Terrorismus und organisierte Kriminalität. Übereinkommen des Europarates

Details

ID
20180071
Title
Terrorismus und organisierte Kriminalität. Übereinkommen des Europarates
Description
Botschaft vom 14. September 2018 zur Genehmigung und zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des Terrorismus mit dem dazugehörigen Zusatzprotokoll sowie zur Verstärkung des strafrechtlichen Instrumentariums gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 14.09.2018</b></p><p><b>Terrorismusbekämpfung: Bundesrat passt Strafrecht gezielt an </b></p><p><b>Der Bundesrat will die Möglichkeiten, terroristische Straftaten zu verfolgen, verbessern. Deshalb passt er insbesondere das Strafrecht gezielt an und will zudem die internationale Zusammenarbeit verbessern. An seiner Sitzung vom 14. September 2018 hat er die Vernehmlassungsergebnisse zu seinem Vorentwurf zur Kenntnis genommen und die Botschaft zu einem entsprechenden Gesetzesentwurf verabschiedet. Die Verstärkung des strafrechtlichen Instrumentariums gegen den Terrorismus ist eines von drei Vorhaben, mit denen terroristische Taten wirksamer verhütet und bekämpft werden können. </b></p><p>Um terroristische Straftaten besser verhüten und verfolgen zu können, will der Bundesrat das Schweizer Recht - insbesondere das Strafrecht - gezielt anpassen. Er schlägt eine neue Strafbestimmung vor, die das Anwerben, die Ausbildung sowie das Reisen für terroristische Zwecke und entsprechende Finanzierungshandlungen unter Strafe stellt. </p><p>Das bisherige befristete Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen "Al-Kaida" und "Islamischer Staat" sowie verwandter Organisationen wird auf eine ständige Rechtsgrundlage gestellt, und die entsprechenden Bestimmungen werden klarer gefasst. Mit den Änderungen werden auch das Übereinkommen und das Zusatzprotokoll des Europarats zur Verhinderung und Verhütung des Terrorismus umgesetzt.</p><p>Mit der Revision wird auch die bestehende Strafnorm gegen kriminelle Organisationen angepasst (Art. 260ter StGB). Diese war in den 90er-Jahren vor allem für den Kampf gegen mafiöse Organisationen geschaffen worden. Sie wird nun ausdrücklich auch auf die Verfolgung terroristischer Organisationen zugeschnitten. Um die Strafverfolgung zu erleichtern, werden einzelne Kriterien für das Vorliegen einer kriminellen oder terroristischen Organisation angepasst. Zudem wird die Höchststrafe von 5 auf 20 Jahre erhöht. Mit diesen Anpassungen setzt der Bundesrat auch die Motion 15.3008 der ständerätlichen Rechtskommission um.</p><p></p><p>Internationale Zusammenarbeit verbessern</p><p>Im Kampf gegen den Terrorismus will der Bundesrat zudem die internationale Zusammenarbeit verstärken. Zum einen sollen der Austausch und die Auswertung von Informationen über die Terrorismusfinanzierung verbessert werden. Die Meldestelle für Geldwäscherei soll zu diesem Zweck Meldungen aus dem Ausland auch dann bearbeiten können, wenn dazu keine Meldung aus dem Inland vorliegt. </p><p>Zum anderen soll die Rechtshilfe bei Bedarf vereinfacht und beschleunigt werden. Die in der Vernehmlassung geäusserten Bedenken dazu hat der Bundesrat berücksichtigt. Informationen sollen nur ausnahmsweise vorzeitig übermittelt werden dürfen, und zwar dann, wenn eine Gefährdung vorliegt oder wenn die Ermittlungen sonst unverhältnismässig erschwert würden. </p><p>Grundsätzlich hat die Vorlage im Vergleich zum Vorentwurf indes keine grundlegenden Änderungen erfahren. Eine grosse Mehrheit war in der Vernehmlassung mit den Vorschlägen des Bundesrates einverstanden.</p><p></p><p>Zwei weitere Projekte zur Bekämpfung des Terrorismus</p><p>Die Botschaft, die der Bundesrat jetzt verabschiedet hat, ist nur eines von drei Vorhaben, mit denen das Instrumentarium zur Bekämpfung des Terrorismus verstärkt wird. Von Kantonen, Städten, Gemeinden und vom Bund einstimmig verabschiedet wurde Ende 2017 bereits der "Nationale Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus (NAP)". Die Umsetzung läuft bereits, der Bund unterstützt konkrete Projekt mit einem Impulsprogramm von fünf Millionen Franken. </p><p>Das dritte Vorhaben soll der Polizei ausserhalb von Strafverfahren mehr Möglichkeiten im Umgang mit sogenannten Gefährdern geben. Dazu gehören etwa die Verpflichtung, sich regelmässig auf einem Polizeiposten zu melden, ein Ausreiseverbot oder auch Hausarrest. Die entsprechende Vernehmlassung wird derzeit ausgewertet. </p><p>Mit den verschiedenen Massnahmen will der Bundesrat der Bedrohung durch den Terrorismus noch konsequenter entgegentreten. Dabei will er aber auch sicherstellen, dass die rechtsstaatlichen und freiheitlichen Prinzipien der Schweiz gewahrt werden. </p>
Objectives
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    0
    Text
    Botschaft vom 14. September 2018 zur Genehmigung und zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des Terrorismus mit dem dazugehörigen Zusatzprotokoll sowie zur Verstärkung des strafrechtlichen Instrumentariums gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität
    Resolutions
    Date Council Text
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    0
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    Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus
    Resolutions
    Date Council Text
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    0
    Text
    Zusatzprotokoll zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des Terrorismus mit dem dazugehörigen Zusatzprotokoll sowie über die Verstärkung des strafrechtlichen Instrumentariums gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität
    Resolutions
    Date Council Text
    09.12.2019 2 Rückweisung an die Kommission
    09.03.2020 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    16.06.2020 1 Abweichung
    08.09.2020 2 Abweichung
    22.09.2020 1 Abweichung
    23.09.2020 2 Zustimmung
    25.09.2020 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    25.09.2020 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 09.12.2019</b></p><p><b>Ständerat weist Terrorismusvorlagen an seine Kommission zurück </b></p><p><b>Der Ständerat entscheidet vorerst weder über härtere Strafen für Terroristen noch über Hausarrest für terroristische Gefährder. Er hat am Montag zwei Vorlagen an seine Kommission zurückgewiesen. Der Grund war die geplante internationale Zusammenarbeit.</b></p><p>Zur Bekämpfung des Terrorismus hat der Bundesrat dem Parlament zwei Gesetzesvorlagen vorgelegt. Die eine soll die Verfolgung terroristischer Straftaten erleichtern, die andere sieht präventive Massnahmen vor.</p><p>Die präventiven Massnahmen sollen zum einen dann greifen, wenn die Hinweise zur Eröffnung eines Strafverfahrens nicht ausreichen. Zum anderen sollen sie den Behörden ermöglichen, jemanden nach der Entlassung aus dem Gefängnis weiterhin unter Kontrolle zu haben.</p><p></p><p>Rechtskommission soll prüfen</p><p>Der Rat beschloss jedoch, beide Vorlagen an die vorberatende Sicherheitspolitische Kommission zurückzuweisen. Er verlangt, dass sich nicht nur diese, sondern auch die Rechtskommission damit befasst. Dies hatte Beat Rieder (CVP/VS) mit Blick auf die Strafrechtsvorlage beantragt. Er wies auf die Kritik des Anwaltsverbandes hin, dem er angehört.</p><p>Die Vorlage gehe weit über die Terrorismusbekämpfung hinaus, insbesondere im Bereich der Rechtshilfe, argumentierte Rieder. Den Staatsanwälten werde erlaubt, vorzeitig Informationen an ausländische Strafermittlungsbehörden auszuhändigen - nicht nur bei Terrorismus, sondern auch bei gewöhnlichen Straftaten.</p><p></p><p>Gemeinsame Ermittlungsgruppen</p><p>Weiter kritisierte Rieder, dass zusammen mit anderen Staaten gemeinsame Ermittlungsgruppen geschaffen werden könnten. Damit gebe die Schweiz Kompetenzen an "schwer kontrollierbare supranationale Organe" ab, sagte Rieder. "Wollen wir es wirklich zulassen, dass ausländische Strafverfolgungsbehörden in der Schweiz ermitteln?"</p><p>Justizministerin Karin Keller-Sutter widersprach. Die Verfahrensgrundsätze würden gewahrt, betonte sie. Die Schweizer Behörden könnten entscheiden, in welchen Fällen solche Ermittlungsgruppen eingesetzt würden und wem sie vorzeitig Informationen und Beweismittel zukommen lassen würden. "Die Souveränität bleibt gewahrt", sagte Keller-Sutter.</p><p>Der Rat stimmte dem Rückweisungsantrag dennoch zu, mit 33 zu 12 Stimmen. Weil er beide Vorlagen zusammen beraten möchte, wies er anschliessend auch die Vorlage mit den polizeilich-präventiven Massnahmen zurück - mit 34 zu 10 Stimmen.</p><p></p><p>Anwerbung verboten</p><p>Im Zentrum der ersten Vorlage steht eine neue Strafbestimmung, die das Anwerben, die Ausbildung sowie das Reisen für terroristische Zwecke unter Strafe stellt. Finanzierungshandlungen fallen ebenfalls darunter. Heute gibt es Bestimmungen dazu in einem befristeten Gesetz. Nun sollen diese auf eine ständige Rechtsgrundlage gestellt und klarer gefasst werden.</p><p>Die Sicherheitspolitische Kommission hat sich dafür ausgesprochen, das Strafmass sowohl für kriminelle als auch für terroristische Organisationen auf bis zu zehn Jahre festzulegen.</p><p></p><p>Präventive Massnahmen</p><p>Bei der zweiten Vorlage stehen rechtsstaatlich heikle Fragen zur Debatte. Was tun, wenn jemand als gefährlich eingestuft wird, aber die Hinweise nicht für ein Strafverfahren ausreichen? Oder wenn jemand seine Strafe abgesessen hat, aber immer noch als gefährlich gilt?</p><p>Der Bundesrat schlägt als schärfste polizeilich-präventive Massnahme Hausarrest für terroristische Gefährder vor. Als solche gelten Personen gemäss dem Gesetz dann, wenn aufgrund konkreter und aktueller Anhaltspunkte davon ausgegangen werden muss, dass sie eine terroristische Aktivität ausüben werden.</p><p></p><p>"Kuschelgesetz" oder an der Grenze?</p><p>Manchen geht Hausarrest nicht weit genug. Thomas Minder (parteilos/SH) sprach von einem "Kuschelgesetz" und "Softmassnahmen". Kommissionssprecher Daniel Jositsch (SP/ZH) befand seinerseits, die Vorlage sei das Gegenteil eines "Kuschelgesetzes".</p><p>"Wir sind so weit gegangen, wie es rechtsstaatlich vernünftig und zulässig ist", sagte Jositsch. Die Kritiker postulierten Präventivhaft. Damit könnten Leute auf puren Verdacht hin über längere Zeit im Gefängnis eingesperrt werden. Das würde die Grenzen der Europäischen Menschenrechtskonvention sprengen.</p><p>"Wir dürfen nicht den Rechtsstaat über Bord kippen, sonst verlieren wir das, was wir verteidigen wollen", gab Jositsch zu bedenken. Das wäre im Sinne der Terroristen. Auch Keller-Sutter rief dazu auf, die Grenzen des Rechtsstaates zu beachten. Bevor der Rat über die Details der beiden Vorlagen berät, wird sich nun die Rechtskommission damit befassen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 09.03.2020</b></p><p><b>Ständerat verschärft Anti-Terror-Vorlagen des Bundesrats </b></p><p><b>Härtere Strafen für Terroristen, Hausarrest für terroristische Gefährder: Der Ständerat hat am Montag die Massnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus im zweiten Anlauf gutgeheissen. Er folgt in den Kernpunkten dem Bundesrat, verschärft aber das Strafmass.</b></p><p>Die Regierung hat dem Parlament zwei Gesetzesvorlagen vorgelegt. Die eine soll die Verfolgung terroristischer Straftaten erleichtern. Die zweite Vorlage sieht präventive Massnahmen vor. Diese sollen zum einen dann greifen, wenn die Hinweise zur Eröffnung eines Strafverfahrens nicht ausreichen. Zum anderen sollen sie den Behörden ermöglichen, jemanden nach der Entlassung aus dem Gefängnis weiterhin unter Kontrolle zu haben.</p><p>Der Ruf nach neuen Regeln war unter anderem im Zusammenhang mit drei Irakern laut geworden, die aus der Haft entlassen werden mussten und weiterhin als gefährlich galten. Die Behörden konnten aber nichts tun, weil eine gesetzliche Grundlage fehlte. Der Bundesrat reagierte mit einem Paket von Massnahmen gegen Terrorismus.</p><p></p><p>Wenig Gehör für Rechtskommission</p><p>Die kleine Kammer hatte zwei dieser Vorlagen in der Wintersession an die Sicherheitspolitische Kommission (Sik) zurückgewiesen. Auftragsgemäss holte sie danach bei der Rechtskommission einen Mitbericht ein. Diese formulierte verschiedene Empfehlungen zu polizeilichen Massnahmen und zur Rechtshilfe.</p><p>Am Montag debattierte der Ständerat nun die Details der beiden Vorlagen und folgte dabei weitgehend seiner vorberatenden Kommission. Nur wenige Kritikpunkte der Rechtskommission fanden Eingang. In der Gesamtabstimmung wurden die Geschäfte mit 35 zu 0 Stimmen bei 8 Enthaltungen respektive 35 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Sie gehen nun an den Nationalrat.</p><p></p><p>Dschihadreisen im Fokus</p><p>Im Zentrum der ersten Vorlage steht eine neue Strafbestimmung, die das Anwerben, die Ausbildung sowie das Reisen für terroristische Zwecke unter Strafe stellt. Finanzierungshandlungen fallen ebenfalls darunter. Heute gibt es Bestimmungen dazu in einem befristeten Gesetz. Nun sollen diese auf eine ständige Rechtsgrundlage gestellt und klarer gefasst werden.</p><p>"Wir überschreiten die Grenzen zum Gesinnungsstrafrecht", warnte Ständerat Mathias Zopfi (Grüne/GL) und forderte, die Vorlage auf das Wesentliche zu beschränken. Das Angeworbenwerden sei nicht strafbar, entgegnete Justizministerin Karin Keller-Sutter. Erst, wenn eine Person konkrete Schritte unternehme, greife das Gesetz. Der Rat folgte ihr mit 34 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung.</p><p></p><p>Keine Unterscheidung zwischen Mafia und IS</p><p>Bei der Strafhöhe geht der Ständerat weiter als der Bundesrat. Er sprach sich dafür aus, das Strafmass sowohl die Unterstützung oder Beteiligung an kriminellen und auch terroristischen Organisationen auf bis zu zehn Jahre festzulegen. Der Entwurf des Bundesrats sieht ein unterschiedliches Strafmass von fünf respektive zehn Jahren vor.</p><p>Aus Sicht der Mehrheit würde diese Unterscheidung aber in der Auslegung zu Unklarheiten führen, wie Kommissionssprecher Daniel Jositsch (SP/ZH) ausführte. "Kriminelle Organisationen wie die Mafia greifen oft zu denselben Mitteln wie terroristische Gruppen", sagte Thierry Burkart (FDP/AG). Eine unterschiedliche Behandlung der beiden Begriffe mache deshalb keinen Sinn. Der Entscheid fiel mit 30 zu 13 Stimmen bei 2 Enthaltungen.</p><p>Strafbar ist schon die blosse Beteiligung an einer kriminellen oder terroristischen Organisation sowie deren Unterstützung. Die Beteiligung muss sich durch eine Handlung manifestieren, die nicht kriminell zu sein braucht. Wichtig sei aber noch immer der Vorsatz, sagte Jositsch.</p><p></p><p>Rechtshilfe unter klaren Bedingungen</p><p>Weiter schafft der Ständerat für Bund und Kantone die Möglichkeit, eine grenzüberschreitende Ermittlungsgruppe einzusetzen. Zudem sollen die Schweizer Behörden unter bestimmten Bedingungen Informationen vorzeitig an ausländische Behörden übermitteln können. Durch den raschen Informationsfluss sollen schwere Straftaten verhindert werden können. "Wenn wir Terror bekämpfen wollen, dann müssen wir ihn nicht nur hier bekämpfen, sondern auch im Ausland", sagte Kommissionssprecher Jositsch.</p><p>Erfolg hatte ein Einzelantrag von Beat Rieder (CVP/VS), wonach die vorzeitige Übermittlung von Informationen und Beweismitteln insbesondere bei terroristischen Straftaten gelten soll. Rieder argumentierte, dass ohne Präzisierung das Rechtshilfegesetz auf den Kopf gestellt würde. Er warnte vor einem Präjudiz für den Austausch von weiteren Daten.</p><p></p><p>Gefährder auf dem Radar</p><p>Bei der zweiten Vorlage stehen rechtsstaatlich heikle Fragen zur Debatte. Was tun, wenn jemand als gefährlich eingestuft wird, aber die Hinweise nicht für ein Strafverfahren ausreichen? Oder wenn jemand seine Strafe abgesessen hat, aber immer noch als gefährlich gilt?</p><p>Als terroristische Gefährder gelten Personen gemäss dem Gesetz dann, wenn aufgrund konkreter und aktueller Anhaltspunkte davon ausgegangen werden muss, dass sie eine terroristische Aktivität ausüben werden.</p><p></p><p>Umstrittener Hausarrest</p><p>Für die Kontrolle dieser Personen soll die Polizei künftig zusätzliche Instrumente erhalten. Vorgesehen ist etwa, dass sich Gefährder regelmässig bei einer Behörde melden müssen, dass ihnen die Ausreise verweigert oder ein Rayonverbot verhängt wird.</p><p>Auch ein Hausarrest kann verhängt werden - indes nur mit einer richterlichen Genehmigung. Gegner einer solchen Massnahme sprachen von einer "Beugehaft", die nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention konform wäre.</p><p>Der Ständerat beschloss deshalb - im Einklang mit dem Bundesrat - verschiedene Ausnahmen, wann Gefährder das Haus trotzdem verlassen dürfen: nämlich für Erwerbs- und Bildungszwecke, die Ausübung der Glaubensfreiheit oder die Wahrnehmung von familiären Verpflichtungen.</p><p></p><p>Massnahmen auch gegen Kinder</p><p>Gemäss weiteren Beschlüssen des Ständerats sind die polizeilich-präventiven Massnahmen mit Ausnahme des Hausarrests auf sechs Monate begrenzt. Sie können nur einmalig um maximal sechs Monate verlängert werden.</p><p>Der Hausarrest soll nötigenfalls zwei Mal um jeweils maximal drei Monate verlängert werden können. Der Rat folgte in diesem Punkt dem Bundesrat. Seine vorberatende Kommission hatte noch eine Verlängerung der Massnahme ohne Begrenzung beantragt.</p><p>Der Hausarrest kann gegen Personen ab 15 Jahren verhängt werden, die anderen Massnahmen können die Behörden bereits bei Kindern ab 12 Jahren beschliessen. Eine Minderheit, welche für alle Massnahmen das Mindestalter 18 vorsah, scheiterte. "Wir müssen uns diesen Kindern annehmen, sonst tickt die Bombe weiter", sagte der Glarner Grüne Zopfi, fand jedoch keine Mehrheit.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 16.06.2020</b></p><p><b>Nationalrat heisst neue Terrorismus-Strafnorm gut </b></p><p><b>Zur Bekämpfung des Terrorismus wird das Strafrecht verschärft. Nach dem Ständerat hat am Dienstag auch der Nationalrat eine Gesetzesänderung mit diesem Ziel gutgeheissen. Im Zentrum steht eine neue Terrorismus-Strafnorm.</b></p><p>Diese stellt das Anwerben, die Ausbildung und Reisen im Hinblick auf einen Terrorakt unter Strafe. Die Beteiligung an einer terroristischen Organisation wird auf die gleiche Stufe gestellt wie die Beteiligung an einer kriminellen Organisation, die Höchststrafe beträgt in beiden Fällen zehn Jahre.</p><p>Angepasst wird auch das Organisationsverbot im Nachrichtendienstgesetz: Die Höchststrafe für die Beteiligung an einer verbotenen Organisation oder deren Unterstützung wird von drei auf fünf Jahre erhöht. Für die Strafverfolgung ist künftig die Bundesanwaltschaft zuständig.</p><p>Die Gesetzesänderung schafft auch eine Rechtsgrundlage für grenzüberschreitende Ermittlungsgruppen. Zudem sollen die Schweizer Behörden unter bestimmten Bedingungen Informationen vorzeitig an ausländische Behörden übermitteln können. Dank des raschen Informationsflusses sollen schwere Straftaten verhindert werden können.</p><p></p><p>Unerwünschte Nebenwirkungen</p><p>"Die Täter greifen unsere Gesellschaft an und attackieren unsere Art, gemeinsam und unabhängig von kulturellen und religiösen Unterschieden zu leben", erklärte Justizministerin Karin Keller-Sutter im Nationalrat. Dagegen müsse man sich auf verschiedenen Ebenen engagieren.</p><p>Der Ständerat hatte die Vorlage schon in der Frühjahrssession gutgeheissen. Grundsätzlich war der Handlungsbedarf auch im Nationalrat unbestritten. Die Linke setzte sich jedoch vehement gegen zentrale Bestimmungen der Vorlage zur Wehr.</p><p>SP und Grüne warnten vor Rechtsunsicherheit und einer Gefahr für die Grundrechte. "Freiheit stirbt mit Sicherheit", zitierte die Grüne Marionna Schlatter (ZH) den Dichter Kurt Tucholsky. Ihre Parteikollegin Léonore Porchet (VD) warnte, dass unverhältnismässige Repression extremistische Tendenzen eher noch anfache.</p><p>Für die bürgerlichen Fraktionen überwog das Sicherheitsbedürfnis. Die Gefahr von Anschlägen bestehe auch für die Schweiz, sagte SVP-Sprecher Bruno Walliser (ZH). "Wir müssen alles Erdenkliche unternehmen, um solche schrecklichen Taten zu verhindern." Ein Rückweisungsantrag der Linken scheiterte denn auch mit grosser Mehrheit.</p><p></p><p>Tell der Terrorist</p><p>Das gleiche Schicksal erlitten zahlreiche Änderungsanträge. So wollte die Linke die neue Strafnorm für Anwerbung, Ausbildung und Reisen zu terroristischen Zwecken streichen. Die Vorverlagerung der Strafbarkeit führe zu Konflikten mit den Grundrechten, sagte Priska Seiler Graf (SP/ZH). "Wir befinden und hier definitiv im Gesinnungsstrafrecht."</p><p>Keller-Sutter erinnerte daran, dass es sich um den Kern des Europaratsabkommens und des Zusatzabkommens handle, die mit der Vorlage umgesetzt werden. Mit der Streichung würde das Strafrecht empfindlich geschwächt. Der Nationalrat lehnte das denn auch ab, mit 121 zu 69 Stimmen.</p><p>Die Linke scheiterte auch mit dem Antrag, eine Ausnahme für Demokratiebewegung und Freiheitskämpfer zu machen. Die Abgrenzung zum Terrorismus sei oft politisch, sagte Min Li Marti (SP/ZH): Aus Sicht der Habsburger wäre Wilhelm Tell wohl ein Terrorist gewesen. Keller-Sutter erinnerte jedoch daran, dass Terrorismus im Gesetz definiert werde.</p><p></p><p>Ausnahme für IKRK</p><p>Durchgesetzt hat sich die vorberatende Nationalratskommission mit dem Antrag, humanitäre Organisationen wie das IKRK explizit von der Strafbarkeit für die Unterstützung von Terrororganisationen auszunehmen. Keller-Sutter hatte sich dagegen ausgesprochen: Die neutrale und unabhängige Hilfe für die Opfer von Konflikten sei weiterhin straflos, erklärte sie. Die humanitäre Hilfe und Tradition der Schweiz blieben unangetastet.</p><p>Umstritten war auch die vorzeitige Übermittlung von Informationen und Beweismitteln an ausländische Behörden. Der Rechtsschutz werde ausgehebelt, wenn Informationen ohne gerichtliche Überprüfung und ohne Anhörung der Betroffenen übermittelt würden, sagte Franziska Roth (SP/SO). Der Nutzen der vorzeitigen Übermittlung von Informationen liege gerade in der Geheimhaltung, erklärte Keller-Sutter. "Das soll aber die Ausnahme bleiben."</p><p></p><p>Präventive Massnahmen</p><p>In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat die Vorlage mit 127 zu 54 Stimmen bei 13 Enthaltungen an. Nun ist wieder der Ständerat am Zug. Es handelt sich um den ersten Teil einer zweiteiligen Vorlage, mit der der Bundesrat die Terrorbekämpfung stärken will. Der zweite Teil, bei dem es um präventive Massnahmen wie Hausarrest für terroristische Gefährder geht, steht am Donnerstag auf der Traktandenliste des Nationalrats.</p><p>Diese Vorlage ist hoch umstritten. Kritisiert wird unter anderem, dass schon 15-Jährige unter Hausarrest gestellt und andere Massnahmen gegen Kinder ab 12 Jahren verhängt werden könnten. Auch die Definition von "Gefährdern" wird als zu vage bezeichnet. Die Nationalratskommission will sogar die Präventivhaft einführen. Die Schweiz steht derzeit wegen dieser Pläne international in der Kritik.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 08.09.2020</b></p><p><b>Ständerat zurückhaltend bei Datenübermittlung ins Ausland </b></p><p><b>Eine Verschärfung des Strafrechts und neue Möglichkeiten für die Polizei sollen die Terrorbekämpfung stärken. Zwei Vorlagen mit dieser Stossrichtung sind im Parlament auf der Zielgeraden. Bei der Verschärfung des Strafrechts sind sich die Räte allerdings noch nicht ganz einig.</b></p><p>Im Zentrum dieser Vorlage steht eine neue Terrorismus-Strafnorm, die das Anwerben, die Ausbildung und Reisen im Hinblick auf einen Terrorakt unter Strafe stellt. In diesem Rahmen hatte der Nationalrat beschlossen, humanitäre Organisationen ausdrücklich von der Strafbarkeit für die Unterstützung von Terrororganisationen auszunehmen.</p><p>Schutz für humanitäre Organisationen</p><p>Die vorberatende Kommission des Ständerats lehnte das ab: Unter den Tatbestand fielen nur Organisationen, die Terrorismus unterstützten, sagte Kommissionssprecher Daniel Jositsch (SP/ZH) am Dienstag in der kleinen Kammer. Humanitäre Unterstützung falle nicht darunter. "Die neutrale und unabhängige Hilfe an die Opfer von Konflikten bleibt straflos", erklärte auch Justizministerin Karin Keller-Sutter.</p><p>Durchgesetzt hat sich jedoch eine von Charles Juillard (CVP/JU) angeführte Minderheit, die eine angepasste Formulierung eingebracht hatte: Die Ausnahme soll für Organisationen gelten, die im Einklang mit dem einschlägigen Völkerrecht agieren. Juillard warnte: "Es besteht die Gefahr der Kriminalisierung humanitärer Organisationen."</p><p></p><p>Höhere Hürden</p><p>Nicht nachgegeben hat der Ständerat auch bei der vorzeitigen Übermittlung von Informationen und Beweismitteln an ausländische Behörden. Vorzeitig bedeutet in dem Fall, dass die betroffene Person ihre Rechte erst nachträglich geltend machen kann. Die kleine Kammer beschloss dafür höhere Hürden als der Nationalrat.</p><p>Informationen sollen nur dann vorzeitig übermittelt werden dürfen, wenn die Strafverfolgung sonst unverhältnismässig erschwert würde und unmittelbare Gefahr für Leib und Leben besteht. Die Behörde, die die Informationen erhält, soll sich zudem schriftlich verpflichten, diese nur zur Ermittlung, nicht aber im Verfahren zu verwenden.</p><p>Daran hielt der Ständerat fest - gegen den Willen der vorberatenden Kommission. Mathias Zopfi (Grüne/GL) bezeichnete es als naiv, bloss auf die Zusicherung ausländischer Behörden zu vertrauen. Einmal übermittelt, habe die Schweiz keine Kontrolle mehr über die Informationen. Die wenigsten Strafverfolgungsbehörden, denen die Schweiz Rechtshilfe gewähre, arbeiteten nach rechtsstaatlichen Grundsätzen, sagte auch Thomas Hefti (FDP/GL). </p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 22.09.2020</b></p><p>Im Kampf gegen den Terrorismus verschärft das Parlament das Strafrecht. Noch sind sich National- und Ständerat aber nicht über alle Details einig geworden. So will der Nationalrat das IKRK ausdrücklich von der Strafbarkeit ausnehmen. Fehlbare Mitarbeitende könnten trotzdem vor Gericht gestellt werden, ist die Mehrheit überzeugt. Eine weitere Differenz betrifft die geheime Übermittlung von Daten bei Ermittlungen von schweren Straftaten und Terrorismus. Der Ständerat will dafür höhere Hürden als der Nationalrat.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 23.09.2020</b></p><p><b>Räte einigen sich über verschärftes Terrorismus-Strafrecht </b></p><p><b>Im Kampf gegen den Terrorismus wird das Strafrecht verschärft. Der Ständerat hat am Mittwoch die letzten Differenzen ausgeräumt. Zuletzt ging es noch um die vorzeitige Informationsübermittlung und eine "Lex IKRK".</b></p><p>Der Nationalrat hatte eine explizite Ausnahme für humanitäre Organisationen ins Gesetz eingefügt, insbesondere für das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK). Es geht zum Beispiel um Fälle, in welchen humanitäre Transporte für Waffenlieferungen missbraucht werden.</p><p>Der Ständerat hatte das zunächst abgelehnt, weil er die Ausnahme für unnötig hielt. Nun hat er seinen Widerstand aufgegeben. Das Risiko sei relativ klein, weil im Gesetz klar zum Ausdruck komme, dass es um humanitäre Dienste gehe, sagte Kommissionssprecher Daniel Jositsch (SP/ZH). Justizministerin Karin Keller-Sutter erinnerte daran, dass es bisher nie zu Verurteilungen gekommen sei.</p><p>Bei der ebenfalls umstrittenen vorzeitigen Übermittlung von Informationen hat der Ständerat dem Kompromiss des Nationalrats zugestimmt. Bei der vorzeitigen Übermittlung werden Informationen gegenüber ausländischen Behörden preisgegeben, ohne dass die Betroffenen darüber ins Bild gesetzt werden. Entsprechend können sie sich auch nicht dagegen zur Wehr setzen.</p><p>Der Ständerat wollte dafür hohe Hürden festlegen. Nun hat er sich mit der Bedingung begnügt, dass die vorzeitige Übermittlung von Informationen nur in Fällen von organisierter Kriminalität oder Terrorismus erlaubt ist. Andernfalls gebe es im Rechtshilfeverfahren generell keinen Rechtsschutz mehr, sagte Beat Rieder (CVP/VS).</p>
Updated
10.04.2024 16:50

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