Strafrahmenharmonisierung und Anpassung des Nebenstrafrechts an das neue Sanktionenrecht

Details

ID
20180043
Title
Strafrahmenharmonisierung und Anpassung des Nebenstrafrechts an das neue Sanktionenrecht
Description
Botschaft vom 25. April 2018 zur Harmonisierung der Strafrahmen und zur Anpassung des Nebenstrafrechts an das geänderte Sanktionenrecht
InitialSituation
<p><b>Entwurf 1 und 2</b></p><p><b></b></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 25.04.2018</b></p><p><b>Angemessene Strafrahmen: Bundesrat will Strafgesetzbuch revidieren </b></p><p><b>Der Bundesrat will eine angemessene Sanktionierung von Straftaten ermöglichen und passt deshalb im Strafgesetzbuch den Strafrahmen für verschiedene Delikte an. Im Vordergrund stehen dabei Gewalt- und Sexualdelikte, die oftmals an Frauen und Kindern begangen werden. Solche Delikte sollen künftig härter bestraft werden. Gleichzeitig stimmt der Bundesrat auch das Verhältnis der Strafrahmen besser aufeinander ab. Er hat an seiner Sitzung vom 25. April 2018 die entsprechende Botschaft verabschiedet. </b></p><p>Der Besondere Teil des Strafgesetzbuches ist in den letzten 40 Jahren infolge der gewandelten Wert- und Moralvorstellungen, der technischen Entwicklung und internationaler Vereinbarungen über 70 Mal revidiert worden. Bisher ist noch nie in einem Quervergleich geprüft worden, ob die Strafrahmen der Schwere der Straftaten entsprechen und in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Das hat der Bundesrat nun gemacht.</p><p>Mit seiner Vorlage will der Bundesrat gewährleisten, dass das Strafrecht ein differenziertes Instrument zur Sanktionierung von Straftaten bleibt, das den Gerichten den nötigen Spielraum belässt. Gleichzeitig sollen die Strafrahmen harmonisiert werden, damit ihr Verhältnis untereinander besser aufeinander abgestimmt ist. Die Revision schafft nicht völlig neue Strafrahmen, sondern beschränkt sich auf punktuelle Änderungen. Der Schwerpunkt liegt bei den Sexualdelikten sowie den Delikten gegen Leib und Leben.</p><p></p><p>Verdoppelung der Mindeststrafe für Vergewaltigung </p><p>Da Opfer sexueller Gewalt oft massiv und über lange Zeit unter den physischen und psychischen Folgen der Tat leiden, wird die Mindeststrafe bei der Vergewaltigung von einem Jahr auf zwei Jahre Freiheitsstrafe angehoben und damit verdoppelt. Zudem wird der Tatbestand neu geschlechtsneutral gefasst und erfasst künftig auch beischlafsähnliche Handlungen.</p><p>Bei einer sexuellen Handlung mit einem Kind unter 12 Jahren, die nicht einer Vergewaltigung entspricht, wird eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe eingeführt, weil Kinder besonders schutzbedürftig sind. Bei einer Vergewaltigung gilt eine Mindeststrafe von zwei Jahren Freiheitsstrafe. </p><p>Bei der schweren Körperverletzung wird die Mindeststrafe von sechs Monaten auf ein Jahr Freiheitsstrafe angehoben. Zudem soll die Mindeststrafe in bestimmten Fällen von Angriffen auf Beamte erhöht werden. Geht die Gewalt gegen Behörden und Beamte von einer Gruppe aus, wird die Mindeststrafe von 30 auf 120 Tagessätze Geldstrafe angehoben. Weiter wird die Mindeststrafe bei der gewerbsmässigen Begehung von Vermögensdelikten einheitlich auf 6 Monate Freiheitsstrafe festgelegt. Das führt je nach Tatbestand zu einer Erhöhung oder aber zu einer Senkung der Mindeststrafe.</p><p>In anderen Bereichen soll der Strafrahmen gesenkt werden, so etwa bei falschen Anschuldigungen oder bei der Fälschung von Aufgeboten. </p><p></p><p>Straftaten verhindern</p><p>Mit der heute verabschiedeten Vorlage setzt der Bundesrat beim Strafrecht an. Genauso wichtig ist es für den Bundesrat aber, Straftaten zu verhindern. Er hat deshalb in der jüngeren Vergangenheit verschiedene Gesetzgebungsprojekte und Massnahmen verabschiedet, mit denen mehr zum Schutz vor Missbrauch, häuslicher Gewalt und Belästigung getan werden kann. Dazu zählen vor allem die Ausweitung der Meldepflicht für den Schutz von Kleinkindern sowie ein besserer Schutz vor Stalking mit elektronischen Fussfesseln. </p><p></p><p><b>Entwurf 3</b></p><p></p><p><b>Medienmitteilung der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates vom18. Februar 2022 </b></p><p><b>Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) spricht sich in ihrem Entwurf für ein revidiertes Sexualstrafrecht dafür aus, die Kernbestimmungen des Sexualstrafrechts, namentlich die Tatbestände der sexuellen Nötigung und der Vergewaltigung (Artikel 189 und 190 Strafgesetzbuch), basierend auf der sogenannten "Nein-heisst-Nein"-Lösung neu auszugestalten und auf das Element der Nötigung im Grundtatbestand zu verzichten. </b></p><p>Die Kommission hat in mehreren Sitzungen einen Entwurf für ein revidiertes Sexualstrafrecht erarbeitet (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20180043">18.043</a>, E. 3). Basierend auf den Rückmeldungen der Vernehmlassung hat sich die Kommission einstimmig dafür entschieden, auf einen separaten Tatbestand des "sexuellen Übergriffs" (Artikel 187a des Vorentwurfs) zu verzichten und sich für eine Kaskadenlösung in Artikel 189 und 190 ausgesprochen. Von den Tatbeständen erfasst werden sexuelle Handlungen, welche der Täter oder die Täterin am Opfer vornimmt oder von ihm vornehmen lässt und sich dabei über den entgegenstehenden Willen des Opfers hinwegsetzt (vorsätzlich oder eventualvorsätzlich). Dieser Wille kann vom Opfer verbal oder nonverbal geäussert werden. Neu begeht eine Vergewaltigung, wer gegen den Willen einer Person den Beschlaf oder eine beischlafsähnliche Handlung, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden ist, vornimmt oder vornehmen lässt. Damit werden künftig auch Opfer männlichen Geschlechts von diesem Tatbestand erfasst werden. In beiden Straftatbeständen (Artikel 189 und 190 E-StGB) soll zukünftig im Grundtatbestand auf das Element der Nötigung verzichtet werden. Tritt die Nötigung hinzu, handelt es sich jeweils um die qualifizierte Form der Tatbegehung, für welche die Kommission mit 7 zu 5 Stimmen bei der Vergewaltigung auch in Zukunft eine einjährige Mindeststrafe als Strafandrohung vorsieht (Artikel 190 Absatz 2 E-StGB). Eine Minderheit beantragt, die Mindeststrafe auf mehr als zwei Jahre festzulegen, um auszuschliessen, dass die Strafe bedingt ausgesprochen werden kann.</p><p>Eine Minderheit der Kommission begrüsst diese Änderungen im Grundsatz, beantragt jedoch, die Kaskade auf dem Grundprinzip der fehlenden Einwilligung auszugestalten ("Nur-Ja-heisst-Ja"-Lösung), was die Kommission mit 9 zu 4 Stimmen abgelehnt hat.</p><p>Mit der beantragten Änderung beabsichtigt die Kommission, den Schutz zur Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung um den Schutz der sexuellen Unversehrtheit an sich zu erweitern. Sie trägt damit den gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte Rechnung.</p><p></p><p>Mindeststrafe für sexuelle Handlungen mit Kindern</p><p>Die Kommission spricht sich mit 6 zu 5 Stimmen dafür aus, dass bestimmte Tathandlungen bei sexuellen Handlungen mit Kindern (Artikel 187 E-StGB) neu mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr bedroht sind, falls das Opfer das 12. Altersjahr noch nicht vollendet hat. Eine Kommissionsminderheit hält diese Mindeststrafe für nicht geboten.</p><p><b></b></p><p>Neuer Tatbestand gegen sexuelle Übergriffe im Gesundheitsbereich</p><p>Die Kommission spricht sich für einen neuen Tatbestand Artikel 193a E-StGB aus, der Opfer vor vermeintlich notwendigen Handlungen von Gesundheitsfachpersonen schützen soll. Mit Freiheitstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe kann demnach bestraft werden, wer bei der Ausübung einer Tätigkeit im Gesundheitsbereich sexuelle Handlungen vornimmt oder vornehmen lässt und das Opfer dabei über den sexuellen Charakter der Handlung täuscht, indem eine medizinische Indikation vorgegeben wird. Die Kommissionsminderheit ist der Ansicht, dass sich ein derartiger Tatbestand erübrigen würde, wenn die Kernbestimmungen von Artikel 189 und 190 auf der Zustimmungslösung beruhten.</p><p><b></b></p><p>Anpassungen des Pornografietatbestands </p><p>Die Kommission beantragt eine Anpassung im Bereich der sogenannten harten Pornografie. Demnach soll es sich nicht mehr um verbotene harte Pornografie handeln, wenn die pornografischen Gegenstände oder Vorführungen sexuelle Handlungen mit Gewalttätigkeiten unter Erwachsenen zum Inhalt haben (Artikel 197 Abs. 4 und 5 E-StGB). Die Kommission möchte überdies darauf reagieren, dass die heutige Fassung des Pornografietatbestands dazu führt, dass sich viele Minderjährige unbeabsichtigt strafbar machen. Entsprechend soll die Straflosigkeit gegenüber heute unter strengen Voraussetzungen erweitert werden um zu verhindern, dass sich minderjährige Jugendliche strafbar machen, wenn sie einvernehmlich von sich selbst Bilder oder Filme beispielsweise herstellen, besitzen oder konsumieren (Artikel 197 Abs. 8 und 8bis E-StGB).</p><p><b></b></p><p>Neuer Tatbestand für "Rachepornografie" </p><p>Die Kommission schlägt mit 11 zu 1 Stimmen einen neuen Tatbestand vor, der das unbefugte Weiterleiten von nicht öffentlichen sexuellen Inhalten mit Strafe bedroht (Artikel 197a E-StGB). Typisches Beispiel sind Fotos oder Videos, die ursprünglich in einer Paarbeziehung einvernehmlich aufgenommen wurden, aber später ohne Einverständnis der abgebildeten Person zugänglich gemacht werden (sogenannte "Rachepornografie"). Eine Minderheit beantragt, auf einen derartigen Tatbestand im Sexualstrafrecht zu verzichten.</p><p><b></b></p><p>Verzicht auf einen neuen Tatbestand des "Grooming" </p><p>Anders als noch im Vorentwurf vorgesehen, verzichtet die Kommission darauf, ihrem Rat einen Tatbestand zum "Grooming" zu beantragen. Das "Grooming" bezeichnet das gezielte Anbahnen von sexuellen Kontakten mit Minderjährigen, also die Planung eines sexuellen Missbrauchs. Die Kommission hält eine derartige Vorverlagerung der Strafbarkeit in den Bereich der Vorbereitungshandlungen für nicht angezeigt. Sie weist darauf hin, bereits heute der Versuch von sexuellen Tathandlungen strafbar ist. Mit der Vorverlagerung der Strafbarkeit würde auch der "Versuch des Versuchs" strafbar.</p><p></p><p><b>Stellungnahme des Bundesrates vom 13. April 2022 </b></p><p>Der Bundesrat stimmt dem Bericht und dem Erlassentwurf der Kommissionsmehrheit zu, mit Ausnahme des Artikels 197a E-StGB (Unbefugtes Weiterleiten von nicht öffentlichen sexuellen Inhalten). Er begrüsst insbesondere die Ausdehnung des Tatbestands der Vergewaltigung sowie die Einführung des Tatbestands des "sexuellen Übergriffs". Im Kern der Revision steht der Verzicht auf das Nötigungselement in den Grundtatbeständen von Artikel 189 und 190 E-StGB. (...)</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 25. April 2018 zur Harmonisierung der Strafrahmen und zur Anpassung des Nebenstrafrechts an das geänderte Sanktionenrecht
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    0
    Text
    Strafrahmenharmonisierung und Anpassung des Nebenstrafrechts an das neue Sanktionenrecht. Vorlage 3: Bundesgesetz über eine Revision des Sexualstrafrechts. Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Harmonisierung der Strafrahmen
    Resolutions
    Date Council Text
    09.06.2020 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    02.06.2021 1 Abweichung
    15.09.2021 2 Abweichung
    29.11.2021 1 Abweichung
    08.12.2021 2 Abweichung
    13.12.2021 1 Abweichung
    14.12.2021 2 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz
    15.12.2021 1 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz
    17.12.2021 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    17.12.2021 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesgesetz über die Anpassung des Nebenstrafrechts an das geänderte Sanktionenrecht
    Resolutions
    Date Council Text
    09.06.2020 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    02.06.2021 1 Abweichung
    15.09.2021 2 Zustimmung
    17.12.2021 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    17.12.2021 2 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    3
    Text
    Bundesgesetz über eine Revision des Sexualstrafrechts (Entwurf der RK-S vom 17.02.2022)
    Resolutions
    Date Council Text
    13.06.2022 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    05.12.2022 1 Abweichung
    07.03.2023 2 Abweichung
    01.06.2023 1 Abweichung
    05.06.2023 2 Abweichung
    07.06.2023 1 Zustimmung
    16.06.2023 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    16.06.2023 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p><b>Entwürfe 1 und 2</b></p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 09.06.2020</b></p><p><b>Ständerat will Gewalt bei Ausschreitungen härter bestrafen </b></p><p><b>Der Ständerat will die Strafen für gewisse Delikte verschärfen. Damit soll veränderten gesellschaftlichen Wertungen Rechnung getragen werden. Im Visier hat er insbesondere Randalierer, die bei Ausschreitungen Polizisten, Sanität oder Feuerwehr angreifen.</b></p><p>Allerdings ist unklar, ob die Entscheide des Ständerats vom Dienstag in diesem Bereich tatsächlich die von der Mehrheit gewünschte Verschärfung bringen. Der Bundesrat hatte beantragt, die Mindeststrafe zu erhöhen: Bei Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte durch Gruppen von gewalttätigen Randalierern sollte diese statt 30 mindestens 120 Tagessätze betragen.</p><p>Im Rat setzte sich jedoch eine Minderheit durch, die eine vermeintlich schärfere Version vorgeschlagen hatte: Geldstrafen sollen nur noch in leichten Fällen möglich sein, in der Regel muss eine Freiheitsstrafen ausgesprochen werden.</p><p></p><p>Unerwünschte Nebenwirkung</p><p>"Diejenigen, die für unsere Sicherheit den Kopf hinhalten, dürfen im Gegenzug erwarten, dass wir ihnen den Rücken freihalten", sagte Stefan Engler (CVP/GR). Er verwies auf die steigende Zahl der Übergriffe. Polizeigewerkschaften forderten längst, die Täter härter zu bestrafen.</p><p>Justizministerin Karin Keller-Sutter warnte, dass die Strafen dadurch ungewollt milder ausfallen könnten. Ein Grund ist, dass keine Mindeststrafe mehr vorgesehen ist, ein anderer, dass nun in leichten Fällen immer eine Geldstrafe ausgesprochen werden muss. Ohnehin genügt laut Keller-Sutter das geltende Recht, um Randalierer und Chaoten zur Rechenschaft zu ziehen. "Man muss es nur anwenden", sagte sie.</p><p></p><p>Härtere Strafen</p><p>Eine weitere Änderung des Strafrechts betrifft die schwere Körperverletzung. Die Mindeststrafe wird von sechs Monaten auf ein Jahr Freiheitsstrafe angehoben. In der Botschaft hatte der Bundesrat auf brutale Angriffe im öffentlichen Raum hingewiesen, welche das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung beeinträchtigten.</p><p>Für gewerbsmässig begangene Vermögensdelikte wird die Mindeststrafe auf sechs Monate vereinheitlicht. Telefon-Belästigung kann nach dem Willen des Ständerats künftig mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden. Heute droht dafür lediglich eine Busse. Im Zug der Revision werden auch zahlreiche Strafbestimmungen ausserhalb des Strafgesetzbuchs angepasst, um Änderungen im Strafrecht abzubilden.</p><p></p><p>Streit um bedingte Strafen</p><p>Der Ständerat will zudem den Umgang mit bedingten Strafen anpassen. Heute gilt, dass Ersttäter bei günstiger Prognose in der Regel zu einer bedingten Strafe verurteilt werden, wenn es das Strafmass zulässt. Neu soll das im Gesetz nicht mehr als Regel, sondern nur als Möglichkeit formuliert sein.</p><p>Der Richter erhalte dadurch mehr Spielraum, ohne dass die Mindeststrafen angehoben werden müssten, sagte Kommissionssprecher Daniel Jositsch (SP/ZH). Nicht alle waren damit einverstanden. Bedingte Strafen seien das beste Mittel gegen Wiederholungstaten, sagte Céline Vara (Grüne/NE). Parteikollege Mathias Zopfi (GL) warnte, dass die "Kann-Formulierung" die Rechtssicherheit untergrabe. Ein Wildwuchs in der Anwendung werde zu einer Beschwerdeflut führen.</p><p>Der Ständerat befasste sich auch mit dem Verhältnis von Mindest-Geldstrafe und Freiheitsstrafe. Auf die Frage gebe es in der Literatur keine eindeutige Antwort, sagte Jositsch. Gegen den Widerstand der Linken beschloss der Ständerat, dass die Untergrenze der Geldstrafe auch für eine Freiheitsstrafe gelten soll.</p><p></p><p>Sexualstrafrecht kommt später</p><p>Hintergrund der Revision sind veränderte gesellschaftliche Wertungen. Man müsse sich immer fragen, welche Strafe für welche Delikte angemessen seien, sagte Keller-Sutter. Die Wertungen könnten sich im Laufe der Zeit verändern.</p><p>Verändert hat sich in den letzten Jahren insbesondere die Bewertung von Sexualstraftaten. Der Bundesrat hatte dem Parlament daher auch Anpassungen des Sexualstrafrechts vorgeschlagen. Diese beinhalten jedoch materielle Änderungen, also eine neue Umschreibung der Straftat. Unter anderem sollen nicht nur Frauen, sondern auch Männer Opfer einer Vergewaltigung werden können.</p><p>Eine Vernehmlassung wurde dazu bisher nicht durchgeführt. Das soll nun nachgeholt werden. Der Ständerat beschloss auf Antrag seiner Rechtskommission, das Sexualstrafrecht in eine separate Vorlage auszulagern. Das Justiz- und Polizeidepartement arbeitet derzeit eine Vernehmlassungsvorlage dazu aus.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 02.06.2021</b></p><p><b>Nationalrat verschärft Sanktionen bei Gewalt gegen Beamte</b></p><p><b>Gewalt gegen Polizisten, Feuerwehrleute und Personal von Blaulicht-Organisationen kommt Randalierer künftig teurer zu stehen. Der Nationalrat hat eine Verschärfung der Strafen beschlossen. Auch die Strafen gegen Urheber von schweren Körperverletzung sollen künftig höher ausfallen.</b></p><p>Der Nationalrat stimmte am Mittwochabend als Zweitrat der entsprechenden Harmonisierung der Strafrahmen in der Schlussabstimmung mit 134 zu 48 Stimmen zu. Gegen das Paket sprachen sich nur die Ratsmitglieder der SVP aus. Das Gesetz geht nun zur Differenzbereinigung zurück in den Ständerat.</p><p>Dieser hatte das umfangreiche Paket vor genau einem Jahr erstmals beraten. Es umfasst neben der Harmonisierung der Strafrahmen die Anpassung des Nebenstrafrechts an das neue Sanktionsrecht. Betroffen sind rund 40 Gesetze und Erlasse, nicht aber das Sexualstrafrecht. Dafür ist eine separate Vorlage vorgesehen.</p><p><b></b></p><p>"Alibi-Harmonisierung"</p><p>Eintreten auf die umfangreiche Vorlage war im Nationalrat unbestritten. Rückweisungsanträge aus den Reihen der SVP lehnte er in der Folge mit jeweils 139 zu 49 Stimmen deutlich ab. Ihre Votanten beklagten umsonst "Alibi-Harmonisierung" und "Basteleien am Strafrahmen". Die Schweiz gehe zu milde mit Straftätern um, aber die romantische Vorstellung von der weitgehenden Strafverschonung von Ersttätern greife nicht.</p><p>Zwar war namentlich auch die SP nicht zufrieden mit der Revision. Der Bundesrat habe eine umfassende Revision des Strafgesetzbuches (StGB) versäumt. Immerhin würden aber einige Inkohärenzen beseitigt, sagte Tamara Funiciello (SP/BE).</p><p>Justizministerin Karin Keller-Sutter führte aus, es sei ernst zu nehmen, dass in drei Bereichen von der Gesellschaft härtere Strafen verlangt würden. Auch sie meinte indes an die Adresse der Hardliner, die Wissenschaft belege klar, dass nicht allein die Härte eines drohenden Strafmasses potenzielle Täter abschrecke.</p><p><b></b></p><p>SVP rennt vergeblich an</p><p>Viel diskutiert wurde in der Detailberatung über die richtigen Sanktionen für Gewalt gegen Beamte. Der Rat folgte schliesslich der Mehrheit seiner Kommission. Diese verschärfte den Strafrahmen erheblich.</p><p>Die Mindeststrafe für Angriffe auf Personen von Polizei, Feuerwehr und Blaulicht-Organisationen soll demnach neu bei drei Monaten Gefängnis liegen, die Höchststrafe bei drei Jahren. Geldstrafen wären nur noch bei Gewalt gegen Sachen möglich, aber dafür deutlich höher als jetzt. Alle Anträge der SVP, die in vielen Bereichen weitergehende Verschärfungen der Strafmasse forderten, wurden klar abgelehnt.</p><p>Lediglich zwei Minderheitsanträge aus der Kommission fanden letztlich eine Mehrheit. So stimmte der Rat dem Antrag von Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS) zur Vereinheitlichung der Strafandrohungen bei der Gewerbsmässigkeit von Vermögensdelikten mit 108 zu 82 Stimmen zu. Die grosse Kammer folgte damit der Position des Bundesrats und des Ständerats. Demnach liegen die Freiheitsstrafen neu zwischen sechs Monaten und zehn Jahren.</p><p><b></b></p><p>"Majestätsbeleidigung" bleibt drin</p><p>Im Gesetz drin bleibt der Tatbestand der "Majestätsbeleidigung". Die Kommission wollte den Artikel, der die Beleidigung eines fremden Staates mit Strafe bedroht, als "alten Zopf" aus der Vorlage streichen. Der Rat sah dies mehrheitlich anders und hiess den entsprechenden Antrag von Christian Lüscher (FDP/GE) mit 101 zu 80 Stimmen gut.</p><p>Viel zu reden gaben auch Forderungen nach Abschaffung oder Einschränkung der bedingten Geldstrafen. Die Möglichkeit bleibt indes im Gesetz drin, wie eine deutliche Ratsmehrheit entschied.</p><p>Ex-Polizistin Andrea Geissbühler (SVP/BE) nannte das Instrument einen "Freispruch auf Zeit". Die Rückfallquote zeige, dass bedingte Geld- und Freiheitsstrafen durchaus funktionierten, hielt ihr Beat Flach (GLP/AG) entgegen.</p><p><b></b></p><p>Geldstrafen weiterhin möglich</p><p>Aus der Strafrechtspraxis gebe es diesbezüglich keine Kritik, ergänzte Justizministerin Keller-Sutter. Zudem würden sich unerwünschte Effekte ergeben, wenn bedingte Geldstrafen nicht mehr möglich seien, bedingte Freiheitsstrafen aber weiterhin verhängt werden könnten.</p><p>Im Gegensatz zum Ständerat will der Nationalrat zudem den Umgang mit bedingen Strafen nicht anpassen. Heute gilt, dass Ersttäter und -täterinnen bei günstiger Prognose "in der Regel" zu einer bedingten Strafe verurteilt werden, wenn es das Strafmass zulässt. Der Nationalrat votierte dagegen, dass dies nur noch als "Möglichkeit" im Gesetz formuliert wird.</p><p>Nichts wurde auch aus einem Angriff von Yves Nidegger (SVP/GE) auf den sogenannten "Raserartikel". Er wollte ihn ersatzlos streichen. Der Rat hob lediglich die Mindestgrenze von einem Jahr Gefängnis auf und will auch wieder Geldstrafen ermöglichen.</p><p><b></b></p><p>Mindestens ein Jahr für Körperverletzung</p><p>Mit der nun gutgeheissenen Revision soll auch die Mindeststrafe für schwere Körperverletzung von sechs Monaten auf ein Jahr Freiheitsstrafe angehoben werden.</p><p>Hintergrund der Revision sind veränderte gesellschaftliche Wert- und Moralvorstellungen, die technische Entwicklung sowie internationale Vereinbarungen. Ausdruck davon sind die über 70 Revisionen des Strafgesetzbuches in den vergangenen 40 Jahren. </p><p>Allerdings blieb bisher ein Quervergleich aus, ob die Strafrahmen der Schwere der Straftaten entsprechen und in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Die aktuelle Revision soll dies nun ändern.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 15.09.2021</b></p><p><b>Raser dürfen wieder mit Geldstrafen sanktioniert werden</b></p><p><b>Wer ein Raserdelikt begeht, muss künftig nicht mehr zwingend eine Freiheitsstrafe absitzen. Nach dem Nationalrat hat am Mittwoch auch der Ständerat die Mindeststrafe aufgehoben. Damit dürfen Raser wieder mit reinen Geldstrafen sanktioniert werden.</b></p><p>Der Entscheid in der kleinen Kammer fiel mit 33 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung. Laut Beat Rieder (Mitte/VS), Präsident der Rechtskommission des Ständerats (RK-S), wird damit "ein Missgriff" der "Via sicura"-Vorlage rückgängig gemacht. Ein grösserer Ermessensspielraum für Richter sei notwendig, sagte Philippe Bauer (FDP/NE).</p><p>Eine Minderheit um Carlo Sommaruga (SP/GE) wollte die Mindestfreiheitsstrafe vorerst noch nicht aufheben, damit die Frage im Kontext der Revision des Strassenverkehrsgesetzes geprüft werden kann. Ein Vorpreschen des Parlaments sei nicht notwendig, hielt Hans Stöckli (SP/BE) fest. Die Vorlage zum Rasertatbestand sei bereits weit gediehen.</p><p>Der Raserartikel war in den vergangenen Jahren vor allem von bürgerlichen Kreisen kritisiert worden. Nationalrat Yves Nidegger (SVP/GE) wollte ihn ersatzlos streichen. Die grosse Kammer hob in der Sommersession jedoch lediglich die Mindestgrenze von einem Jahr Gefängnis auf und will auch wieder Geldstrafen ermöglichen. Dem folgte nun auch der Ständerat.</p><p></p><p>Geldstrafen nur bei Bagatelldelikten</p><p>Der Umgang mit sogenannten Raserdelikten ist Thema bei der Vorlage zur Harmonisierung der Strafrahmen. Diese soll sicherstellen, dass die Strafrahmen der Schwere der Straftaten entsprechen und in einem angemessenen Verhältnis zueinanderstehen. Hintergrund der Revision sind veränderte gesellschaftliche Wert- und Moralvorstellungen, die technische Entwicklung sowie internationale Vereinbarungen.</p><p>Einige Punkte dieser umfassenden Reform sind noch nicht geklärt. Es verbleibt eine Handvoll Differenzen. Dabei geht es unter anderem um den Umgang mit Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte. Geht es nach dem Ständerat, sollen Geldstrafen für Angriffe auf Personen von Polizei, Feuerwehr und Blaulicht-Organisationen nur noch bei Bagatelldelikten möglich sein. Der Nationalrat möchte den Gerichten die Option von Geldstrafen in jedem Fall ermöglichen.</p><p></p><p>Sexualstrafrecht ausgeklammert</p><p>Viel zu reden gab auch die Forderung nach einer Anpassung der bedingten Strafen. Heute gilt, dass Ersttäter und -täterinnen bei günstiger Prognose "in der Regel" zu einer bedingten Strafe verurteilt werden, wenn es das Strafmass zulässt. Der Nationalrat votierte dagegen, dass dies nur noch als "Möglichkeit" im Gesetz formuliert wird. Der Ständerat schloss sich diesem Entscheid nun an.</p><p>Bereits in der ersten Beratungsrunde hatten die Räte entschieden, dass die Mindeststrafe für schwere Körperverletzung von sechs Monaten auf ein Jahr Freiheitsstrafe angehoben wird. Im Gesetz drin bleibt der Tatbestand der "Majestätsbeleidigung". Wer einen fremden Staat beleidigt, kann also weiterhin bestraft werden.</p><p>Die Vorlage geht nun ein zweites Mal an den Nationalrat. Betroffen bei der Harmonisierung der Strafrahmen sind rund vierzig Gesetze und Erlasse, nicht aber das Sexualstrafrecht. Dafür ist eine separate Vorlage vorgesehen. Diese kommt voraussichtlich im nächsten Jahr ins Parlament.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 29.11.2021</b></p><p><b>Weiterhin Differenzen bei Strafen für Gewalt gegen Beamte</b></p><p><b>Bei Angriffen auf Mitarbeitende von Polizei, Feuerwehr und Blaulicht-Organisationen sollen nach dem Willen des Nationalrats weiterhin in jedem Fall Geldstrafen möglich sein. Die grosse Kammer hält an dieser Differenz zum Ständerat fest.</b></p><p>Der Nationalrat fällte seinen Entscheid am Montag mit 107 zu 78 Stimmen ohne Enthaltungen. Mit seinem Beschluss folgte er dem Antrag der vorberatenden Kommission. Der Ständerat will seinerseits Geldstrafen nur noch bei Bagatelldelikten ermöglichen.</p><p>Der Nationalrat befasste sich bei der Beratung der Vorlage zur Harmonisierung der Strafrahmen mit dem Thema. Diese soll sicherstellen, dass die Strafrahmen der Schwere der Straftaten entsprechen und in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Hintergrund der Revision sind veränderte gesellschaftliche Wert- und Moralvorstellungen, die technische Entwicklung sowie internationale Vereinbarungen.</p><p></p><p>Minderheit wollte dem Ständerat folgen</p><p>Für die restriktivere Lösung des Ständerates warb in der Debatte der Zürcher SVP-Nationalrat Mauro Tuena als Vertreter der Kommissionsminderheit. Er betonte in seinem Votum, Polizisten und Feuerwehrleute seien schon bei der Erfüllung ihrer Aufgaben heute zahlreichen Anfeindungen ausgesetzt. Es gehe darum, ein Zeichen zu setzen, dass Gewalt gegen Beamte nicht tolerierbar sei.</p><p>Unterstützung erhielt Tuena von der Mitte-Fraktion. Sidney Kamerzin (VS) begründete dies insbesondere damit, dass die Gewalt gegen Beamte zunehme. Die Strafandrohung müsse vor diesem Hintergrund eine abschreckende Wirkung haben.</p><p>Die Ratslinke argumentierte dagegen, der Ermessensspielraum der Richterinnen und Richter solle nicht übermässig eingeschränkt werden.</p><p>Bei Gewalttaten durch Gruppen von Randalierern sei bereits eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren als Mindeststrafe definiert worden, sagte die Berner Nationalrätin Christa Markwalder namens der FDP-Fraktion. Dies genüge, um die beabsichtigten Ziele zu erreichen.</p><p></p><p>Verschärfung im Grundsatz unbestritten</p><p>An Differenzen zum Ständerat hielt der Nationalrat auch in drei weiteren Punkten fest. Dabei geht es unter anderem um die Frage, wie Bankomaten-Sprengungen im Strafgesetzbuch genau erfasst werden sollen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 08.12.2021</b></p><p><b>Räte noch immer uneins bei Strafen für Gewalt gegen Beamte</b></p><p><b>Bei Angriffen auf Mitarbeitende von Polizei, Feuerwehr und Blaulicht-Organisationen sollen nach dem Willen des Ständerats künftig nur noch in Bagatellfällen Geldstrafen möglich sein. Der Ständerat hat am Mittwoch an dieser Differenz zum Nationalrat festgehalten. Die grosse Kammer will Geldstrafen weiterhin in allen Fällen ermöglichen, sofern das Gesetz nicht explizit etwas anderes vorsieht.</b></p><p>Der Entscheid im Ständerat fiel mit 28 zu 9 Stimmen ohne Enthaltungen.</p><p>Stefan Engler (Mitte/GR) kritisierte die nationalrätliche Version als zu milde. Es gehe darum, dass eine Geldstrafe nur in Ausnahmefällen der Verwerflichkeit derartiger Delikte gerecht werde, sagte Stefan Engler (Mitte/GR). Dies auch, da Geldstrafen in der Regel bedingt ausgesprochen würden.</p><p>Justizministerin Karin Keller-Sutter wandte ohne Erfolg ein, es sei nicht klar, ob die Version des Ständerats tatsächlich eine Verschärfung bringe - und nicht eher dazu führe, dass bei leichten Fällen nun systematisch Geldstrafen verhängt würden.</p><p>Weil der Ständerat auf dieser und weiteren Differenzen beharrt, muss sich der Nationalrat nochmals mit der Sache befassen.</p><p></p><p>Dissens bei Mindeststrafen</p><p>Viel zu reden gab in der Ständeratsdebatte die Frage der Mindest-Freiheitsstrafen. Die kleine Kammer verlangt weiterhin, dass bei Delikten, bei denen das Gesetz Geldstrafen von mindestens 30 Tagessätzen vorsieht, auch die vorgesehene Freiheitsstrafe mindestens 30 Tage betragen muss.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 13.12.2021</b></p><p><b>Tauziehen um Strafen für Gewalt gegen Beamte geht weiter</b></p><p><b>Die Einigungskonferenz muss sich mit den Strafen für Gewalt und Drohung gegen Beamte befassen. Der Nationalrat hat am Montag mit nur einer Stimme Mehrheit darauf beharrt, dass Geldstrafen weiterhin immer dann möglich sein sollen, wenn das Gesetz nicht explizit etwas anderes vorsieht. Der Ständerat will Geldstrafen nur in Bagatellfällen ermöglichen.</b></p><p>Die grosse Kammer folgte mit 96 zu 95 Stimmen ohne Enthaltungen dem Antrag der Mehrheit ihrer Rechtskommission, an der Differenz festzuhalten.</p><p>Der Nationalrat stimmte am Ende nicht über die ständerätliche Version selbst ab, sondern über einen Einzelantrag des Walliser Mitte-Nationalrats Philipp Matthias Bregy.</p><p>Bregy wollte den Beschluss der kleinen Kammer um eine Kann-Formulierung ergänzen. Hintergrund ist, dass Justizministerin Karin Keller-Sutter vergangene Woche im Ständerat gewarnt hatte, es sei nicht klar, ob die Version des Ständerats tatsächlich die beabsichtigte Verschärfung bringe. Es bestehe die Gefahr, dass bei leichten Fällen in Zukunft systematisch Geldstrafen verhängt würden.</p><p>Die Revision sehe bereits eine Verschärfung der Strafen für Gewalt und Drohung gegen Beamte vor, sagte Sibel Arslan (Grüne/BS) im Namen der Kommissionsmehrheit. Dem Entscheid der Richter, wann eine Geldstrafe angemessen sei, solle nicht vorgegriffen werden.</p><p>Baptiste Hurni (SP/NE) warnte als Berichterstatter der Kommission, die Auswirkungen der Vorschläge Bregys respektive des Ständerats auf die Praxis seien unklar.</p><p></p><p>"Ein Zeichen setzen"</p><p>Mauro Tuena (SVP/ZH) appellierte in der Nationalratsdebatte erfolglos an seine Ratskolleginnen und -kollegen, ein Zeichen zu setzen. Es gehe darum, von Gewalt und Pöbeleien betroffenen Mitarbeitenden von Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdiensten zu zeigen, dass die Politik hinter ihnen stehe.</p><p>Uneins sind die Räte weiterhin auch in der Frage der Mindest-Freiheitsstrafen. Der Ständerat will, dass bei Delikten, bei denen das Gesetz Geldstrafen von mindestens 30 Tagessätzen vorsieht, auch die vorgesehene Freiheitsstrafe mindestens 30 Tage betragen muss.</p><p>Die Mehrheit des Nationalrats hält auch dies für eine unnötige Einschränkung des Ermessensspielraums der Richterinnen und Richter. Die grosse Kammer sprach sich am Montag dafür aus, an der Differenz festzuhalten.</p><p></p><p>Wieder Geldstrafen für Raser</p><p>Die Vorlage zur Harmonisierung der Strafrahmen soll sicherstellen, dass die Strafrahmen der Schwere der Straftaten entsprechen und in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.</p><p>Nebst den härteren Strafen für Gewalt und Drohungen bringt die Revision unter anderem auch, dass Raser wieder mit reinen Geldstrafen bestraft werden können sollen. Zudem wird die Mindeststrafe für schwere Körperverletzung von sechs Monaten auf ein Jahr Freiheitsstrafe angehoben.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 14.12.2021</b></p><p><b>Ständerat setzt sich bei Strafen für Beamte wohl durch</b></p><p><b>Im Tauziehen zwischen den Räten um die Strafen für Gewalt und Drohung gegen Beamte hat die Einigungskonferenz im Wesentlichen die Version des Ständerats übernommen. Die kleine Kammer hat am Dienstag mit 35 Ja zu einem Nein bei vier Enthaltungen dem Antrag der Konferenz zugestimmt.</b></p><p>Als Nächstes muss sich der Nationalrat mit dem Vorschlag der Einigungskonferenz befassen.</p><p>Geldstrafen sind demnach nur in leichten Fällen möglich. Der Nationalrat hatte noch am Montag mit nur einer Stimme Mehrheit darauf beharrt, dass Geldstrafen immer dann verhängt werden können sollten, wenn das Gesetz nicht explizit etwas anderes vorsieht.</p><p>Allerdings hat die Einigungskonferenz den ursprünglichen Beschluss des Ständerats um eine Kann-Formulierung ergänzt. Hintergrund ist, dass Justizministerin Karin Keller-Sutter vergangene Woche im Ständerat gewarnt hatte, es sei nicht klar, ob die Version des Ständerats tatsächlich die beabsichtigte Verschärfung bringe. Es bestehe die Gefahr, dass bei leichten Fällen in Zukunft systematisch Geldstrafen verhängt würden.</p><p>Die nun von der Einigungskonferenz vorgelegte Lösung entspricht inhaltlich einem Einzelantrag, den der Walliser Mitte-Nationalrat Philipp Matthias Bregy am Montag in der grossen Kammer eingebracht hatte. Dort war der Vorschlag noch äusserst knapp abgelehnt worden.</p><p>Auch in der Frage der Mindest-Freiheitsstrafen setzte sich der Ständerat durch. Das bedeutet, dass bei Delikten, bei denen das Gesetz Geldstrafen von mindestens dreissig Tagessätzen vorsieht, auch die vorgesehene Freiheitsstrafe mindestens dreissig Tage betragen muss. Der Umrechnungsschlüssel gilt auch, wenn bei der Geldstrafe mehr Tagessätze vorgesehen sind.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 15.12.2021</b></p><p><b>Harmonisierung bringt härtere Strafen bei Gewalttaten</b></p><p><b>In der Schweiz werden schwere Körperverletzung sowie Gewalt und Drohung gegen Beamte künftig härter bestraft. Dagegen sind für Raserdelikte wieder reine Geldstrafen möglich. Das Parlament hat am Donnerstag die Vorlage zur Harmonisierung der Strafrahmen unter Dach und Fach gebracht.</b></p><p>Die Hauptpunkte der Revision des Strafgesetzbuchs sowie des Nebenstrafrechts waren zwischen den Räten schon länger nicht mehr umstritten.</p><p>In der laufenden Wintersession gab es allerdings zwischen National- und Ständerat noch ein Tauziehen darum, wann bei Gewalt und Drohungen gegen Mitarbeitende von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste Geldstrafen möglich sein sollen.</p><p></p><p>Nationalrat lenkt ein</p><p>Nach dem Ständerat hiess am Donnerstag auch der Nationalrat den Vorschlag der Einigungskonferenz gut. Die grosse Kammer fällte ihren Entscheid mit 122 zu 65 Stimmen ohne Enthaltungen.</p><p>Die Einigungskonferenz hatte im Wesentlichen die Beschlüsse des Ständerats übernommen. Gewalt und Drohung gegen Beamte kann demnach künftig nur noch in leichten Fällen mit einer Geldstrafe geahndet werden.</p><p>Zudem muss bei Delikten, bei denen das Gesetz Geldstrafen von mindestens dreissig Tagessätzen vorsieht, auch die vorgesehene Freiheitsstrafe mindestens dreissig Tage betragen. Der Umrechnungsschlüssel gilt auch, wenn bei der Geldstrafe mehr Tagessätze vorgesehen sind.</p><p></p><p>Deutliche Verschärfung</p><p>Angesichts des Streits um die Geldstrafen für Gewalt und Drohung gegen Beamte drohte zeitweilig beinahe unterzugehen, dass die Revision in dieser Hinsicht grundsätzlich eine erhebliche Verschärfung bringt.</p><p>Wer sich als Teil einer Gruppe an Ausschreitungen beteiligt und dabei Gewalt gegen Mitarbeitende von Blaulicht-Organisationen ausübt, wird neu mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten bestraft. Bisher war die Mindeststrafe eine Geldstrafe nicht unter 30 Tagessätzen.</p><p>Im Falle von Gewalt gegen Sachen durch randalierende Gruppen wird die minimal mögliche Geldstrafe verdreifacht, von 30 auf 90 Tagessätze.</p><p>Bereits in der ersten Beratungsrunde hatten die Räte entschieden, dass die Mindeststrafe für schwere Körperverletzung von sechs Monaten auf ein Jahr Freiheitsstrafe angehoben wird.</p><p></p><p>Veränderte Wertvorstellungen</p><p>Wer ein Raserdelikt begeht, muss künftig nicht mehr zwingend eine Freiheitsstrafe absitzen. Damit dürfen Raser wieder mit reinen Geldstrafen sanktioniert werden.</p><p>Im Gesetz drin bleibt der Tatbestand der "Majestätsbeleidigung". Wer einen fremden Staat beleidigt, kann also weiterhin bestraft werden.</p><p>Die Harmonisierung der Strafrahmen soll sicherstellen, dass die Strafrahmen der Schwere der Straftaten entsprechen und in einem angemessenen Verhältnis zueinanderstehen.</p><p>Hintergrund der Revision sind veränderte gesellschaftliche Wert- und Moralvorstellungen, die technische Entwicklung sowie internationale Vereinbarungen. Gerade was Anfeindungen gegen die Mitarbeitende der Polizei oder von Ambulanzteams angeht, wurde im Parlament immer wieder argumentiert, man sei heute mit Problemen konfrontiert, welche die Schweizer Öffentlichkeit früher nur durch Medienberichte aus dem Ausland gekannt habe.</p><p></p><p><b>Entwurf 3</b></p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 07.06.2022</b></p><p><b>Ständerat stimmt für "Nein heisst Nein"-Lösung bei Vergewaltigung</b></p><p><b>Der Ständerat setzt bei der Revision des Sexualstrafrechts auf die "Nein heisst Nein"-Lösung. Er hat der Widerspruchslösung am Dienstag zugestimmt und folgte damit seiner vorberatenden Kommission und dem Bundesrat. Das Geschäft wird am Montag zu Ende beraten.</b></p><p>Die Ratslinke scheiterte im Rahmen der über dreieinhalbstündigen Beratungen zu den Kernpunkten der Vorlage mit ihrem Versuch, im Sexualstrafrecht die "Nur Ja heisst Ja"-Lösung als Basis zu etablieren. Am Schluss stimmte der Rat mit 25 zu 18 Stimmen für die Widerspruchslösung.</p><p>Die Mindestfreiheitsstrafe für eine qualifizierte Vergewaltigung hob der Rat von einem Jahr auf zwei Jahre an. Er folgte einem Minderheitsantrag von Stefan Engler (Mitte/GR) mit 23 zu 20 Stimmen. So könne vermieden werden, dass Vergewaltiger mit einer bedingten Gefängnisstrafe davon kommen. "Wer jemandem den Beischlaf abnötigt, gehört ins Gefängnis", sagte Engler.</p><p>Im Gegenzug bleiben für alle anderen sexuellen Übergriffe weiterhin auch Geld- und Bewährungsstrafen möglich, um den Gerichten mehr Spielraum zu lassen. Werner Salzmann (SVP/BE) sprach sich vehement und ausführlich dagegen aus. Man dürfe nicht signalisieren, dass es Vergewaltigungen gebe, "die so harmlos sind, dass sie mit Geld abgegolten werden können".</p><p><b></b></p><p>Weiterhin Geld- und Bewährungsstrafen</p><p>Andrea Caroni (FDP/AR) warnte davor, nicht die fein austarierte Kaskade für die unterschiedlich schweren Fälle aus den Angeln zu heben. Das Strafrecht müsse immer am mildest denkbaren Fall ausgerichtet werden; etwa, wenn ein Erwachsener einem elfeinhalbjährigen Knaben anzüglich an den Hintern greife. Dafür wäre eine unbedingte Gefängnisstrafe zu hoch.</p><p>Im Zentrum stand die Frage, ob eine Zustimmungs- oder eine Widerspruchslösung ins Sexualstrafrecht sollte. Nur die Zustimmungslösung garantiere, dass auch Opfer, die bei Übergriffen keine Reaktion zeigten und paralysiert ihren Willen nicht mehr kundtun könnten, strafrechtlich geschützt seien, betonte Lisa Mazzone (Grüne/GE) im Namen der Ratsminderheit vergeblich.</p><p>Die internationale Entwicklung zeige zudem, dass die Zustimmungslösung nicht im Widerspruch stehe zur prozessualen Realität, wie dies die Befürworter der "Nein ist Nein"-Lösung ständig anführten. Vor zwei Wochen habe Spanien als dreizehntes Land in Europa entschieden, dass Geschlechtsverkehr ohne Zustimmung als eine Vergewaltigung gilt.</p><p>Mehrere Male wurde im Rat betont, die neue Lösung sei - so oder so - ein "Quantensprung" und ein "Meilenstein". Ohne Abtrennung der Revision von der ursprünglichen Vorlage zur Harmonisierung der Strafrahmen wäre das heutige Resultat nicht möglich gewesen, würdigte Justizministerin Karin Keller-Sutter die Arbeit.</p><p><b></b></p><p>Kein "Freezing"-Artikel</p><p>Das von Mazzone erwähnte sogenannte Freezing, also die Schockstarre, wollte Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte/LU) - sie befürwortete die Widerspruchslösung - mit einem Einzelantrag speziell ins Gesetz einbauen. Diese komplette Passivität während des Missbrauchs sei eine wahrnehmbare Ablehnung, über die sich ein Täter nicht einfach hinwegsetzen könne.</p><p>Der Rat lehnte dies jedoch ab. Auch diese Fälle seien durch die Lösung der Ratsmehrheit abgedeckt, sagte Andrea Caroni (FDP/AR). Er rief alle erwachsenen Menschen dazu auf, klare Signale zu setzen, "wo es uns möglich ist, und sonst wird der Täter bestraft". Eine Schockstarre sei ein klares Zeichen für ein Nein, ergänzte Beat Rieder (Mitte/VS).</p><p>Daniel Jositsch (SP/ZH) sagte in der Detailberatung, die Widerspruchslösung entspreche der Rechtspraxis und den gesellschaftlichen Gepflogenheiten. Strafrechtstechnisch zentral sei der Schuldvorwurf an den Täter, dass er ein Nicht-Einverständnis missachtet habe.</p><p><b></b></p><p>Dem Täter die Schuld beweisen</p><p>Die Zustimmungslösung fokussiere dagegen auf den inneren Willen des Opfers. Dieser Fokus sei nicht angemessen und schwer zu beweisen. "Es ist dem Täter die Schuld zu beweisen und nicht umgekehrt", sagte Jositsch.</p><p>Bei der Zustimmungslösung müsse der Richter etwas beweisen, dass nicht existiere, schlug Rieder in die gleiche Kerbe, nämlich das Nichtbestehen einer Einwilligung. Diese Lösung suggeriere zudem eine grundsätzliche Strafbarkeit und wäre eine falsche Kriminalisierung der Sexualität. Sie wecke falsche Erwartungen und könne zu einer Beweislastumkehr führen und den Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" relativieren.</p><p>Für Eva Herzog (SP/BS) sind zwar beide Varianten ein Fortschritt. Aber sowohl mit der Widerspruchs- wie mit der Zustimmungslösung seien Übergriffe schwer zu beweisen, weil sie in der Regel unter vier Augen stattfänden. Deshalb spiele die präventive Wirkung der Reform eine wichtige Rolle. Die Veränderung der alten Bilder in den Köpfen müsse auch in die Gesetze. Deshalb trete sie für das "Nur Ja ist Ja"-Konzept ein.</p><p><b></b></p><p>Keller-Sutter warnt vor hohen Erwartungen</p><p>Mit der Revision werde das Sexualstrafrecht an die gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahre angepasst, sagte Keller-Sutter. Sie warnte gleichzeitig vor zu hohen Erwartungen. Egal, welche Lösung man bei der Beurteilung der Vergewaltigung wähle, die Beweisschwierigkeiten würden mit der Revision nicht beseitigt.</p><p>Die Ablehnungslösung sei praxisnaher und transparenter, warb auch Keller-Sutter für die "Nein ist Nein"-Variante. Ein Nein sei klarer, es genüge eine ablehnende Geste. Wenn die Stimmung nach anfänglicher Zustimmung kippe, müsse sich dieser Meinungsumschwung manifestieren. Insgesamt würde die Situation der Opfer aber mit beiden Varianten deutlich verbessert.</p><p>Der Paradigmenwechsel müsse indes auf allen Stufen ankommen. Deshalb kündigte die Justizministerin in der Eintretensdebatte ein Projekt für eine Bestandesaufnahme in den Kantonen an. Dieses soll klären, wie Opfer begleitet werden, wie sie befragt werden, wie die Staatsanwälte, die Anwälte und die Angehörigen der Polizei ausgebildet werden. "Das möchte ich gerne geklärt haben", sagte Keller-Sutter.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 13.06.2022</b></p><p><b>Ständerat heisst Verschärfung des Sexualstrafrechts gut</b></p><p><b>Der Ständerat hat als Erstrat das verschärfte Sexualstrafrecht gutgeheissen. Es basiert auf der "Nein heisst Nein"-Lösung bei Vergewaltigungen. Vergewaltiger sollen zwingend ins Gefängnis müssen. Rachepornografie soll neu strafrelevant werden.</b></p><p>In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat am Montag das revidierte Sexualstrafrecht mit 42 zu 0 Stimmen an. Mit der Revision wird das Sexualstrafrecht an die gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahre angepasst. Die Vorlage geht nun in den Nationalrat. Dieser wird sich in der Herbstsession damit befassen.</p><p>Die Ratslinke war am vergangenen Dienstag im Rahmen der Beratungen zu den Kernpunkten der Vorlage mit ihrem Versuch gescheitert, im Sexualstrafrecht die "Nur Ja heisst Ja"-Lösung als Basis zu etablieren. Am Schluss stimmte der Rat mit 25 zu 18 Stimmen für die Widerspruchslösung.</p><p>Zudem war der Rat knapp einem Minderheitsantrag von Stefan Engler (Mitte GR) gefolgt. Die Mindestfreiheitsstrafe für eine qualifizierte Vergewaltigung soll demnach nicht nur ein Jahr betragen, sondern zwei Jahre. So sei sichergestellt, dass Täter künftig nicht mehr mit einer bedingten Gefängnisstrafe davonkommen. "Wer jemandem den Beischlaf abnötigt, gehört ins Gefängnis", so Engler letzte Woche.</p><p><b></b></p><p>Weiterhin auch Geld- und Bewährungsstrafen</p><p>Für weniger schwerwiegende sexuelle Übergriffe sollen allerdings auch weiterhin auch Geld- und Bewährungsstrafen möglich bleiben, um den Gerichten mehr Spielraum zu lassen.</p><p>Die Vorlage für eine Revision des Sexualstrafrechts sieht weitere Änderungen gegenüber heute vor, die am Montag im Rahmen der Detailberatung zu Ende diskutiert und beschlossen wurden. Etwa soll Tätern und Täterinnen bei sexuellen Handlungen mit Kindern unter zwölf Jahren neu eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr drohen.</p><p>Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe soll bestraft werden, wer bei der Ausübung einer Tätigkeit im Gesundheitsbereich sexuelle Handlungen vornimmt oder vornehmen lässt. Weitere Änderungen betreffen den Tatbestand der Pornografie.</p><p><b></b></p><p>Bis drei Jahre Gefängnis für Rachepornografie</p><p>Neu soll auch die Rachepornografie Aufnahme ins Sexualstrafrecht finden. Der Ständerat beschloss mit 37 zu 6 Stimmen, dass Täter bis zu drei Jahre ins Gefängnis müssen, wenn sie den Inhalt von ursprünglich nicht öffentlichen Schriften, Ton- und Bildaufnahmen von Personen öffentlich machen. Die blosse Weitergabe an eine Drittperson ohne das Einverständnis der abgebildeten Person soll eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe nach sich ziehen können.</p><p>Der Bundesrat und eine Minderheit wollten vorerst auf diesen Straftatbestand verzichten und im Rahmen der laufenden Arbeiten zum Cybermobbing vertiefen. Das Sexualstrafrecht sei der falsche Ort dafür, sagte Philippe Bauer (FDP/NE). Bei Racheakten gehe es nicht zwingend immer um sexuelle Inhalte. Es gebe eine breitere Palette von Verhaltensweisen, gab auch Justizministerin Karin Keller-Sutter zu bedenken.</p><p>Die Befürworter eines solchen Artikels argumentierten mit dem Schutz der sexuellen Intimsphäre. Das Phänomen der Rachepornografie sei in den letzten Jahren zunehmend zu einem Problem geworden, sagte Kommissionssprecher Carlo Sommaruga (SP/GE).</p><p><b></b></p><p>Nur knapper Verzicht auf "Grooming"</p><p>Verzichtet werden soll dagegen auf einen neuen Tatbestand des "Grooming". Isabelle Chassot (Mitte/FR) hatte vergeblich eine Geldstrafe vorgeschlagen für Täter, die einem Kind unter 16 Jahren ein sexuelles Treffen vorschlagen oder Vorbereitungen für ein solches Treffen treffen.</p><p>Der Rat lehnte die Aufnahme dieses Artikels aber mit 21 zu 18 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab. "Grooming" bezeichnet das gezielte Anbahnen von sexuellen Kontakten mit Minderjährigen, also die Planung eines sexuellen Missbrauchs.</p><p>Alle diese Akte seien bereits durch bestehende Gesetzesartikel abgedeckt, gab Kommissionssprecher Sommaruga zu bedenken. Justizministerin Keller-Sutter warnte davor, einen neuen Tatbestand zu schaffen. Derartiges Verhalten sei bereits heute strafbar. Es würde übers Ziel hinausschiessen, Täter schon zu bestrafen, bevor sie die Schwelle zum Versuch überschritten hätten. Zudem sei das in der Praxis schwer nachzuweisen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 05.12.2022</b></p><p><b>Nationalrat für Zustimmungslösung im Sexualstrafrecht</b></p><p><b>Anders als der Ständerat setzt der Nationalrat im revidierten Sexualstrafrecht auf die Zustimmungslösung "Nur ein Ja ist ein Ja". Neu sollen sexuelle Handlungen mit bis zu 16-jährigen Kindern unverjährbar sein statt wie bisher mit bis zu 12-Jährigen. Vergewaltiger, die ihre Opfer vorher nötigen, sollen zwingend ins Gefängnis müssen.</b></p><p>In diesem Sinne hat der Nationalrat am Montag nach einer rund fünfstündigen Debatte die Verschärfung des Sexualstrafrechtes in der Gesamtabstimmung mit 127 zu 58 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen. Gegen die Vorlage stimmten die SVP-Fraktion sowie einzelne Vertreter der Mitte. Ihnen sind die teilweise verschärften Strafen zu wenig streng. Das Geschäft geht zurück in den Ständerat.</p><p>Die Kernfrage, ob die Zustimmungs- oder die Widerspruchslösung ins Gesetz geschrieben werden soll, fand mit 99 zu 88 Stimmen bei 3 Enthaltungen eine relativ knappe Mehrheit zu Gunsten der "Nur ein Ja ist ein Ja"-Lösung. Damit schaffte der Nationalrat die erwartete Differenz zum Ständerat.</p><p><b></b></p><p>Wer ohne Einwilligung handelt</p><p>Für die Zustimmungslösung sprachen sich in der entscheidenden Abstimmung die SP, die Grünen, die GLP sowie Minderheiten von Mitte und FDP aus. Einen sexuellen Übergriff, eine sexuelle Nötigung oder eine Vergewaltigung begeht demnach, wer "ohne die Einwilligung" einer Person eine sexuelle Handlung an dieser vornimmt. Es gilt also "Nur ein Ja ist ein Ja".</p><p>Die SVP sowie die Mehrheit von Mitte und FDP wollten sich dem Ständerat und dessen Widerspruchslösung anschliessen. Demnach macht sich strafbar, wer sexuelle Handlungen "gegen den Willen" einer Person vornimmt. Es soll also "Nein heisst Nein" gelten.</p><p>Auch der Bundesrat hätte lieber die Ablehnungslösung. Sie schafft laut Justizministerin Karin Keller-Sutter mehr Klarheit, die Anforderungen an eine Ablehnung seien tief, es reiche eine ablehnende Geste. "Ein stillschweigendes Ja bringt nicht mehr Klarheit als ein stillschweigendes Nein", sagte Keller-Sutter.</p><p><b></b></p><p>Unverjährbarkeit und Cybergrooming</p><p>Eine weitere gewichtige Differenz schaffte die grosse Kammer bei der Unverjährbarkeit von sexuellen Handlungen mit Kindern. Mit 98 zu 84 Stimmen bei 7 Enthaltungen schraubte sie das entsprechende Schutzalter auf 16 Jahre hoch. Ständerat und Bundesrat möchten bei maximal 12-jährigen Opfern bleiben.</p><p>Bei einer von drei Vergewaltigungsstufen im revidierten Gesetz, jener mit Nötigung, wollen beide Räte die Vergewaltiger zwingend ins Gefängnis schicken, die Mindeststrafe soll über zwei Jahren liegen. Bei den beiden restlichen Stufen lehnte der Nationalrat dies ab, will also weiterhin auch bedingte Strafen und Geldstrafen erlauben. Er schuf damit eine Differenz zur kleinen Kammer.</p><p>Anders als der Ständerat hat der Nationalrat neu auch den Tatbestand des "Cybergrooming" ins Gesetz aufgenommen. Der Begriff bezeichnet das gezielte Anbahnen von sexuellen Kontakten mit Minderjährigen, also die Planung eines sexuellen Missbrauchs. Er soll als Antragsdelikt Aufnahme ins Gesetz finden.</p><p><b></b></p><p>Rachepornografie neu strafrelevant</p><p>Wie der Ständerat will auch die grosse Kammer, dass sogenannte Rachepornografie (Revenge porn) neu strafrelevant werden soll. Dabei geht es um das unbefugte Weiterleiten von nicht öffentlichen sexuellen Inhalten.</p><p>Nur ganz knapp nicht ins revidierte Gesetz aufgenommen hat der Nationalrat einen Passus, der auch nicht verbal konnotierte sexuelle Kommunikation wie Gesten und Pfiffe ahnden wollte. Der entsprechende Minderheitsantrag scheiterte mit 96 zu 93 Stimmen.</p><p>Mit der Revision will der Bundesrat das Sexualstrafrecht an die gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahre anpassen. Er will, dass Gewalt- und Sexualdelikte, deren Opfer oft Frauen und Kinder sind, künftig härter bestraft werden. Mit der Vorlage soll auch das Verhältnis der Strafrahmen der Strafgesetzgebung besser aufeinander abgestimmt werden.</p><p>Justizministerin Keller-Sutter warnte aber vor zu hohen Erwartungen. Man mache zwar einen wichtigen Schritt, aber Beweisschwierigkeiten würden damit nicht beseitigt. Auch in Zukunft werde es mehrfache Befragungen von Tätern und Opfern brauchen. Und der Paradigmenwechsel müsse auch bei allen Behörden ankommen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 07.03.2023</b></p><p><b>Räte nähern sich bei der Revision des Sexualstrafrechts an</b></p><p><b>Der Ständerat beharrt bei der Reform des Sexualstrafrechts auf der sogenannten Widerspruchslösung, also auf dem Grundsatz "Nein heisst Nein". Er hat am Dienstag aber einen Kompromissvorschlag gemacht, mit dem der Begriff der Vergewaltigung künftig weiter gefasst wird.</b></p><p>Mit der Revision will das Parlament das Sexualstrafrecht an die gesellschaftlichen Entwicklungen der vergangenen Jahre anpassen. So sollen Gewalt- und Sexualdelikte, deren Opfer oft Frauen und Kinder sind, künftig härter bestraft werden.</p><p>Der Nationalrat beharrte zuletzt auf der "Nur ein Ja ist ein Ja"-Lösung, die Sex nur mit Zustimmung aller Beteiligten propagiert. Der neue Kompromissvorschlag des Ständerats kommt dieser Lösung nahe.</p><p>Die kleine Kammer anerkennt, dass Opfer von sexualisierter Gewalt zuweilen ihre Ablehnung nicht zum Ausdruck bringen können. Dies, weil sie sich in einer Art Schockzustand, einem Freezing, befinden. Das soll künftig von den Gerichten ebenfalls als Ablehnung gedeutet werden.</p><p>"Das Freezing ist künftig ein explizites Beispiel eines nonverbalen Neins", sagte Beat Rieder (Mitte/VS). Er bezeichnete diesen Vorschlag als "tragfähige Lösung". Lisa Mazzone (Grüne/GE) sprach von einem "wichtigen Fortschritt im Sexualstrafrecht". Zum vom Ständerat oppositionslos angenommenen Kompromiss gehört auch, dass Gerichte Täter zu Kursen verpflichten können.</p><p></p><p>Streit um Schutzalter</p><p>Die Vorlage geht nun zurück an den Nationalrat. Diverse Punkte sind noch ungelöst. Der Nationalrat will das entsprechende Schutzalter von heute 12 auf 16 Jahre hochschrauben. Der Ständerat möchte wie der Bundesrat beim geltenden Recht bleiben.</p><p>Bei der Frage der Strafrahmen beim Tatbestand der Vergewaltigung ist der Ständerat auf die Linie des Nationalrats eingeschwenkt. Demnach wird im Grundtatbestand die Möglichkeit der Geldstrafe gestrichen. Für die qualifizierte Vergewaltigung sieht der Ständerat eine Mindeststrafe von einem Jahr vor. Der Nationalrat will mindestens zwei Jahre Freiheitsstrafe.</p><p>Deutlich abgelehnt hat der Ständerat die vom Nationalrat neu eingefügte Bestimmung zum "Cybermobbing". Der Vorschlag würde zu einer erheblichen Ausweitung der Strafbarkeit führen, sagte Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider.</p><p>Aus ähnlichen Überlegungen spricht sich die kleine Kammer auch weiterhin einstimmig gegen die Bestrafung des "Cybergrooming" aus. Der Begriff bezeichnet das gezielte Anbahnen von sexuellen Kontakten mit Minderjährigen, also die Planung eines sexuellen Missbrauchs. Er soll nach Meinung des Nationalrats als Antragsdelikt Aufnahme ins Gesetz finden.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 01.06.2023</b></p><p><b>Räte einigen sich auf "Nein heisst Nein"-Lösung im Sexualstrafrecht</b></p><p><b>Die Reform des Sexualstrafrechts kommt voran. National- und Ständerat haben sich nun darauf geeinigt, den Schockzustand von Opfern in den Vergewaltigungstatbestand einzuschliessen. Es bleibt nun beim "Nein heisst Nein" im Sexualstrafrecht.</b></p><p>Doch im Zusammenhang mit dem Widerspruch gegen sexualisierte Gewalt wird ein Schockzustand des Opfers - sogenanntes Freezing - ausdrücklich erwähnt. Mit 105 zu 74 Stimmen bei 11 Enthaltungen bereinigte der Nationalrat am Donnerstag diesen zentralen Punkt der Vorlage. Der Ständerat hatte dem Kompromiss im März zugestimmt.</p><p>Damit anerkennen die Räte, dass Opfer von sexualisierter Gewalt zuweilen ihre Ablehnung nicht zum Ausdruck bringen können, wenn sie sich in einer Art Schockzustand befinden. Gerichte sollen dies künftig ebenfalls als Ablehnung deuten können.</p><p></p><p>Minderheit für "Nur Ja heisst Ja"</p><p>Der Nationalrat hatte bisher das Modell "Nur Ja heisst Ja" gewollt, das Sex nur mit Zustimmung aller Beteiligten propagiert. Der Minderheitsantrag der GLP, dabei zu bleiben, fand nur Unterstützung in den Fraktionen von SP und Grünen.</p><p>Der Nationalrat übernahm mit dem Kompromiss auch die Ergänzung des Ständerats, wonach Täterinnen und Täter zu Präventions- und Lernprogrammen verpflichtet werden. Während der Ständerat eine Kann-Formulierung wählte, will der Nationalrat eine grundsätzliche Pflicht und Ausnahmen nur in Einzelfällen zulassen.</p><p>Auch beim Strafmass schloss sich der Rat dem Ständerat an: Für Vergewaltigung mit Nötigung wird eine einjährige Mindeststrafe festgeschrieben. Im Nationalrat hätten SVP, Mitte und GLP mindestens zwei Jahre gewollt. Beide Räte schrieben nun auch fest, dass Sexualdelikte an unter zwölfjährigen Kindern nicht verjähren.</p><p>Eine Minderheit hätte die Verjährung erst zulassen wollen, wenn das Opfer mindestens 16 Jahre alt ist. Dieser Antrag wurde mit 91 gegen 97 Stimmen bei 3 Enthaltungen nur knapp abgelehnt.</p><p>Einig sind die Räte auch über den Umgang mit Rachepornografie (Revenge Porn). Der Ständerat wollte nur unbefugtes Weiterleiten von nicht öffentlichen Text-, Ton- und Bildaufnahmen mit sexuellem Inhalt strafbar machen. Im Nationalrat beantragte die Mehrheit, "das Ansehen erheblich schädigende" Dokumente zu erfassen, namentlich solche mit sexuellem Bezug. Weil aber die Minderheit dem Ständerat folgen wollte und sich durchsetzte, ist der Punkt nun bereinigt.</p><p></p><p>Streit um Cybergrooming</p><p>Eine gewichtige Differenz haben die Räte aber noch: Der Nationalrat will auch das Anbahnen von sexuellen Kontakten mit Kindern unter Strafe stellen, das sogenannte Cybergrooming. Er bekräftigte diese Haltung am Donnerstag stillschweigend. Der Ständerat lehnt dies ab.</p><p>Schon früher gefunden hatten sich die Räte bei weiteren Kernpunkten der Vorlage. Heute setzt die Vergewaltigungsnorm eine Nötigung voraus. Neu vergewaltigt, wer gegen den Willen des Opfers eine sexuelle Handlung vornimmt, die mit Eindringen verbunden ist - ob mit oder ohne Nötigung und unabhängig von der Art des Eindringens in den Körper.</p><p>Neu gibt es zudem einen Straftatbestand zwischen sexueller Belästigung und Vergewaltigung, der Tatbestand des sexuellen Übergriffs. Dieser liegt vor, wenn jemand gegen den Willen einer Person eine sexuelle Handlung an dieser vornimmt, die nicht mit Eindringen verbunden ist.</p><p>Die Mehrheit des Parlaments verspricht sich von der Revision des Sexualstrafrechts, dass mehr Fälle von sexueller Gewalt als Vergewaltigung qualifiziert werden. Nichts ändern wird die Reform daran, dass die Beweislage oft schwierig ist. Befürworterinnen der Reform versprechen sich jedoch Veränderungen in der Befragung von Opfern - und hoffen auf eine gesellschaftliche Signalwirkung.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 05.06.2023</b></p><p><b>Strafbarkeit von Cybergrooming bleibt in den Räten umstritten</b></p><p><b>Der Ständerat möchte das Anbahnen von sexuellen Kontakten mit unter 16-Jährigen nicht unter Strafe stellen. Das hat er bei der Bereinigung des modernisierten Sexualstrafrechts bekräftigt.</b></p><p>Damit sind sich die Räte weiterhin nicht einig, wie mit dem so genannten Cybergrooming umgegangen werden soll. Der Nationalrat entschied vergangene Woche stillschweigend, Cybergrooming unter Strafe zu stellen.</p><p>Kommissionspräsident Carlo Sommaruga (SP/GE) begründete am Montag die erneute Ablehnung des Ständerats mit Abgrenzungsproblemen. Auch reiche der heutige gesetzliche Rahmen aus, um derartige Taten zu ahnden. Nun ist wieder der Nationalrat am Zug.</p><p>Auf den Kern der Vorlage, eine neue Definition des Tatbestandes der Vergewaltigung, einigten sich die Räte bereits zuvor. Demzufolge bleibt es zwar beim "Nein heisst Nein", aber wenn ein Opfer wegen eines Schockzustandes oder Freezing seine Ablehnung nicht äussert, wird dies ebenfalls als "Nein" gewertet.</p><p>Ebenfalls umstritten ist, ob Sexualtäterinnen und -täter zu Präventions- und Lernprogrammen verpflichtet werden. Während der Ständerat eine Kann-Formulierung und einen richterlichen Entscheid in jedem Fall bevorzugt, will der Nationalrat eine grundsätzliche Pflicht. Ausnahmen will er nur in Einzelfällen zulassen.</p><p>Die grosse Kammer ist nun noch einmal am Zug. Gibt es nach dieser letzten Beratungsrunde keinen Konsens, muss sich eine Einigungskonferenz mit den noch offenen Fragen befassen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 07.06.2023</b></p><p><b>Cybergrooming wird nicht unter Strafe gestellt</b></p><p><b>Das Anbahnen von Kontakten mit unter 16-jährigen Kindern mit der Absicht, eine Sexualstraftat zu begehen, das sogenannte Cybergrooming, wird in der Schweiz nicht unter Strafe gestellt. Die Revision des Sexualstrafrechts ist damit bereit für die Schlussabstimmungen.</b></p><p>Der Nationalrat, der das Cybergrooming unter Strafe stellen wollte, schloss sich am Mittwoch stillschweigend dem Ständerat an, der auf diesen Passus verzichten wollte. Die Rechtskommission des Ständerates hatte ihren Antrag mit Abgrenzungsproblemen begründet und damit, dass der heutige gesetzliche Rahmen genüge, um derartige Taten zu ahnden.</p><p>Bereinigt haben die Räte auch einen zweiten offenen Punkt, nämlich die Frage, ob Sexualstraftäter und -täterinnen zu Präventions- und Lernprogrammen verpflichtet werden sollen oder nicht. Der Ständerat setzte sich mit einer Kann-Formulierung durch. Der Nationalrat hätte eine grundsätzliche Pflicht gewollt, gab aber schlussendlich nach.</p>
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10.04.2024 16:32

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