Bundesgerichtsgesetz. Ă„nderung

Details

ID
20180051
Title
Bundesgerichtsgesetz. Änderung
Description
Botschaft vom 15. Juni 2018 zur Änderung des Bundesgerichtsgesetzes (BGG)
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 16.06.2018</b></p><p><b>Bundesgericht wird von einfachen Fällen entlastet, der Grundrechtsschutz gewahrt </b></p><p><b>In Fällen von grosser rechtlicher Bedeutung soll künftig immer eine Beschwerde an das Bundesgericht möglich sein. Im Gegenzug soll das Bundesgericht vermehrt von einfachen Fällen entlastet werden, die keiner höchstrichterlichen Beurteilung bedürfen. Das Bundesgericht soll seine Kapazitäten damit gezielter einsetzen können, ohne dass der Rechtsschutz eingeschränkt wird. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Juni 2018 die Botschaft für eine entsprechende Revision des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) verabschiedet. </b>Das geltende BGG enthält einen Ausnahmekatalog. Dieser Katalog umfasst Sachgebiete, in denen die Vorinstanzen des Bundesgerichts endgültig entscheiden. Eine Beschwerde an das Bundesgericht ist in solchen Fällen nicht möglich. Im Rahmen der Evaluation der 2007 in Kraft getretenen Bundesrechtspflege ist der Bundesrat 2013 zum Schluss gelangt, dass der Ausnahmekatalog revisionsbedürftig ist. Einerseits ist nicht gewährleistet, dass Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung immer an das Bundesgericht getragen werden können. Andererseits verhindert die bestehende Regelung nicht, dass sich das Bundesgericht mit eigentlichen Bagatellfällen zu befassen hat.</p><p></p><p>Subsidiäre Verfassungsbeschwerde wird beibehalten</p><p>Der Bundesrat will diese Mängel im Ausnahmekatalog beheben. Die Vorlage des Bundesrats sieht vor, dass die Beschwerde an das Bundesgericht mit wenigen Ausnahmen auch in den Bereichen des Ausnahmekatalogs und unterhalb einer Streitwertgrenze zulässig ist, sofern sich eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung stellt oder aus anderen Gründen ein besonders bedeutender Fall vorliegt. Umgekehrt will der Bundesrat das Bundesgericht von eigentlichen Bagatellfällen entlasten. Mit den beiden Massnahmen möchte der Bundesrat die heute teilweise bestehende Fehlbelastung des Bundesgerichts korrigieren.</p><p>Festhalten möchte der Bundesrat an der subsidiären Verfassungsbeschwerde. Wer sich durch einen kantonalen Entscheid in seinen verfassungsmässigen Rechten verletzt wähnt, soll auch dann an das Bundesgericht gelangen können, wenn der kantonale Entscheid einen Ausnahmetatbestand betrifft oder unter der entsprechenden Streitwertgrenze liegt. Das ist namentlich in Bereichen wie Einbürgerungen und öffentlichen Beschaffungen oder bei öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen von Bedeutung. Mit der Beibehaltung der subsidiären Verfassungsbeschwerde stellt der Bundesrat sicher, dass die Betroffenen in diesen Bereichen auch dann an das Bundesgericht gelangen können, wenn sich keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung stellt.</p><p></p><p>Mehr Transparenz bei der Urteilsbegründung</p><p>Als Neuerung sieht die Vorlage vor, dass die Richterinnen und Richter des Bundesgerichts abweichende Meinungen in der Urteilsbegründung offenlegen können. Sind sie mit ihren Anträgen unterlegen, können die Richterinnen und Richter ihre begründete Minderheitsmeinung (Dissenting Opinion) dem Urteil als Anhang beifügen. Damit erhöht der Bundesrat die Transparenz bei der Urteilsbegründung.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 15. Juni 2018 zur Änderung des Bundesgerichtsgesetzes (BGG)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über das Bundesgericht (Bundesgerichtsgesetz, BGG)
    Resolutions
    Date Council Text
    13.03.2019 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    17.12.2019 2 Nichteintreten
    05.03.2020 1 Nichteintreten
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 13.03.2019</b></p><p><b>Nationalrat will Bundesgericht mit höheren Zugangshürden entlasten </b></p><p><b>Der Nationalrat will das Bundesgericht entlasten. Dafür hat er unter anderem zugestimmt, einen Mindestbetrag Bussen einzuführen, damit sich das Bundesgericht nicht um "Bagatellfälle" kümmern muss. Er will aber eine tiefere Limite als der Bundesrat.</b></p><p>So sollen neu nur noch Bussen bei Übertretungen ab 500 Franken am Bundesgericht angefochten werden können. Der Nationalrat lehnte den Vorschlag des Bundesrats für eine Limite von 5000 Franken mit 117 zu 69 Stimmen ab.</p><p>Der Nationalrat stimmte zudem einem Einzelantrag von Flavia Wasserfallen (SP/BE) zu. Damit soll die Streitwertgrenze bei Beschwerden, die sich ausschliesslich gegen den Entscheid über Zivilansprüche richten, neu bei 3000 statt 30'000 Franken liegen.</p><p>Ausserdem hat der Nationalrat dem Vorschlag zugestimmt, eine Beschwerde neu immer dann zuzulassen, wenn sich eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung stellt oder wenn aus anderen Gründen ein besonders bedeutender Fall vorliegt.</p><p></p><p>Lausanne statt Strassburg</p><p>Trotz Widerstand seitens des Bundesgerichts entschied der Rat zudem, dass jemand, der sich durch einen kantonalen Gerichtsentscheid in seinen verfassungsmässigen Rechten verletzt fühlt, weiterhin das höchste Gericht in Lausanne anrufen können soll.</p><p>Ursprünglich wollte der Bundesrat diese sogenannte subsidiäre Verfassungsbeschwerde aus dem Bundesgerichtsgesetz streichen. Nach der Vernehmlassung entschied er aber, daran festzuhalten.</p><p>Umstritten war sie auch im Rat. Heute scheitere eine grosse Zahl der subsidiären Verfassungsbeschwerden beispielsweise bereits an den Sachurteilsvoraussetzungen, gab Christa Markwalder (FDP/BE) zu bedenken. Im Jahr 2017 seien von 429 eingereichten Beschwerden nur acht ganz oder teilweise gutgeheissen worden. Die subsidiäre Verfassungsbeschwerde verfehle ihren Zweck.</p><p>Eine wirkliche Entlastung des Bundesgerichts gelinge nur, wenn diese subsidiäre Verfassungsbeschwerde abgeschafft würde, sagte Karl Vogler (CSP/OW). Auch das Bundesgerichts teilt diese Auffassung. Diese führten zu einer zusätzlichen Belastung, hält es in der Stellungnahme in der Botschaft fest.</p><p>Der Nationalrat folgte in der Abstimmung dennoch dem Bundesrat und hielt mit 132 zu 46 Stimmen bei 3 Enthaltungen an der subsidiären Verfassungsbeschwerde fest. Damit sei sichergestellt, dass kantonale Entscheide, die Grundrechte betreffen, nicht direkt an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gezogen würden, sagte Lisa Mazzone (Grüne/GE) im Namen der Kommission.</p><p></p><p>Anfechtbar nach zehnjährigem Aufenthalt</p><p>Neu sollen auch Entscheide über die erleichterte Einbürgerung nicht ans Bundesgericht gezogen werden können. Bislang galt dies nur für die ordentlichen Einbürgerungen. Der Nationalrat nahm die Änderung mit 133 zu 50 Stimmen an.</p><p>Beschwerden gegen Entscheide betreffend Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligungen sind dann zulässig, wenn sich die betroffene Person seit zehn Jahren ununterbrochen in der Schweiz aufgehalten hat. Einen Antrag, die nötige Dauer des Aufenthalts auf fünf Jahre zu reduzieren, lehnte der Rat mit 138 zu 51 Stimmen ab.</p><p>Zu diesen Punkten gab es zahlreiche Anträge der linken Ratsseite. Sie wurden allesamt abgelehnt. Diese hätten die Idee der Revision des Gesetzes, nämlich die Entlastung des Bundesgerichtsgesetzes, umgedreht, sagte etwa Philipp Bregy (CVP/VS).</p><p></p><p>Keine abweichenden Meinungen im Urteil</p><p>Abgelehnt hat der Nationalrat den Vorschlag des Bundesrates, dass die Bundesrichterinnen und -richter neu ihre abweichende und begründete Minderheitsmeinung dem Urteil als Anhang beifügen können. Der Bundesrat will damit die Transparenz erhöhen. Ausserdem entspricht dies einem Auftrag des Parlaments. Die Grosse Kammer strich den Artikel aber aus dem Entwurf.</p><p>Ziel der Gesetzesrevision ist, dass sich das Bundesgericht weniger um Bagatellfälle kümmern muss, dafür aber mehr Kapazität für Fragen von grosser rechtlicher Bedeutung hat. Das Bundesgericht hat im Jahr 2017 mit über 8000 Beschwerden ein Rekordjahr gehabt.</p><p>Eine Minderheit des Nationalrats war der Ansicht, dass die Vorschläge keine Erleichterung für das Bundesgericht bringen würden. Ihr Antrag, gar nicht erst auf die Vorlage einzutreten, wurde mit 108 zu 76 Stimmen abgelehnt. </p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 17.12.2019</b></p><p><b>Ständerat gegen Revision zur Entlastung des Bundesgerichts </b></p><p><b>Der Ständerat hält es nach Entscheiden des Nationalrats nicht mehr für sinnvoll, das Bundesgerichtsgesetz zu revidieren. Er ist am Dienstag nicht auf eine entsprechende Gesetzesvorlage eingetreten.</b></p><p>Die kleine Kammer folgte oppositionslos einer Mehrheit ihrer vorberatenden Rechtskommission. Nun geht die Vorlage zurück an den Nationalrat. Hält er am Reformprojekt fest, entscheidet der Ständerat ein zweites Mal. Träte die kleine Kammer dann zum zweiten Mal nicht ein, wäre die Vorlage erledigt.</p><p>Ziel dieser Revision ist es, das Bundesgericht von einfachen Fällen zu entlasten, damit es sich vermehrt um Beschwerden kümmern kann, welche eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung aufwerfen. Der Nationalrat stimmte der Vorlage im Frühjahr zu.</p><p>Dabei folgte er in den Grundzügen dem Bundesrat und entschied, dass die subsidiäre Verfassungsbeschwerde beibehalten werden soll: Wer sich durch einen kantonalen Entscheid in seinen verfassungsmässigen Rechten verletzt fühlt, soll weiterhin ans Bundesgericht gelangen können - auch wenn der kantonale Entscheid einen Ausnahmetatbestand betrifft oder unter der entsprechenden Streitwertgrenze liegt.</p><p></p><p>Kernpunkt nicht berücksichtigt</p><p>Das Bundesgericht habe sich primär von der Abschaffung der subsidiären Verfassungsbeschwerde eine Entlastung erhofft, sagte Kommissionssprecher Beat Rieder (CVP/VS). Ohne diesen Punkt verliere die Revision ihren Sinn und Zweck.</p><p>Der Bundesrat wollte die subsidiäre Verfassungsbeschwerde ursprünglich abschaffen. Nach der Vernehmlassung entschied er aber, daran festzuhalten. Die subsidiäre Verfassungsbeschwerde sei namentlich in Bereichen wie Einbürgerungen und öffentlichen Beschaffungen oder bei öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen von Bedeutung, schrieb er.</p><p>Mit der Beibehaltung der subsidiären Verfassungsbeschwerde ist sichergestellt, dass kantonale Entscheide, die Grundrechte betreffen, nicht direkt an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gezogen werden können.</p><p></p><p>Bundesgericht kritisiert Vorschlag</p><p>Das Bundesgericht kritisierte den Entscheid des Bundesrats. Damit werde die Wirkung der Vorlage in ihr Gegenteil verkehrt, schrieb es. Es resultiere nicht eine Entlastung, sondern eine Mehrbelastung. Heute scheitere eine grosse Zahl der subsidiären Verfassungsbeschwerden bereits an den Sachurteilsvoraussetzungen oder verfehle die strengen Begründungsanforderungen an eine Willkürrüge.</p><p>Für den Rechtssuchenden blieben nur Kosten und Frustration übrig. Dies führe zu einem Vertrauensverlust in die Justiz, die zwar formell angerufen werden, aber doch nicht zum erhofften Recht verhelfen könne.</p><p>Von im Jahre 2017 beurteilten 427 subsidiären Verfassungsbeschwerden hat das Bundesgericht nach eigenen Angaben acht ganz oder teilweise gutheissen. Insgesamt liegt die Quote bei 13 Prozent, ohne subsidiäre Verfassungsbeschwerde bei 14 Prozent.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 05.03.2020</b></p><p><b>Entlastung des Bundesgerichts lässt auf sich warten </b></p><p><b>Der Bundesrat wollte das Bundesgericht von Bagatellfällen entlasten. Die Vorlage, die er dem Parlament präsentierte, hat sich nun aber als nicht mehrheitsfähig erwiesen. Nach dem Ständerat hat sich am Donnerstag auch der Nationalrat dagegen ausgesprochen.</b></p><p>Stein des Anstosses war die subsidiäre Verfassungsbeschwerde. Ursprünglich plante der Bundesrat, diese abzuschaffen und dadurch das Bundesgericht zu entlasten. Nach der Vernehmlassung liess er das Vorhaben dann aber fallen. Kritiker hatten vor einem Abbau des Rechtsschutzes gewarnt.</p><p>Mit dem Entscheid verlor der Bundesrat aber die Unterstützung des Bundesgerichts. "Nach Ansicht des Bundesgerichtes verfehlt die Vorlage ihr Ziel, die Situation der Rechtssuchenden zu verbessern und das Gericht zu entlasten, sagte Kommissionssprecher Beat Flach (GLP/AG) im Nationalrat. Es gebe daher keinen Grund, an der Vorlage festzuhalten. Er empfahl, diese "schicklich zu beerdigen".</p><p>Verschiedene Elemente der Reform waren allerdings unbestritten. Einige davon hätten auch zu Verbesserungen und zur Entlastung des Bundesgerichts geführt, sagte Flach. Eine neue Reform dürfe daher nicht weitere zehn Jahre auf sich warten lassen.</p><p>Der Nationalrat hatte die Vorlage vor einem Jahr ein erstes Mal behandelt. Dabei war er noch dem Bundesrat gefolgt. Der Ständerat trat dann aber nicht auf die Revision des Bundesgerichtsgesetzes ein. Der Nationalrat ist ihm nun stillschweigend gefolgt. Angesichts der klaren Ausgangslage verzichtete Justizministerin Karin Keller-Sutter darauf, eine Abstimmung zu verlangen.</p><p>Das Bundesgericht behandelt heute rund 8000 Fälle pro Jahr - Tendenz steigend. Das mache in Kürze eine Neuorganisation des Gerichts notwendig, sagte Bundesgerichtspräsident Ulrich Meyer gegenüber der Sendung "Echo der Zeit" von Radio SRF am Dienstag. Die Vorlage des Bundesrats hätte zu einer zusätzlichen Belastung geführt.</p><p>Laut Meyer wäre der Ersatz der subsidiären Verfassungsbeschwerde durch ein effizienteres und wirksameres System sinnvoll gewesen. Das Bundesgericht habe nie vorgehabt, den Rechtsschutz zu schwächen, sagte er. "Aber gegen das Gespenst des Abbaus des Rechtsschutzes sind wir nicht angekommen."</p>
Updated
10.04.2024 16:40

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