Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich. Änderung

Details

ID
20180075
Title
Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich. Änderung
Description
Botschaft vom 28. September 2018 zur Änderung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG)
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 28.09.2018</b></p><p><b>Bundesrat beschliesst Anpassungen am Finanzausgleich </b></p><p><b>Aufgrund der Ergebnisse des Wirksamkeitsberichts 2016-2019 zum Finanzausgleich und gestützt auf das Ergebnis der Vernehmlassung schlägt der Bundesrat eine Reform des Finanzausgleichs vor. Als wichtigstes Element soll die Mindestausstattung im Ressourcenausgleich auf 86,5 Prozent des schweizerischen Mittels erhöht und gleichzeitig gesetzlich garantiert werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. September 2018 die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet. </b></p><p>Im Wirksamkeitsbericht zum Finanzausgleich 2016-2019 hat der Bundesrat aufgezeigt, dass sich aufgrund der geltenden Berechnungsmethode im Ressourcenausgleich die Ausgleichszahlungen stark erhöht haben. Die angestrebte minimale Pro-Kopf-Ausstattung wurde von allen Kantonen deutlich übertroffen. Aus diesem Grund unterstützte der Bundesrat Reformvorschläge der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK). Deren Kernelement bildet eine garantierte Mindestausstattung jedes Kantons von 86,5 Prozent des schweizerischen Mittels. Im Rahmen der Vernehmlassung wurde dieser Vorschlag weitgehend begrüsst, insbesondere von der grossen Mehrheit der Kantone. In der nun verabschiedeten Botschaft schlägt der Bundesrat die folgenden Anpassungen vor:</p><p></p><p>- Die Mindestausstattung des ressourcenschwächsten Kantons wird auf 86,5 Prozent des schweizerischen Mittels erhöht und garantiert.</p><p>- Die Verteilung der Mittel auf die ressourcenschwachen Kantone wird leicht angepasst.</p><p>- Der Bundesanteil am Ressourcenausgleich wird auf das verfassungsmässige Maximum erhöht.</p><p>- Die Bundesmittel reduzieren sich durch die Änderung der Berechnungsmethode gegenüber heute um bis zu 280 Millionen Franken pro Jahr. Der Bundesrat ist bereit, diese Mittel in den nächsten sechs Jahren vollumfänglich den Kantonen zur Verfügung zu stellen, um die Auswirkungen der Anpassungen zu mildern. Sie werden zur einen Hälfte dem soziodemografischen Lastenausgleich zu Gute kommen. Zur anderen Hälfte fliessen sie zeitlich befristet in den Jahren 2021-2025 degressiv ausgestaltet den ressourcenschwachen Kantonen zu. </p><p>- Die Dotationen des Ressourcen- und des Lastenausgleichs werden nicht mehr alle vier Jahre mittels eines Bundesbeschlusses festgelegt, sondern im Gesetz verankert und jährlich fortgeschrieben.</p><p>- Die Berücksichtigung der Vermögen im Ressourcenpotenzial der Kantone wird leicht angepasst.</p><p>- Der nächste Wirksamkeitsbericht soll einmalig eine Periode von sechs statt vier Jahren umfassen.</p><p></p><p>Die Ausgleichsgefässe</p><p><b>Der Ressourcenausgleich </b>hat zum Ziel, Kantone mit unterdurchschnittlichen eigenen Ressourcen, die so genannten ressourcenschwachen Kantone, mit genügend frei verfügbaren Finanzmitteln auszustatten. Er wird durch den Bund und die ressourcenstarken Kantone finanziert. Die Ressourcenstärke misst die steuerlich ausschöpfbare wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kantone.</p><p>Die beiden <b>Lastenausgleichsgefässe: </b>Kantone, die durch ihre Bevölkerungsstruktur oder Zentrumsfunktion übermässig belastet sind, werden durch den soziodemografischen Lastenausgleich (SLA) entlastet. Kantone, die bedingt durch ihre Höhenlage, die Steilheit des Geländes oder aufgrund ihrer spezifischen Besiedlungsstruktur übermässig Lasten zu tragen haben, werden durch den geografisch-topografischen Lastenausgleich (GLA) entlastet. SLA und GLA werden vollständig durch den Bund finanziert.</p><p>Der <b>Härteausgleich </b>stellt sicher, dass kein ressourcenschwacher Kanton durch den Übergang zum neuen Finanzausgleichsystem im Jahr 2008 finanziell schlechter gestellt wird. Er endet spätestens 2035 und wird seit 2016 jährlich um 5 Prozent des Anfangsbetrags abgebaut. Ein anspruchsberechtigter Kanton verliert seinen Anspruch auf Härteausgleich, wenn er ressourcenstark wird. Die Dotation des Härteausgleichs reduziert sich dementsprechend. Der Härteausgleich wird vom Bund (zwei Drittel) und von den Kantonen (ein Drittel) finanziert.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 28. September 2018 zur Änderung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG)
    Resolutions
    Date Council Text
    04.12.2018 2 Beschluss gemäss Entwurf
    07.05.2019 1 Abweichung
    05.06.2019 2 Zustimmung
    21.06.2019 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    21.06.2019 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 04.12.2018</b></p><p><b>Ständerat stimmt Änderung des Finanzausgleichs zu </b></p><p><b>Die Geberkantone sollen entlastet werden. Der Ständerat hat am Dienstag einer Anpassung des Finanz- und Lastenausgleichs (NFA) zugestimmt. Diese basiert auf einem Kompromiss unter den Kantonen.</b></p><p>Hintergrund ist der dritten Wirksamkeitsbericht zum NFA. Dieser hatte gezeigt, dass die Geberkantone mehr in den Ressourcenausgleich einzahlen als geplant. Gleichzeitig erhielten die Nehmerkantone mehr als ursprünglich gedacht, erklärte Finanzminister Ueli Maurer.</p><p>Heute wird mit dem Finanzausgleich eine Mindestausstattung von 85 Prozent der durchschnittlichen Ressourcenausstattung aller Kantone angestrebt. Faktisch wird dieser Wert aber deutlich übertroffen: Der Kanton Jura als ressourcenschwächster Kanton erreicht 88,3 Prozent. Bund und Kantone zahlten über 900 Millionen Franken zu viel ein, sagte der Zuger Standesvertreter Peter Hegglin (CVP).</p><p>Der unter den Kantonen ausgehandelte Kompromiss sieht vor, dass der Ausgleich zwischen ressourcenstarken und ressourcenschwachen Kantonen nicht mehr alle vier Jahre politisch ausgehandelt wird. Stattdessen soll er zur fixen Grösse werden. Dieser Wert wird künftig nicht nur angestrebt, sondern garantiert. Gleichzeitig wird er gegenüber heute schrittweise gesenkt, und zwar auf 86,5 Prozent.</p><p></p><p>Bund finanziert Kompromiss</p><p>Die Leistung der ressourcenstarken Kantone wird auf zwei Drittel des Bundesbeitrags begrenzt. Die Geberkantone werden dadurch entlastet. Auch der Bund zahlt aufgrund der tieferen Mindestausstattung weniger. Diese Einsparungen von 280 Millionen Franken sollen jedoch im System bleiben.</p><p>Der Kompromiss sieht vor, dass 140 Millionen Franken in den soziodemografischen Lastenausgleich fliessen, mit welchem Zentrumslasten abgegolten werden. Die anderen 140 Millionen Franken sollten während fünf Jahren als Übergangshilfe an die ressourcenschwachen Kantone gehen, und zwar nach Anzahl Einwohnern.</p><p>Gegen diesen Kompromiss hatten sich nur die Kantone Wallis und Jura ausgesprochen. Bern und Freiburg enthielten sich der Stimme. Kommissionssprecher Hannes Germann (SVP/SH) sprach von einem "historischen Kompromiss". Er warnte davor, einzelne Elemente herauszubrechen. Nicht alle könnten zu den Gewinnern eines Systemwechsels gehören, sagte Germann. Bei einem Scheitern seien jedoch alle Verlierer.</p><p></p><p>Zweimal entlastet</p><p>Wie gross die Gefahr eines Absturzes ist, war offenbar allen Ständerätinnen und Ständeräten bewusst. In der Diskussion jedenfalls sprach sich niemand grundsätzlich gegen den neuen Ausgleichsmechanismus aus. Umstritten war hingegen, wie die eingesparten Bundesmittel verwendet werden sollen.</p><p>Vertreter von Nehmerkantonen verlangten, die Erhöhung des Bundesbeitrags an den soziodemografischen Lastenausgleich bis 2025 zu befristen. Davon profitierten in erster Linie Genf, Waadt, Basel-Stadt und Zürich, sagte Claude Hêche (SP/JU). Mit Ausnahme der Waadt handle es sich um Geberkantone, die damit ein zweites Mal entlastet würden.</p><p>Laut Beat Rieder (CVP/VS) profitieren die städtischen Zentren auch bei der Mobilität, der Bildung oder über fiskalpolitische Instrumenten. "Wir konzentrieren uns viel zu sehr auf den NFA", sagte er. Rieder warnte davor, die Unterschiede zwischen den Kantonen zu vergrössern statt sie auszugleichen. "Man nimmt den ärmsten Kantonen weg und gibt es den reichen städtischen Kantonen."</p><p></p><p>Geschlossene Reihen</p><p>Christian Levrat (SP/FR) betonte, dass der Kompromiss nicht in Frage gestellt werde. Anita Fetz (SP/BS) widersprach vehement: Die Befristung würde den Kompromiss sprengen, warnte sie. Dieser Meinung war auch Finanzminister Ueli Maurer. Der Wirksamkeitsbericht zeige, dass der soziodemografische Ausgleich zu schwach dotiert sei. Die unbefristete Erhöhung sei Teil des Kompromisses. Der Ständerat folgte ihm mit 34 zu 8 Stimmen.</p><p>Mit 33 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt hat er den Antrag, die Übergangshilfe nicht nach Einwohnern unter den Nehmerkantonen zu verteilen, sondern proportional zu den Einbussen. Für Levrat wäre das eine Frage des gesunden Menschenverstands gewesen. Maurer gewichtete mit der Mehrheit den Kompromiss höher. Es sei vielleicht nicht für alle Kantone die beste Lösung, entspreche aber der Mehrheitsmeinung der Kantone, sagte er.</p><p>In der Gesamtabstimmung hiess der Ständerat die Änderung des Finanzausgleichs mit 37 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen gut. Gegen den Kompromiss sprachen sich die Vertreter des Kantons Jura, Claude Hêche und Anne Seydoux (CVP), sowie der Walliser Beat Rieder aus. Der zweite Walliser, Jean-René Fournier (CVP), stimmt als Ratspräsident nicht mit. Die Vertreter von Bern und Freiburg enthielten sich der Stimme.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 07.05.2019</b></p><p><b>Gescheiterter Angriff auf den Kompromiss zum Finanzausgleich </b></p><p><b>Der Kompromiss hat gehalten: Bei der Diskussion über die Reform des Finanzausgleichs hat der Nationalrat am Dienstag die Offensive der Bergkantone gestoppt. Die Städte sollen mehr Geld für die Abgeltung der Zentrumslasten bekommen.</b></p><p>Mit der Änderung des Finanz- und Lastenausgleichs (NFA) werden die Geberkantone entlastet. Die Kantone und der Bund haben sich nach jahrelangem Ringen auf einen Kompromiss geeinigt. Mit diesem spart auch der Bund rund 280 Millionen Franken pro Jahr. Die Einigung sieht vor, dass dieser Betrag im System bleibt.</p><p>Die eine Hälfte davon soll während einer Übergangszeit zur Unterstützung der Nehmerkantone verwendet werden, die wegen der Reform auf hunderte Millionen verzichten müssen. Mit der anderen Hälfte wird der soziodemografische Ausgleich aufgestockt. Aus dieser Kasse werden die besonderen Lasten der städtischen Zentren abgegolten, aber nur zu einem geringen Teil.</p><p>Mit zusätzlichen 140 Millionen Franken ab 2022 soll die Abgeltung leicht verbessert werden. Nach dem Ständerat hat sich auch der Nationalrat hinter diese von 22 Kantonen mitgetragene Lösung gestellt. Der Entscheid fiel mit 158 zu 26 Stimmen bei 8 Enthaltungen.</p><p></p><p>Kommission auf Abwegen</p><p>Den Kompromiss in Frage gestellt hatte die vorberatende Finanzkommission, die mehrheitlich den Argumenten der Bergkantone gefolgt war. Sie verlangte, dass die vom Bund eingesparten Mittel gleichmässig auf den soziodemografischen und den geografisch-topografischen Ausgleich aufgeteilt werden.</p><p>Letzterer kommt den Bergkantonen zu Gute. Deren besondere Lasten werden aber schon heute deutlich besser abgegolten als jene der Städte. Dieses Argument liess der Walliser CVP-Nationalrat Thomas Egger nicht gelten. Er erinnerte daran, dass die Nehmerkantone mit der NFA-Revision Einbussen von über 500 Millionen Franken hinnehmen müssten. Trotzdem trügen sie den Kompromiss grundsätzlich mit. Bei der Verteilung der Einsparungen gehe dieser aber zu weit.</p><p>Bisher seien der soziodemografische und der geografisch-topografische Ausgleich gleichmässig alimentiert worden, sagte Kommissionssprecher Thomas Müller (SVP/SG). "An diesem Grundsatz will die Kommission festhalten." Keine einzige Fraktion unterstützte jedoch diese Lösung.</p><p>Mattea Meyer (SP/ZH) erinnerte daran, dass sich die Städte die besonderen Lasten bei Sozialhilfe, Bildung oder Pflege nicht aussuchten. Trotzdem müssten sie sie tragen. Es sei an der Zeit, dass diese mit dem soziodemografischen Lastenausgleich etwas besser abgegolten würden. Es gelte, entsprechende Versprechen gegenüber den Städten einzulösen, sagte Thomas Weibel (GLP/ZH).</p><p></p><p>Übers Ziel hinausgeschossen</p><p>Obwohl der Kompromiss auch in anderen Punkten auf die Probe gestellt wurde, hielt er stand. Die Reform soll die Geberkantone entlasten, weil diese mehr als geplant in den Ressourcenausgleich einzahlen. Gleichzeitig erhalten die Nehmerkantone mehr als ursprünglich vorgesehen.</p><p>Die Mindestausstattung soll daher schrittweise gesenkt werden. Ab 2022 beträgt sie 86,5 Prozent des Schweizerischen Durchschnitts. Dieser Wert liegt in der Mitte zwischen der einst angestrebten und der tatsächlich erreichten Mindestausstattung. Diese Mindestausstattung soll nicht mehr alle vier Jahre zwischen ressourcenstarken und ressourcenschwachen Kantonen ausgehandelt werden müssen. Stattdessen wird sie zur fixen Grösse.</p><p>Die Fraktionen unterstützten diese Lösung. Ihre Sprecher betonten, dass es für Anpassungen keinen politischen Spielraum gebe. Finanzminister Ueli Maurer sprach von einem "reiflich überlegten und ausdiskutierten Kompromiss", der durch jede Abweichung gefährdet würde.</p><p></p><p>Erfolglose Minderheiten</p><p>Dazu kam es nicht: Eine Minderheit machte sich vergeblich dafür stark, dass die Unterstützung während der Übergangszeit bis 2025 nicht nach Anzahl Einwohner, sondern im Verhältnis zu den tatsächlichen Einbussen auf die Nehmerkantone verteilt wird.</p><p>Pirmin Schwander (SVP/SZ) verlangte eine tiefere Gewichtung der Unternehmensgewinne im Finanzausgleich. Damit wollte er Fehlanreize vermeiden, fand aber nur wenig Unterstützung. Eine Standesinitiative des Kantons Luzern mit der gleichen Stossrichtung lehnte der Nationalrat ebenfalls ab.</p><p>Die Linke wehrte sich dagegen, dass Indikatoren für besondere soziodemografische Lasten wie die Zahl der Arbeitslosen oder Suchtkranken aus dem Gesetz gestrichen werden. Der Antrag wurde abgelehnt. Ebenfalls erfolglos machte sich die Linke dafür stark, dass ein neuer Wirksamkeitsbericht in vier und nicht erst in sechs Jahren vorgelegt wird.</p><p>In der Gesamtabstimmung sprach sich der Nationalrat mit bloss drei Gegenstimmen für die Änderungen des Finanzausgleichs aus. Als einzige Differenz zum Ständerat bleibt eine Koordinationsbestimmung zur AHV-Steuervorlage, über die am 19. Mai abgestimmt wird.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 05.06.2019</b></p><p>National- und Ständerat haben sich auf eine Anpassung des Finanz- und Lastenausgleichs (NFA) geeinigt. Es handelt sich um einen Kompromiss, den die Kantone unter sich und mit dem Bund ausgehandelt haben. Die Geberkantone werden dadurch entlastet, die Nehmerkantone erhalten eine gesetzlich garantierte Mindestausstattung. Auch der Bund spart dabei Geld. Diese Mittel sollen aber im System bleiben: 140 Millionen Franken sollen während einer Übergangszeit zur Unterstützung der Nehmerkantone verwendet werden. Mit dem gleichen Betrag wird der soziodemografische Ausgleich aufgestockt. Dieses Geld kommt den städtischen Zentren zu Gute.</p>
Updated
10.04.2024 16:50

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