Nationalstrassen 2020-2023, Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen und Verpflichtungskredit. Zahlungsrahmen

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ID
20180066
Title
Nationalstrassen 2020-2023, Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen und Verpflichtungskredit. Zahlungsrahmen
Description
Botschaft vom 14. September 2018 zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2020–2023, zum Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen und zum Verpflichtungskredit
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 14.09.2018</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Botschaft für Weiterentwicklung des Nationalstrassennetzes </b></p><p><b>Bis 2030 sollen auf dem Nationalstrassennetz Erweiterungsprojekte im Umfang von rund 14,8 Milliarden Franken in Angriff genommen werden. Damit will der Bundesrat den Verkehrsfluss auf den Nationalstrassen verbessern. Er hat an seiner Sitzung vom 14. September 2018 die entsprechende Botschaft an das Parlament verabschiedet. Diese enthält ausserdem den Verpflichtungskredit für grössere Vorhaben sowie den Zah-lungsrahmen für Betrieb, Unterhalt und Anpassungen des Nationalstrassennetzes für die Jahre 2020 bis 2023. Diese Arbeiten dienen der Verkehrssicherheit. Zudem gewährleisten sie, dass Tunnel, Brücken und Beläge saniert werden können. </b></p><p>Laut den Verkehrsprognosen des Bundes werden bis 2040 rund 385 Kilometer, etwa 20 Prozent des schweizerischen Nationalstrassennetzes, regelmässig überlastet sein, falls keine Gegenmassnahmen getroffen werden. Auf 160 Kilometern wird es täglich während zwei bis vier Stunden Staus oder stockenden Verkehr geben. Die grossen Städte und Agglomerationen werden von den Engpässen am stärksten betroffen sein. Um die Funktionsfähigkeit des Nationalstrassennetzes aufrecht zu erhalten, braucht es daher gezielte Kapazitätserweiterungen. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat das Strategische Entwicklungsprogramm Nationalstrassen (STEP Nationalstrassen) entwickelt. Es wird laufend fortgeschrieben und in der Regel alle vier Jahre dem Parlament vorgelegt.</p><p></p><p>Erweiterungsprojekte zur Entlastung der Städte und Agglomerationen</p><p>An seiner Sitzung vom 14. September 2018 hat der Bundesrat das aktuelle STEP Nationalstrassen zuhanden des Parlaments verabschiedet. Es enthält Projekte mit einem Investitionsvolumen von insgesamt 29,8 Milliarden Franken. Davon sollen bis 2030 Vorhaben in der Höhe von rund 14,8 Milliarden Franken in Angriff genommen werden. Die Projekte mit Realisierungshorizont 2030 befinden sich vor allem in städtischen Agglomerationen. Sie lösen Probleme dort, wo der Handlungsdruck am grössten ist, und leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufwertung der Siedlungsgebiete.</p><p></p><p>Ausbauschritt 2019</p><p>Jeder Realisierungshorizont des STEP Nationalstrasse umfasst mehrere Ausbauschritte. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, drei Projekte aus dem Realisierungshorizont 2030 dem Ausbauschritt 2019 zuzuweisen und definitiv zu beschliessen. Die drei folgenden Projekte mit einem Gesamtumfang von rund 2,3 Milliarden Franken werden voraussichtlich in den nächsten vier Jahren baureif sein:</p><p>- Kapazitätserweiterung Crissier (316 Mio. Fr.)</p><p>- Bypass Luzern inkl. Ergänzung Süd (Kriens - Hergiswil) und Ausbau Nord (Kapazitätserweiterung Rotsee - Buchrain) (total 1470 Mio. Fr.)</p><p>- Umfahrung Le Locle (481 Mio. Fr.)</p><p>Mit der Realisierung dieser Projekte können Engpässe auf den Nationalstrassen in den Regionen Crissier und Luzern beseitigt werden. Zudem kann der Verkehr vom untergeordneten auf das übergeordnete Strassennetz verlagert werden, was unter anderem Platz für Massnahmen zugunsten des Langsamverkehrs und des öffentlichen Verkehrs schafft sowie die Siedlungsgebiete entlastet. Dies gilt ebenfalls für die Umfahrung Le Locle, mit der eine stark belastete Ortsdurchfahrt vom Durchgangsverkehr befreit werden kann. Dank dem Bypass Luzern entstehen zudem eine Netzredundanz und damit eine höhere Flexibilität bei Ereignissen (z.B. Unfällen) und bei Instandsetzungsarbeiten.</p><p></p><p>Grössere Vorhaben</p><p>Jeweils parallel zum STEP Nationalstrasse legt der Bundesrat dem Parlament sogenannte grössere Vorhaben zum Beschluss vor. Dabei handelt es sich um Ausbauten im Sinne von Anpassungen, die aufgrund ihrer Dimension sowie ihrer Auswirkungen hervorstechen. Die aktuelle Botschaft umfasst als grösseres Vorhaben den Gotthard-Strassentunnel, dessen zweite Tunnelröhre am 28. Februar 2016 an der Urne angenommen wurde. Die Kosten belaufen sich auf 2,084 Milliarden Franken.</p><p></p><p>Zahlungsrahmen für Betrieb, Unterhalt und Anpassungen</p><p>Ebenfalls alle vier Jahre legt das Parlament den Zahlungsrahmen für Betrieb, Unterhalt und Anpassungen des Nationalstrassennetzes fest. Für die Periode 2020 bis 2023 beantragt der Bundesrat einen Bedarf von insgesamt 8,156 Milliarden Franken. Davon entfallen jährlich zwischen 432 und 454 Millionen Franken auf den Betrieb, resp. auf Massnahmen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft und der Sicherheit des Nationalstrassennetzes. Für die Erhaltung der Nationalstrassen und ihrer technischen Einrichtungen - darunter fällt zum Beispiel die Sanierung von Belägen und Brücken - entstehen jährliche Kosten von 1,102 bis 1,150 Milliarden Franken. Zudem erfordern rechtliche Vorschriften, Normen und Richtlinien bauliche Ergänzungen an der bestehenden Infrastruktur (Ausbau im Sinne von Anpassungen), die zu jährlichen Kosten von 617 bis 737 Millionen Franken führen. </p><p>Der Bundesrat beantragt nun dem Parlament die Freigabe des Zahlungsrahmens, den Verpflichtungskredit für die zweite Röhre des Gotthard Strassentunnels sowie für die Projekte des Ausbauschrittes 2019.</p><p></p><p>Mineralölsteuerzuschlag: Erhöhung voraussichtlich Mitte der Zwanzigerjahre</p><p>Die Finanzierung der Nationalstrassen erfolgt aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF). Bei dessen Schaffung wurde festgelegt, dass der Mineralölsteuerzuschlag bei Bedarf angehoben werden kann. Die Erhöhung erfolgt aber nicht auf Vorrat, sondern erst wenn der Fondsbestand unter die Schwelle von 500 Millionen Franken sinkt. Entgegen früheren Berechnungen zeichnet sich ab, dass eine Erhöhung erst Mitte der Zwanzigerjahre nötig werden dürfte. Der Hauptgrund für diese Entwicklung liegt auf der Einnahmenseite darin, dass per 1. Januar 2018 rund 1,8 Milliarden Franken mehr in den NAF überführt werden konnten als 2014 angenommen wurde. Bei den Ausgaben zeigt sich, dass in den kommenden Jahren der Bedarf für die Engpassprojekte, Kapazitätserweiterungen und Netzvollendung (in der Verantwortung der Kantone, z.B. Axenstrasse) tiefer sein wird als prognostiziert. Verschiedene Projekte sind unter anderem aufgrund von Einsprachen blockiert und nicht so rasch baureif wie ursprünglich angenommen. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 14. September 2018 zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2020–2023, zum Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen und zum Verpflichtungskredit
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2020–2023 für Betrieb, Unterhalt und Ausbau im Sinne von Anpassungen
    Resolutions
    Date Council Text
    11.03.2019 1 Beschluss gemäss Entwurf
    06.06.2019 2 Zustimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen
    Resolutions
    Date Council Text
    11.03.2019 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    06.06.2019 2 Abweichung
    19.06.2019 1 Zustimmung
    21.06.2019 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    21.06.2019 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    3
    Text
    Bundesbeschluss über den Verpflichtungskredit für grössere Vorhaben im Nationalstrassennetz, für den Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen und für die Planung von noch nicht beschlossenen Projekten
    Resolutions
    Date Council Text
    21.03.2019 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    06.06.2019 2 Abweichung
    19.06.2019 1 Zustimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 11.03.2019</b></p><p><b>Nationalrat spendabel bei Autobahnen und Agglomerationsverkehr </b></p><p><b>In die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr fliessen in den nächsten Jahren Milliarden. Dank des neuen Fonds ist die Finanzierung solide. Der Nationalrat zeigte sich am Montag entsprechend grosszügig.</b></p><p>Für Betrieb, Unterhalt und Ausbau des Nationalstrassennetz hatte der Bundesrat dem Parlament insgesamt 12,8 Milliarden Franken beantragt. Der Nationalrat stockte die Mittel für den Ausbau um mindestens 1,460 Milliarden Franken auf.</p><p>Mit dem zusätzlichen Geld sollen auf Antrag der Verkehrskommission die Umfahrungen von La Chaux-de-Fonds NE und Näfels GL finanziert werden. Erstere kostet 546 Millionen Franken, letztere 454 Millionen Franken. Die zusätzlichen Projekte seien baureif, sagte Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga. Für eine parallele Realisierung fehle der Verwaltung aber das Personal. Die Projekte würden daher in der ohnehin vorgesehenen Reihenfolge umgesetzt.</p><p></p><p>Beschluss ohne Preisschild</p><p>Auf Antrag einzelner Ratsmitglieder nahm der Nationalrat zusätzlich die Bodensee-Thurtal-Strasse für 310 Millionen Franken, den Muggenbergtunnel für 150 Millionen Franken und die Lückenschliessung auf der Zürcher Oberlandautobahn für einen unbestimmten Preis in die Vorlage auf.</p><p>Dagegen hatte Sommaruga grösste Vorbehalte. "Diese Projekte sind nicht vorgeprüft", sagte sie. Wenn der Planungsprozess umgangen werde, gerate man gegenüber anderen Regionen in Erklärungsnotstand. Ein solcher Hüftschuss sei nicht im Interesse des Landes. Wegen der unbekannten Kosten verschob der Nationalrat die Abstimmung über die Ausgabenbremse und damit auch die Gesamtabstimmung.</p><p></p><p>"Stunde der Wahrheit"</p><p>Den vom Bundesrat mit dem Ausbauschritt 2019 beantragten Vorhaben hatte er zuvor zugestimmt. Es handelt sich um die Kapazitätserweiterung Crissier VD, den Bypass Luzern mit Ergänzung Süd und Ausbau Nord und die Umfahrung Le Locle NE. Zusammen mit der Planung von noch nicht beschlossenen Projekten sind dafür 2,567 Milliarden Franken veranschlagt.</p><p>Nach Ansicht der Ratsmehrheit sind die Kapazitätserweiterungen nötig, um das Nationalstrassennetz vor dem Kollaps zu bewahren. Eine links-grüne Minderheit wehrte sich vergeblich gegen die Ausbauprojekte. Michael Töngi (Grüne/LU) verlangte eine Vorlage, die mit den klimapolitischen Zielen der Schweiz übereinstimmt. Wer Strassen säe, werde Verkehr ernten, warnte Lisa Mazzone (Grüne/GE). Die Ausbauvorlage sei die klimapolitische Stunde der Wahrheit.</p><p>Bewilligt hat der Nationalrat ausserdem 2,084 Milliarden Franken für die zweite Röhre des Gotthard-Strassentunnels. Deren Bau hatte das Stimmvolk im Februar 2016 an der Urne abgesegnet. Baubeginn ist voraussichtlich 2020. Für alle Erweiterungsprojekte zusammen würden nach den Beschlüssen des Nationalrats mindestens 6,111 Milliarden Franken zur Verfügung stehen.</p><p></p><p>Neuer Fonds</p><p>Für Betrieb, Unterhalt und Anpassung der Nationalstrassen hat der Bundesrat für die Periode 2020-2023 insgesamt 8,156 Milliarden Franken beantragt. Dieser Betrag war unbestritten. Zu den Anpassungen gehören unter anderem die Verbesserung der Tunnelsicherheit, Lärmschutzmassnahmen, ein besseres Verkehrsmanagement oder die Umnutzung von Pannenstreifen. Wegen der ausstehenden Gesamtabstimmung geht die Vorlage zurück an die Kommission.</p><p>Der Betrieb, Unterhalt und Ausbau der Nationalstrassen wird seit 2018 aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) finanziert. Dieser wird aus dem Mineralölsteuerzuschlag und einem Teil der Mineralölsteuer, den Einnahmen der Autobahnvignette, der Automobilsteuer, der Abgabe auf Elektroautos und einem Beitrag der Kantone geäufnet. Pro Jahr stehen rund 3 Milliarden Franken zur Verfügung.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 21.03.2019</b></p><p><b>Nationalrat kriegt die Kurve beim Autobahnausbau </b></p><p><b>Mit der Zustimmung zu nicht ausgereiften Projekten hatte der Nationalrat das Nationalstrassen-Ausbauprogramm beinahe in die Sackgasse gefahren. Am Donnerstag konnte er die Vorlage doch noch verabschieden.</b></p><p>Letzte Woche hatte der Nationalrat die von Bundesrat und Verkehrskommission beantragten Ausbauprojekte genehmigt. Zusätzlich fügte er drei Projekte in den Ausbauschritt 2019 ein: Die Bodensee-Thurtal-Strasse, die Lückenschliessung der Zürcher Oberlandautobahn und den Muggenbergtunnel.</p><p>Diese Vorhaben sind noch nicht fertig geplant, die Kosten sind nicht bekannt. Mangels eines plausiblen Betrags war der Nationalrat nicht in der Lage, den Kredit für das Ausbauprogramm zu verabschieden. Da schon über die konkreten Projekte abgestimmt worden war, liessen sich diese auch nicht mehr zurückziehen. Die Vorlage ging zurück an die Verkehrskommission.</p><p>Diese fand schliesslich einen Ausweg: Sie beantragte, für die drei unreifen Projekte vorläufig kein Geld zu sprechen. Der Bundesrat soll aber beauftragt werden, dem Parlament einen Verpflichtungskredit zu unterbreiten, sobald die Projekte den planerischen Status eines "generellen Projekts" erreicht haben.</p><p>Damit stehe der Rat sowohl in Bezug auf den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) als auch in Bezug auf das Finanzrecht auf seriösem Boden, sagte Kommissionssprecher Thierry Burkart (FDP/AG). Laut Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga gab es allerdings heftige Reaktionen aus jenen Regionen, die den Planungsprozess eingehalten haben. Die Entscheide des Nationalrats stellten die Planungssicherheit infrage, sagte sie.</p><p></p><p>Klimaproteste ignoriert</p><p>SP, Grüne und Grünliberale lehnten das von der Verkehrskommission vorgeschlagene Vorgehen ab. Die Mehrheit des Nationalrats habe vergangene Woche jede finanzpolitische Vernunft vermissen lassen, sagte Philipp Hadorn (SP/SO). Bewusst oder aus Unwissenheit seien die wahren Kosten der beschlossenen Projekte verschleiert worden.</p><p>Hadorn zeigte sich auch befremdet darüber, dass der Nationalrat das Autobahnnetz massiv ausbauen will, während die Jugend gegen den Klimawandel auf die Strasse gehe. Michael Töngi (Grüne/LU) liess durchblicken, dass die Grünen gegen die Ausbau-Beschlüsse das Referendum ergreifen könnten.</p><p>Kurt Fluri (FDP/SO) rief dazu auf, die Verhältnismässigkeit zu wahren. Wie auf der Strasse gebe es auch in der Verkehrspolitik hin und wieder Unfälle. Eine Dramatisierung sei unnötig. Die Mehrheit schloss sich dieser Haltung an und stimmte dem Vorschlag der Kommission mit 130 zu 55 Stimmen bei 4 Enthaltungen und dem Kredit in der Gesamtabstimmung mit 131 zu 57 Stimmen zu.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 06.06.2019</b></p><p><b>Ständerat lehnt nicht ausgereifte Nationalstrassenprojekte ab </b></p><p><b>Der Ständerat hat nichts übrig für unausgereifte Autobahnprojekte. Er lehnte am Donnerstag drei vom Nationalrat beschlossene Ausbauvorhaben ab. Für andere Ausbauten, den Betrieb und Unterhalt bewilligte er insgesamt 13,8 Milliarden Franken.</b></p><p>Ein Teil davon ist für den Ausbauschritt 2019 vorgesehen. Dieser umfasst die Kapazitätserweiterung Crissier VD, den Bypass Luzern mit Ergänzung Süd und Ausbau Nord sowie die Umfahrungen von Le Locle NE, La Chaux-de-Fonds NE und Näfels GL.</p><p>Letztere wurden von den Räten in die Vorlage eingefügt. Laut Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga sind die beiden Projekte zwar ausgereift. Allerdings habe das Bundesamt für Strassen nicht genug Personal, um alle Vorhaben gleichzeitig anzugehen. Die Umsetzung werde daher ohnehin etappiert.</p><p>Zusammen mit dem Kredit für die Planung von noch nicht beschlossenen Projekten und der zweiten Röhre des Gotthard-Strassentunnels belaufen sich die voraussichtlichen Kosten des Ausbauschritts 2019 auf 5,651 Milliarden Franken.</p><p></p><p>"Hüftschüsse" des Nationalrats</p><p>Abgelehnt hat der Ständerat die Projekte Bodensee-Thurtal-Strasse (BTS), die Lückenschliessung der Zürcher Oberlandautobahn und den Muggenbergtunnel. Diese Projekte sind so wenig ausgereift, dass noch nicht einmal die Kosten bestimmt werden konnten. Der Nationalrat genehmigte sie trotzdem.</p><p>In der kleinen Kammer waren die drei Vorhaben chancenlos. Es liege keine fundierte Einschätzung von Nutzen, Kosten oder Dringlichkeit der drei Projekte vor, sagte Kommissionssprecher Claude Janiak (SP/BL). Er sprach von "Hüftschüssen". Der vorgegebene Ablauf müsse eingehalten werden, sonst sei die Genehmigung willkürlich.</p><p>Alle Projekte müssten mit derselben Elle gemessen werden, sagte Konrad Graber (CVP/LU). Sonst würden jene Kantone benachteiligt, die sich an die Planungsverfahren hielten.</p><p>Sommaruga erinnerte daran, dass der Bund die betroffenen Nationalstrassen erst 2020 übernimmt. Er habe die Projekte daher noch nicht einmal geprüft. Diese würden in die nächsten Schritte einbezogen, aber nach den gleichen Kriterien wie alle anderen Projekte auch.</p><p>Die Thurgauer CVP-Ständerätin Brigitte Häberli-Koller setzte sich erfolglos dafür ein, wenigstens die Bodensee-Thurtal-Strasse in den Ausbauschritt 2019 aufzunehmen. Verschiedene Gründe sprächen für die BTS, sagte sie. Es handle sich um ein wichtiges Lärmschutzprojekt. Zudem werde die Verkehrssicherheit verbessert. Auch für die wirtschaftliche Entwicklung der Region sei die Strasse wichtig.</p><p></p><p>Geld aus dem neuen Fonds</p><p>Zur Vorlage gehört ausserdem ein Kredit von 8,156 Milliarden Franken für Betrieb, Unterhalt und Anpassung der Nationalstrassen für die Periode 2020-2023. Dieser Betrag war unbestritten. Zu den Anpassungen gehören unter anderem die Verbesserung der Tunnelsicherheit, Lärmschutzmassnahmen, ein besseres Verkehrsmanagement oder die Umnutzung von Pannenstreifen.</p><p>Betrieb, Unterhalt und Ausbau der Nationalstrassen wird seit 2018 aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) finanziert. Dieser wird aus dem Mineralölsteuerzuschlag und einem Teil der Mineralölsteuer, den Einnahmen der Autobahnvignette, der Automobilsteuer, der Abgabe auf Elektroautos und einem Beitrag der Kantone geäufnet. Pro Jahr stehen dafür rund 3 Milliarden Franken zur Verfügung.</p><p>Die Vorlage geht nun zurück an den Nationalrat. Im Zusammenhang mit dem Bypass Luzern hat der Ständerat ein Postulat angenommen. Dieses beauftragt den Bund, Kantone und Gemeinden zu unterstützen, die städtebaulich integrierte Projekte mit ganzer oder teilweiser Überdeckung vorantreiben wollen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 19.06.2019</b></p><p>Bereinigt hat der Nationalrat die Vorlage über den Ausbau des Nationalstrassennetzes. Bei der ersten Beratung hatte er die Bodensee-Thurtal-Strasse (BTS), die Lückenschliessung der Zürcher Oberlandautobahn und den Muggenbergtunnel bewilligt.</p><p>Diese Projekte sind so wenig ausgereift, dass noch nicht einmal die Kosten bekannt sind. Der Ständerat lehnte diese ab. Dem hat sich der Nationalrat nun angeschlossen. Das sei kein definitives Nein zu den Projekten, sagte Kommissionssprecher Thierry Burkart (FDP/AG). Diese erfüllten jedoch aktuell die nötigen Anforderungen nicht.</p><p>Damit stehen für Ausbau, Betrieb und Unterhalt des Nationalstrassennetzes insgesamt 13,8 Milliarden Franken zur Verfügung. Ein Teil davon ist für den Ausbauschritt 2019 vorgesehen. Dieser umfasst die Kapazitätserweiterung Crissier VD, den Bypass Luzern mit Ergänzung Süd und Ausbau Nord sowie die Umfahrungen von Le Locle NE, La Chaux-de-Fonds NE und Näfels GL.</p><p>Zusammen mit dem Kredit für die Planung von noch nicht beschlossenen Projekten und der zweiten Röhre des Gotthard-Strassentunnels belaufen sich die voraussichtlichen Kosten des Ausbauschritts 2019 auf 5,651 Milliarden Franken - eine Milliarde mehr, als vom Bundesrat beantragt. Hinzu kommen 8,156 Milliarden Franken für Betrieb, Unterhalt und Anpassung der Nationalstrassen für die Periode 2020-2023.</p>
Updated
10.04.2024 16:42

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