KVG. Anpassung der Franchisen an die Kostenentwicklung

Details

ID
20180036
Title
KVG. Anpassung der Franchisen an die Kostenentwicklung
Description
Botschaft vom 28. März 2018 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Anpassung der Franchisen an die Kostenentwicklung)
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 28.03.2018</b></p><p><b>Franchisen werden an die Kostenentwicklung in der Grundversicherung angepasst </b></p><p><b>Die Franchisen müssen künftig an die Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) angepasst werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. März 2018 beschlossen, dem Parlament eine entsprechende Botschaft zu überweisen. Mit dem Vorschlag erfüllt er eine Motion des Parlaments. </b></p><p>Seit 1996 haben sich die Krankenkassenprämien mehr als verdoppelt, während die Löhne und Renten mit diesem Anstieg nicht Schritt halten konnten. Vor diesem Hintergrund hat das Parlament Ende 2016 eine Motion von Ständerat Ivo Bischofberger (15.4157) angenommen. Diese beauftragt den Bundesrat, das Krankenversicherungsgesetz (KVG) so zu ändern, dass die Franchisen an die Kostenentwicklung in der OKP angepasst werden. </p><p>Der Bundesrat schlägt vor, dass alle Franchisen der erwachsenen Versicherten um 50 Franken angehoben werden, sobald die Kosten einen bestimmten Grenzwert übersteigen. Die Franchisenanpassungen erfolgen somit in unterschiedlichen Zeitabständen je nach Kostenwachstum. Der neue Mechanismus hat zur Folge, dass erwachsene Versicherte sich stärker an den Kosten beteiligen müssen. </p><p>Ziel der Motion ist, die Eigenverantwortung der Versicherten bei der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen zu stärken und den Anstieg der Gesundheitskosten und damit der Prämien einzudämmen. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 28. März 2018 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Anpassung der Franchisen an die Kostenentwicklung)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) (Anpassung der Franchisen an die Kostenentwicklung)
    Resolutions
    Date Council Text
    26.11.2018 1 Beschluss gemäss Entwurf
    05.03.2019 2 Abweichung
    14.03.2019 1 Zustimmung
    22.03.2019 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    22.03.2019 1 Ablehnung in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 26.11.2018</b></p><p><b>Kranke sollen einen grösseren Teil der Arztrechnung selber zahlen </b></p><p><b>Kranke sollen einen grösseren Teil der Arztrechnung selber zahlen müssen. Der Nationalrat hat am Montag beschlossen, die Franchisen zu erhöhen. Das genaue Vorgehen steht allerdings noch nicht fest.</b></p><p>Im Auftrag des Parlaments hatte der Bundesrat eine Erhöhung der Franchisen vorgeschlagen, die sich an den Gesundheitskosten orientiert. Franchisen und Bruttokosten zu Lasten der Grundversicherung sollen im Verhältnis 1:12 gehalten werden.</p><p>Sobald die Kosten pro Person 13-mal höher liegen als die ordentliche Franchise, müssen alle Erwachsenen-Franchisen um 50 Franken angehoben werden. Das ist nächstes Mal bei Bruttokosten von 3900 Franken der Fall. Der Bundesrat geht davon aus, dass 2020 eine Erhöhung fällig ist, danach voraussichtlich alle vier Jahre.</p><p></p><p>Gegen unnötige Arztbesuche</p><p>Der Mechanismus soll dazu beitragen, das Kostenwachstum zu bremsen. Die bürgerliche Mehrheit des Nationalrats hofft, dass sich die Versicherten wegen der höheren Franchise zweimal überlegen, ob ein Arztbesuch wirklich nötig ist. Gesundheitsminister Alain Berset dämpfte zu hohe Erwartungen. Bei früheren Prämienerhöhungen sei kein solcher Effekt festgestellt worden, sagte er. "Man darf keine Wunder erwarten", sagte Berset.</p><p>Linke und Grüne kritisierten die Erhöhung der Franchise als unsozial. Die Massnahme belaste die Prämienzahler und vor allem chronisch Kranke, sagte Barbara Gysi (SP/SG). Die Grüne Maya Graf (BL) warnte vor einer Kostenverlagerung zur Sozialhilfe und zu den Ergänzungsleitungen. Eine höhere Franchise könne auch dazu führen, dass Kranke nicht zum Arzt gingen, obwohl es nötig wäre.</p><p>Der Nationalrat stimmte dem Mechanismus zur Erhöhung der ordentlichen Franchise trotzdem zu, mit 133 zu 53 Stimmen bei 1 Enthaltung. Das letzte Wort ist damit aber noch nicht gesprochen. Die Gesundheitskommission hat nämlich eine Motion eingereicht mit der Forderung, die ordentliche Franchise von heute 300 Franken so rasch wie möglich auf 500 Franken zu erhöhen. Dieser Vorstoss sollte ebenfalls am Montag behandelt werden, aus zeitlichen Gründen wurde er dann aber verschoben.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 05.03.2019</b></p><p><b>Kranke sollen einen grösseren Teil der Arztrechnung selber zahlen </b></p><p><b>Kranke sollen sich stärker an den Behandlungskosten beteiligen müssen. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat beschlossen, die Franchisen zu erhöhen - zunächst um 50 Franken. Die ordentliche Franchise beträgt damit 350 Franken.</b></p><p>Der Ständerat hat am Dienstag mit 26 zu 13 Stimmen einer Änderung des Krankenversicherungsgesetzes zugestimmt. Diese erlaubt dem Bundesrat, die ordentliche Franchise und die Wahlfranchisen regelmässig an die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen anzupassen.</p><p>Vorgesehen ist eine Erhöhung um 50 Franken, sobald die durchschnittlichen Bruttokosten der Leistungen pro versicherte Person mehr als 13-mal höher liegen als die ordentliche Franchise. Eine erste Anpassung der Franchisen ist auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens geplant. Die Franchisen für Kinder sind davon nicht betroffen.</p><p></p><p>Keine Auswirkung auf die Kosten</p><p>Der Bundesrat hatte die ordentliche Franchise bereits mehrmals angepasst. Bei der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes 1996 betrug diese noch 150 Franken - etwa 1/12 der Kosten pro versicherter Person. Auch nach späteren Erhöhungen betrug das Verhältnis Franchise zu Bruttokosten jeweils rund 1:12.</p><p>Die Mehrheit stimmte dem vorgeschlagenen Mechanismus zu, um dieses Verhältnis auch in Zukunft wahren zu können. Das sei ein politischer Entscheid, gab Gesundheitsminister Alain Berset zu bedenken. Eine kostendämpfende Wirkung habe sich bei früheren Erhöhungsschritten nicht gezeigt.</p><p>Damit werde die Eigenverantwortung der Versicherten gestärkt und der Kostenanstieg gedämpft, sagte Kommissionssprecher Joachim Eder (FDP/ZG). Es sei auch der Kommission bewusst, dass die Prämienlast für viele Haushalte ein echtes Problem sei.</p><p>Allerdings würden die Möglichkeiten der Prämienoptimierungen durch einen Wechsel der Kasse oder des Versicherungsmodells nach wie vor zu wenig genutzt. Laut Eder hätten letztes Jahr 1,2 Millionen Versicherte ihre Prämien um 40 Prozent senken können - bei gleicher Deckung. Ivo Bischofberger (CVP/AI) wies darauf hin, dass die Gesundheitskosten auch wegen Arztbesuchen in Bagatellfällen stiegen.</p><p>Die Linke wehrte sich gegen die Erhöhung der ordentlichen Franchise. Damit werde das Solidaritätsprinzip geritzt, sagte Hans Stöckli (SP/BE). Immer mehr Menschen verzichteten auf ärztliche Leistungen, weil sie es sich nicht leisten könnten. "Das ist dramatisch". Didier Berberat (SP/NE) warnte, dass verspätete Behandlungen zu Mehrkosten führen könnten.</p><p></p><p>SP ergreift Referendum</p><p>Im Vergleich der OECD-Länder zahlten die Versicherten in der Schweiz schon heute den grössten Teil der Gesundheitskosten aus der eigenen Tasche. "Es droht eine Zweiklassenmedizin." Vor diesem Hintergrund hat das SP-Präsidium am Montag beschlossen, das Referendum gegen die Franchisenerhöhung zu ergreifen. Die Partei hat ausserdem eine Initiative lanciert, um die Prämien bei 10 Prozent des Haushaltseinkommens zu begrenzen.</p><p>Abgelehnt hat der Ständerat verschiedene Motionen aus dem Nationalrat, die höhere Franchisen verlangten. Die Vorstösse, die die ordentlichen Franchisen betrafen, hält die Mehrheit für erfüllt. Eine Motion der FDP, die mit höheren Franchisen zusätzliche Rabatte ermöglichen wollte, ging dem Ständerat zu weit. Kommissionssprecher Eder warnte vor überproportionalen Rabatten und nicht zu unterschätzende Auswirkungen auf den Risikoausgleich.</p><p>Der Ständerat hat am Gesetzestext eine Präzisierung vorgenommen, die Vorlage geht darum noch einmal zurück an den Nationalrat. Vom Tisch ist das Thema danach aber nicht: In der grossen Kammer ist eine Motion der Gesundheitskommission hängig, die eine ordentliche Franchise von 500 Franken verlangt.</p><p></p><p>Keine mehrjährige Bindung</p><p>Die Differenzen zwischen den beiden Kammern gehen noch weiter. Anders als der Nationalrat will der Ständerat Versicherte, die eine höhere Franchise als die Grundfranchise wählen, nicht dazu verpflichten, drei Jahre lang dabei zu bleiben. Er ist nicht auf einen Gesetzesentwurf eingetreten, den die Gesundheitskommission des Nationalrats ausgearbeitet hatte.</p><p>Die Mehrheit liess sich von Berset davon überzeugen, dass die Bindung die Eigenverantwortung nicht stärken, sondern im Gegenteil schwächen würde. Der Gesundheitsminister gab zu bedenken, dass die Versicherten eine tiefe Franchise dem Risiko einer mehrjährigen Bindung an eine hohe Franchise vorziehen könnten. Dadurch hätten die tiefen Franchisen Zulauf, was sich auf die Kosten auswirken würde.</p><p>Der Nationalrat möchte mit der Regelung verhindern, dass Versicherte ihre Franchise wegen eines absehbaren Leistungsbezugs - beispielsweise einer planbaren Operation - vorübergehend senken und dann wieder erhöhen. Er muss nun entscheiden, ob er an der Vorlage festhalten will.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 14.03.2019</b></p><p><b>Kranke sollen für Arztrechnung tiefer in die eigene Tasche greifen </b></p><p><b>Die Krankenkassenprämien steigen jedes Jahr. Nun sollen Kranke auch noch einen grösseren Teil der Arztrechnungen selber zahlen müssen. Die Franchisen steigen vorerst um 50 Franken. Eine Erhöhung um 200 Franken lehnt der Nationalrat ab.</b></p><p>Er hat sich am Donnerstag mit 162 zu 21 Stimmen gegen eine Motion seiner Gesundheitskommission ausgesprochen. Diese verlangte, die ordentliche Franchise von heute 300 Franken auf 500 Franken anzuheben. Kommissionssprecher Bruno Pezzatti (FDP/ZG) argumentierte, eine höhere Franchise führe erwiesenermassen zu kostenbewusstem Verhalten und senke die Prämienbelastung aller Versicherten.</p><p>Er verwies auf Berechnungen des Bundesrats, wonach die Krankenkassen - und damit die Prämienzahler - durch die höhere Franchise um 430 Millionen Franken entlastet würden. Nach Ansicht der Kommission wäre die Erhöhung für Kranke finanziell verkraftbar. Personen in wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen erhielten Prämienverbilligungen, unter Umständen auch noch Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigung, sagte Pezzatti.</p><p></p><p>"Fatale Folgen"</p><p>Die Linke wehrte sich gegen die Erhöhung der ordentlichen Franchise. Yvonne Feri (SP/AG) erinnerte daran, dass immer mehr Menschen einen Arztbesuch vermieden, weil sie die Franchise nicht tragen könnten. Das habe fatale Folgen und führe zu hohen Folgekosten. Laut OECD sei die Kostenbeteiligung der Schweizer Haushalte an den Gesundheitskosten schon heute hoch. Arme Haushalte würden dabei überproportional belastet, weil die Krankenkassenprämien nicht auf das Einkommen Rücksicht nehme.</p><p>Der Bundesrat lehnte die Erhöhung der ordentlichen Franchise um 200 Franken ebenfalls ab. Es gelte, auf die finanziellen Möglichkeiten der Versicherten Rücksicht zu nehmen, sagte Gesundheitsminister Alain Berset. Er gab auch zu bedenken, dass sich mit einer höheren Franchise zwar die Prämien beeinflussen liessen, nicht aber die Gesundheitskosten. Die Kosten würden damit lediglich verlagert.</p><p></p><p>Steilpass für SP</p><p>Ob diese Argumente oder taktische Überlegungen den Ausschlag gaben für die schwache Zustimmung, ist offen. Sicher ist, dass der bürgerlich dominierte Nationalrat der SP mit einer abrupten Erhöhung der Franchisen einen Steilpass geliefert hätte. Die Partei hat die Krankenkassenprämien zu einem ihrer zentralen Wahlkampfthemen gemacht.</p><p>Zusammen mit den Grünen, Konsumenten- und Rentnerorganisationen hat die SP bereits das Referendum beschlossen gegen eine deutlich moderatere Erhöhung der Franchisen. Diese Vorlage hat der Nationalrat bereinigt, sie ist nun bereit für die Schlussabstimmung.</p><p>Damit sollen alle Erwachsenen-Franchisen laufend den Gesundheitskosten angepasst werden. Vorgesehen ist eine Erhöhung um 50 Franken, sobald die durchschnittlichen Bruttokosten der Leistungen pro versicherte Person mehr als 13-mal höher liegen als die ordentliche Franchise.</p><p>Eine erste Anpassung der Franchisen ist auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens geplant. Die ordentliche Franchise würde dann 350 Franken betragen, die höchste Franchise 2550 Franken. Der Ständerat hat bereits zugestimmt, </p><p>Nationalrat hatte nur noch eine sprachliche Differenz zu bereinigen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 22.03.2019</b></p><p>Die Krankenkassen-Franchisen werden nicht erhöht. Der Nationalrat hat die Vorlage in der Schlussabstimmung abgelehnt. Den Ausschlag gab die SVP. Sie hält das Krankenversicherungsgesetz wegen der ständig steigenden Kosten für gescheitert. Das lasse sich nicht mit höheren Franchisen korrigieren, argumentierte Fraktionschef Thomas Aeschi (ZG). Es brauche ein Gesamtpaket. Bisher hatte sich die SVP allerdings für höhere Franchisen eingesetzt. Auch die CVP überlegte es sich anders und enthielt sich mehrheitlich der Stimme. Die Linke hatte bereits das Referendum gegen die Erhöhung der Franchisen beschlossen. Dieses ist nun nicht mehr nötig. SP-Fraktionschef Roger Nordmann (VD) warnte davor, das Projekt nach den Wahlen wieder aus der Schublade zu ziehen. Die SP werde auch dann das Referendum ergreifen.</p>
Updated
10.04.2024 16:43

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