Doppelbesteuerung. Abkommen mit dem Vereinigten Königreich

Details

ID
20180062
Title
Doppelbesteuerung. Abkommen mit dem Vereinigten Königreich
Description
Botschaft vom 22. August 2018 zur Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 22.08.2018</b></p><p><b>Der Bundesrat hat die Botschaft zu einem Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit dem Vereinigten Königreich zuhanden des Parlaments verabschiedet. Mit dem Änderungsprotokoll wird das DBA an die Mindeststandards des BEPS-Projekts angepasst. </b></p><p>Die Schweiz und das Vereinigte Königreich haben am 30. November 2017 in London ein Änderungsprotokoll zum DBA vom 8. Dezember 1977 auf dem Gebiet der Einkommenssteuern unterzeichnet. Das Änderungsprotokoll trägt den im Rahmen des BEPS-Projekts definierten abkommensbezogenen Mindeststandards Rechnung. Es nimmt insbesondere eine allgemeine Abkommensmissbrauchsklausel in das DBA auf.</p><p>Die Schlussergebnisse und damit die Mindeststandards des Projekts zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting, BEPS) verabschiedete die OECD im Oktober 2015. Einige Massnahmen des BEPS-Projekts betreffen DBA. Diese können entweder - wie mit dem Vereinigten Königreich - bilateral oder über das BEPS-Übereinkommen an die Resultate des BEPS-Projekts angepasst werden.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 22. August 2018 zur Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    0
    Text
    Protokoll zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Vereinigten Königreichs von Grossbritannien und Nordirland zur Änderung des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, unterzeichnet in London am 8. Dezember 1977, in der Fassung gemäss den am 5. März 1981 in London, am 17. Dezember 1993 in Bern, am 26. Juni 2007 in London und am 7. September 2009 in London unterzeichneten Protokollen
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich
    Resolutions
    Date Council Text
    06.12.2018 1 Beschluss gemäss Entwurf
    06.03.2019 2 Zustimmung
    22.03.2019 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    22.03.2019 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 06.12.2018</b></p><p><b>Nationalrat genehmigt mehrere Doppelbesteuerungsabkommen </b></p><p><b>Der Nationalrat hat am Donnerstag Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Sambia, Ecuador, Brasilien und dem Vereinigten Königreich genehmigt.</b></p><p>Das DBA mit Sambia hiess der Nationalrat mit 87 zu 43 Stimmen bei 43 Enthaltungen gut, das DBA mit Ecuador mit 130 zu 48 Stimmen bei 8 Enthaltungen, das DBA mit dem Vereinigten Königreich mit 149 zu 30 Stimmen bei 7 Enthaltungen, das DBA mit Brasilien mit 133 zu 40 Stimmen bei 15 Enthaltungen.</p><p>Die SVP-Vertreter lehnten die Abkommen mehrheitlich ab oder enthielten sich der Stimme. Zwar begrüsse die SVP die Vermeidung von Doppelbesteuerung, nicht aber den Informationsaustausch, wie Céline Amaudruz (SVP/GE) erläuterte.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 06.03.2019</b></p><p><b>Abkommen mit Brasilien und Vereinigtem Königreich genehmigt </b></p><p><b>Nach dem Nationalrat hat am Mittwoch auch der Ständerat die Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Brasilien und dem Vereinigten Königreich genehmigt. Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Brasilien ist neu, jenes mit dem Vereinigten Königreich soll geändert werden.</b></p><p>Die Abkommen entsprechen dem Musterabkommen der OECD und tragen dem OECD-Projekt gegen Gewinnverschiebungen und Gewinnverkürzungen (BEPS) Rechnung, wie Kommissionssprecher Pirmin Bischof (CVP/SO) sagte. Zu den Neuerungen gehören Abkommensmissbrauchsklauseln. Weiter wird der Informationsaustausch auf Anfrage nach dem aktuellen international geltenden Standard geregelt.</p><p>Das DBA mit Brasilien hiess der Ständerat mit 40 Ja zu einer Gegenstimme gut, das geänderte Protokoll mit dem Vereinigten Königreich wurde einstimmig angenommen. Dieses war bereits in der vorberatenden Kommission unbestritten.</p><p>Eine Diskussion hat es gemäss Bischof jedoch zum neuen Abkommen mit Brasilien wegen der Korruption gegeben. Die Kommission sei sich bewusst, dass die Korruptionsfreiheit in Brasilien nicht auf gleichen Niveau sei wie in der Schweiz. Brasilien sei jedoch der weitaus wichtigste Handelspartner Südamerikas. Deswegen habe sich die Kommission für das Abkommen entschieden.</p><p>Auch Finanzminister Ueli Maurer unterstrich die Wichtigkeit des Abkommens für die Schweizer Exportwirtschaft, aber auch für Investitionen aus dem südamerikanischen Land in der Schweiz. In beiden Abkommen würden zudem die internationalen Standards aufgenommen. Dies sei wichtig für die Rechtssicherheit.</p>
Updated
10.04.2024 16:43

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