Mehr bezahlbare Wohnungen. Volksinitiative und Rahmenkredit zur Aufstockung des Fonds de Roulement

Details

ID
20180035
Title
Mehr bezahlbare Wohnungen. Volksinitiative und Rahmenkredit zur Aufstockung des Fonds de Roulement
Description
Botschaft vom 21. März 2018 zur Volksinitiative "Mehr bezahlbare Wohnungen" und zu einem Bundesbechluss über einen Rahmenkredit zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus.
InitialSituation
<p><b>Der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband (SMV) verfolgt in seiner Volksinitiative "Mehr bezahlbare Wohnungen" das Ziel, das Angebot an preisgünstigem Wohnraum zu erhöhen. Zu diesem Zweck soll die staatliche Förderung von entsprechenden Wohnungen ausgebaut werden. Ferner sollen Schutzbestimmungen zugunsten des Erhalts von preisgünstigem Wohnraum in die Bundesverfassung eingeführt werden. Der Bundesrat empfiehlt die Ablehnung der Volksinitiative. Er unterbreitete dem Parlament einen indirekten Gegenvorschlag, der einen Rahmenkredit im Umfang von 250 Millionen Franken für die Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus vorsieht. National- und Ständerat empfehlen die Volksinitiative ebenfalls zur Ablehnung, stimmten aber dem Gegenvorschlag zu. Dieser tritt nur in Kraft, wenn die Initiative zurückgezogen oder abgelehnt wird. </b></p><p></p><p>Ausgangslage</p><p>Die Volksinitiative "Mehr bezahlbare Wohnungen" des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbandes (SMV) wurde am 18. Oktober 2016 mit 104'800 gültigen Unterschriften eingereicht. Sie fordert eine Anpassung und Ergänzung des bestehenden Verfassungsartikels über die Wohnbau- und Wohneigentumsförderung (Art. 108 der Bundesverfassung) mit dem Ziel, das Angebot an preisgünstigem Wohnraum zu erhöhen. Mindestens zehn Prozent der neu gebauten Wohnungen müssten neu im Eigentum von Trägern des gemeinnützigen Wohnungsbaus sein. Das Ziel soll unter anderem mit Vorkaufsrechten für Kantone und Gemeinden erreicht werden.</p><p>Hintergrund der Initiative ist eine Entwicklung des Wohnungsmarktes, die ab 2002 und bis 2015 durch einen Nachfrageüberhang geprägt war. Dieser führte besonders in den städtischen und touristischen Regionen zu einer Marktverknappung und teilweise zu einem starken Anstieg der Angebotspreise von Mietwohnungen und Eigentumsobjekten. Ein wichtiger Treiber der Nachfrage war neben der allgemein guten Wirtschaftslage das Bevölkerungswachstum. </p><p>Der Bundesrat empfiehlt die Ablehnung der Volksinitiative, weil die darin geforderten Markteingriffe weder nötig noch realistisch seien. Dies gelte nicht nur für die Vorgabe, dass mindestens zehn Prozent der neu gebauten Wohnungen im Eigentum gemeinnütziger Wohnbauträger sein müssten. Auch die geforderten Vorkaufsrechte und die postulierten Vorkehrungen zur Verhinderung des Verlustes von preisgünstigem Wohnraum seien mit den Grundsätzen einer marktwirtschaftlichen Wohnungsversorgung nicht vereinbar. Weiter würde die Initiative sowohl Bund als auch Kantone finanziell zu stark belasten. Die Wohnungspolitik des Bundes, die auf die Marktkräfte vertraue und ergänzend das selbstgenutzte Wohneigentum und den gemeinnützigen Wohnungsbau unterstütze, habe sich zudem bewährt. </p><p>Gleichzeitig unterbreitete der Bundesrat dem Parlament einen mit der Initiative eng zusammenhängenden indirekten Gegenvorschlag. Dabei handelte es sich um einen Entwurf zu einem Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit im Umfang von 250 Millionen Franken für die Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Ab 2020 und während zehn Jahren sollen dem Fonds gemäss Bundesrat sukzessive einzelne Tranchen dieses Kredits zugeführt werden. Der entsprechende Bundesbeschluss soll in Kraft treten, sobald die Volksinitiative "Mehr bezahlbare Wohnungen" zurückgezogen oder abgelehnt wird. Aus dem Fonds de Roulement werden verzinsliche und rückzahlbare Darlehen für preisgünstige Neubau- und Erneuerungsvorhaben ausgerichtet, sofern der jeweilige Bedarf ausgewiesen ist. Das anvisierte Fördervolumen umfasst gemäss Bundesrat jährlich 1500 Wohnungen, was dem durchschnittlichen jährlichen Fördervolumen seit 2004 entspricht. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 21. März 2018 zur Volksinitiative "Mehr bezahlbare Wohnungen" und zu einem Bundesbechluss über einen Rahmenkredit zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus.
    Resolutions
    Date Council Text
    14.12.2018 1 Fristverlängerung
    14.12.2018 1 Bis zum 18. April 2020.
    14.12.2018 2 Zustimmung
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen»
    Resolutions
    Date Council Text
    14.12.2018 1 Beschluss gemäss Entwurf
    11.03.2019 2 Zustimmung
    22.03.2019 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    22.03.2019 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus
    Resolutions
    Date Council Text
    12.12.2018 1 Rückweisung an die Kommission
    14.12.2018 1 Beschluss gemäss Entwurf
    11.03.2019 2 Zustimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus
    Resolutions
    Date Council Text
    12.12.2018 1 Rückweisung an die Kommission
    14.12.2018 1 Beschluss gemäss Entwurf
    11.03.2019 2 Zustimmung
Proceedings
<p>Der <b>Nationalrat</b> beschäftigte sich in der Wintersession 2018 mit der Initiative. Während den Debatten sprachen sich die Fraktionen der bürgerlichen Parteien gegen die Initiative aus, namentlich aus Kosten- oder föderalistischen Gründen. Für Hans Egloff (V/ZH) etwa, Sprecher der vorberatenden Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) und Präsident des Hauseigentümerverbandes Schweiz, widerspricht die in der Initiative vorgesehene Quote von zehn Prozent dem Verständnis einer marktwirtschaftlich organisierten Versorgung mit Wohnraum. Ausserdem sei sie unrealistisch und habe in der Bundesverfassung auch nichts zu suchen. Nur die sozialdemokratische und die grüne Fraktion warben für die Initiative. Es gelte, einen Teil des Wohnungsangebots der Logik des Marktes und des Profits zu entziehen, sagte Mieterverbandspräsident Carlo Sommaruga (S/GE). Es dürfe nicht sein, dass nur Menschen mit grossen Einkommen in der Stadt leben könnten, mahnte seinerseits Michael Töngi (G/LU), der im SMV-Vorstand sitzt. </p><p>Gleichzeitig zur Initiative wurde über den vom Bundesrat vorgebrachten indirekten Gegenvorschlag debattiert. Die Mehrheit der vorberatenden WAK-N hatte ihrem Rat ursprünglich beantragt, nicht darauf einzutreten. Der Rat entschied aber mit 104 zu 78 Stimmen auf Eintreten bzw. Rückweisung an die Kommission. Entgegen der Meinungen der SVP- und von Teilen der FDP-Liberalen-Fraktion sprach sich der Rat in der Gesamtabstimmung zwei Tage später denn auch mit 124 zu 73 Stimmen für den vom Bundesrat vorgeschlagenen Rahmenkredit von 250 Millionen Franken aus. Die von der Linken beantragte Aufstockung des Rahmenkredits um 375 Millionen Franken hatte der Rat mit 143 zu 54 Stimmen zuvor abgelehnt. Er hatte weiter mit 135 zu 61 Stimmen bei einer Enthaltung entschieden, dass die Mittel für den Fonds de Roulement wie vom Bundesrat vorgeschlagen nur dann aufgestockt würden, wenn die Initiative zurückgezogen oder abgelehnt würde. </p><p>Die Initiative hingegen fand keine Mehrheit. Der Nationalrat empfahl sie mit 143 zu 54 Stimmen zur Ablehnung. </p><p></p><p>Der <b>Ständerat</b> behandelte die Entwürfe in der Frühjahrssession 2019. Auch in der Kantonskammer warben vorwiegend Mitglieder der sozialdemokratischen und der grünen Fraktion für die Volksinitiative. Für Paul Rechsteiner (S/SG) spricht für sie, dass die Haushaltsbudgets immer stärker durch die Wohnkosten belastet würden. Für Damian Müller (RL/LU) hingegen sei die im Initiativtext vorgesehene Quote von zehn Prozent schlicht utopisch. Die Ständerätinnen und -räte empfahlen die Initiative mit 31 zu 12 Stimmen zur Ablehnung. </p><p>Auch der Ständerat sprach sich hingegen für den bundesrätlichen Gegenvorschlag aus. Die bisherige, marktwirtschaftlich orientierte Wohnungspolitik des Bundes habe sich bewährt und solle mit der Aufstockung des Fonds de Roulement weitergeführt werden, sagte Pirmin Bischof (C/SO) im Namen der Kommission. Peter Föhn (V/SZ) weibelte dafür, weil damit das lokale Gewerbe und der Wirtschaftsstandort Schweiz unterstützt würden. Roberto Zanetti (S/SO) plädierte gar für eine weitere Aufstockung des Fonds, den er als "segensreiche Einrichtung" bezeichnete, auf 375 Millionen Franken. Philipp Müller (RL/AG) suchte mit seinem Antrag das andere Extrem und wollte gar nicht erst auf den Gegenvorschlag eintreten. Der Fonds sei ein Risiko, warnte er - und verwies auf die Bürgschaften bei der Hochseeschifffahrt, die den Bund nun teuer zu stehen kämen. </p><p>Minderheitsanträge, welche eine Aufstockung des Rahmenkredits um 375 Millionen Franken oder die Streichung der Verknüpfung beider Vorlagen forderten, wurden abgelehnt. In der Gesamtabstimmung hiess der Ständerat den indirekten Gegenentwurf mit 36 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen gut. </p><p></p><p>In der <b>Schlussabstimmung</b> stimmten 140 Nationalrätinnen und -räte für, 56 gegen den Bundesbeschluss über die Volksinitiative. Im Ständerat wurde er mit 30 zu 13 Stimmen bei einer Enthaltung gutgeheissen.</p><p></p><p><b>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 9. Februar 2020 mit 57,1 Prozent Nein-Stimmen und von 16 Kantonen und 5 Halbkantonen abgelehnt.</b></p>
Updated
10.04.2024 10:10

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