Ausländergesetz. Verfahrensregelungen und Informationssysteme
Details
- ID
- 20180026
- Title
- Ausländergesetz. Verfahrensregelungen und Informationssysteme
- Description
- Botschaft vom 2. März 2018 zur Revision des Ausländergesetzes (AuG) (Verfahrensnormen und Informationssysteme))
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 02.03.2018</b></p><p><b>Revision des Ausländergesetzes: Botschaft des Bundesrats</b></p><p><b>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. März 2018 die Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) verabschiedet. Diese Revision trägt der jüngsten Entwicklung der Rechtsprechung und der Praxis im Migrationsbereich Rechnung. Die Vorlage regelt namentlich den Aufenthalt und die Rückkehrhilfe für Personen, die von der Aufhebung des Cabaret-Tänzerinnen-Statuts betroffen sind, und erhöht die Durchsetzbarkeit des für Flüchtlinge geltenden Verbots von Reisen in den Heimat- oder Herkunftsstaat. Die Vorlage wird an die Eidgenössischen Räte überwiesen. </b></p><p>Nach der Aufhebung des Cabaret-Tänzerinnen-Statuts per 1. Januar 2016 sollen Begleitmassnahmen umgesetzt werden, um den Schutz von ausländischen Prostituierten und Opfern von Gewalt zu gewährleisten. Die Betroffenen sollen künftig die Möglichkeit erhalten, eine vorübergehende Aufenthaltsregelung in der Schweiz und unter bestimmten Voraussetzungen Rückkehrhilfe zu beantragen.</p><p>Weiter erfordert die Rechtsprechung sowie die letzte Schengen-Evaluation der Schweiz im Jahr 2014 verschiedene Änderungen des AuG. So darf die Administrativhaft künftig nur in einem ausschliesslich für diese Haftart vorgesehenen Gebäude erfolgen, ausser in Ausnahmefällen und unter strengen Bedingungen.</p><p><b></b></p><p>Informationssysteme und Verbot von Reisen in Herkunftsstaaten</p><p>Die Änderungen des AuG gewähren zudem den kommunalen Polizeibehörden einen direkten Zugang zum zentralen Schengener Visa-Informationssystem (C-VIS) und zum nationalen Visumsystem (ORBIS). Sie regeln den Zugang von fedpol und dem Nachrichtendienst des Bundes zu den Daten des API-Systems (Advance Passenger Information). Ausserdem wird die Gesetzesgrundlage für ein neues Informationssystem für den Rückkehrbereich (eRetour) geschaffen.</p><p>Die Durchsetzbarkeit des für anerkannte Flüchtlinge geltenden Verbots von Reisen in den Herkunftsstaat wird erhöht. Künftig muss die betreffende Person beweisen, dass sie nicht die Absicht hatte, sich dem Schutz ihres Herkunftsstaates zu unterstellen. Andernfalls wird der Flüchtlingsstatus aberkannt. </p><p><b></b></p><p>Änderungen nach der Vernehmlassung</p><p>Nach der Vernehmlassung wurden weitere Änderungen in die Revision des AuG aufgenommen. Dabei handelt es sich unter anderem um die Aufhebung des Informationssystems zur Ausstellung von schweizerischen Reisedokumenten und von Bewilligungen zur Wiedereinreise an Ausländerinnen und Ausländer (ISR). Die Daten dieses Systems werden künftig im Zentralen Migrationsinformationssystem (ZEMIS) erfasst. Die betroffenen Behörden haben diese Änderung gutgeheissen. </p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 2. März 2018 zur Revision des Ausländergesetzes (AuG) (Verfahrensnormen und Informationssysteme))
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG) (Verfahrensregelungen und Informationssysteme)
- Resolutions
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Date Council Text 11.06.2018 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 27.09.2018 1 Abweichung 28.11.2018 2 Abweichung 12.12.2018 1 Zustimmung 14.12.2018 2 Annahme in der Schlussabstimmung 14.12.2018 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 11.06.2018</b></p><p><b>Ständerat will Heimatreiseverbot für Flüchtlinge ausweiten </b></p><p><b>Reist ein Flüchtling in seinen Heimat- oder Herkunftsstaat, soll ihm die Flüchtlingseigenschaft einfacher aberkannt werden können. Der Ständerat hat sich am Montag für eine Umkehr der Beweislast ausgesprochen, wie sie der Bundesrat vorschlägt.</b></p><p>Künftig sollen nicht mehr die Behörden beweisen müssen, dass der Flüchtling eine unzulässige Reise unternommen hat. Vielmehr soll der Flüchtling glaubhaft machen müssen, dass die Reise aufgrund eines Zwangs erfolgte.</p><p>Die kleine Kammer hiess eine solche Änderung des Ausländergesetzes mit 30 zu 2 Stimmen bei 11 Enthaltungen gut. Bei "wichtigen Gründen" kann das Staatssekretariat für Migration (SEM) eine Ausnahme bewilligen.</p><p>Der Bundesrat sowie eine Minderheit um Robert Cramer (Grüne/GE) wollten noch weitere Reisegründe auflisten, die nicht zu einer Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft führen. Dies lehnte der Ständerat aber wie zuvor auch seine Staatspolitische Kommission (SPK) mit 28 zu 16 Stimmen ab.</p><p>Cramer erinnerte an den humanitären Grundgedanken des Asylrechts - den Schutz von Menschen, die zu Hause an Leib und Leben bedroht sind. Die geforderten Beweise zu erbringen, könne unter Umständen sehr schwierig sein.</p><p></p><p>Auch nicht in die Nachbarstaaten</p><p>Die kleine Kammer will noch einen Schritt weitergehen als der Bundesrat: Nach ihrem Willen soll das SEM anerkannten Flüchtlingen verbieten können, in die Nachbarstaaten ihrer Heimatländer und in bestimmte Transitländer zu reisen. Diesen Entscheid fällte sie mit 29 zu 12 Stimmen bei einer Enthaltung.</p><p>Heute ist anerkannten Flüchtlingen bloss die Reise in den Heimat- oder Herkunftsstaat untersagt; ansonsten gilt für sie Reisefreiheit.</p><p>Die Verschärfungs-Klausel stammt aus der Feder der SPK. Sie soll dann zum Zuge kommen, wenn "der begründete Verdacht" besteht, dass Flüchtlinge aus einem bestimmten Herkunftsstaat das Heimreiseverbot umgehen. Einmal verfügt, würde ein solches Verbot für alle Flüchtlinge aus dem betreffenden Staat gelten.</p><p>Familienbesuche unmöglich</p><p>Der Bundesrat hatte eine solche Verschärfung in Betracht gezogen, nach der Vernehmlassung aber darauf verzichtet. Er kam zum Schluss, dass sich solche Reiseverbote in der Praxis kaum durchsetzen liessen.</p><p>Zudem würde ein solches Verbot den Besuch von nahen Familienangehörigen in die Nachbarstaaten verunmöglichen, die sich dort vorübergehend oder dauerhaft aufhielten. Darauf hatten in der Vernehmlassung Flüchtlingsorganisationen hingewiesen. Sie warnten auch vor einer Pauschalbestrafung ganzer Bevölkerungsgruppen - Sommaruga sprach von "Sippenhaft".</p><p></p><p>Straftaten ahnden</p><p>Auch in Bezug auf die Strafverfolgung von straffällig gewordenen Ausländern und Ausländerinnen ohne gültige Aufenthaltspapiere wich der Ständerat von der Bundesratsvorlage ab. Der Bundesrat will einführen, dass die Behörden von einer teuren und langwierigen Strafverfolgung absehen können in Fällen, in denen ein Aus- oder Wegweisungsverfahren "vorgesehen oder hängig" ist.</p><p>Eine Minderheit aus FDP-, CVP- und SVP-Vertretern beantragte, diese Bestimmung ganz aus dem Ausländergesetz zu streichen. Straftaten gehörten geahndet, argumentierte sie. Der Rat folgte ihr mit 25 zu 19 Stimmen.</p><p></p><p>Arbeit für Staatenlose</p><p>Für Unmut sorgte bei einer Minderheit um Peter Föhn (SVP/SZ) auch der Vorschlag des Bundesrats, anerkannten Staatenlosen analog zu anerkannten Flüchtlingen künftig zu ermöglichen, erwerbstätig zu sein - auch solchen "mit einer rechtskräftigen Landesverweisung".</p><p>"Warum sind Menschen staatenlos? Die meisten sind es, weil sie ihren Ausweis schreddern", sagte Föhn. Die Justizministerin hielt dem entgegen, Staatenlose seien keine Asylbewerber, die ihre Papiere wegwerfen. "Staatenlose haben gar keine Papiere. Wenn Sie diese Personen ausschaffen wollen, dann sagen Sie mir bitte, in welchen Staat."</p><p>Sommaruga sowie eine Mehrheit von 31 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen befürworteten einen pragmatischen Ansatz. "Am Schluss können Sie nur noch entscheiden, ob Sie ihnen Sozialhilfe geben wollen oder Sie sie arbeiten lassen wollen." Denn am Umstand, dass sie in der Schweiz seien, lasse sich nichts ändern.</p><p></p><p>Schutz für Prostituierte</p><p>Der Rat folgte Sommaruga auch in Bezug auf Prostituierte, die bei der Ausübung ihrer Tätigkeit Opfer von Straftaten werden. Sie sollen nach dem Willen des Ständerats in bestimmten Fällen die Möglichkeit erhalten, für die Dauer des Strafverfahrens eine Aufenthaltsbewilligung sowie eine Rückkehrhilfe zu beantragen. Damit würde nach der Aufhebung des Cabaret-Tänzerinnen-Statuts der Schutz von Prostituierten verstärkt.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 27.09.2018</b></p><p><b>Nationalrat will Heimatreiseverbot für Flüchtlinge ausweiten </b></p><p><b>Reist ein Flüchtling ohne Bewilligung in seinen Heimat- oder Herkunftsstaat, soll ihm die Flüchtlingseigenschaft in jedem Fall aberkannt werden. Das hat der Nationalrat beschlossen. Er hat die Bestimmungen verschärft.</b></p><p>Mit 136 zu 54 Stimmen bei einer Enthaltung hiess der Rat am Donnerstag Änderungen des Ausländergesetzes gut. Dagegen stellten sich SP und Grüne. Aus ihrer Sicht gehen die Verschärfungen zu weit. </p><p>Flüchtlinge dürfen schon heute nicht in den Heimatstaat reisen. Der Bundesrat möchte nun die Beweislast umkehren: Künftig sollen nicht mehr die Behörden beweisen müssen, dass ein Flüchtling eine unzulässige Reise unternommen hat. Vielmehr soll der Flüchtling glaubhaft machen müssen, dass er aufgrund eines Zwangs in den Heimatstaat reiste. </p><p>Der Nationalrat will noch einen Schritt weiter gehen. Er will im Gesetz verankern, dass Flüchtlingen die Flüchtlingseigenschaft aberkannt wird, wenn sie in ihren Heimat- oder Herkunftsstaat gereist sind - auch dann, wenn die Reise aufgrund eines Zwangs erfolgte. Mit 96 zu 94 Stimmen bei 2 Enthaltungen nahm der Rat einen Antrag der SVP an.</p><p></p><p>Ausnahmen möglich</p><p>Gleichzeitig hat er sich aber dafür ausgesprochen, dass Ausnahmen möglich bleiben. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) kann einer Person die Reise bewilligen, wenn dafür wichtige Gründe vorliegen, beispielsweise der Besuch schwerkranker Verwandter. Die SVP beantragte erfolglos, die Ausnahmemöglichkeit zu streichen.</p><p>Wenn ein Flüchtling in sein Heimatland reise, sei er dort offensichtlich nicht gefährdet, befanden die SVP-Vertreter. Justizministerin Simonetta Sommaruga erwiderte, so einfach sei es nicht. Es gebe Situationen, in denen Flüchtlinge wegen menschlicher Verpflichtungen das Risiko auf sich nähmen, in das Land zu reisen, in dem sie verfolgt würden.</p><p></p><p>Verbot auch für Nachbarländer</p><p>Anders als der Bundesrat will das Parlament auch Reisen in die Nachbarstaaten der Heimatländer verbieten. Der Nationalrat folgte hier dem Ständerat. Der Bundesrat hatte diese Regelung zunächst in Betracht gezogen, nach der Vernehmlassung aber darauf verzichtet. Er kam zum Schluss, dass sie sich in der Praxis kaum durchsetzen liesse. </p><p>Ein solches Verbot würde zudem den Besuch von nahen Familienangehörigen verunmöglichen, die sich in Nachbarstaaten aufhielten, sagte Sommaruga. Besuchten Eritreer ihre erwachsenen Kinder in Äthiopien, sei das kein Missbrauch des Asylrechts. </p><p></p><p>Wenige Verdachtsmeldungen</p><p>Sommaruga erinnerte in der Debatte auch an die Meldestelle im SEM. Gemeldet werden kann dort der Verdacht auf eine missbräuchliche Reise. Dauernd werde behauptet, es fänden viele solche Reisen statt, stellte die Justizministerin fest. Doch Meldungen seien bisher nur wenige eingegangen. "Melden Sie doch endlich diese Fälle."</p><p>Die Nationalratskommission hatte darüber hinaus verhindern wollen, dass rechtskräftig des Landes verwiesene Staatenlose in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen. Das lehnte der Nationalrat aber mit 96 zu 90 Stimmen ab. Die Gegnerinnen und Gegner gaben zu bedenken, dass es keinen Staat gebe, in den Staatenlose ausgeschafft werden könnten. Entweder arbeiteten sie, oder sie bezögen Sozialhilfe.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 28.11.2018</b></p><p><b>National- und Ständerat uneinig bei Heimatreiseverbot </b></p><p><b>Der National- und der Ständerat haben sich beim Heimatreiseverbot für Flüchtlinge noch nicht geeinigt. Umstritten ist, ob es weiterhin Ausnahmen geben soll vom Verbot oder nicht.</b></p><p>Der Nationalrat möchte, dass die Flüchtlingseigenschaft bei Reisen in den Heimat- oder Herkunftsstaat in jedem Fall aberkannt wird. Aus Sicht des Bundesrates ist das mit der Genfer Flüchtlingskonvention nicht zu vereinbaren. Die Nationalratsversion gehe deutlich zu weit, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga.</p><p>Der Ständerat möchte, dass Ausnahmen weiterhin möglich sind. Er beschloss am Mittwoch oppositionslos, an seiner Version festzuhalten. Es gehe beispielsweise um die Teilnahme an der Beerdigung der eigenen Kinder, sagte Kommissionssprecherin Pascale Bruderer (SP/AG). Bereits die Ständeratsversion sei ein Kompromiss.</p><p></p><p>Umkehr der Beweislast</p><p>Anders als heute wäre die Beweislast für eine unzulässige Reise künftig nicht mehr bei den Behörden. Vielmehr müsste der Flüchtling glaubhaft machen, dass er aufgrund eines Zwangs in den Heimatstaat reiste.</p><p>Dies entspricht im Kern dem Vorschlag des Bundesrates. Allerdings hatte der Bundesrat weitere mögliche Gründe im Gesetz verankern wollen. Damit hätte der Flüchtling neben Zwang auch geltend machen können, dass keine Absicht bestand, sich unter den Schutz des Heimatstaates zu stellen, oder dass der Heimatstaat keinen tatsächlichen Schutz gewährt hat. Dies hätte er ebenfalls glaubhaft machen müssen.</p><p></p><p>Nationalrat gegen Ausnahmen</p><p>Der Ständerat schränkte die Bestimmung ein. Dem Nationalrat genügte das jedoch nicht. Mit knapper Mehrheit nahm die grosse Kammer in der Herbstsession einen Antrag der SVP für eine automatische Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft an.</p><p>Wenn ein Flüchtling in sein Heimatland reise, sei er dort offensichtlich nicht gefährdet, befanden die SVP-Vertreter. Sommaruga erwiderte, so einfach sei es nicht. Es gebe Situationen, in denen Flüchtlinge wegen menschlicher Verpflichtungen das Risiko auf sich nähmen, in das Land zu reisen, in dem sie verfolgt würden.</p><p></p><p>Verbot auch für Nachbarstaaten</p><p>Anders als der Bundesrat will das Parlament, dass auch Reisen in andere Staaten als die Heimatländer verboten werden können, insbesondere in Nachbarstaaten. Dies dann, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass das Reiseverbot auf diesem Weg missachtet wird. In dem Punkt haben sich die Räte bereits geeinigt.</p><p>Der Bundesrat hatte eine solche Regelung zunächst in Betracht gezogen, nach der Vernehmlassung aber darauf verzichtet. Er kam zum Schluss, dass sie sich in der Praxis kaum durchsetzen liesse. Zudem würde sie den Besuch von nahen Familienangehörigen verunmöglichen, die sich in Nachbarstaaten aufhielten.</p><p></p><p>Besuch schwerkranker Verwandter</p><p>Das Parlament hat sich dennoch dafür entschieden. Anders als beim Reiseverbot für den Heimat- oder Herkunftsstaat wollen aber beide Räte, dass Ausnahmen vom Reiseverbot in Nachbarstaaten möglich bleiben: Das Staatssekretariat für Migration (SEM) soll einer Person die Reise bewilligen können, wenn dafür wichtige Gründe vorliegen, beispielsweise der Besuch schwerkranker Verwandter.</p><p>Auch in anderen Punkten haben sich die Räte bereits geeinigt. Rückkehrhilfe soll neu auch für vorläufig aufgenommene Personen möglich sein, die kein Asylgesuch eingereicht haben, wenn sie freiwillig in ihr Heimatland zurückkehren oder die Schweiz verlassen müssen. Mit der Änderung soll hauptsächlich verhindert werden, dass ein Asylgesuch nachträglich und ausschliesslich zur Erlangung der Rückkehrhilfe gestellt wird.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 12.12.2018</b></p><p><b>National- und Ständerat einigen sich beim Heimatreiseverbot </b></p><p><b>National- und Ständerat haben sich auf eine Verschärfung des Heimatreiseverbots für Flüchtlinge geeinigt. Der Nationalrat hat am Mittwoch die letzte Differenz ausgeräumt. Damit bleiben Ausnahmen vom Verbot möglich.</b></p><p>Die Vorlage ist nun bereit für die Schlussabstimmungen am Freitag. Künftig müssen nicht mehr die Behörden beweisen, dass eine Reise unzulässig war. Vielmehr muss der Flüchtling glaubhaft machen, dass er aufgrund eines Zwangs in den Heimatstaat reiste.</p><p>Die Beweislast wird also umgekehrt. Dies entspricht im Kern dem Vorschlag des Bundesrates. Allerdings hatte der Bundesrat weitere mögliche Gründe im Gesetz verankern wollen. Diese strichen die Räte.</p><p></p><p>Nationalrat zunächst gegen Ausnahmen</p><p>Dem Nationalrat genügte das zunächst nicht. Er wollte, dass die Flüchtlingseigenschaft bei Reisen in den Heimat- oder Herkunftsstaat in jedem Fall aberkannt wird. Aus Sicht des Bundesrates wäre das aber mit der Genfer Flüchtlingskonvention nicht zu vereinbaren gewesen. Der Ständerat beharrte denn auch darauf, dass Ausnahmen weiterhin möglich sind.</p><p>Am Mittwoch hat sich der Nationalrat mit 109 zu 66 Stimmen angeschlossen. Es geht beispielsweise um den Besuch todkranker Eltern. In solchen Fällen nähmen Flüchtlinge unter Umständen erhebliche persönliche Risiken in Kauf, hiess es in beiden Räten. Solche menschlichen Härten müssten berücksichtigt werden.</p>
- Updated
- 10.04.2024 10:06