Multilaterales Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Massnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung. Genehmigung

Details

ID
20180063
Title
Multilaterales Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Massnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung. Genehmigung
Description
Botschaft vom 22. August 2018 zur Genehmigung des multilateralen Übereinkommens zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Massnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 22.08.2018</b></p><p><b>Der Bundesrat hat die Botschaft zum multilateralen Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Massnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting, BEPS) verabschiedet. Die Botschaft wurde an die Eidgenössischen Räte überwiesen. </b></p><p>Die Schweiz hat das BEPS-Übereinkommen am 7. Juni 2017 unterzeichnet. In der darauf folgenden Vernehmlassung wurde das Übereinkommen mehrheitlich gutgeheissen. </p><p>Mit dem BEPS-Übereinkommen sollen vorerst die Schweizer Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Argentinien, Chile, Island, Italien, Litauen, Luxemburg, Mexiko, Österreich, Portugal, Südafrika, Tschechien und die Türkei an die im Rahmen des BEPS-Projekts gesetzten abkommensbezogenen Mindeststandards angepasst werden. Diese Staaten sind bereit, sich mit der Schweiz auf den genauen Wortlaut der durch das BEPS-Übereinkommen anzupassenden DBA zu einigen.</p><p>Die abkommensbezogenen BEPS-Mindeststandards können nicht nur durch das BEPS-Übereinkommen, sondern auch durch bilaterale Änderungen der DBA vereinbart werden. So hat die Schweiz diese Mindeststandards bereits in die DBA mit Brasilien, Lettland, Kosovo, Pakistan, Sambia, Saudi-Arabien und dem Vereinigten Königreich einfliessen lassen. Weitere DBA-Revisionen sind im Gange.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 22. August 2018 zur Genehmigung des multilateralen Übereinkommens zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Massnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung
    Resolutions
    Date Council Text
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    0
    Text
    Multilaterales Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Massnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung
    Resolutions
    Date Council Text
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    Text
    Bundesbeschluss über die Genehmigung des multilateralen Übereinkommens zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Massnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung
    Resolutions
    Date Council Text
    04.12.2018 2 Beschluss gemäss Entwurf
    13.03.2019 1 Zustimmung
    22.03.2019 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    22.03.2019 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 04.12.2018</b></p><p><b>Ständerat heisst Abkommen zu doppelter Nichtbesteuerung gut </b></p><p><b>Doppelbesteuerungsabkommen sollen nicht nur doppelte Besteuerung, sondern auch Missbrauch durch doppelte Nichtbesteuerung verhindern. Das ist das Ziel eines multilateralen Abkommens im Kampf gegen Steuerflucht. Der Ständerat hat es am Dienstag als Erstrat genehmigt.</b></p><p>Er sagte mit 33 zu 1 Stimme und 3 Enthaltungen Ja zum Abkommen. Es handelt sich um ein Übereinkommen im Rahmen des Projekts zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting, BEPS) der OECD. Umgesetzt werden sollen damit Massnahmen im Zusammenhang mit Steuerabkommen.</p><p></p><p>Klausel gegen Missbrauch</p><p>Rund 70 Staaten hatten das Übereinkommen bereits unterzeichnet, unter ihnen die Schweiz. Ratifiziert werden kann es erst nach Zustimmung des Parlaments. Die Schweiz muss Bestimmungen, die über die Mindeststandards im Abkommen hinausgehen, nicht übernehmen, wie Pirmin Bischof (CVP/SO) namens der Wirtschaftskommission (WAK) sagte.</p><p>Sagt auch der Nationalrat Ja, werden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit einer Präambel versehen, in der ausdrücklich festgehalten ist, dass das Abkommen keine Gelegenheit zu doppelter Nichtbesteuerung oder reduzierter Besteuerung durch Steuerhinterziehung oder -umgehung bieten soll.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 13.03.2019</b></p><p><b>Nationalrat genehmigt Abkommen gegen Steuervermeidung </b></p><p><b>Das Parlament befürwortet die Umsetzung internationaler Standards gegen Steuervermeidung von Unternehmen. Nach dem Ständerat hat sich auch der Nationalrat für ein Abkommen ausgesprochen.</b></p><p>Mit 114 zu 64 Stimmen genehmigte die grosse Kammer am Mittwoch das multilaterale Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Massnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung. Dieses ist nun bereit für die Schlussabstimmungen.</p><p>Es handelt sich um ein Übereinkommen im Rahmen des Beps-Projekts der OECD. Geregelt wird die Anpassung der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) an die Mindeststandards: DBA sollen nicht nur doppelte Besteuerung, sondern auch Missbrauch durch doppelte Nichtbesteuerung verhindern.</p><p></p><p>Missbrauchs- und Streitbeilegungsklausel</p><p>Die DBA werden mit einer Präambel versehen, in der ausdrücklich festgehalten ist, dass sie keine Gelegenheit zu doppelter Nichtbesteuerung oder reduzierter Besteuerung durch Steuerhinterziehung oder -umgehung bieten soll.</p><p>Auch eine allgemeine Missbrauchsklausel soll in DBA eingebaut werden. Weiter sollen die unter das Beps-Übereinkommen fallenden DBA eine Bestimmung zur Streitbeilegung erhalten - vorausgesetzt, der Partnerstaat will diesen Teil des Abkommens auch anwenden.</p><p></p><p>Schwarze und graue Listen</p><p>Gegen das multilaterale Abkommen stellte sich die SVP - trotz der Vorbehalte, welche die Schweiz angebracht hat. Sie warnte vor administrativem Aufwand für Unternehmen. Hans Egloff (SVP/ZH) befand, die Schweiz gehöre eigentlich schon heute auf die Musterknabenliste der OECD. Dennoch werde sie auf einer grauen Liste geführt. Er schlafe allerdings trotzdem gut.</p><p>Am Vortag war bekannt geworden, dass die Schweiz vorläufig auf der grauen Steuerparadies-Liste der EU verbleibt. Finanzminister Ueli Maurer bezeichnete dies als Erfolg. Die Gefahr sei nämlich relativ gross gewesen, dass die Schweiz auf eine schwarze Liste komme, sagte er. Bei einem Nein zur AHV-Steuervorlage im Mai werde dies geschehen. "Das würde vielleicht Herrn Egloff keine schlaflosen Nächte bereiten, aber hunderten von Firmen, die mit Sanktionen zu rechnen hätten."</p><p></p><p>Steuervermeidung als Businessmodell</p><p>Die Mehrheit im Nationalrat hält den Kampf gegen Steuerflucht für sinnvoll. Jacqueline Badran (SP/ZH) stellte fest, eine aggressive und schädliche Steuervermeidung habe sich als Businessmodell etabliert. Bezahlen müssten dies die KMU und die natürlichen Personen. Die Länder hätten sich jahrelang gegenseitig Steuergelder abgeluchst und auch Steuersubstrat vernichtet. Damit müsse Schluss sein. Das Abkommen reiche zwar nicht, gehe aber in die richtige Richtung.</p>
Updated
10.04.2024 16:43

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