 75 Stimmen folgte die grosse Kammer am Donnerstag ihrer vorberatenden Kommission und dem Bundesrat. Der unbefristete Umtausch soll ab der sechsten Serie gelten, die ab 1976 in Umlauf gebracht wurde.</p><p>Die 100-Franken-Note ziert ein Porträt des Architekten Francesco Borromini. Von der Serie sind noch Noten im Wert von über einer Milliarde Franken im Umlauf, wie Finanzminister Ueli Maurer sagte. Die Umtauschfrist läuft im Mai 2020 aus.</p><p></p><p>Nicht mehr zeitgemäss</p><p>Aus Sicht der Mehrheit ist eine Frist nicht mehr zeitgemäss. Es sei nicht nachvollziehbar, dass Banknoten im Gegensatz zu Münzen nach Ablauf einer Frist plötzlich ihren Wert verlören, sagten die Kommissionssprecher.</p><p>Der Bundesrat weist in seiner Botschaft ans Parlament auch auf die gestiegene Lebenserwartung und auf die Regeln in anderen Ländern hin. Banknoten der international bedeutsamen und weltweit gehandelten Währungen könnten zeitlich unbeschränkt umgetauscht werden.</p><p></p><p>Kein höheres Kriminalitätsrisiko</p><p>Der Ständerat hatte in der Wintersession eine Aufhebung der Frist abgelehnt. Die Mehrheit befürchtete, dass das Kriminalitätsrisiko steigen würde, wenn alte Banknoten künftig unbefristet eingetauscht werden könnten.</p><p>Der Bundesrat teilt diese Bedenken nicht: Die Noten könnten weiterhin sechs Monate nach dem Rückruf nicht mehr als Zahlungsmittel verwendet werden, gibt er zu bedenken. Umgetauscht werden müssten sie an einem Schalter der Schweizerischen Nationalbank, die deren Echtheit und Herkunft prüfe.</p><p></p><p>Kompromiss zur Verwendung</p><p>Bei der Regelung geht es auch um Gelder für den Schweizerischen Fonds für Hilfe bei nicht versicherbaren Elementarschäden (Fondssuisse). Heute zahlt die Nationalbank den Gegenwert der innerhalb der Frist nicht umgetauschten Noten in diesen Fonds ein. Würde die Umtauschfrist aufgehoben, fielen diese Zahlungen weg.</p><p>Der Ständerat will daran festhalten. Künftig soll nach seinem Willen aber nicht mehr der gesamte Gegenwert, sondern nur noch ein Fünftel davon an den Fonds gehen. Der Rest soll zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone gehen.</p><p></p><p>Verteilung nach 25 Jahren</p><p>Geht es nach dem Nationalrat, sollen 90 Prozent des Gegenwerts der nicht eingetauschten Noten 25 Jahre nach dem Rückruf einer Banknotenserie an den Fondssuisse sowie an Bund und Kantone verteilt werden. Dabei soll der vom Ständerat beschlossene Verteilschlüssel gelten. 10 Prozent des Gegenwertes sollen bei der Nationalbank bleiben, als Rückstellung zwecks Erfüllung der Umtauschpflicht.</p><p>Es handle sich um einen typischen Kompromiss, hiess es im Nationalrat. Der Ständerat habe die Frist wohl deshalb nicht abschaffen wollen, weil Geld für die Kantone zu holen sei, erklärte Thomas Matter (SVP/ZH). Mit dem Kompromiss seien alle Seiten zufrieden.</p><p>Eine Minderheit aus Vertretern der SP, der Grünen und der CVP stellte sich gegen die Abschaffung der Umtauschfrist und für den Verteilvorschlag des Ständerates aus. Uralte Noten seien immer noch anfällig für Geldwäscherei und Falschgeld, sagte Beat Jans (SP/BS). Deshalb sei es sinnvoll, an der Frist festzuhalten. Leo Müller (CVP/LU) stellte fest, mit der heutigen Regelung gebe es keine Probleme.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 05.06.2019</b></p><p><b>Alte Banknoten werden künftig nicht mehr verfallen </b></p><p><b>Alte Banknoten können künftig unbefristet eingetauscht werden. Der Ständerat hat am Mittwoch eingelenkt und ist stillschweigend dem Nationalrat gefolgt. </b></p><p>Der unbefristete Umtausch soll ab der sechsten Serie gelten, die ab 1976 in Umlauf gebracht wurde. Die 100-Franken-Note ziert ein Porträt des Architekten Francesco Borromini. Von der Serie sind noch Noten im Wert von über einer Milliarde Franken im Umlauf. Die Umtauschfrist würde im Mai 2020 auslaufen.</p><p>Die Mehrheit im Parlament kam aber wie der Bundesrat zum Schluss, dass eine Frist nicht mehr zeitgemäss ist. Es sei nicht nachvollziehbar, dass Banknoten im Gegensatz zu Münzen nach Ablauf einer Frist plötzlich ihren Wert verlören, hiess es in den Räten.</p><p></p><p>Auch in anderen Ländern keine Frist</p><p>Der Bundesrat wies auch auf die Regeln in anderen Ländern hin. Banknoten der international bedeutsamen und weltweit gehandelten Währungen können zeitlich unbeschränkt umgetauscht werden.</p><p>Der Ständerat hatte eine Aufhebung der Frist zunächst abgelehnt. Die Mehrheit befürchtete, dass das Kriminalitätsrisiko steigen würde. Die Befürworter erwiderten, die Noten könnten weiterhin sechs Monate nach dem Rückruf nicht mehr als Zahlungsmittel verwendet werden und müssten an einem Schalter der Schweizerischen Nationalbank umgetauscht werden. Dort werde die Echtheit geprüft.</p><p></p><p>Geld für Bund und Kantone</p><p>Umstritten war die Abschaffung der Umtauschfrist auch wegen des Schweizerischen Fonds für Hilfe bei nicht versicherbaren Elementarschäden (Fondssuisse). Heute zahlt die Nationalbank den Gegenwert der innerhalb der Frist nicht umgetauschten Noten in diesen Fonds ein.</p><p>Der Ständerat wollte mit dem Festhalten an der Umtauschfrist verhindern, dass diese Zahlungen wegfallen. Gleichzeitig schlug er eine neue Verteilung vor, damit auch Bund und Kantone profitieren. Der Nationalrat schlug als Kompromiss vor, die Umtauschfrist aufzuheben und trotzdem Geld zu verteilen. Dem hat sich der Ständerat nun angeschlossen.</p><p>25 Jahre nach dem Rückruf einer Banknotenserie werden 90 Prozent des Gegenwerts der nicht eingetauschten Noten an den Fondssuisse sowie an Bund und Kantone verteilt. 10 Prozent des Gegenwertes bleiben bei der Nationalbank als Rückstellung zwecks Erfüllung der Umtauschpflicht.</p>
Updated
10.04.2024 10:13

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