Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht. 12. Kapitel: Internationale Schiedsgerichtsbarkeit

Details

ID
20180076
Title
Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht. 12. Kapitel: Internationale Schiedsgerichtsbarkeit
Description
Botschaft vom 24. Oktober 2018 zur Änderung des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (12. Kapitel: Internationale Schiedsgerichtsbarkeit)
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 24.10.2018</b></p><p><b>Attraktivität der Schweiz als Standort für Schiedsgerichte wird weiter erhöht</b></p><p>Der Bundesrat will die Schweiz als einen der weltweit führenden Standorte für Schiedsgerichte noch attraktiver machen. Das massgebende Recht soll deshalb überarbeitet werden. An seiner Sitzung vom 24. Oktober 2018 hat er vom Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens Kenntnis genommen und die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet. </p><p>Die Schiedsgerichtsbarkeit ist eine Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit. Die Parteien vereinbaren entweder im Vorfeld oder in einem konkreten Streitfall Sitz und Zusammensetzung des Schiedsgerichts sowie das massgebende Verfahrensrecht. Besonders in internationalen Verhältnissen ist die Schiedsgerichtsbarkeit heute in den Bereichen des Handels-, Finanz-, Investitionsschutz- und Sportrechts als Instrument der justiziellen Streitbeilegung weit verbreitet.</p><p></p><p>Noch anwenderfreundlichere Ausgestaltung </p><p>Bereits heute bietet die Schweiz hervorragende Bedingungen für internationale Schiedsverfahren. Das Schweizer Recht verbindet die Autonomie der Parteien in der Verfahrensgestaltung mit der Gewähr einer gerichtlich abgesicherten Rahmenordnung. Der Bundesrat will auf diesen zentralen Stärken aufbauen und punktuell einzelne Bestimmungen anpassen und modernisieren. Er erfüllt damit die Motion 12.3012 "Bundesgesetz über das internationale Privatrecht. Die Attraktivität der Schweiz als internationalen Schiedsplatz erhalten" der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats.</p><p>Gemäss dem Entwurf sollen zum einen wesentliche Grundsätze der bewährten Rechtsprechung des Bundesgerichts gesetzlich verankert werden, so zu den Rechtsmitteln gegen einen Schiedsentscheid. Zum andern sollen wichtige Punkte für die Zukunft neu und noch schiedsfreundlicher geregelt werden. Ganz allgemein hat die Revision zum Ziel, das 12. Kapitel des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) insgesamt noch anwenderfreundlicher auszugestalten. Neu können beispielsweise in Verfahren vor dem Bundesgericht nicht nur Beilagen, sondern auch Rechtsschriften in englischer Sprache eingereicht werden.</p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, mit den vorgeschlagenen Änderungen die Attraktivität der Schweiz als internationalen Schiedsplatz weiter zu erhöhen.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 24. Oktober 2018 zur Änderung des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (12. Kapitel: Internationale Schiedsgerichtsbarkeit)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG)
    Resolutions
    Date Council Text
    19.12.2019 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    04.03.2020 2 Abweichung
    03.06.2020 1 Abweichung
    09.06.2020 2 Zustimmung
    19.06.2020 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    19.06.2020 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 19.12.2019</b></p><p><b>Nationalrat stimmt Modernisierung des Schiedsrechts zu </b></p><p><b>Die Schweiz soll als Standort für internationale Schiedsgerichte gestärkt werden. Der Nationalrat hat am Donnerstag einer entsprechenden Gesetzesänderung zugestimmt.</b></p><p>Die Schiedsgerichtsbarkeit ist eine Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit. Die Parteien vereinbaren im Vorfeld oder in einem konkreten Streitfall Sitz und Zusammensetzung des Schiedsgerichts sowie das massgebende Verfahrensrecht. Weit verbreitet ist dieses Instrument der Streitbeilegung im Handels-, Finanz-, Investitionsschutz- und Sportrecht.</p><p>Die Schweiz gehöre zu den führenden internationalen Schiedsplätzen, sagte Kommissionssprecher Hans-Ueli Vogt (SVP/ZH). Als Gründe dafür nannte er den Gestaltungsspielraum bei der Verfahrensgestaltung, die Rechtsstaatlichkeit, aber auch die gut ausgebildeten Juristen und die Infrastruktur. Bei der Gesetzesänderung gehe es daher nur um Retuschen, erklärte Vogt.</p><p>Den Auftrag dazu hatte das Parlament erteilt. Der Bundesrat schlug insbesondere vor, die vom Bundesgericht in den letzten 30 Jahren entwickelten Grundsätze gesetzlich zu verankern. Das betrifft beispielsweise Rechtsmitteln gegen einen Schiedsentscheid. Die Revision sowie die Berichtigung, Erläuterung und Ergänzung von Schiedsentscheiden werden ausdrücklich in das Gesetz aufgenommen.</p><p>Weiter sollen die Regeln anwender- und schiedsfreundlicher ausgestaltet werden. So sollen etwa in Verfahren vor dem Bundesgericht nicht nur Beilagen, sondern auch Rechtsschriften in Beschwerde- und Revisionsverfahren in englischer Sprache eingereicht werden können. Das Bundesgericht kann auch eine beglaubigte englische Übersetzung des Entscheids erstellen lassen.</p><p>Ein Schiedsverfahren soll künftig auch bei einseitigen Rechtsgeschäften wie Testamenten, Stiftungen oder Trusts möglich sein. Auf Antrag der Rechtskommission hat der Nationalrat zudem beschlossen, die Revision bei nachträglich entdeckten Ablehnungsgründen auf diejenigen Fälle zu beschränken, in welchen berechtigte Zweifel an der Unabhängigkeit oder der Unparteilichkeit des Schiedsgerichts vorliegen.</p><p>Abgelehnt hat der Nationalrat den Antrag, dass Schiedsgerichte bei Verdacht auf Korruption zusätzliche Beweise verlangen können. Es sei nicht Aufgabe eines Schiedsgerichts, übergeordnetes staatliches Recht durchzusetzen, sagte GLP-Sprecher Beat Flach (AG).</p><p>Keinen Handlungsbedarf erkannte der Bundesrat beim Verhältnis von staatlichen Gerichten zu Schiedsgerichten. Das Parlament hatte ihn beauftragt, neue Regeln in diesem Bereich zu prüfen. In der Gesamtabstimmung sagte der Nationalrat ohne Gegenstimme Ja zur Revision des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 04.03.2020</b></p><p><b>Ständerat stimmt Modernisierung des Schiedsrechts zu </b></p><p><b>Die Schweiz soll als Standort für internationale Schiedsgerichte gestärkt werden. Der Ständerat hat am Mittwoch einer entsprechenden Gesetzesänderung einstimmig zugestimmt. Er lehnte allerdings Änderungen des Nationalrats ab.</b></p><p>Dabei geht es um die Frage, ob Rechtsschriften auch in englischer Sprache eingereicht werden können. Dies verlangte der Bundesrat. Der Nationalrat ging einen Schritt weiter und beantragte, dass das Bundesgericht auf Antrag und Kosten einer Partei eine beglaubigte englische Übersetzung des Entscheids erstellen lassen muss.</p><p>Dies lehnte der Rat mit 29 zu 14 Stimmen ab. Das Bundesgericht sei kein Übersetzungsdienst, sagte Kommissionssprecher Beat Rieder (CVP/VS). Die Übersetzung müsste dann noch auf die Richtigkeit überprüfen. Die Schiedsgerichte seien aber schon so sehr ausgelastet.</p><p>Eine Minderheit setzte sich für diesen Passus ein. Dies trage zu einer Steigerung der Attraktivität des Schiedsgerichtsplatzes bei, sagte Minderheitssprecherin Lisa Mazzone (Grüne/GE). Justizministerin Karin Keller-Sutter betonte zudem, dass das Bundesgericht zwar bereits heute sämtliche Unterlagen in englisch akzeptiere, dass dies aber nicht für die Rechtsschriften gelte.</p><p></p><p>Indizien für Bestechung</p><p>Eine Minderheit beantragte zudem, dass das Schiedsgericht bei Verdacht auf Korruption ergänzende Beweise einfordern kann. Die Frage sei, was ein Schiedsrichter mache, wenn er mit Indizien über Korruption konfrontiert werde, sagte Minderheitssprecherin Lisa Mazzone (Grüne/GE).</p><p>Zivilrichter seien Amtspersonen und unterstünden als solche der Pflicht, strafbare Handlungen, von denen sie Kenntnis haben, zur Anzeige zu bringen, führte Daniel Jositsch (SP/ZH) aus. Ein Schiedsrichter habe diese Pflicht nicht. Wenn er sehe, dass Korruption zum Geschäftsabschluss geführt habe, dann unterstehe er keiner Meldepflicht und habe keine Handlungsmöglichkeit. Die Frage sei, ob man hier ein Schlupfloch bilden möchte.</p><p>Die Minderheit kam jedoch bei 31 zu 13 Stimmen mit dem Anliegen nicht durch. Das Schiedsgericht könne nicht der verlängerte Arm der Strafbehörden werden, sagte Kommissionssprecher Beat Rieder. Der Passus sei zudem nicht gut formuliert, weil es eine "Kann-Formulierung" sei, sagte Rieder. Das würde Unsicherheiten schaffen. Auch der Bundesrat lehne die Ergänzung ab, sagte Karin Keller-Sutter. Die funktionierende Praxis würde in Frage gestellt.</p><p><b></b></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 03.06.2020</b></p><p><b>Räte nähern sich bei Regeln für internationale Schiedsgerichte an </b></p><p><b>National- und Ständerat sind sich einig, dass die Schweiz als Standort für internationale Schiedsgerichte gestärkt werden soll. Noch verbleibt eine Differenz bei der dafür nötigen Gesetzesänderung.</b></p><p>Auf Antrag des Bundesrats hatte der Nationalrat beschlossen, dass Rechtsschriften auch in englischer Sprache eingereicht werden können. Zusätzlich wollte er vorschreiben, dass das Bundesgericht auf Antrag und Kosten einer Partei eine beglaubigte englische Übersetzung des Entscheids erstellen lassen muss.</p><p>Das lehnte der Ständerat ab. Das Bundesgericht sei kein Übersetzungsdienst, hiess es. Am Mittwoch hat der Nationalrat in dem Punkt nachgegeben. Festgehalten hat er an den Rechtsschriften in englischer Sprache. Kommissionssprecher Hans-Ueli Vogt (SVP/ZH) sprach von einem Mittelweg. Auch Justizministerin Karin Keller-Sutter zeigte sich zufrieden mit der Annäherung.</p><p>Die übrigen Differenzen hat der Nationalrat ausgeräumt.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 09.06.2020</b></p><p><b>Räte einigen sich auf Regeln für internationale Schiedsgerichte </b></p><p>National- und Ständerat haben sich auf neue Regeln für internationale Schiedsgerichte geeinigt. Damit soll die Schweiz als Schiedsstandort gestärkt werden.</p><p>Die letzte Differenz betraf die Rechtsschriften. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass diese beim Bundesgericht auch in englischer Sprache eingereicht werden können. Der Ständerat lehnte das zunächst ab, lenkte am Dienstag aber ein.</p>
Updated
10.04.2024 16:52

Back to List