Wirtschaftliche und soziale Ungleichheiten in der erweiterten EU. 2. Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Staaten

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ID
20180067
Title
Wirtschaftliche und soziale Ungleichheiten in der erweiterten EU. 2. Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Staaten
Description
Botschaft vom 28. September 2018 zum zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU sowie zur Unterstützung von Massnahmen im Bereich der Migration
InitialSituation
<p><b>Übersicht aus der Botschaft</b></p><p><b>Mit der vorliegenden Botschaft beantragt der Bundesrat zwei Bundesbeschlüsse. In einem ersten Beschluss sind zugunsten der 13 Länder, welche der EU seit 2004 beigetreten sind (EU-13), 1046,9 Millionen Franken vorgesehen zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten (Rahmenkredit Kohäsion). Gestützt auf einen zweiten Bundesbeschluss sollen 190 Millionen Franken auch in EU-Ländern ausserhalb der EU-13 für Massnahmen im Bereich Migration eingesetzt werden (Rahmenkredit Migration). Beide Rahmenkredite bilden, zusammen mit dem entsprechenden Eigenaufwand der Bundesverwaltung von 65,1 Millionen Franken, den zweiten Beitrag der Schweiz an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten im Betrag von 1302 Millionen Franken über 10 Jahre.</b></p><p></p><p>Ausgangslage</p><p>Der Bundesrat anerkannte die Osterweiterung der EU ab 2004 als wichtigen Schritt zu mehr Stabilität in Europa und sprach sich dafür aus, die mittel- und osteuropäischen Staaten nach deren EU-Beitritt ab 2004 (EU-13) durch den Erweiterungsbeitrag zu unterstützen. Diese Absicht wurde von der Stimmbevölkerung in der Referendumsabstimmung vom 26. November 2006 zum Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas befürwortet. Bis 2017 wurde der Erweiterungsbeitrag in den 2004 der EU beigetretenen Staaten (EU-10) mit insgesamt 210 Projekten erfolgreich abgeschlossen. In Bulgarien und Rumänien läuft der Erweiterungsbeitrag noch bis 2019, in Kroatien bis 2024.</p><p>Das wirtschaftliche Wachstum in den Ländern der EU-13 und ihre Fortschritte aufgrund ihres EU-Beitritts verstärken auch den wirtschaftlichen Austausch mit der Schweiz. Zusätzlich zu den politischen Vorteilen eines sicheren und stabilen Europas profitiert die Schweiz wirtschaftlich von der Ausdehnung der bilateralen Verträge mit der EU auf die mittel- und südosteuropäische Wachstumsregion. Dies fördert den Wohlstand auf beiden Seiten, erhält Arbeitsplätze in der Schweiz und schafft Perspektiven für die Bevölkerung vor Ort. </p><p>Die Kohäsion in Europa steht aber weiterhin vor grossen und zum Teil neuen Herausforderungen. Die Finanzkrise ab 2008 und die darauffolgende Wirtschafts- und Schuldenkrise haben viele süd-, aber auch mittel- und südosteuropäische Staaten stark getroffen, was zur Vergrösserung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in Europa und innerhalb einzelner EU-Mitgliedstaaten beigetragen hat. Dazu kamen die ausserordentlich grossen Migrationsbewegungen, die 2015/2016 einen Höhepunkt erreichten und zahlreiche EU-Mitgliedstaaten mit Blick auf ihre Kapazitäten und das Management der Migrationsbewegungen stark gefordert haben. Angesichts dieser Herausforderungen unterstützen sowohl die EU als auch die EFTA/EWR-Staaten die Kohäsion in Europa weiterhin mit erheblichen Mitteln.</p><p>Die EU bleibt der wichtigste Akteur bei der Bewältigung dieser Herausforderungen; von ihrer stabilisierenden Wirkung profitiert auch die Schweiz. Die EU-Mitgliedstaaten sind sowohl aus wirtschaftlicher als auch aus politischer Sicht die wichtigsten Partner der Schweiz, und deren positive wirtschaftliche und soziale Entwicklung kommt auch der Schweiz zugute, die dank den bilateralen Abkommen mit der EU über einen massgeschneiderten Zugang zum EU-Binnenmarkt verfügt. Um ihren Wohlstand langfristig zu sichern, ist die Schweiz auch in Zukunft auf ein sicheres, stabiles und prosperierendes Europa angewiesen. Sie hat deshalb auch weiterhin ein Interesse, zur Stärkung der Kohäsion innerhalb Europas sowie zur besseren Bewältigung der Migrationsbewegungen beizutragen.</p><p>Die Schweiz spricht ihren zweiten Beitrag autonom. Der Beitrag ist nicht direkt mit anderen EU-Dossiers verknüpft, er gliedert sich jedoch in die Schweizer Europapolitik ein. Zum Zeitpunkt der Überweisung vorliegender Botschaft bleiben diesbezüglich wesentliche Fragen noch offen, unter anderem betreffend den Ausgang der Verhandlungen zum institutionellen Abkommen und die Anerkennung der Börsenäquivalenz. Letztere erachtet der Bundesrat als erforderlich. Gleichzeitig ist der zweite Schweizer Beitrag eine Investition in Sicherheit, Stabilität und Wohlstand in Europa und entspricht somit den Schweizer Interessen. Der Bundesrat hat die Bedeutung einer guten Zusammenarbeit mit der EU und das Ziel der Festigung der bilateralen Beziehungen wiederholt unterstrichen. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat entschieden, beim Schweizer Beitrag mit vorliegender Botschaft einen nächsten Schritt zu machen, indem er sie an das Parlament überweist. Treten die angestrebten Resultate nicht ein, dann wird das Parlament die neue Ausgangslage berücksichtigen können.</p><p></p><p>Inhalt der Vorlage</p><p>Mit der vorliegenden Botschaft beantragt der Bundesrat deshalb den eidgenössischen Räten einen zweiten Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten im Gesamtbetrag von 1302 Millionen Franken für die Dauer von zehn Jahren. Dieser Betrag entspricht der Höhe des Erweiterungsbeitrags. Er setzt sich zusammen aus einem erneuten Rahmenkredit Kohäsion (1046,9 Mio. CHF), einem erstmaligen Rahmenkredit Migration (190 Mio. CHF) sowie dem Eigenaufwand der Bundesverwaltung (65,1 Mio. CHF). </p><p>Die Integration der EU-13 Länder in die EU, die Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten und damit die Stärkung der Kohäsion innerhalb der EU sind langfristige Prozesse. Der Beitrag der Schweiz soll die wirtschaftliche Entwicklung in den Partnerländern stärken und die Perspektiven vor Ort verbessern. Der Bundesrat will in diesem Rahmen mit dem Schwerpunktbereich Berufsbildung die Schweizer Expertise einbringen, um die Ausbildung von Fachkräften zu verbessern und die Jugendarbeitslosigkeit in den Partnerländern zu reduzieren. Entsprechend den Prioritäten der Partnerländer werden die Mittel auch in anderen Themenbereichen wie Umwelt- und Klimaschutz, Forschungszusammenarbeit, Gesundheit und Sozialwesen, Privatsektorförderung, Sicherheit sowie Förderung des Bürgerengagements und der Transparenz eingesetzt werden.</p><p>Die innereuropäischen Spannungen im Zusammenhang mit der Migrationssituation ab 2015 haben gezeigt, dass erhebliche Divergenzen zwischen den Migrationssystemen der EU-Mitgliedstaaten bestehen und dass Migration einen Einfluss auf den europäischen Zusammenhalt hat. Das gute Funktionieren der europäischen Systeme im Migrationsbereich, einschliesslich der Harmonisierung entsprechender europäischer Standards, ist eine Voraussetzung für die Eindämmung von irregulärer Weiterwanderung innerhalb Europas (Sekundärmigration). Der Bundesrat will im Interesse der Schweiz im Rahmen des Schwerpunktbereichs Migration mit entsprechenden Programmen und Projekten in von Migrationsbewegungen besonders betroffenen EU-Mitgliedstaaten - auch ausserhalb der EU-13 Länder - mithelfen, die Herausforderungen im Flüchtlings- und Migrationsbereich in Europa besser zu bewältigen.</p><p><b></b></p><p><b></b></p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 28. September 2018 zum zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU sowie zur Unterstützung von Massnahmen im Bereich der Migration
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über den zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU (Rahmenkredit Kohäsion)
    Resolutions
    Date Council Text
    29.11.2018 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    18.03.2019 1 Abweichung
    12.06.2019 2 Abweichung
    03.12.2019 1 Zustimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesbeschluss über den zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten zur Unterstützung von Massnahmen im Bereich der Migration (Rahmenkredit Migration)
    Resolutions
    Date Council Text
    29.11.2018 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    18.03.2019 1 Abweichung
    12.06.2019 2 Abweichung
    03.12.2019 1 Zustimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 29.11.2018</b></p><p><b>Ständerat setzt Zeichen gegen Druckversuche der EU </b></p><p><b>Die Schweiz soll die neuen EU-Staaten im Osten finanziell unterstützen. Der Ständerat hat am Donnerstag die zweite Kohäsionsmilliarde genehmigt. Er will die Zahlungen aber an eine Bedingung knüpfen.</b></p><p>Das Geld soll nur fliessen, wenn die EU keine diskriminierenden Massnahmen gegen die Schweiz ergreift. Andernfalls soll der Bundesrat keine Verpflichtungen auf der Grundlage des Rahmenkredits eingehen. Der Ständerat nahm einen entsprechenden Antrag von Ruedi Noser (FDP/ZH) mit 38 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen an.</p><p>Der Rat denkt dabei vor allem an mögliche Massnahmen der EU gegen die Schweizer Börse: Vor einem Jahr hatte die EU beschlossen, die Gleichwertigkeit der Schweizer Börsenregulierung nur befristet für ein Jahr zu anerkennen. Eine weitere Verlängerung machte sie von den Fortschritten beim Rahmenabkommen abhängig.</p><p></p><p>Offenbar keine Verlängerung</p><p>In den nächsten Tagen oder Wochen wird sich zeigen, ob die EU die Anerkennung verlängert. Derzeit sieht es nicht danach aus: EU-Vizekommissionspräsident Valdis Dombrowskis schrieb in einem Brief an einen EU-Abgeordneten, es gebe nicht genügend Fortschritte, um die Äquivalenz der Schweizer Börse über Dezember 2018 hinaus anzuerkennen. Das war am Mittwoch bekannt geworden.</p><p>Aussenminister Ignazio Cassis äusserte sich nicht zu dieser Entwicklung. Er stellte fest, der Bundesrat habe schon vor einem Jahr festgehalten, dass es sich um eine Diskriminierung handle. Daran habe sich nichts geändert. Der Antrag Noser stehe im Einklang mit dem Willen des Bundesrates. Die Grosswetterlage sei zu berücksichtigen. Der Bundesrat lehne es allerdings ab, dies im Bundesbeschluss zu verankern.</p><p></p><p>Klares Signal gegen Diskriminierung</p><p>Zur Diskussion stand auch, die Zahlungen zusätzlich an Verbesserungen in den bilateralen Beziehungen zur EU zu knüpfen. Der Antrag wurde aber zugunsten der Version von Noser zurückgezogen. Dieser überzeugte, weil der Begriff der Diskriminierung juristisch klar ist - im Gegensatz zu "Verbesserungen der Beziehungen".</p><p>Ob eine Diskriminierung vorliege, könnten die Gerichte feststellen, hiess es. Noser sagte, es handle sich um ein klares Signal gegen diskriminierende Massnahmen. Der Rat zeige damit, dass er gelassen versuche, Probleme zu deeskalieren, sagte Noser. Pirmin Bischof (CVP/SO) befand, der Verzicht auf Diskriminierung sei das Minimum, was man erwarten könne. Dies festzuhalten, sei "Ausdruck des legitimen Selbstbewusstsein auch einem grossen Partner gegenüber".</p><p></p><p>Preis für Marktzugang</p><p>Damian Müller (FDP/LU) stellte mit Blick auf mögliche diskriminierende Massnahmen der EU fest: "Ich habe wirklich genug, dauernd gepiesackt zu werden." Thomas Minder (SVP/SH) sagte, mit dem Beschluss mache der Rat klar, dass sich die Schweiz auf die Hinterbeine stelle für den Wirtschaftsstandort.</p><p>Dass die Schweiz eine weitere Kohäsionsmilliarde zahlen sollte, war für die meisten im Rat unbestritten. Es handle sich um den Preis für den Marktzugang, sagte Philipp Müller (FDP/AG). Die Schweiz müsse künftig wohl mit steigenden Preisen rechnen, sowohl politisch als auch monetär. 1,3 Milliarden Franken in zehn Jahren seien 130 Millionen Franken pro Jahr. Das entspreche lediglich 1,1 Promille der Exporte in die EU, gab er zu bedenken.</p><p></p><p>Der Versuchung widerstehen</p><p>Gegen Bedingungen stellte sich Christian Levrat (SP/FR). Er bezeichnete die Verknüpfung als Irrtum, Illusion und politischen Fehler. Der Rat sollte dieser Versuchung widerstehen, befand er. Die Kohäsionsmilliarde sei kein Gefallen an die EU und auch nicht der Preis für den Marktzugang. Sie sei in erster Linie eine Investition. Es sei im ureigenen Interesse der Schweiz, die Ungleichheiten in der EU zu reduzieren.</p><p>Daniel Jositsch (SP/ZH) warnte davor, eine weitere rote Linie zu setzen und damit den Bundesrat in seiner Handlungsfreiheit einzuschränken. Die Sache erinnere ihn an ein Schachspiel. Das Ziel im Schach sei es, den König schachmatt zu setzen - aber nicht den eigenen. Die Version von Noser könne er aber mittragen.</p><p></p><p>"Katastrophales Ergebnis"</p><p>Zurückgezogen wurden Ordnungsanträge, das Geschäft zu verschieben, bis der Bundesrat über das weitere Vorgehen beim Rahmenabkommen entschieden hat. Der Entscheid wird für Freitag erwartet.</p><p>Paul Rechsteiner (SP/SG) wurde als Präsident des Gewerkschaftsbundes (SGB) bereits über das Ergebnis der Verhandlungen informiert. Dieses sei "schlicht katastrophal", sagte er. Es gehe nicht bloss darum, dass die Voranmeldefrist ausländische Dienstleister verkürzt werden solle. Das Problem sei, dass der Schweizer Lohnschutz vollständig dem EU-Recht unterstellt würde. Das sei ein Verstoss gegen die roten Linien.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 18.03.2019</b></p><p><b>Parlament will Kohäsionsmilliarde an Bedingung knüpfen </b></p><p><b>Die Schweiz soll nur dann eine weitere Kohäsionsmilliarde an die EU zahlen, wenn diese auf diskriminierende Massnahmen gegen die Schweiz verzichtet. Das wollen National- und Ständerat. Noch sind sie sich aber nicht in allen Punkten einig.</b></p><p>Der Nationalrat hat der Kohäsionsmilliarde am Montag deutlich zugestimmt. Die 1,3 Milliarden Franken aus der Schweiz sollen in den nächsten zehn Jahren dazu beitragen, die wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten zwischen alten und neuen EU-Ländern zu reduzieren. </p><p>Neben den Staaten im Osten der EU werden auch EU-Länder Geld erhalten, die besonders von Migration betroffen sind. Dafür sah der Bundesrat 190 Millionen Franken vor. Der Nationalrat hat nun eine andere Verteilung beschlossen: Er will den Betrag für die Ost-Staaten um 190 Millionen auf 857 Millionen Franken kürzen und jenen für die von Migration betroffenen Staaten um 190 auf 380 Millionen Franken aufstocken.</p><p></p><p>Migrationsmanagement verbessern</p><p>Der Nationalrat nahm mit 108 zu 82 Stimmen einen Antrag seiner Staatspolitischen Kommission an. Sprecher Gerhard Pfister (CVP/ZG) sagte, die Kommission betrachte die Migration als grössere Herausforderung als die Heranführung der Ost- an die Westländer. Es liege im Interesse der Schweiz, wenn das Migrationsmanagement in besonders betroffenen Staaten verbessert werde.</p><p>Gegen die Aufstockung des Migrationskredits stellten sich SP, Grüne und ein Teil der FDP. Cédric Wermuth (SP/AG) befand, die Migration sei derzeit nicht die grösste Herausforderung für den Zusammenhalt der EU. Balthasar Glättli (Grüne/ZH) wollte den Betrag fürs Migrationsmanagement streichen statt aufstocken. Es gehe nicht primär um humanitäres Engagement, sondern um Rückführung, argumentierte er. </p><p></p><p>Griechenland, Spanien und Italien</p><p>Laut Asylministerin Karin Keller-Sutter sollen mit dem Migrationskredit Staaten wie Spanien, Griechenland und Italien unterstützt werden, die wegen ihrer geografischen Lage besonders belastet sind. </p><p>Mit der Aufstockung des Rahmenkredits Migration hat der Nationalrat eine Differenz zum Ständerat geschaffen. Das kommt auch jenen gelegen, die angesichts der aktuellen Probleme in den Beziehungen zur EU den definitiven Entscheid zur Kohäsionsmilliarde verzögern möchten.</p><p></p><p>Umstrittene Bedingungen</p><p>Umstritten war, ob die Zahlung an Bedingungen geknüpft werden soll - und wenn ja, an welche. Schliesslich beschloss der Nationalrat, in diesem Punkt dem Ständerat zu folgen, der bereits eine Bedingung eingebaut hatte: Wenn und solange die EU diskriminierende Massnahmen gegen die Schweiz ergreift, soll kein Geld fliessen.</p><p>Der Rat verwarf den Vorschlag seiner Aussenpolitischen Kommission, die eine präzisere Bedingung vorgeschlagen hatte. Nach ihrem Willen sollte das Geld soll nur fliessen, wenn die EU die Gleichwertigkeit der Schweizer Börsenregulierung anerkennt und wenn die Vollassoziierung der Schweiz ans europäische Forschungsprogramm "Horizon Europe" gewährleistet ist. </p><p></p><p>Auftrag an Bundesrat</p><p>Auch ein Antrag von rechter Seite für zusätzliche Bedingungen sowie einer von linker Seite gegen jegliche Bedingungen scheiterte. Hingegen will der Nationalrat im Bundesbeschluss verankern, dass der Bundesrat dem Parlament spätestens im Jahr 2020 einen Kredit zur erneuten Assoziierung der Schweiz ans Bildungsprogramm Erasmus+ vorlegt.</p><p>Aussenminister Ignazio Cassis sagte zu den diversen Vorschlägen, präzise Bedingungen seien fehl am Platz. Die Nadelstiche der EU - etwa die ausstehende unbefristete Anerkennung der Schweizer Börsenregulierung - gehörten ins Kapitel Machtpolitik. Das wirksamste Mittel gegen die Nadelstiche sei eine Lösung beim Rahmenabkommen. Mit der nun beschlossenen Formulierung kann der Bundesrat laut Cassis aber leben.</p><p></p><p>Falsches Zeichen, falscher Moment</p><p>Die Ratsrechte wollte gar nicht erst auf die Vorlage eintreten oder diese an den Bundesrat zurückweisen. Die Gegnerinnen und Gegner warfen die Frage auf, ob die Ost-Staaten überhaupt noch unterstützungsbedürftig seien. Vor allem aber brachten sie das Rahmenabkommen mit der EU ins Spiel, gegen das es von rechts bis links grosse Vorbehalte gibt. </p><p>Der Bundesrat habe seine Haltung dazu noch nicht festgelegt - ein schlechter Moment für eine Zahlung an die EU, befand Andreas Aebi (SVP/BE). Roger Köppel (SVP/ZH) fragte: "Haben wir eigentlich in der Schweiz, im Bundeshaus, den Verstand verloren? Sind wir verrückt geworden?" </p><p></p><p>Auf Zeit spielen</p><p>Hans-Peter Portmann (FDP/ZH) plädierte mit Blick auf das Rahmenabkommen dafür, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen, um Zeit zu gewinnen. Solange nicht klar sei, wie es mit der EU weitergehe, sei es nicht haltbar, Geld zu sprechen. "Das können Sie doch keinem Steuerzahler und keiner Steuerzahlerin erklären."</p><p>Die Mehrheit vertrat jedoch die Auffassung, die Kohäsionsmilliarde sei im Interesse der Schweiz - und überdies der Preis für den Marktzugang. Martin Naef (SP/ZH) warnte vor einer unnötigen und wirkungslosen Provokation der EU. Diese erachte die Zahlung nämlich als selbstverständlichen Beitrag für den Zugang zum Binnenmarkt. Tiana Moser (GLP/ZH) bezeichnete die Kohäsionsmilliarde als Investition in die friedliche Zukunft Europas. Im Vergleich zu den anderen Ländern leiste die Schweiz einen sehr kleinen Beitrag.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 12.06.2019</b></p><p><b>Ständerat will Migrationskredit nicht aufstocken </b></p><p><b>National- und Ständerat haben einer weiteren Kohäsionsmilliarde an die EU unter Bedingungen zugestimmt. Sie sind sich aber noch nicht einig, wie die Mittel verteilt werden sollen.</b></p><p>Die kleine Kammer entschied am Mittwoch stillschweigend, an ihrem Beschluss festzuhalten. Konkret heisst das: Sie will nicht, dass 190 Millionen Franken vom Rahmenkredit Kohäsion in den Rahmenkredit Migration verschoben werden.</p><p>Der Rahmenkredit Kohäsion ist für die Ost-Staaten vorgesehen. Mit dem Rahmenkredit Migration sollen Staaten unterstützt werden, die besonders von Migration betroffen sind.</p><p>Insgesamt geht es um 1,3 Milliarden Franken. Mit dem Beschluss des Nationalrates würde der Rahmenkredit Migration 380 Millionen Franken umfassen. In der grossen Kammer war eine bürgerliche Mehrheit der Auffassung, es liege im Interesse der Schweiz, wenn das Migrationsmanagement in besonders betroffenen Staaten verbessert werde.</p><p></p><p>Gegen Bestimmung zu Erasmus</p><p>Ebenfalls abgelehnt hat der Ständerat eine vom Nationalrat eingefügte Bestimmung zum EU-Programm Erasmus+ zur Bildungsförderung. Nach dem Willen des Nationalrates soll der Bundesrat dem Parlament spätestens 2020 einen Kredit zur erneuten Assoziierung der Schweiz beantragen.</p><p>Bereits geeinigt haben sich National- und Ständerat auf die Bedingungen: Die Schweiz soll nur dann eine weitere Kohäsionsmilliarde an die EU zahlen, wenn diese auf diskriminierende Massnahmen verzichtet. Andernfalls soll der Bundesrat keine Verpflichtungen auf der Grundlage des Rahmenkredits eingehen.</p><p>Das Parlament denkt dabei vor allem an mögliche Massnahmen der EU gegen die Schweizer Börse, ohne diese konkret zu nennen. Vor einem Jahr hatte die EU beschlossen, die Gleichwertigkeit der Schweizer Börsenregulierung nur befristet für ein Jahr zu anerkennen. Eine weitere Verlängerung machte sie von den Fortschritten beim Rahmenabkommen abhängig. Ein Entscheid der EU-Kommission wird nächste Woche erwartet.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 03.12.2019</b></p><p><b>Kohäsionsmilliarde dürfte trotz Einigung blockiert bleiben </b></p><p><b>National- und Ständerat haben sich bei der Kohäsionsmilliarde geeinigt. Das Geschäft ist damit unter Dach und Fach. Vorerst dürfte aber kein Geld an die EU fliessen.</b></p><p><b>Schon vor der letzten Beratungsrunde im Parlament hatte der Bundesrat deutlich gemacht, dass keine Gelder ausbezahlt werden, solange die EU die Schweizer Börsenregulierung nicht als gleichwertig anerkennt.</b></p><p>Noch in der letzten Legislatur hatten beide Räte einer Bedingung zugestimmt: Die Schweiz soll nur dann eine weitere Kohäsionsmilliarde an die EU zahlen, wenn diese auf diskriminierende Massnahmen verzichtet. Andernfalls soll der Bundesrat keine Verpflichtungen auf der Grundlage des Rahmenkredits eingehen.</p><p>Bei der Formulierung der Bedingung stand die Börsenäquivalenz im Zentrum. Das damals drohende Szenario ist inzwischen eingetreten: Seit Juli anerkennt die EU die Schweizer Börsenregulierung nicht mehr als gleichwertig.</p><p></p><p>"Sie vergeben sich nichts"</p><p>Der Bundesrat wertet dies als diskriminierende Massnahme, wie er in seiner Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss dargelegt hatte. Er macht geltend, es handle sich um eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebots der WTO.</p><p>Aussenminister Ignazio Cassis bekräftigte dies am Dienstag im Nationalrat. "Mit einer Genehmigung der Rahmenkredite vergeben Sie sich zum jetzigen Zeitpunkt nichts", sagte er. Gleichzeitig betonte Cassis, mit dem Ja zur Kohäsionsmilliarde leiste das Parlament einen Beitrag zur Deeskalation in den Beziehungen mit der EU.</p><p></p><p>Keine Deeskalation</p><p>Zur Bedingung, die das Parlament eingebaut hatte, gab es im Nationalrat nichts mehr zu beschliessen. Dennoch wurde sie erneut thematisiert. Tiana Moser (GLP/ZH) kritisierte sie. Damit sei das Ja zur Kohäsionsmilliarde nur bedingt ein deeskalierender Schritt, sagte sie. Es sei ein positives Zeichen mit angezogener Handbremse.</p><p>Auch die Gründe für und gegen die Kohäsionsmilliarde wurden erneut vorgebracht. Die Befürworterinnen und Befürworter argumentierten, die Zahlungen seien ein Zeichen der Solidarität - und lägen im Interesse der Schweiz. Die EU betrachte die Kohäsionszahlungen als Bedingung für den Zugang zum EU-Binnenmarkt, stellte Kommissionssprecher Hans-Peter Portmann (FDP/ZH) fest.</p><p></p><p>Schweiz auf der Speisekarte</p><p>Nein zu einer weiteren Kohäsionsmilliarde sagt die SVP. Sie sieht keinen Grund für solche Zahlungen. Die SVP stelle sich gegen alle Versuche, die Schweiz an die EU anzuschrauben, sagte Fraktionssprecher Roger Köppel (ZH).</p><p>Ein EU-Diplomat habe vor kurzem gesagt, sollte es nicht bald Fortschritte beim Rahmenabkommen geben, komme die Schweiz auf die Speisekarte. "Leuten, die Sie auf eine Speisekarte setzen, sollten Sie nicht Ihr Geld geben", sagte Köppel.</p><p></p><p>Gelder für Ost-Länder</p><p>Insgesamt geht es um 1,3 Milliarden Franken, die über zehn Jahre ausbezahlt werden sollen. Der grösste Teil ist für den Rahmenkredit Kohäsion vorgesehen, also für Projekte in Osteuropa. Dort sollen unter anderem Berufsbildungsprojekte finanziert werden.</p><p>190 Millionen Franken sollen an Staaten gehen, die besonders von Migration betroffen sind. Diese sollen in ihren Anstrengungen unterstützt werden, die Asylstrukturen zu stärken und ein effizienteres Asyl- und Rückkehrverfahren aufzubauen.</p><p></p><p>Migrationskredit nicht verdoppelt</p><p>Zunächst hatte der Nationalrat den Rahmenkredit Migration verdoppeln und den Rahmenkredit Kohäsion entsprechend kürzen wollen. Am Dienstag ist er nun aber stillschweigend seiner Kommission gefolgt, die ihm beantragte, darauf zu verzichten.</p><p>Umstritten war, ob der Bundesrat gleichzeitig beauftragt werden sollte, mit der EU die Teilnahmebedingungen für diverse EU-Programme zu Bildung, Forschung und Kultur auszuhandeln und dem Parlament 2020 die Verpflichtungskredite vorzulegen.</p><p></p><p>Kein Auftrag zu Bildungsprogrammen</p><p>Der Nationalrat lehnte es ab, diesen Auftrag im Beschluss zur Kohäsionsmilliarde zu verankern. Die Befürworterinnen und Befürworter argumentierten vergeblich, die Zusammenarbeit mit der EU sollte zukunftsweisend gestaltet werden.</p><p>Die Mehrheit vertrat die Ansicht, dass der Wille des Parlaments zur Assoziierung der Schweiz an die Bildungs-, Forschungs- und Kulturprogramme der EU bereits an den Bundesrat übermittelt worden sei. Es sei nicht ratsam, die Kohäsionsmilliarde mit anderen Dossiers zu verknüpfen, hiess es. Ausserdem könnte dies das Geschäft verzögern.</p><p>Den gesetzlichen Grundlagen hatte das Parlament schon früher zugestimmt. Anders als bei der ersten Kohäsionsmilliarde wurde dagegen kein Referendum ergriffen. Eine Volksabstimmung wird es also nicht geben.</p>
Updated
10.04.2024 16:37

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