Raumplanungsgesetz. Teilrevision. 2. Etappe

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ID
20180077
Title
Raumplanungsgesetz. Teilrevision. 2. Etappe
Description
Botschaft vom 31. Oktober 2018 zur zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 31.10.2018</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Bundesrat verabschiedet zweite Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat will das Bauen ausserhalb der Bauzonen neu regeln. Das grundlegende Prinzip der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet bleibt gewahrt. Die Kantone sollen künftig aber einen grösseren Gestaltungsspielraum erhalten. Damit dieser genutzt werden kann, muss für Mehrnutzungen gestützt auf einen Planungs- und Kompensationsansatz ein Ausgleich geschaffen werden, indem zum Beispiel nicht mehr benötigte Bauten beseitigt werden. Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 31. Oktober 2018 die entsprechende Botschaft für die zweite Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes zuhanden des Parlaments verabschiedet. Damit sollen räumliche Probleme dort, wo sie sich stellen, künftig massgeschneidert gelöst werden können.</strong></p><p class="Standard_d">Ausserhalb der Bauzonen dürfen nur die nötigsten Bauten und Anlagen erstellt werden. Das Raumplanungsgesetz enthält dazu Bestimmungen über zonenkonforme, standortgebundene und nicht zonenkonforme Vorhaben: Zonenkonform sind die für die Landwirtschaft benötigten Bauten und Anlagen. Standortgebunden sind Vorhaben wie Kiesgruben, Wasserreservoirs, Wanderwege oder Skilifte. Für nicht zonenkonforme Vorhaben, wie etwa Umbauten nichtlandwirtschaftlicher Wohnbauten oder Umnutzungen nicht mehr benötigter Ställe für Lagerzwecke oder für die hobbymässige Tierhaltung können Ausnahmen bewilligt werden.</p><p class="Standard_d">Dieses Regelwerk erlaubt es nur beschränkt, auf spezifisch kantonale und regionale Bedürfnisse einzugehen. Der Bundesrat schlägt dem Parlament daher mit einem Planungs- und Kompensationsansatz eine Regelung vor, die den Kantonen beim Bauen ausserhalb der Bauzonen mehr Gestaltungsspielraum einräumt. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen sie künftig über die bisherigen Vorschriften zum Bauen ausserhalb der Bauzonen hinausgehen können. Damit das grundlegende Prinzip der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet gewahrt bleibt, müssen solche Nutzungen im Ergebnis aber die räumliche Gesamtsituation verbessern. Daher müssen die damit zugelassenen Nutzungen mit Kompensations- und Aufwertungsmassnahmen verbunden werden. Dazu gehört zum Beispiel, störende, nicht mehr genutzte Bauten zu beseitigen. Kantone, die vom Planungs- und Kompensationsansatz Gebrauch machen wollen, müssen im Richtplan die entsprechenden Voraussetzungen schaffen und diese vom Bund genehmigen lassen. In der Baubewilligung für eine konkrete Mehrnutzung muss zudem sichergestellt werden, dass letztere auch tatsächlich kompensiert wird.</p><p class="Standard_d">Eine weitere Neuerung beim Bauen ausserhalb der Bauzonen stellt die Beseitigungspflicht dar: Baubewilligungen für neue zonenkonforme und standortgebundene Bauten und Anlagen sollen nicht mehr "für alle Ewigkeit", sondern nur noch für einen konkreten Zweck erteilt werden dürfen. Fällt dieser Zweck weg und kann für die Bauten oder Anlagen keine andere zonenkonforme oder standortgebundene Nutzung bewilligt werden, müssen sie entfernt werden. Diese Regelung zielt darauf ab, den Gebäudebestand ausserhalb der Bauzonen zumindest zu stabilisieren und so zum Schutz des Landwirtschaftslandes beizutragen. Ausserhalb der Bauzonen gibt es heute landesweit rund 590 000 Gebäude, wovon rund 190 000 bewohnt sind. Der Strukturwandel in der Landwirtschaft dürfte auch in Zukunft dazu führen, dass zahlreiche heute für die Landwirtschaft genutzte Gebäude aufgegeben werden.</p><p class="Standard_d">Auch bei den Ausnahmebewilligungen für nicht zonenkonforme Vorhaben schlägt der Bundesrat eine Neuerung vor: Entsprechende Regelungen sollen nicht mehr überall in der Schweiz in gleicher Weise zur Anwendung kommen. Vielmehr sollen die Kantone künftig selbst entscheiden, welche Ausnahmen in welchem Gebiet und in welchem Umfang anwendbar sind. Der Rahmen der einzelnen Ausnahmen bleibt im RPG fixiert.</p><p class="Standard_d">Die Revision umfasst auch Präzisierungen zur im Gesetz verankerten Planungspflicht. Damit sollen Planungen in funktionalen Räumen und raumplanerische Interessenabwägungen gestärkt werden. Auch ein Planungsgrundsatz zur Raumplanung im Untergrund soll neu ausdrücklich im Gesetz erwähnt werden. Schliesslich werden die Bestimmungen zu den Speziallandwirtschaftszonen präzisiert, indem verlangt wird, dass diese besser mit dem Siedlungsgebiet abzustimmen sind.</p><p class="Standard_d">Die Bestimmungen über das Bauen ausserhalb der Bauzonen sollen mit der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes zudem systematisch neu geordnet und in einem eigenen Kapitel zusammengefasst werden. Sie werden damit übersichtlicher und verständlicher, was ein wichtiger Faktor für einen einheitlicheren Vollzug ist.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Erarbeitung der Vorlage</p><p class="Standard_d">Die erste Vernehmlassung zu einem Gesetzesentwurf für die zweite Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) führte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) im Auftrag des Bundesrats vom Dezember 2014 bis zum Mai 2015 durch. Da die Stellungnahmen überwiegend kritisch bis ablehnend ausfielen, beschloss der Bundesrat im Dezember 2015, die Revision auf wenige Themen mit ausgewiesenem Revisionsbedarf zu konzentrieren: Bauen ausserhalb der Bauzonen, Raumplanung in funktionalen Räumen, Raumplanung im Untergrund sowie raumplanerische Interessenabwägung. Im Zuge der Vertiefungsarbeiten wurde mit dem Planungs- und Kompensationsansatz ein neues Element entwickelt, das sich nur indirekt aus Anträgen oder Anregungen aus der Vernehmlassung 2014/2015 ableiten liess. Angesichts der Bedeutung dieses Ansatzes für das Bauen ausserhalb der Bauzonen beschloss der Bundesrat, hierzu und zu anderen neuen Elementen vom Juni 2017 bis August 2017 eine ergänzende Vernehmlassung durchzuführen. Die Stellungnahmen fielen erneut überwiegend kritisch bis ablehnend aus. Allerdings erachteten insbesondere die Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) sowie einzelne Fachverbände den Planungs- und Kompensationsansatz als entwicklungsfähig. Gestützt auf weitere Vertiefungsarbeiten und Rückmeldungen kantonaler Gremien sowie von Wirtschafts-, Umwelt- und Fachverbänden wurde der Planungs- und Kompensationsansatz inzwischen wesentlich präzisiert.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 31. Oktober 2018 zur zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG)
    Resolutions
    Date Council Text
    03.12.2019 1 Nichteintreten
    16.06.2022 2 Abweichung
    15.06.2023 1 Abweichung
    14.09.2023 2 Abweichung
    18.09.2023 1 Abweichung
    25.09.2023 2 Abweichung
    27.09.2023 1 Zustimmung
    29.09.2023 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    29.09.2023 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 03.12.2019</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationalrat hat keine Lösung für das Bauen ausserhalb von Bauzonen</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Das Parlament möchte die Vorschriften für das Bauen ausserhalb von Bauzonen lockern. Der Bundesrat hat eine Lösung ausgearbeitet, um das heikle Anliegen zu erfüllen. Sein Vorschlag ist im Nationalrat nicht gut angekommen.</strong></p><p class="Standard_d">Die grosse Kammer hat am Dienstag eine weitere Teilrevision des Raumplanungsgesetzes mit 108 zu 83 Stimmen bei 6 Enthaltungen abgelehnt. Sie folgte dem Antrag der vorberatenden Raumplanungskommission (Urek), nicht auf die Vorlage einzutreten. Die Urek sieht zwar Handlungsbedarf, hält die Pläne des Bundesrats aber für den falschen Ansatz.</p><p class="Standard_d">Sie hält insbesondere den vom Bundesrat vorgeschlagenen Planungs- und Kompensationsansatz für nicht umsetzbar. Dieser sieht unter anderem vor, dass eine Baubewilligung für einen nicht zonenkonformen Bau nur dann erteilt werden darf, wenn gleichzeitig Kompensations- und Aufwertungsmassnahmen ergriffen werden.</p><p class="Standard_d">Zum Beispiel soll ein Bergrestaurant erweitert werden können, wenn im gleichen Gebiet ein störendes, nicht mehr genutztes Gebäude abgebrochen wird. Damit soll dem Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet Genüge getan und gleichzeitig regionalen Bedürfnissen und Besonderheiten Rechnung getragen werden können.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">"Theoretisches Modell"</p><p class="Standard_d">Die Vorlage des Bundesrats sei nicht praxistauglich, sagte Kommissionssprecher Mike Egger (SVP/SG). Es sei zum Beispiel fraglich, ob immer entsprechende Abbruchobjekte zur Verfügung stehen würden. Christian Wasserfallen (FDP/BE) sprach von einem "absolut theoretischen Modell", das nicht einmal innerhalb einer Gemeinde funktionieren würde.</p><p class="Standard_d">Die Rückbaupflicht beim Wegfall der Baubewilligung stiess wegen der befürchteten Zusatzkosten vor allem bei den Bauernvertretern auf Kritik. Die Mehrheit hielt auch die geplanten Speziallandwirtschaftszonen für unzweckmässig, da aufgrund der Nähe zu Siedlungen neue Probleme entstehen könnten.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">"Arbeitsverweigerung"</p><p class="Standard_d">Links-Grün setzte sich vergeblich für die Vorlage ein. Ohne neue Regelung steige der Druck auf die Kantone, Bauten ausserhalb der Bauzone zuzulassen, sagte Martin Bäumle (GLP/ZH). Das ebne den Weg für radikale Initiativen. Für die Landschaftsinitiative, die die Zahl von Gebäuden ausserhalb der Bauzone einfrieren will, werden derzeit Unterschriften gesammelt.</p><p class="Standard_d">SP-Sprecher Beat Jans (BS) warf dem Rat Arbeitsverweigerung vor. Schon heute gebe es 43 Ausnahmen für das Bauen ausserhalb von Bauzonen. Die Landschaft verschwinde unter Bauten und Anlagen. Es sei am Parlament, schwierige Fragen zu beantworten und Lösungen zu finden, sagte auch Bastien Girod (Grüne/ZH).</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Offene Fragen</p><p class="Standard_d">Weitgehende Einigkeit besteht im Nationalrat aber darüber, dass das Bauen ausserhalb von Bauzonen neu geregelt werden muss. Die Urek versuchte in den vergangenen Monaten, eine Motion als Basis für einen neuen Ansatz auszuarbeiten. Bisher ist das nicht gelungen. Das möge beunruhigend scheinen, bilde aber den Spagat ab, der zur Lösung des Problems gemacht werden müsse, sagte Stefan Müller-Altermatt (CVP/SO).</p><p class="Standard_d">Klar ist bisher lediglich die Stossrichtung einer Revision des Raumplanungsgesetzes. Die Revision von 2014 und die Zweitwohnungsinitiative haben zahlreiche neue Einschränkungen gebracht. Vor allem die Bergkantone, die über viele leerstehende Maiensässe, Ställe und Scheunen verfügen, wollen wieder mehr Spielraum. Im Parlament haben sie dafür erheblichen Rückhalt.</p><p class="Standard_d">Mit der vorgeschlagenen Revision möchte der Bundesrat diese Begehrlichkeiten in geordnete Bahnen lenken. Sonst werde man irgendeinmal nicht mehr sehen, wo ein Dorf beginne und wo das Land, sagte Bundesrätin Simonetta Sommaruga. Spätestens bei der Diskussion über die Landschaftsinitiative werde die Bevölkerung Antworten vom Parlament erwarten.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates vom 30.04.2021</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates schickt einen Entwurf der Revision des Raumplanungsgesetzes in die Vernehmlassung. Sie hat die Vorlage des Bundesrates in der Komplexität vereinfacht und berücksichtigt dabei weiterhin die Besonderheiten in den Kantonen bei der Raumplanung. Mit einem Stabilisierungsziel beim Bauen ausserhalb der Bauzone stellt sie mit der Vorlage der Landschaftsinitiative zudem einen Gegenvorschlag gegenüber.</strong></p><p class="Standard_d">Die Kommission hat einstimmig einen Entwurf zur Teilrevision des Raumplanungsgesetzes 2. Etappe verabschiedet (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20180077">18.077</a>). Nachdem die Kommission am 16. Oktober 2020 auf die Vorlage eingetreten war und damit den Handlungsbedarf unterstrich, vereinfachte sie die Vorlage des Bundesrates und reduzierte die Komplexität der vorgeschlagenen Massnahmen. Der Entwurf nimmt jene Aspekte auf, bei denen eine weitgehende Einigkeit unter den angehörten Organisationen und Kantonen festgestellt werden konnte. Umstrittene, nicht mehrheitsfähige Massnahmen wurden weggelassen. Besonderes Augenmerk wurde von der Kommission auf die kantonalen Besonderheiten bei der Raumplanung gelegt.</p><p class="Standard_d">Angelehnt an den Entwurf des Bundesrates wird den Kantonen neu ein planerisches Instrument zur Verfügung gestellt, mit dem sie beim Bauen ausserhalb der Bauzonen besser auf kantonale und regionale Besonderheiten eingehen können. Sie sollen damit für bestimmte Gebiete gestützt auf eine räumliche Gesamtkonzeption und entsprechende Festlegungen im kantonalen Richtplan massgeschneiderte Lösungen entwickeln und umsetzen können. Mehrnutzungen, die punktuell über die allgemeinen Bestimmungen über das Bauen ausserhalb der Bauzonen hinausgehen können, müssen jedoch mit substanziellen Kompensations- und Aufwertungsmassnahmen verbunden werden.</p><p class="Standard_d">Weitere Elemente der Vorlage dienen dazu, die Kernanliegen der Landschaftsinitiative aufzunehmen und zu konkretisieren, um ihr so einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber stellen zu können. So hat die Kommission ein Planungsziel und einen neuen Planungsgrundsatz in das Raumplanungsgesetz eingefügt. Damit sollen die Zahl aller Gebäude im Nichtbaugebiet und die Bodenversiegelung, die durch nicht landwirtschaftliche Bauten und Anlagen verursacht wird, stabilisiert werden. Die Stabilisierung der Zahl der Bauten und Anlagen wird primär mittels einer Anreizstrategie gefördert. Für die Beseitigung von Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen soll dazu eine Abbruchprämie in der Höhe der Abbruchkosten ausgerichtet werden. Die Prämie soll von den Kantonen und mit Beiträgen des Bundes finanziert werden. Die Umsetzung der Stabilisierungsstrategie wird von einer Berichterstattung über die Entwicklung der massgeblichen Eckwerte begleitet.</p><p class="Standard_d">Schliesslich wurden von der Kommission verschiedene Massnahmen, die in der Eintretensdebatte des Nationalrats und in den Anhörungen in den Kommissionen stark kritisiert wurden und nicht mehrheitsfähig waren, im Entwurf weggelassen. Das sind insbesondere die generelle Beseitigungspflicht (Art. 23d ff. E-RPG), präzisierende Anforderungen an Speziallandwirtschaftszonen (Art. 16a E-RPG), der Objektansatz als eine Ausprägungsform des sogenannten Planungs- und Kompensationsansatzes (Art. 8d in Verbindung mit 24g E-RPG) sowie die Strafbestimmungen (Art. 24h ERPG).</p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 12.05.2021</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat verzichtet auf einen eigenen indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat begrüsst den indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S). Der Vernehmlassungsentwurf der Kommission entspricht den Eckwerten, die der Bundesrat für einen Gegenvorschlag festgelegt hat. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Mai 2021 darum beschlossen, auf einen eigenen indirekten Gegenvorschlag zu verzichten.</strong></p><p class="Standard_d">Am 29. April 2021 beschloss die UREK-S, ihren Gesetzesentwurf zum Bauen ausserhalb der Bauzone in die Vernehmlassung zu schicken. Sie hat ihn auf der Grundlage der Botschaft des Bundesrats zur zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) vom 31. Oktober 2018 erarbeitet. Die Kommission hat in die Vernehmlassungsvorlage neue Elemente integriert, mit denen sie Anliegen der Landschaftsinitiative aufgreift und konkretisiert. Sie versteht die Vorlage daher auch als indirekten Gegenvorschlag zu dieser Initiative.Der Bundesrat begrüsst die Vorlage der UREK-S und erachtet sie als mehrheitsfähigen Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative. Die Kommission berücksichtigt damit die Interessen der Landwirtschaft, des Landschaftsschutzes und der Kantone gleichermassen. Für den Bundesrat ist zentral, dass der Landschaftsinitiative ein indirekter Gegenvorschlag gegenübergestellt und der Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet gestärkt wird. Dies hat er bereits in seinem Grundsatzentscheid vom 18. Dezember 2020 festgehalten und inhaltliche Eckwerte zur Ausgestaltung des indirekten Gegenvorschlags formuliert. Gleichzeitig stellte er in Aussicht, dass er auf einen eigenen indirekten Gegenvorschlag verzichten würde, falls die Vorlage der UREK-S diesen Eckwerten entspricht. Der Bundesrat kam anlässlich seiner Sitzung vom 12. Mai 2021 zum Schluss, dass der von der UREK-S vorgelegte Vernehmlassungsentwurf seine Eckwerte erfüllt. Er verzichtet daher auf einen eigenen indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative. Bis am 8. September 2021 wird der Bundesrat die Botschaft zur Landschaftsinitiative verabschieden. Er wird darin die Initiative mit Verweis auf den indirekten Gegenvorschlag der UREK-S zur Ablehnung empfehlen. Den Grundsatzentscheid zur Ablehnung der Landschaftsinitiative hat der Bundesrat bereits am 18. Dezember 2020 gefällt.</p><p>&nbsp;</p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 09.06.2022</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Ständerat will neue Regeln zum Bauen ausserhalb des Baugebiets</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Das Bauen ausserhalb von Baugebieten soll neu geregelt werden. Der Ständerat hat beim neuen Anlauf für den zweiten Teil der Raumplanungsreform Eckwerte gesetzt. Den Kantonen gibt er Spielraum, will aber die Zahl der Bauten ausserhalb der Bauzonen stabilisieren.</strong></p><p class="Standard_d">Der Ständerat nahm am Donnerstag die zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes in Angriff. Die Vorlage hatte in wesentlichen Teilen seine Umweltkommission (Urek-S) erarbeitet und dabei Anliegen der Landschaftsinitiative aufgenommen. Aus Zeitgründen konnte der Ständerat die Beratung aber nicht beenden.</p><p class="Standard_d">Bereits beschlossen hat der Rat das Herzstück der Gesetzesrevision: ein Stabilisierungsziel für Gebiete ausserhalb der Bauzonen. Die Kantone sollen im Richtplan ein Gesamtkonzept zur Erreichung dieses Zieles festlegen müssen, dem Bund regelmässig Bericht erstatten und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen.</p><p class="Standard_d">Erfassen müssen die Kantone etwa die Zahl der neu erstellten und abgebrochenen Gebäude und auch die Entwicklung der Bodenversiegelung. Passen die Kantone ihre Richtpläne nicht innert fünf Jahren entsprechend an, dürfen sie ohne Kompensation keine neuen Gebäude ausserhalb ihrer Baugebiete bewilligen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Spielraum mit Spezialzonen</p><p class="Standard_d">Ausserhalb der Bauzonen will der Ständerat nicht nur die Zahl der Gebäude stabilisieren, sondern auch die Bodenversiegelung - also wasserdicht befestigte Flächen - in ganzjährig bewirtschafteten Gebieten. Eine Ausnahme will er für die Landwirtschaft und - auf Antrag einer Minderheit - auch für touristische Aktivitäten machen.</p><p class="Standard_d">Den Kantonen gibt der Ständerat Spielraum: Um wirtschaftliche Entwicklungen zu ermöglichen, können sie ausserhalb der Baugebiete in Spezialzonen nicht an den Standort gebundene Nutzungen zulassen. Dafür gelten Auflagen, etwa Kompensations- und Aufwertungsmassnahmen.</p><p class="Standard_d">Die Mehrheit der Urek-S hätte dies nur für Berggebiete zulassen wollen. Der Rat folgte aber mit 28 zu 17 Stimmen der Minderheit und gab das Instrument allen Kantonen in die Hand. "Gemäss Bundesamt für Statistik umfasst das Berggebiet 71 Prozent der Landesfläche", sagte Minderheitsvertreter Daniel Fässler (Mitte/AI).</p><p class="Standard_d">Zudem will der Ständerat in Spezialzonen und mit denselben Auflagen das Wohnen in nicht mehr benötigten landwirtschaftlichen Bauten ausdrücklich zulassen.</p><p class="Standard_d">Damit nicht mehr genutzte Gebäude und Anlagen aus der Landschaft verschwinden, will der Ständerat keine Vorschriften, sondern Anreize, wie Kommissionssprecher Jakob Stark (SVP/TG) es nannte. Neu sollen die Kantone unter gewissen Voraussetzungen Abbruchprämien für nicht mehr genutzte Gebäude und Anlagen bezahlen.</p><p class="Standard_d">Würden jährlich zwischen 1000 und 2000 Bauten abgebrochen und betrüge die Prämie zwischen 20'000 und 30'000 Franken, wäre laut Stark mit jährlichen Kosten für die Kantone von 21 bis 66 Millionen Franken zu rechnen. Der Bund kann aber Beiträge leisten.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Neuer Anlauf</p><p class="Standard_d">Mit ihrem Entwurf brachte die vorberatende Ständeratskommission wieder Bewegung in den seit Jahren hängigen zweiten Teil der Raumplanungsgesetz-Revision. Der Nationalrat war auf Vorschläge des Bundesrates Ende 2019 nicht eingetreten.</p><p class="Standard_d">Die Urek-S entschied dann, den Entwurf des Bundesrates neu aufzulegen. Sie vereinfachte nach eigenen Angaben die Vorschläge der Landesregierung stark und strich umstrittene und nicht mehrheitsfähige Elemente, unter anderem Strafbestimmungen. Auch Anliegen der Landschaftsinitiative griff sie auf.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat begrüsste dieses Vorgehen und verzichtete auf einen eigenen indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative. "Nach verschiedenen Anläufen ist eine in verschiedener Hinsicht überzeugende Vorlage entstanden", lobte Umweltministerin Simonetta Sommaruga die Arbeit der Kommission.</p><p class="Standard_d">Der von der Landschaftsinitiative verlangte Grundsatz der Trennung zwischen Baugebiet und Nichtbaugebiet sei für den Bundesrat zentral. Der Bundesrat empfiehlt die Initiative aber zur Ablehnung, wegen Mängeln hinsichtlich Umsetzung, wie Sommaruga sagte.</p><p>&nbsp;</p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 16.06.2022</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Ständerat regelt das Bauen ausserhalb von Bauzonen neu</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Für Bauen ausserhalb der Baugebiete hat der Ständerat neue Regeln beschlossen. Die Zahl der Bauten und bebauten Flächen ausserhalb von Bauzonen soll nicht steigen, die Kantone aber zugleich Spielraum für eigene Entscheidungen erhalten.</strong></p><p class="Standard_d">Der Ständerat verabschiedete am Donnerstag die zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes mit 42 zu 0 Stimmen. Die Vorlage will er als indirekten Gegenvorschlag der Landschaftsinitiative entgegen stellen. Die Umweltkommission (Urek-S) hatte wesentliche Anliegen der Landschaftsinitiative aufgenommen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Paradigmenwechsel</p><p class="Standard_d">Die Gesetzesrevision ist ein Paradigmenwechsel. Herzstück ist ein Stabilisierungsziel für Gebiete ausserhalb von Bauzonen. Die Kantone sollen im Richtplan ein Gesamtkonzept zur Erreichung dieses Zieles festlegen müssen, dem Bund regelmässig Bericht erstatten und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen.</p><p class="Standard_d">Erfassen müssen die Kantone etwa die Zahl der neu erstellten und abgebrochenen Gebäude und auch die Entwicklung der Bodenversiegelung. Passen die Kantone ihre Richtpläne nicht innert fünf Jahren entsprechend an, dürfen sie ohne Kompensation keine neuen Gebäude ausserhalb ihrer Baugebiete bewilligen.</p><p class="Standard_d">Damit nicht mehr genutzte Gebäude und Anlagen aus der Landschaft verschwinden, will der Ständerat keine Vorschriften, sondern Anreize, wie Kommissionssprecher Jakob Stark (SVP/TG) es nannte. Neu sollen die Kantone unter gewissen Voraussetzungen Abbruchprämien für nicht mehr genutzte Gebäude und Anlagen bezahlen.</p><p class="Standard_d">Würden jährlich zwischen 1000 und 2000 Bauten abgebrochen und betrüge die Prämie zwischen 20'000 und 30'000 Franken, wäre laut Stark mit jährlichen Kosten für die Kantone von 21 bis 66 Millionen Franken zu rechnen. Der Bund kann aber Beiträge leisten.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Spielraum mit Spezialzonen</p><p class="Standard_d">Ausserhalb der Bauzonen will der Ständerat nicht nur die Zahl der Gebäude stabilisieren, sondern in ganzjährig bewirtschafteten Gebieten auch die Bodenversiegelung - also wasserdicht befestigte Flächen. Eine Ausnahme will er für die Landwirtschaft und - auf Antrag einer Minderheit - auch für touristische Aktivitäten machen.</p><p class="Standard_d">Den Kantonen gibt der Ständerat Spielraum: Um wirtschaftliche Entwicklungen zu ermöglichen, können sie ausserhalb der Baugebiete in Spezialzonen nicht an den Standort gebundene Nutzungen zulassen. Dafür gelten Auflagen, etwa Kompensations- und Aufwertungsmassnahmen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Erneuerungsmöglichkeit für Hotels</p><p class="Standard_d">Die Kommissionsmehrheit hätte dies nur für Berggebiete zulassen wollen. Der Rat folgte aber einer Minderheit und gab das Instrument allen Kantonen in die Hand. "Gemäss Bundesamt für Statistik umfasst das Berggebiet 71 Prozent der Landesfläche", sagte Minderheitsvertreter Daniel Fässler (Mitte/AI).</p><p class="Standard_d">Die Kantone können umgekehrt ausserhalb von Bauzonen aber über das Raumplanungsgesetz hinausgehende zusätzliche Einschränkungen erlassen. Das entschied der Ständerat auf einen Minderheitsantrag und räumte den Kantonen zusätzliche Kompetenzen ein.</p><p class="Standard_d">Restaurants und Hotels ausserhalb des Baugebietes will der Ständerat Möglichkeiten geben, sich zu erneuern. Diese Betriebe dürfen, wenn die Mehrnutzung kompensiert wird, auch vergrössert werden. Die Kriterien dafür muss der Bundesrat festlegen. Die unterlegene rot-grüne Minderheit hätte beim geltenden Recht bleiben wollen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">"Klarer Mehrwert"</p><p class="Standard_d">Die zweite Etappe der Raumplanungsgesetz-Revision ist formell ein indirekter Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative, obwohl die Arbeiten daran schon im Gang waren, als die Initiative eingereicht wurde. Das entschied der Ständerat gegen den Willen der Mehrheit der Urek-S, mit 22 zu 19 Stimmen.</p><p class="Standard_d">Lisa Mazzone (Grüne/GE) sprach sich namens der Minderheit dafür aus. Das sei von Anfang an so geplant und für die Vernehmlassung kommuniziert worden. Es solle entweder die Initiative oder das revidierte Gesetz geben und dies den Initianten signalisiert werden.</p><p class="Standard_d">Umweltministerin Simonetta Sommaruga fügte an, die Vorlage habe gegenüber der Initiative einen klaren Mehrwert. Der Bundesrat habe aufgrund der Anträge der Kommission auf einen eigenen Gegenvorschlag verzichtet. Fässler hingegen hielt es für falsch, die Vorlage an den Rückzug der Initiative oder ein Nein zu knüpfen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Nein zu Initiative</p><p class="Standard_d">Zur Landschaftsinitiative selbst beschloss der Ständerat eine Nein-Empfehlung, mit 28 zu 6 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Eine rot-grüne Minderheit hatte die Initiative unterstützt. Auch der Bundesrat hatte die Initiative zur Ablehnung empfohlen.</p><p class="Standard_d">Die Volksinitiative will die Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet in der Verfassung verankern. Bund und Kantone sollen dafür sorgen, dass ausserhalb von Bauzonen die Zahl der Gebäude und die von diesen beanspruchte Fläche nicht zunehmen.</p><p>&nbsp;</p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 15.06.2023</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Parlament will Zahl der Bauten ausserhalb Bauzonen stabilisieren</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Ausserhalb der Bauzonen soll die Zahl der Gebäude nicht mehr steigen. Zu diesem Ziel bekennt sich das Parlament. Im Nationalrat hatten von Minderheiten beantragte Ausnahmeregelungen keine Chance.</strong></p><p class="Standard_d">Im zweiten Anlauf nahm der Nationalrat das revidierte Raumplanungsgesetz am Donnerstag mit 173 zu 0 Stimmen und mit 13 Enthaltungen an. Die Vorlage ist seit langem hängig im Parlament.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Gegenvorschlag zu Landschaftsinitiative</p><p class="Standard_d">Ende 2019 hatte die grosse Kammer nicht darauf eintreten wollen. Danach vereinfachte sie die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates, und der Ständerat hiess sie gut. Er ist nach den Entscheiden des Nationalrats nun wieder am Zug, denn noch gibt es Differenzen.</p><p class="Standard_d">Beide Räte entschieden zudem, das revidierte Raumplanungsgesetz zum indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative zu machen. Die Initiative will die Trennung von Baugebiet und Nicht-Baugebiet in die Verfassung schreiben.</p><p class="Standard_d">Herzstück der Gesetzesrevision ist ein Stabilisierungsziel. Die Kantone müssen im Richtplan festlegen, wie sie ausserhalb der Bauzone die Zahl der Gebäude und das Ausmass der Versiegelung stabil halten wollen. Sie müssen dem Bund regelmässig Bericht erstatten und falls nötig Anpassungen vornehmen.</p><p class="Standard_d">Bau-Ausnahmen ausserhalb von Baugebieten könnten neu die Kantone regeln, führte Kommissionssprecher Mike Egger (SVP/SG) dazu aus. Diese Zuständigkeit der Kantone ermögliche massgeschneiderte Lösungen, sagten mehrere Votanten.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Eine Abrissprämie</p><p class="Standard_d">Dass nicht mehr genutzte Bauten aus der Landschaft verschwinden, wollen die Räte mit Anreizen erreichen. Neu sollen die Kantone unter gewissen Voraussetzungen Abbruchprämien für solche Gebäude und nicht mehr genutzte Anlagen bezahlen. Der Nationalrat präzisierte dazu, dass das Gebäude rechtmässig erstellt worden sein muss.</p><p class="Standard_d">Würden jährlich 1000 bis 2000 Bauten abgebrochen und betrüge die Prämie zwischen 20'000 und 30'000 Franken, wäre mit jährlichen Kosten für die Kantone von 21 bis 66 Millionen Franken zu rechnen. So hatte es im Ständerat Jakob Stark (SVP/TG) vorgerechnet.</p><p class="Standard_d">Der Bund kann aber Beiträge leisten, mit Rücksicht auf die Einnahmen der Kantone aus der Mehrwertabgabe für Einzonungen. Das hat der Nationalrat auf Antrag einer Minderheit ergänzt.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Ausnahme für Berggebiete</p><p class="Standard_d">Nicht an einen Standort gebundene Nutzungen ausserhalb von Bauzonen - zu Gunsten der wirtschaftlichen Entwicklung - will der Nationalrat nur in Berggebieten erlauben. Der Ständerat hingegen und auch der Bundesrat wollen dies überall im Land zulassen.</p><p class="Standard_d">Beide Räte wollen, dass im Gegenzug Auflagen gelten sollen, etwa Kompensations- und Ausgleichsmassnahmen. Umweltminister Albert Rösti ergänzte zu diesem Punkt, dass rund zwei Drittel der Fläche der Schweiz zum Berggebiet gehörten.</p><p class="Standard_d">Nicht mehr genutzte Bauernhäuser und an diese Häuser angebaute Ökonomiegebäude sollen nicht zu Wohnzwecken umgenutzt werden dürfen. Das entschied der Nationalrat mit 101 zu 82 Stimmen. SP, Grüne, GLP, aber auch Mitglieder von Mitte, FDP und SVP wollten nichts von der Möglichkeit wissen, diese Gebäude künftig besser zu nutzen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Keine "Inselbauzonen"</p><p class="Standard_d">Martina Munz (SP/SH) warnte namens der Minderheit, diese Umbauten würden das Stabilisierungsziel untergraben. Grosse Ökonomiegebäude könnten zu Mehrfamilienhäusern werden, "mitten auf dem Land". Diese "Inselbauzonen" würden ein Privileg bedeuten, das Grundbesitzer in der Bauzone nicht hätten, doppelte Beat Flach (GLP/AG) nach.</p><p class="Standard_d">Die Mehrheit und Umweltminister Rösti hätten solche Nutzungen zulassen wollen unter der Voraussetzung, dass die Baute altrechtlich erstellt worden und genügend erschlossen ist.</p><p class="Standard_d">Das von der Minderheit gezeichnete Bild entspreche nicht der Realität, kritisierte Rösti und löste im Rat mit seinem Engagement für diesen Passus zahlreiche Fragen aus. Es gehe um erschlossene Wohnhäuser, die trotz Strukturwandels genutzt werden sollten. Die Häuser müssten aber ihr Erscheinungsbild behalten.</p><p class="Standard_d">Unter gewissen Voraussetzungen erlauben will eine knappe Mehrheit den Abriss, den Wiederaufbau und die betriebliche Erweiterung von Beherbergungsbetrieben ausserhalb des Baugebiets. Für Restaurants soll das aber nicht gelten. Der Ständerat hingegen wollte diese Möglichkeit allen Gastbetrieben geben.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Wiederherstellungspflicht regeln</p><p class="Standard_d">Neu regeln will der Nationalrat den Anspruch auf Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes für unbewilligte Nutzungen ausserhalb von Bauzonen. Dieser soll nach 30 Jahren verfallen. So verlangt es eine vom Parlament angenommene Motion.</p><p>&nbsp;</p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 14.09.2023</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Räte streiten über Umnutzungen in der Landwirtschaftszone</strong><br><strong>Bei der Revision des Raumplanungsgesetzes ist der Ständerat am Donnerstag dem Nationalrat entgegengekommen. Es verbleiben aber zahlreiche Differenzen. Umstritten ist namentlich die Umnutzung nicht mehr benötigter landwirtschaftlicher Gebäude zu Wohnhäusern in der Landwirtschaftszone.</strong></p><p class="Standard_d">Die kleine Kammer möchte solche Umnutzungen unter bestimmten Bedingungen zulassen. Eine Mehrheit des Nationalrats hatte dies in der Sommersession abgelehnt. Es drohe die Entstehung von "Inselbauzonen", befand eine Mehrheit.</p><p class="Standard_d">Weitere Differenzen betreffen Ausnahmen von Bestimmungen zu Geruchsemissionen, wenn ein Gebiet von der Landwirtschafts- in die Bauzone umgezont wird, sowie die Errichtung von Mobilfunkanlagen ausserhalb von Bauzonen.</p><p class="Standard_d">Nicht an einen Standort gebundene Nutzungen ausserhalb von Bauzonen - zugunsten der wirtschaftlichen Entwicklung - will der Ständerat weiterhin im ganzen Land erlauben. Laut dem Nationalrat sollen sie dagegen nur im Berggebiet möglich sein.</p><p class="Standard_d">Zudem möchte der Ständerat auch den Abriss und Wiederaufbau von in der Zeit vor 1980 gebauten Restaurants sowie deren Erweiterung erlauben. Der Nationalrat wollte eine solche Bestimmung bislang nur für Hotels.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Stabilisierungsziel im Zentrum</p><p class="Standard_d">Auf die Eckpunkte der Revision hatten sich die Räte schon früher geeinigt. Sie betrifft das Bauen ausserhalb der Bauzone. Herzstück der Gesetzesrevision ist ein Stabilisierungsziel. Die Kantone müssen im Richtplan festlegen, wie sie ausserhalb der Bauzone die Zahl der Gebäude und das Ausmass der Versiegelung stabil halten wollen. Sie müssen dem Bund regelmässig Bericht erstatten und falls nötig Anpassungen vornehmen.</p><p class="Standard_d">Dass nicht mehr genutzte Bauten aus der Landschaft verschwinden, wollen die Räte mit Anreizen erreichen. Neu sollen die Kantone unter gewissen Voraussetzungen Abbruchprämien für solche Gebäude bezahlen.</p><p class="Standard_d">Der Ständerat möchte, dass solche Prämien bei landwirtschaftlichen und touristischen Bauten auch bezahlt werden können, wenn ein Ersatzneubau erstellt wird. Eine Mehrheit des Rates fand, sonst drohten alte Gebäude einfach stehen gelassen zu werden.</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat will keine Prämien, wenn nach dem Abbruch neu gebaut wird. Zudem will er explizit im Gesetz festhalten, dass Abbruchprämien nur für rechtmässig erstellte Gebäude bezahlt werden dürfen.</p><p class="Standard_d">Die Vorlage fungiert als indirekter Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative. Das Volksbegehren will die Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet in die Verfassung schreiben.</p><p>&nbsp;</p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><span style="color:#221E1F;"><strong>Debatte im Nationalrat, 18.09.2023</strong></span></h3><p class="Standard_d"><strong>Räte einigen sich bei Umnutzungen</strong><br><strong>Bei der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes ist der Nationalrat am Montag in mehreren wichtigen Punkten auf die Linie des Ständerats eingeschwenkt. So erklärte er sich einverstanden, unter bestimmten Bedingungen Umnutzungen nicht mehr benötigter Landwirtschaftsgebäude zu Wohnhäusern zuzulassen.</strong></p><p class="Standard_d">Mit 110 zu 72 Stimmen bei drei Enthaltungen räumte der Nationalrat die entsprechende Differenz zur kleinen Kammer aus. Eine Minderheit der vorberatenden Kommission argumentierte ohne Erfolg, wenn die Kantone Zonen bestimmen könnten, in denen solche Umnutzungen erlaubt seien, laufe dies dem Ziel der Revision zuwider.</p><p class="Standard_d">Der Vorschlag des Ständerats führe zu Druck auf die Landwirtschaft, kritisierte Minderheitssprecherin Priska Wismer-Felder (Mitte/LU). Unterstützung erhielt sie insbesondere von der Ratslinken. Martina Munz (SP/SH) sprach von einem "Schicksalsartikel". Es frohe ein Einfallstor für eine weitere Zersiedelung.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">"Verbesserung der Gesamtsituation"</p><p class="Standard_d">Umweltminister Albert Rösti hob dagegen hervor, das Gesetz verlange bei solchen Umnutzungen Kompensationsmassnahmen und eine Verbesserung der Gesamtsituation. Die Befürchtung, dass irgendwo plötzlich ein Wohnblock entstehe, sei vollkommen unbegründet.</p><p class="Standard_d">Rösti gab zu bedenken, für Bauern können es ein wichtiges zusätzliches Einkommen bedeuten, wenn sie ein zusätzliches Zimmer vermieten könnten. Der Umweltminister äusserte Unverständnis darüber, dass einige Vertreterinnen und Vertreter der Landwirtschaft die Bestimmung zu den Umnutzungen ablehnten.</p><p class="Standard_d">Benjamin Roduit (Mitte/VS) gab zu bedenken, ohne die Bestimmung drohe eine Situation, in der Maiensässe einfach dem Zerfall überlassen würden.</p><p class="Standard_d">Stabilisierungsziel im Zentrum</p><p class="Standard_d">Einig sind sich die Räte auch darin, den Abriss und Wiederaufbau von in der Zeit vor 1980 gebauten Restaurants ausserhalb der Bauzone sowie deren Erweiterung zu erlauben. Der Nationalrat wollte eine solche Bestimmung zunächst nur für Hotels.</p><p class="Standard_d">Die Vorlage betrifft das Bauen ausserhalb der Bauzone. Herzstück der Gesetzesrevision ist ein Stabilisierungsziel. Die Kantone müssen im Richtplan festlegen, wie sie ausserhalb der Bauzone die Zahl der Gebäude und das Ausmass der Versiegelung stabil halten wollen. Sie müssen dem Bund regelmässig Bericht erstatten und falls nötig Anpassungen vornehmen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Umstrittene Abbruchprämien</p><p class="Standard_d">Dass nicht mehr genutzte Bauten aus der Landschaft verschwinden, wollen die Räte mit Anreizen erreichen. Neu sollen die Kantone unter gewissen Voraussetzungen Abbruchprämien für solche Gebäude bezahlen.</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat erklärte sich am Montag einverstanden, dass solche Prämien bei landwirtschaftlichen und touristischen Bauten auch bezahlt werden können, wenn ein Ersatzneubau erstellt wird. Eine Mehrheit des Ständerates hatte zuvor moniert, sonst drohten alte Gebäude einfach stehen gelassen zu werden.</p><p class="Standard_d">Kurt Egger (Grüne/TG) warb ohne Erfolg für einen Kompromiss: Er wollte eine Prämie bei Abriss und Neubau landwirtschaftlicher Gebäude, nicht aber, wenn die Bauten touristisch genutzt werden.</p><p class="Standard_d">Egger vertrat die Ansicht, wenn landwirtschaftliche Bauten in der Landwirtschaftszone ersetzt würden, sei dies zonenkonform. Bei touristischen Ersatzneubauten sei dies nicht der Fall. Mehr noch: Wer statt in der Landwirtschafts- in der Bauzone neu baue, werde unter Umständen benachteiligt.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Beschränkung aufs Berggebiet</p><p class="Standard_d">Nicht an einen Standort gebundene Nutzungen ausserhalb von Bauzonen - zugunsten der wirtschaftlichen Entwicklung - will der Nationalrat weiterhin nur im Berggebiet erlauben. Laut dem Ständerat sollen sie dagegen im ganzen Land möglich sein.</p><p class="Standard_d">Eine weitere noch bestehende Differenz betrifft das Aufstellen von Mobilfunkantennen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 25.09.2023</strong>&nbsp;</h3><p class="Standard_d"><strong>Räte streiten weiter um Nutzungen ausserhalb von Bauzonen</strong><br><strong>National- und Ständerat sind bei der Revision des Raumplanungsgesetzes weiterhin uneins. Die kleine Kammer will nicht an einen Standort gebundene Nutzungen ausserhalb von Bauzonen - zugunsten der wirtschaftlichen Entwicklung - nach wie vor im ganzen Land erlauben.</strong></p><p class="Standard_d">Oppositionslos beharrte der Ständerat am Montag auf seiner Position. Der Nationalrat will die Regelung aufs Berggebiet beschränken.</p><p class="Standard_d">Die grosse Kammer muss sich nun nochmals mit der Sache befassen. Dabei wird sie erneut auch über die genauen Regeln für das Aufstellen von Mobilfunkantennen ausserhalb der Bauzone zu befinden haben. Auch in dieser Frage besteht noch eine Differenz.</p><p class="Standard_d">In zahlreichen weiteren Punkten hatten sich die Räte in der Woche zuvor geeinigt. Namentlich erklärte sich der Nationalrat einverstanden, unter bestimmten Bedingungen Umnutzungen nicht mehr benötigter Landwirtschaftsgebäude zu Wohnhäusern zuzulassen.</p><p class="Standard_d">Die Vorlage betrifft das Bauen ausserhalb der Bauzone und ist der indirekte Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative. Herzstück der Gesetzesrevision ist ein Stabilisierungsziel. Die Kantone müssen im Richtplan festlegen, wie sie ausserhalb der Bauzone die Zahl der Gebäude und das Ausmass der Versiegelung stabil halten wollen. Sie müssen dem Bund regelmässig Bericht erstatten und falls nötig Anpassungen vornehmen.</p><p class="Standard_d">Dass nicht mehr genutzte Bauten aus der Landschaft verschwinden, wollen die Räte mit Anreizen erreichen. Neu sollen die Kantone unter gewissen Voraussetzungen Abbruchprämien für solche Gebäude bezahlen.</p><p>&nbsp;</p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><span style="color:#221E1F;"><strong>Debatte im Nationalrat, 27.09.2023</strong></span></h3><p class="Standard_d"><strong>Parlament bereinigt das revidierte Raumplanungsrecht</strong><br><strong>Das Parlament regelt das Bauen ausserhalb von Bauzonen neu und setzt ein Stabilisierungsziel für Bauten ausserhalb von Baugebieten. Die zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes ist bereinigt und bereit für die Schlussabstimmungen.</strong></p><p class="Standard_d">Der Nationalrat hat sich am Mittwoch bei den letzten Differenzen dem Ständerat angeschlossen. Nicht an einen Standort gebundene Nutzungen ausserhalb von Baugebieten, die der wirtschaftlichen Entwicklung zugutekommen, sind damit grundsätzlich überall im Land möglich.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Rücksicht auf Landwirtschaft</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat hätte diese Möglichkeit nur in Berggebieten erlauben wollen, lenkte nun aber ein. Mike Egger (SVP/SG), Sprecher der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek-N), sagte, die Urek-N habe sich versichert, dass dank der kantonalen Richtplanungen genügend Rücksicht auf Bedürfnisse der Landwirtschaft genommen werden könne.</p><p class="Standard_d">Umweltminister Albert Rösti ging davon aus, dass entsprechende Projekte ohnehin meist in Berggebieten liegen würden. Als Beispiele nannte er innovative Tourismusprojekte und den Schutz von Kulturlandschaften. Auch gebe es eine Kompensationspflicht.</p><p class="Standard_d">Auch auf Vorgaben für das Montieren von Mobilfunkantennen ausserhalb von Bauzonen haben sich die Räte geeinigt. Die Vorlage ist nach dem Willen des Parlaments der indirekte Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet</p><p class="Standard_d">Diese will die Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet in der Verfassung verankern. Bund und Kantone sollen dafür sorgen, dass ausserhalb von Bauzonen die Zahl der Gebäude und von diesen beanspruchte Flächen nicht zunehmen. Der Ständerat empfiehlt sie zur Ablehnung. Der Nationalrat hat noch nicht entschieden.</p><p class="Standard_d">Die in der zweiten Etappe revidierten Bestimmungen im Raumplanungsgesetz regeln nun das Bauen ausserhalb der Bauzone. Die Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet wird gestärkt, wie Kommissionssprecher Egger ausführte.</p><p class="Standard_d">Herzstück ist ein Stabilisierungsziel: Die Kantone müssen im Richtplan festlegen, wie sie ausserhalb der Bauzone die Zahl der Gebäude und das Ausmass der Versiegelung stabil halten wollen. Sie müssen dem Bund regelmässig Bericht erstatten und falls nötig Anpassungen vornehmen.</p><p class="Standard_d">Dass nicht mehr genutzte Bauten aus der Landschaft verschwinden, wollen die Räte mit Anreizen erreichen. Neu sollen die Kantone unter gewissen Voraussetzungen Abbruchprämien für solche Gebäude bezahlen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Lange Geschichte</p><p class="Standard_d">Der Raumplanungsgesetz-Revision hat eine lange Geschichte: 2019 war der Nationalrat auf Vorschläge des Bundesrates für die zweite Etappe nicht eingetreten. Die zuständige Kommission des Ständerates entschied daraufhin, den Entwurf des Bundesrates zu vereinfachen und neu aufzulegen. Damit brachte sie die Diskussion wieder in Gang.</p>
Updated
26.03.2024 22:29

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