Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten

Details

ID
20180050
Title
Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten
Description
Botschaft vom 9. Mai 2018 zu einer Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten)
InitialSituation
<p><b>Die Schweizer Bevölkerung stimmt am 17. Mai 2020 über die Familienbesteuerung ab, namentlich über die steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten. Gemäss der ursprünglichen Vorlage, die der Bundesrat dem Parlament unterbreitet hatte, sollte der maximale Betrag, der jährlich von der direkten Bundessteuer abgezogen werden kann, von 10 100 Franken auf 25 000 Franken angehoben werden. Durch die Annahme des Einzelantrags von Nationalrat Philipp Kutter (C, ZH), wonach im Erlassentwurf eine Erhöhung des allgemeinen Steuerabzugs von 6500 auf 10 000 Franken pro Kind vorzusehen ist, wurde die bundesrätliche Vorlage jedoch einschneidend abgeändert. Da gegen den Beschluss des Parlaments das Referendum ergriffen wurde und dieses auch zustande kam, stimmt die Schweizer Bevölkerung über die Vorlage ab.</b></p><p></p><p>Im Rahmen der Fachkräfteinitiative und zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterbreitete der Bundesrat mit seiner Botschaft vom 9. Mai 2018 dem Parlament einen Entwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer. </p><p>Die sehr hohen Kosten der nicht subventionierten Kita-Betreuung zwingen manche Eltern, Teilzeit zu arbeiten oder ihre Berufstätigkeit aufzugeben. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Erhöhung des maximalen Steuerabzugs von 10 100 auf 25 000 Franken dürfte daher die Erwerbsanreize, insbesondere diejenigen für gut qualifizierte Mütter, stärken.</p><p>Kurzfristig hätte die Reform jährliche Mindereinnahmen in Höhe von schätzungsweise 10 Millionen Franken bei der direkten Bundessteuer zur Folge, doch der Bundesrat rechnet auch mit der Schaffung von rund 2500 Vollzeitstellen. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Massnahme sollte sich aufgrund der positiven Beschäftigungsimpulse auf lange Sicht somit selber finanzieren. </p><p>Mit dem Einzelantrag von Nationalrat Philipp Kutter (C, ZH), wonach der zulässige Abzug für jedes minderjährige oder in der beruflichen oder schulischen Ausbildung stehende Kind von 6500 auf 10 000 Franken zu erhöhen ist, erhielt die bundesrätliche Vorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer in der parlamentarischen Beratung eine ganz neue Dimension. Der Bundesrat sprach sich gegen diese parallele Massnahme aus, die viel höhere Steuerausfälle zur Folge hätte als die ursprüngliche Vorlage. Dennoch beschlossen die eidgenössischen Räte nach langen und kontroversen Diskussionen, den Einzelantrag von Philipp Kutter anzunehmen und die Erhöhung des allgemeinen Kinderabzugs in den neuen Gesetzesentwurf aufzunehmen.</p><p>(Quellen: Botschaft des Bundesrates, Curia Vista, SDA-Meldungen)</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 9. Mai 2018 zu einer Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) (steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten)
    Resolutions
    Date Council Text
    12.03.2019 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    13.06.2019 2 Abweichung
    17.09.2019 1 Abweichung
    18.09.2019 2 Abweichung
    25.09.2019 1 Abweichung
    26.09.2019 2 Abweichung
    26.09.2019 1 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz
    26.09.2019 2 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz
    27.09.2019 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    27.09.2019 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>Der <b>Nationalrat </b>als Erstrat nahm die Beratungen des Geschäfts in der Frühjahrssession 2019 auf. Er folgte dem Antrag seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) und trat ohne Gegenstimme auf die Bundesratsvorlage ein. </p><p>Der Nationalrat stimmte über mehrere Anträge zum Inhalt der Vorlage ab. Nationalrätin Jacqueline Badran (S, ZH) beantragte, die Vorlage an die Kommission zurückzuweisen mit dem Auftrag, einen Systemwechsel vorzunehmen, d. h. für jedes Kind anstelle eines Steuerabzugs eine Gutschrift vorzusehen. Dieser Antrag wurde mit 134 zu 54 Stimmen abgelehnt.</p><p>Der Minderheitsantrag Aeschi (V, ZG) wiederum, der mit 116 zu 74 Stimmen bei 2 Enthaltungen scheiterte, verlangte auch für die Eigenbetreuung von Kindern einen Steuerabzug. Der Minderheitsantrag Rytz (G, BE), der mit 139 zu 52 Stimmen bei 2 Enthaltungen verworfen wurde, wollte dagegen die Abzugsmöglichkeit auf die nachgewiesenen Kosten von institutionellen Angeboten der familienexternen Kinderbetreuung beschränken.</p><p>Der Einzelantrag von Nationalrat Philipp Kutter (C, ZH) hingegen wurde wohlwollender aufgenommen. Der Zürcher beantragte, den Abzug für jedes minderjährige oder in der beruflichen oder schulischen Ausbildung stehende Kind von 6500 auf 10 000 Franken zu erhöhen. Dieser Antrag, über welchen die WAK-N nicht befunden hatte, wurde vom Nationalrat mit 100 zu 92 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. In der Gesamtabstimmung nahm die grosse Kammer die bundesrätliche Vorlage - erweitert um die Erhöhung des allgemeinen Steuerabzugs gemäss Antrag Kutter - mit 131 zu 48 Stimmen bei 14 Enthaltungen an.</p><p></p><p>Der <b>Ständerat </b>befasste sich in der Sommersession 2019 mit der Vorlage. Die Mehrheit seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) beantragte Eintreten, während die Minderheit Zanetti (S, SO) die Rückweisung an den Bundesrat forderte mit dem Auftrag, einen Entwurf vorzulegen, der anstelle einer Reduzierung des steuerbaren Einkommens eine Ermässigung des Steuerbetrags vorsieht, damit viel mehr Familien von dieser Steuerreform profitieren können. Mit 30 zu 12 Stimmen folgte der Ständerat der Mehrheit der WAK-S und lehnte den Rückweisungsantrag ab.</p><p>In der Detailberatung diskutierte die kleine Kammer die Änderung der Vorlage, die durch den Einzelantrag Kutter eingeführt und vorgängig vom Nationalrat angenommen worden war. Die Mehrheit der WAK-S beantragte ihrem Rat, an der ursprünglichen Vorlage des Bundesrates festzuhalten und die vom Nationalrat beschlossene Änderung abzulehnen. Die Kommissionsminderheit hingegen wollte dem Beschluss des Nationalrates folgen. Der Ständerat sprach sich mit 25 zu 19 Stimmen gegen diese Änderung aus. In der Gesamtabstimmung wurde die bundesrätliche Vorlage mit 35 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.</p><p>Am 17. September 2019 befasste sich der Nationalrat im Rahmen der<b> Differenzbereinigung</b> erneut mit der Vorlage. Die Mehrheit der WAK-N sprach sich dafür aus, an der durch den Einzelantrag Kutter eingeführten Änderung der Vorlage festzuhalten, während die Minderheit Schneeberger (RL, BL) sich dem Ständerat anschliessen wollte.</p><p>Nationalrat Leo Müller (C, LU) vertrat die Auffassung, dass mit der eingeführten Änderung Familien unterstützt werden könnten, die ihre Kinder selbst betreuen, und der Mittelstand entlastet würde. Nationalrätin Daniela Schneeberger (RL, BL) wiederum wies darauf hin, dass es nicht um Familienpolitik geht, sondern dass mit der Vorlage der Mangel an Fachkräften angegangen werden soll. Zudem würden von einer solchen Gesetzesänderung vor allem Familien mit einem hohen Einkommen profitieren. </p><p>Der Nationalrat beschloss mit 98 zu 90 Stimmen bei 3 Enthaltungen, seiner Kommission zu folgen und an der Differenz zum Ständerat festzuhalten.</p><p>Am 18. September 2019 befasste sich der Ständerat erneut mit dem Geschäft. Mit 22 zu 21 Stimmen hielt dieser ganz knapp an seinem ursprünglichen Entscheid fest und lehnte die Erhöhung des Steuerabzugs von 6500 auf 10 000 Franken pro Kind ab. Peter Föhn (V, OW) hatte vergebens dafür plädiert, dem Beschluss des Nationalrates zu folgen. Seine Argumentation, es sei eine Gelegenheit, die armen und mittelständischen Familien zu unterstützen, hatte kein Gehör gefunden. Christian Levrat (S, FR) wiederum hatte an seine Ratskolleginnen und -kollegen appelliert, verantwortungsvoll abzustimmen. Nicht alle Exzesse seien erlaubt - auch wenn demnächst Wahlen anstünden. Bundesrat Ueli Maurer seinerseits hatte darauf hingewiesen, dass eine solche Massnahme zu Steuerausfällen von rund 350 Millionen Franken (diese Schätzung wurde später von der Eidgenössischen Steuerverwaltung auf 370 Millionen Franken korrigiert) führen würde und nur 10 Prozent davon Familien mit einem steuerbaren Einkommen von weniger als 50 000 Franken zugutekämen. </p><p>Da sich die beiden Räte über den allgemeinen Steuerabzug immer noch nicht einig waren, ging die Vorlage in der darauffolgenden Woche zum dritten Mal in den Nationalrat. Mit 126 zu 67 Stimmen bei 1 Enthaltung bekräftigte der Nationalrat seinen früheren Beschluss, den allgemeinen Steuerabzug von 6500 auf 10 000 Franken pro Kind zu erhöhen. </p><p>Die Vorlage ging somit zum letzten Mal zurück an den Ständerat. Am 26. September 2019 weigerte sich der Ständerat, dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen. Mit 23 zu 20 Stimmen bei 2 Enthaltungen hielt er an seiner Ablehnung der Vorlage fest.</p><p>Da nach der dritten Beratung im National- und im Ständerat in diesem einen Punkt immer noch Uneinigkeit bestand, musste diese Differenz in einer <b>Einigungskonferenz </b>ausgeräumt werden, um so das Scheitern der gesamten Vorlage zu verhindern. Die Einigungskonferenz sprach sich mit 19 zu 7 Stimmen dafür aus, dem Beschluss des Nationalrates zu folgen. </p><p>Der Nationalrat nahm den Antrag der Einigungskonferenz mit 124 zu 54 Stimmen bei 4 Enthaltungen an. Die Abstimmung in der kleinen Kammer fiel hingegen knapper aus: Der Ständerat beschloss mit 21 zu 20 Stimmen bei 2 Enthaltungen, den allgemeinen Steuerabzug pro Kind zu erhöhen. Letztlich setzte sich also der Nationalrat durch.</p><p></p><p><b>Der Nationalrat nahm die Vorlage in der Schlussabstimmung mit 132 zu 62 Stimmen bei 3 Enthaltungen an, der Ständerat mit 25 zu 17 Stimmen bei 3 Enthaltungen.</b></p><p>(Quellen: Amtliches Bulletin, SDA-Meldungen)</p><p></p><p><b>Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 27. September 2020 mit 63,2 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt.</b></p>
Updated
10.04.2024 16:40

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