KVG. Zulassung von Leistungserbringern

Details

ID
20180047
Title
KVG. Zulassung von Leistungserbringern
Description
Botschaft vom 9. Mai 2018 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Zulassung von Leistungserbringern)
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 09.05.2018</b></p><p><b>Mehr Kompetenzen für die Kantone bei der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten </b></p><p><b>Die Kantone erhalten ein dauerhaftes Instrument, um eine Überversorgung im Gesundheitswesen zu verhindern und damit das Kostenwachstum zu dämpfen. Das revidierte Bundesgesetz über die Krankenversicherung ermöglicht ihnen, Höchstzahlen für ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte zu bestimmen, die zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen dürfen. Zudem legt es einheitliche Qualitätsanforderungen für alle Ärztinnen und Ärzte fest. Damit schafft der Bundesrat Planungssicherheit für alle Beteiligten. Er hat am 9. Mai die entsprechende Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet. </b></p><p>Die Kantone sind heute bereits zuständig für die Zulassung der Ärztinnen und Ärzte zur Berufsausübung. Mit der Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) sollen sie auch entscheiden können, wie viele ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen dürfen. Um eine Überversorgung zu verhindern, können die Kantone neu selber für medizinische Fachbereiche und in bestimmten Regionen Höchstzahlen vorschreiben. Dabei müssen sie sich mit den anderen Kantonen absprechen sowie die Leistungserbringer, die Versicherer und die Versicherten anhören. Wenn die Kosten in einem Fachgebiet überdurchschnittlich ansteigen, dürfen die Kantone zudem die Zulassung blockieren.</p><p></p><p>Klare Anforderungen für alle Ärztinnen und Ärzte</p><p>Um eine hohe Qualität der Leistungen sicherzustellen, sollen ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte das Schweizerische Gesundheitssystem kennen, wenn sie zu Lasten der OKP abrechnen dürfen. Neu sieht das revidierte KVG hierzu eine Prüfung vor. Von der Prüfungspflicht befreit ist, wer drei Jahre an einer schweizerischen Weiterbildungsstätte gearbeitet hat, zum Beispiel an einem Kantons- oder Universitätsspital. Zudem kann der Bundesrat den Ärztinnen und Ärzten sowie anderen ambulanten Leistungserbringern zusätzlichen Auflagen machen, wie zum Beispiel die Teilnahme an Qualitätsprogrammen.</p><p></p><p>Zwei Änderungen zur Vernehmlassungsvorlage</p><p>Nach der Vernehmlassung hat der Bundesrat zwei Änderungen vorgenommen. Erstens verzichtet er auf eine Wartefrist von zwei Jahren, bevor eine Zulassung erfolgen kann. Zweitens sind die Kantone zuständig dafür, die Zulassungsgesuche und die vom Bundesrat festgelegten Qualitätsanforderungen zu prüfen. Der Vernehmlassungsentwurf sah vor, dass die Versicherer eine Organisation bezeichnen, die über die Zulassungsgesuche entscheidet, und dass sie selbst die Einhaltung der Qualitätsauflagen beaufsichtigen.</p><p></p><p>Der Auftrag des Parlaments für eine dauerhafte Lösung</p><p>Die Revision des KVG ermöglicht eine dauerhafte Lösung für die Zulassung der Leistungserbringer im ambulanten Bereich und schafft damit Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Der Bundesrat erachtet die neue Regelung zudem als wichtigen Schritt hin zu einer einheitlichen Finanzierung von stationären und ambulanten Leistungen, wie sie derzeit im Parlament diskutiert wird. Ziel des Bundesrats ist die rasche Weiterentwicklung eines neuen Finanzierungsmodells. </p><p>Im Dezember 2015 lehnte das Parlament eine definitive Zulassungsregelung ab, verlängerte dann aber im Juni 2016 eine provisorische Zulassungsbeschränkung bis im Sommer 2019. Diese wird derzeit von 22 Kantonen angewendet. Das Parlament erteilte dem Bundesrat zudem den Auftrag, eine langfristige Lösung zu finden, die eine qualitativ gute medizinische Versorgung gewährleistet und gleichzeitig den Kostenanstieg eindämmt. Bereits von 2002 bis 2011 und wieder ab 2013 hatten die Kantone die Möglichkeit, die Zulassung der ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte zu beschränken. In den Jahren ohne Beschränkung stieg die Zahl der Ärztinnen und Ärzte und damit der Gesundheitskosten in einigen Kantonen stark an. Betroffen waren etwa die Kantone Basel-Stadt, Genf oder Tessin.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 9. Mai 2018 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Zulassung von Leistungserbringern)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) (Zulassung von Leistungserbringern)
    Resolutions
    Date Council Text
    12.12.2018 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    03.06.2019 2 Abweichung
    11.09.2019 1 Abweichung
    04.12.2019 2 Abweichung
    03.03.2020 1 Abweichung
    10.03.2020 2 Abweichung
    08.06.2020 1 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz
    10.06.2020 2 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz
    19.06.2020 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    19.06.2020 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 12.12.2018</b></p><p><b>Nationalrat stellt bei Ärztezulassung den Vertragszwang in Frage </b></p><p><b>Ein Überangebot an Fachärzten treibt die Gesundheitskosten in die Höhe. Seit 2001 gilt deshalb ein provisorischer Ärztestopp, der immer wieder verlängert worden ist. Am Mittwoch hat der Nationalrat über ein definitives Zulassungsregime diskutiert.</b></p><p>Dieses zielt in erster Linie auf Ärztinnen und Ärzte aus der EU, die von der Personenfreizügigkeit profitieren. Zwischen Januar 2012 und Juni 2013 galt keine Zulassungsbeschränkung. Damals nahm die Zahl der Fachärzte von 0,5 Prozent im Jahresdurchschnitt auf über 6 Prozent zu. In einigen Kantonen stiegen die Kosten in der Folge um mehr als 8 Prozent.</p><p>Das heutige Regime läuft voraussichtlich Mitte 2021 aus. Der Handlungsbedarf bleibt. Die Schweiz sei nach wie vor ein attraktives Zuwanderungsland für Medizinalpersonen, sagte Ruth Humbel (CVP/AG) als Sprecherin der Gesundheitskommission. Trotz des Zeitdrucks ist eine rasche Lösung nicht in Sicht. Auf Antrag der Kommission hat der Nationalrat nämlich zusätzliche, höchst umstrittene Anliegen in die Vorlage gepackt.</p><p></p><p>Vertragszwang unter Druck</p><p>Heute legt der Bundesrat die Höchstzahl von Ärzten pro Fachgebiet fest. Künftig sollen die Kantone pro Fachbereich und Region Höchst- und Mindestzahlen für ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte vorschreiben können. Nach dem Willen des Nationalrats sollen die Kantone alternativ zur Zulassungsbeschränkung den Vertragszwang lockern könnten.</p><p>Im Fall einer Überversorgung dürften die Krankenkassen die Vergütung der Leistungen gewisser Ärzte verweigern. Damit würden die Kantone die Steuerung der Versorgung den Versicherungen überlassen, sagte Bea Heim (SP/SO). Die Bestimmung lasse sich nicht umsetzen, warnte Gesundheitsminister Alain Berset. Silvia Schenker (SP/BS) warnte, die Lockerung des Vertragszwangs sei beim Volk nicht mehrheitsfähig.</p><p>Weiter will der Nationalrat Ärztinnen und Ärzte verpflichten, elektronische Patientendossiers zu führen. Vor drei Jahren konnte er sich mit dem Anliegen nicht gegen den Ständerat durchsetzen. </p><p>Die kleine Kammer war unter der Referendumsdrohung der Ärzteschaft eingeknickt. Obligatorisch ist das elektronische Patientendossier nur für Spitäler und Pflegeheime, für Ärzte ist es bisher freiwillig. Ob diese den neuen Anlauf des Nationalrats einfach hinnehmen, scheint fraglich.</p><p></p><p>Hohe Hürde</p><p>Die dritte und möglicherweise höchste Zusatzhürde ist die Verknüpfung der Vorlage mit der einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen. Die Gesundheitskommission hat bereits eine entsprechende Gesetzesänderung ausgearbeitet, ist damit aber bei den Kantonen aufgelaufen.</p><p>Davon lässt sich der Nationalrat nicht beirren. Wenn die Kantone bei der Zulassungssteuerung Verantwortungen übernehmen wollten, sollten sie auch Verantwortung für die Kosten übernehmen, erklärte SVP-Sprecher Heinz Brand (GR). Jede der beiden Vorlagen sei für sich genommen anspruchsvoll genug, erwiderte SP-Sprecherin Schenker. Mit der Verknüpfung steige das Risiko, dass beide abstürzten. Die Kostenspirale würde einfach weiter drehen. Auch Berset warnte vor einer Blockade.</p><p></p><p>Keine Zulassungsprüfung</p><p>Die übrigen vom Nationalrat beschlossenen Regeln zur Steuerung der Zulassung scheinen dagegen verhältnismässig unproblematisch. Wer zu Lasten der Krankenkassen abrechnen will, muss gewisse Anforderungen an Aus- und Weiterbildung oder an die Sprachkenntnisse erfüllen. Neu sollen auch bereits zugelassene Ärzte gewissen Auflagen in Bezug auf die Qualität und die Wirtschaftlichkeit genügen müssen.</p><p>Die vom Bundesrat vorgeschlagene Zulassungsprüfung lehnte der Nationalrat ab. Stattdessen sollen Ärztinnen und Ärzte vor der Zulassung mindestens zwei Jahre auf ihrem Fachgebiet in einem Schweizer Spital und ein Jahr in einem Schweizer Grundversorgerspital gearbeitet haben. </p><p></p><p>Neues Ärzteregister</p><p>Die Mediziner sollen auch über die Kosten diszipliniert werden: Ein Kanton soll die Zulassungen sofort stoppen können, wenn die Kosten in einem bestimmten Fachgebiet überdurchschnittlich steigen. Um Transparenz zu schaffen, hat der Nationalrat zudem die Einführung eines neuen Ärzteregisters beschlossen.</p><p>Gegen den Widerstand der Linken nahm der Nationalrat die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 128 zu 40 Stimmen bei 13 Enthaltungen an.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 03.06.2019</b></p><p><b>Räte sind bei Ärzte-Zulassung weit von einer Einigung entfernt </b></p><p><b>Spätestens 2021 soll ein definitives Zulassungsregime den provisorischen Ärztestopp ablösen. Der Weg bis dahin ist steinig. Der Ständerat, der das Gesetz am Montag beraten hat, ist in wesentlichen Punkten von den Beschlüssen des Nationalrats abgewichen.</b></p><p>Ziel der Vorlage ist es, den Zustrom von Ärztinnen und Ärzten aus dem Ausland zu drosseln. Allzu viele Ärzte führen nachweislich zu höheren Kosten und damit auch zu steigenden Krankenkassenprämien. Die Kantone sollen daher Höchstzahlen für ambulant tätige Mediziner pro Fachgebiet oder Region einführen können.</p><p>Anders als der Nationalrat will der Ständerat die Kantone aber nicht dazu verpflichten. Diese sollen die Freiheit haben, den kantonalen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Die Schweiz habe 26 Kantone mit grossen Unterschieden im Gesundheitswesen, sagte Kommissionssprecher Hans Stöckli (SP/BE).</p><p></p><p>Vertragszwang bleibt</p><p>Ebenfalls umstritten ist die Möglichkeit, den Vertragszwang zu lockern. Nach dem Willen des Nationalrats sollen die Kantone den Krankenkassen erlauben können, ihre Vertragspartner frei zu wählen. Das würde bedeuten, dass die Leistung gewisser Ärztinnen und Ärzte nicht von der Grundversicherung vergütet würden.</p><p>FDP und SVP, die im Nationalrat die Mehrheit haben, möchten den Vertragszwang schon seit Jahren lockern. Nun macht ihnen der Ständerat einmal mehr einen Strich durch die Rechnung. Die Vorlage könne verzögert werden, weil viele Akteure im Gesundheitswesen mit diesem System nicht leben könnten, sagte Stöckli. Die Lockerung des Vertragszwangs gilt als nicht mehrheitsfähig an der Urne.</p><p>Daneben gibt es weitere grundsätzliche Differenzen. Dazu gehört die vom Nationalrat beschlossene Verknüpfung der Zulassungsbeschränkung mit der einheitlichen Finanzierung von ambulant und stationär erbrachten Leistungen. Dazu hat die Gesundheitskommission des Nationalrats eine Vorlage erarbeitet.</p><p></p><p>Widerstand der Kantone</p><p>Mit dieser sind aber die Kantone nicht einverstanden. Sie verlangen einen verbindlichen Fahrplan, wann die Pflegekosten in das neue Finanzierungsmodell einbezogen werden. Der Ständerat befürchtet, dass auch dadurch die Regelung der Zulassungsbeschränkung verzögert werden könnte.</p><p>Die Anforderungen an die Sprachkompetenz regelt der Ständerat ebenfalls anders als der Nationalrat. Ärztinnen und Ärzte, die nicht in einer Landessprache studiert haben, sollen eine Sprachprüfung ablegen müssen.</p><p>Auf eine Prüfung über das schweizerische Gesundheitssystem wollen hingegen beide Räte verzichten. Stattdessen sollen Ärztinnen und Ärzte vor der Zulassung mehrere Jahre in Schweizer Spitälern arbeiten müssen. Gesundheitsminister Alain Berset warnte davor, dass diese Bestimmung wegen der Personenfreizügigkeit toter Buchstabe bleiben könnte.</p><p></p><p>Obligatorisches Patientendossier</p><p>Abgelehnt hat der Ständerat das Beschwerderecht der Krankenversicherer gegen kantonale Erlasse über Zulassungsbeschränkungen. Es handle sich dabei um das Ergebnis eines politischen Prozesses, in den sich die Versicherer einbringen könnten.</p><p>Mit der Einführung eines Ärzteregisters ist die kleine Kammer hingegen einverstanden. Dieses soll für Transparenz sorgen. Ein Kanton soll nämlich die Zulassungen künftig sofort stoppen können, wenn die Kosten in einem bestimmten Fachgebiet überdurchschnittlich steigen.</p><p>Einverstanden ist der Ständerat auch damit, das elektronische Patientendossier für Ärztinnen und Ärzte obligatorisch zu erklären. Vor drei Jahren hatte er unter dem Eindruck der Referendumsdrohung der Ärzte noch anders entschieden. Heute ist das elektronische Patientendossier nur für Spitäler und Pflegeheime obligatorisch.</p><p></p><p>Höhere Hürden</p><p>Trotz vieler Änderungen ist das vom Bundesrat vorgeschlagene Zulassungsregime im Grundsatz unbestritten. Künftig liegt die Zulassung und deren Steuerung in der Verantwortung der Kantone. Der Bund schafft ein formelles Zulassungsverfahren, in dem die Zulassung als Arzt oder Ärztin mit Auflagen verbunden wird. Diese betreffen Aus- und Weiterbildung, Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen.</p><p>Die Vorlage geht nun zurück an den Nationalrat. Das geplante neue Regime soll den immer wieder verlängerten provisorischen Ärztestopp ablösen. Dieser wird am 1. Juli um weitere zwei Jahre bis Mitte 2021 verlängert. Es handelt sich um einen von mehreren Versuchen, die Kosten im Gesundheitswesen in den Griff zu bekommen. Der Bundesrat arbeitet an einem Bündel von Massnahmen, mit dem hunderte Millionen gespart werden sollen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 11.09.2019</b></p><p><b>Systemwechsel bei Finanzierung bremst Regelung zur Ärztezulassung </b></p><p><b>Der so genannte Ärztestopp ist seit 2001 nur provisorisch geregelt. Eine definitive Lösung hat es schwer im Parlament. Die Räte sind sich zwar einig, dass der Zustrom von Ärzten aus dem Ausland gebremst werden muss. Von einer Einigung sind sie aber weit entfernt.</b></p><p>Der Nationalrat hat am Mittwoch zum zweiten Mal über die Vorlage beraten und dabei nur wenige Differenzen zum Ständerat ausgeräumt. Vor allem beharrt er darauf, die Ärztezulassung mit der Vorlage über die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen zu verknüpfen. Die Abstimmung fiel mit 123 zu 53 Stimmen aus.</p><p>Bei der einheitlichen Finanzierung handelt sich um einen hoch umstrittenen Systemwechsel: Künftig sollen die Kantone ambulante Leistungen, die heute allein von den Krankenkassen bezahlt werden, mitfinanzieren müssen. Doch die Kantone als Hauptbetroffene sind mit den Plänen des Parlaments überhaupt nicht einverstanden. Sie drohen sogar mit dem Kantonsreferendum.</p><p></p><p>Druck auf Kantone</p><p>Gesundheitsminister Alain Berset warnte vor der Verknüpfung: Es gebe zwar einen Zusammenhang, die beiden Vorlagen hätten jedoch einen unterschiedlichen Reifegrad. Die einheitliche Finanzierung benötige noch Zeit, während die Regelung der Ärztezulassung bereit sei. Es sei kontraproduktiv, die Kantone unter Druck zu setzen.</p><p>Diese möchten die Ärztezulassung lieber heute als morgen neu regeln, während es zur einheitlichen Finanzierung noch viele offene Fragen gibt. Die Kantone wollen unter anderem Pflege und Spitex in das System integrieren, doch dafür fehlen im Moment die Grundlagen. Zudem befürchten sie hohe Zusatzkosten.</p><p>Vor diesem Hintergrund hatte der Ständerat die Verknüpfung der beiden Vorlagen ohne Gegenstimme abgelehnt. Die Mehrheit des Nationalrats beeindruckte das nicht.</p><p>Kommissionssprecherin Ruth Humbel (CVP/AG) erklärte den Zusammenhang der Vorlagen damit, dass die Kantone künftig den ambulanten Bereich mitfinanzieren müssten, aber auch steuern könnten. Sie erinnerte daran, dass es bis 2021 eine Regelung für die Ärztezulassung gibt. Bis dahin werde auch die Vorlage über die einheitliche Finanzierung einen Schritt weiter sein.</p><p></p><p>Weiterhin freie Arztwahl</p><p>Doch auch über die Regeln für die Ärztezulassung gibt es noch keine Einigung. So besteht der Nationalrat darauf, dass die Kantone die Zahl der Ärzte und Ärztinnen beschränken müssen und nicht bloss können. Falls die Versicherer nicht einverstanden sind mit den von den Kantonen festgelegten Höchstzahlen, sollen sie diese anfechten können.</p><p>Anders könne die Zunahme der Arztpraxen nicht gebremst werden, sagte CVP-Sprecher Benjamin Roduit (VS). Berset erinnerte vergebens daran, dass das Provisorium nun seit über 17 Jahren mit einer Kann-Formulierung funktioniere.</p><p>Der Nationalrat ist dem Ständerat aber einen Schritt entgegengekommen und hat darauf verzichtet, den Vertragszwang zu lockern. "Das wäre ein gefährlicher Schritt", warnte Barbara Gysi (SP/SG). Sie erinnerte daran, dass die Bevölkerung nach wie vor an der freien Arztwahl festhalte. Es sei nicht der Moment für einen Systemwechsel, fand auch Roduit.</p><p>Die FDP und ein Teil der SVP wollten an der Lockerung des Vertragszwangs festhalten. Gerade in Bereichen, in denen es eine Überversorgung gebe, sei das ein sinnvolles Instrument zur Kostendämpfung, sagte Regine Sauter (FDP/ZH). Die Vertragsfreiheit ist ein altes Anliegen der Rechten, beim Volk aber nicht mehrheitsfähig.</p><p></p><p>Mehr Macht für Krankenkassen</p><p>Bei den Anforderungen an die Sprachkompetenzen von Ärzten sind sich die Räte inzwischen soweit einig, dass diese in einer Prüfung nachgewiesen werden müssen - es sei denn, die Ausbildung wurde in der Schweiz oder zumindest in einer Amtssprache absolviert. Differenzen gibt es noch bei den Ausnahmen von der Sprachprüfung.</p><p>Zurückkommen möchte der Nationalrat auf bereits früher gefällte Entscheide zur Aufsicht über Ärztinnen und Ärzte: Nicht die Kantone, sondern die Krankenkassen sollen über die Einhaltung der Qualität wachen.</p><p>Die Linke war damit nicht einverstanden. Das berge die Gefahr, die Qualität dem einseitigen Kostendenken der Versicherungen unterzuordnen, sagte Bea Heim (SP/SO). Auch Berset sprach sich dagegen aus. Er erinnerte daran, dass die Kantone für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung verantwortlich seien.</p><p></p><p>Warnung vor Automatismus</p><p>Diskussionslos hat der Nationalrat daran festgehalten, dass die Kantone keine neuen Spezialisten zulassen dürfen, wenn die Kosten in einem Fachgebiet überdurchschnittlich steigen. </p><p>Berset warnte vor einem Automatismus. Die Kostenentwicklung habe nicht nur mit der Zahl der Ärztinnen und Ärzten zu tun, sondern auch mit den Fällen in einem bestimmten Jahr. Er warnte vor einer Unterversorgung, beispielsweise bei den Kinderärzten. "Das wird zu grossen Problemen führen", sagte Berset.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 04.12.2019</b></p><p><b>Erhebliche Differenzen bei neuen Regeln für Ärztezulassung </b></p><p><b>Bei den neuen Regel für die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten sind die Räte weit von einer Einigung entfernt. Der Ständerat hat am Mittwoch nur in wenigen Punkten nachgegeben. Ein Hindernis ist der geplante Systemwechsel bei der Finanzierung des Gesundheitswesens.</b></p><p>Der Nationalrat beharrt darauf, die Ärztezulassung mit der Vorlage über die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen zu verknüpfen: Künftig sollen die Kantone ambulante Leistungen, die heute allein von den Krankenkassen bezahlt werden, mitfinanzieren müssen. Die Kantone sind mit den Plänen des Parlaments aber überhaupt nicht einverstanden. Sie drohen mit dem Kantonsreferendum.</p><p>Vor diesem Hintergrund hat sich der Ständerat ein weiteres Mal gegen die Verknüpfung ausgesprochen. Sonst würde die Zulassungvorlage verzögert, sagte Kommissionssprecher Pirmin Bischof (CVP/SO). Die Diskussion um die einheitliche Finanzierung sei noch nicht weit fortgeschritten, die Kompromisssuche brauche noch Zeit.</p><p></p><p>Drohende Unterversorgung</p><p>Abgelehnt hat der Ständerat auch einen zwingenden Zulassungsstopp für den Fall eines überdurchschnittlichen Kostenanstiegs in einem medizinischen Fachgebiet. Laut Bischof wäre eine solche Lösung in gewissen Fällen kontraproduktiv, weil sie eine Unterversorgung zur Folge haben könnte. Anders als der Nationalrat will der Ständerat den Versicherern auch kein Beschwerderecht gegen die kantonalen Erlasse über Zulassungsbeschränkungen einräumen.</p><p>Weiter hält der Ständerat daran fest, dass die kantonalen Behörden Verstösse gegen Qualitätsauflagen sanktionieren können. Der Nationalrat will den Krankenkassen in dem Bereich eine wichtigere Rolle zuweisen. Laut Bischof handelt es sich für die Kantone auch dabei um einen "Casus belli".</p><p>Eingelenkt hat der Ständerat aber bei der Formulierung der Zulassungsvoraussetzungen, insbesondere für ausländische Ärztinnen und Ärzte. Zu regeln galt es hier noch, unter welchen Bedingungen auf eine Sprachprüfung verzichtet wird.</p><p>Entgegengekommen ist er der grossen Kammer auch beim Spielraum für Zulassungsbeschränkungen: Kantone sollen die Zahl der ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte in einem oder mehreren Fachgebieten oder bestimmten Regionen beschränken müssen. Ursprünglich wollte der Ständerat statt einer Pflicht nur eine Möglichkeit festlegen.</p><p>Trotz einiger Klärungen verbleiben "erhebliche Differenzen", wie Bischof betonte.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 03.03.2020</b></p><p><b>Kompromiss bei der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten in Sicht </b></p><p><b>Der Nationalrat macht den Weg frei für eine definitive Regelung zur Zulassung von Ärztinnen und Ärzten. Er hat bei der umstrittenen Vorlage in zwei wichtigen Punkten nachgegeben.</b></p><p>Mit 115 zu 76 beschloss der Nationalrat am Dienstag, auf eine Koppelung mit der Vorlage über die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen zu verzichten. Diese stösst bei den Kantonen auf Widerstand. Das drohe die Zulassungsvorlage zu blockieren, warnte Gesundheitsminister Alain Berset.</p><p>Die Mehrheit wollte keine weitere Verzögerung riskieren. Die Zulassungssteuerung dämpfe die Kosten, sie müsse darum so rasch wie möglich in Kraft gesetzt werden, sagte SP-Sprecherin Barbara Gysi (SG).</p><p>SVP und FDP versuchten erfolglos, die Verknüpfung der beiden Vorlagen aufrechtzuerhalten. Es gehe um ein Gesamtkonzept, sagte Regine Sauter (FDP/ZH). Mit der Zulassungsvorlage bekämen die Kantone einerseits die Möglichkeit zur Steuerung im ambulanten Bereich. Andererseits würden sie mit der einheitlichen Finanzierung finanziell in die Pflicht genommen.</p><p>Thomas de Courten (SVP/BL) warnte davor, dieses Pfand aus der Hand zu geben. Die Kantone würden die einheitliche Finanzierung ohne diesen Anreiz auf die lange Bank schieben. Dann gebe es keine Möglichkeit mehr, die Vorlage vorwärtszubringen.</p><p></p><p>Kein Zwang für Kantone</p><p>Eingelenkt hat der Nationalrat auch bei den Regeln für die Zulassung: Die Kantone sollen selber entscheiden können, ob sie neue Zulassungen von Ärztinnen und Ärzten stoppen, wenn die Kosten überdurchschnittlich steigen. Bisher hatte der Nationalrat daran festgehalten, dass die Kantone dazu verpflichtet sein sollen.</p><p>Zwei Differenzen mit dem Ständerat verbleiben noch. So besteht der Nationalrat darauf, den Krankenkassen ein Beschwerderecht gegen kantonale Erlasse zur Zulassungssteuerung einzuräumen. Gesundheitsminister Berset argumentierte, dass ein solches unnötig sei. Die Kantone hätten selber ein Interesse, die Kosten zu senken.</p><p>Die Linke warnte, es handle sich um einen Schritt Richtung Aufhebung des Vertragszwangs. Die Steuerung sei eine Aufgabe von Bund und Kantonen, sie hätten letztlich auch die Verantwortung für die Finanzierung, sagte die Grüne Katharina Prelicz-Huber (ZH).</p><p></p><p>Unter Aufsicht der Krankenkassen</p><p>Nach dem Willen des Nationalrats sollen die Krankenkassen auch über die Wirtschaftlichkeit und Qualität wachen, nachdem der Kanton einen Leistungserbringer einmal zugelassen hat. Damit würden Kompetenzen von der öffentlichen Hand an die Krankenkassen verschoben, warnte Gysi. Für die Mehrheit überwogen jedoch die Vorteile dieser Lösung: Es seien die Kassen, die in laufendem Austausch mit Spitälern und Ärzten seien und auch die Rechnung kontrollierten, sagte Sauter.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 10.03.2020</b></p><p><b>Einigung bei Ärzte-Zulassung in Reichweite </b></p><p><b>Bei der definitiven Regelung für die Ärztezulassung steuern National- und Ständerat auf einen Kompromiss zu. Nach der dritten Beratungsrunde bleibt eine wesentliche Differenz. Sie betrifft das Beschwerderecht der Krankenkassen.</b></p><p>Der Ständerat lehnte es am Dienstag ab, den Versicherungen ein Beschwerderecht gegen kantonale Erlasse zur Zulassungssteuerung einzuräumen. Die Mehrheit ist der Auffassung, dass es sich um einen politischen Prozess handelt, in den sich die Versicherer einbringen können.</p><p>Bei den Zulassungsvoraussetzungen hat der Ständerat die Formulierung angepasst: Wenn ein Arzt die Landessprache, in der er praktizieren will, nicht als Grundlagenfach bei der Matur absolviert hatte, soll er für die Zulassung eine Sprachprüfung ablegen müssen.</p><p>Nachgegeben hat der Ständerat bei der Aufsicht: Nachdem der Kanton einen Leistungserbringer einmal zugelassen hat, sollen die Krankenkassen über die Einhaltung der Kriterien für Wirtschaftlichkeit und Qualität wachen. Die Kantone hätten signalisiert, mit dieser Regelung leben zu können, sagte Gesundheitsminister Alain Berset.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 08.06.2020</b></p><p><b>Definitive Lösung für Ärztezulassung in Reichweite </b></p><p><b>Seit Jahren gilt in der Schweiz ein provisorisches Regime für die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten. Nun endlich scheinen sich die Räte auf eine definitive Lösung einigen zu können. Der Nationalrat hat am Montag grünes Licht gegeben.</b></p><p>Er hat dem Antrag der Einigungskonferenz mit 103 zu 56 Stimmen bei 12 Enthaltungen zugestimmt. Neben dem Nachweis für Sprachkenntnisse war zuletzt noch umstritten, ob die Krankenversicherungen ein Beschwerderecht gegen kantonale Erlasse zur Zulassungssteuerung erhalten sollen. Der Ständerat hatte das stets abgelehnt, schliesslich setzte er sich auch in der Einigungskonferenz durch.</p><p>Damit werde Rechtssicherheit und Klarheit bei der Zuständigkeit geschaffen, sagte Kommissionssprecherin Ruth Humbel (CVP/AG). "Die Kantone haben ein ureigenes Interesse, nur so viele Ärzte zuzulassen, wie es für die Versorgung notwendig ist."</p><p>Für die Ratsrechte war die Vorlage damit nicht mehr tragbar. FDP und SVP hatten schon den letzten Anlauf für ein definitives Zulassungsregime auf der Zielgeraden zu Fall gebracht. Die beiden Fraktionen versuchten vergeblich, die Vorlage auch dieses Mal zu versenken. Diese erreiche die angestrebten Ziele nicht mehr, erklärte Thomas de Courten (SVP/BL).</p><p></p><p>Kantone setzen sich durch</p><p>Das eine oder andere Anliegen konnten die Bürgerlichen im Nationalrat in der Vorlage unterbringen. So sollen die Krankenkassen über die Einhaltung der Kriterien für Wirtschaftlichkeit und Qualität wachen, nachdem der Kanton einen Leistungserbringer einmal zugelassen hat. In der Regel konnte sich das Lager aber nicht gegen den Widerstand der Kantone durchsetzen.</p><p>So haben es die Räte abgelehnt, die Vorlage über die Zulassung von Leistungserbringern mit jener über die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen zu verknüpfen. Damit sollten die Kanton unter Druck gesetzt werden, diese drohten aber mit dem Kantonsreferendum.</p><p>Die Räte beschlossen auch, dass die Kantone selber entscheiden können, ob sie neue Zulassungen von Ärztinnen und Ärzten stoppen, wenn die Kosten überdurchschnittlich steigen. Die Bürgerlichen im Nationalrat wollten sie zunächst dazu verpflichten, bissen sich am Ständerat aber die Zähne aus. Sie scheiterten auch mit der Forderung, den Vertragszwang zu lockern, indem die Kantone den Krankenkassen erlauben können sollten, ihre Vertragspartner frei zu wählen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 10.06.2020</b></p><p><b>Räte einigen sich über definitive Lösung für Ärztezulassung </b></p><p><b>Seit Jahren gilt in der Schweiz ein provisorischer "Ärztestopp". Nun haben sich die eidgenössischen Räte auf ein neues Regime für die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten geeinigt. Der Ständerat stimmte am Mittwoch dem Antrag der Einigungskonferenz zu.</b></p><p>Der Entscheid fiel mit 40 zu 3 Stimmen. Der Nationalrat hatte am Montag zugestimmt, die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmung. Neben dem Nachweis für Sprachkenntnisse war zuletzt noch umstritten, ob die Krankenversicherungen ein Beschwerderecht gegen kantonale Erlasse zur Zulassungssteuerung erhalten sollen. Der Ständerat hatte das stets abgelehnt, schliesslich setzte er sich auch in der Einigungskonferenz durch.</p>
Updated
23.01.2024 21:05

Back to List