Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz. Totalrevision

Details

ID
20180085
Title
Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz. Totalrevision
Description
Botschaft vom 21. November 2018 zur Totalrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 21.11.2018</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Totalrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes </b></p><p><b>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. November 2018 die Botschaft zur Totalrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG) verabschiedet. Mit der Revision modernisiert der Bundesrat das Bevölkerungsschutzsystem und richtet es gezielter auf die heutigen Gefahren und Risiken aus. Beim Zivilschutz liegt der Schwerpunkt auf einer Flexibilisierung der Dienstpflicht. Im Ergebnis soll damit die Leistungs- und Durchhaltefähigkeit des Zivilschutzes verbessert werden. </b></p><p>Um den aktuellen und künftigen Schutzbedürfnissen der Schweizer Bevölkerung und der veränderten Risikosituation Rechnung zu tragen, hat der Bundesrat bereits vor einiger Zeit einen Anpassungsbedarf im Schweizer Bevölkerungs- und Zivilschutz erkannt. Mit einer Totalrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG) setzt er zudem die im Bericht zur Umsetzung der Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ vom 6. Juli 2016 vorgeschlagenen Massnahmen um. Die Grundlagen des Zivil- und Bevölkerungsschutzes werden beibehalten, insbesondere die Struktur des Verbundsystems Bevölkerungsschutz mit den Partnerorganisationen (Polizei, Feuerwehr, technische Betriebe, Gesundheitswesen und Zivilschutz) sowie die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. In einzelnen Bereichen müssen die Zuständigkeiten und Kompetenzen jedoch präzisiert oder neu geregelt werden.</p><p></p><p>Bevölkerungsschutz: Stärkung von Führung, Koordination und Einsatzfähigkeit</p><p>Im Bereich des Bevölkerungsschutzes zielt die Revisionsvorlage insbesondere darauf, die Führung, die Koordination und die Einsatzfähigkeit zu stärken. Die Zusammenarbeit der Partnerorganisationen in der Vorsorge und bei der Ereignisbewältigung soll optimiert werden. </p><p>Weitere Änderungen haben zum Ziel, die Alarmierungs- und Telekommunikationssysteme zu erneuern und gesetzlich zu verankern. Ausserdem sollen der Schutz kritischer Infrastrukturen sowie die Schutz- und Abwehrmassnahmen gegen Cyber- und ABC-Risiken verbessert werden. In diesen Bereichen soll die Koordinationsfunktion des Bundesamts für Bevölkerungsschutz (BABS) gestärkt werden. Schliesslich soll die Ausbildung im Bevölkerungsschutz durch eine einheitliche Doktrin und eine verbesserte Koordination von Ausbildungen und Übungen optimiert werden.</p><p></p><p>Zivilschutz: Verkürzung und Flexibilisierung der Dienstpflicht</p><p>Der zweite Teil der Gesetzesrevision betrifft den Zivilschutz. Hier sieht der Bundesrat eine Reduktion und Flexibilisierung der Schutzdienstpflichtdauer vor, wobei eine Angleichung an die Armee erfolgen soll. So soll es für spezialisierte Aufgaben neu auch im Zivilschutz möglich werden, die Dienstpflicht als Durchdiener am Stück zu erfüllen. Zudem sollen bei der Wehrpflichtersatzabgabe den Schutzdienstpflichtigen künftig sämtliche geleisteten Diensttage angerechnet werden. Damit wird eine Motion von Nationalrat Walter Müller (SG) erfüllt. Um Unterbestände in einzelnen Kantonen besser auszugleichen, soll die interkantonale Zuweisung von Schutzdienstpflichtigen vereinfacht werden.</p><p>Im Weiteren sollen die Führungskompetenzen des Kaders gestärkt werden. Verschiedene Formationen des Zivilschutzes sollen schneller in den Einsatz gelangen können. Zudem werden Fragen der Schutzanlageninfrastruktur und des Materials geklärt. Schliesslich soll eine rechtliche Basis für eine allfällige Wiedereinführung eines Sanitätsdienstes im Zivilschutz geschaffen werden.</p><p></p><p>Unterstützung durch Kantone und Parteien</p><p>In der Vernehmlassung haben die meisten Stellen die Stossrichtung der Totalrevision begrüsst. Dies betrifft insbesondere die Schliessung der Lücken bei den Alarmierungs- und Kommunikationssystemen und beim ABC-Schutz. Eine Mehrheit der Kantone ist auch für die Wiedereinführung des Sanitätsdienstes im Zivilschutz. Ebenfalls grundsätzlich begrüsst werden die Anpassungen des Dienstleistungssystems im Zivilschutz.</p><p>Eine Mehrheit der Kantone und auch weitere Stellen haben sich für eine Aufteilung der Vorlage in zwei Gesetze ausgesprochen, nämlich in ein Bevölkerungsschutzgesetz und ein Zivilschutzgesetz. Der Bundesrat hält jedoch an seinem Vorschlag fest. Bestehende Abhängigkeiten, beispielsweise bei den Schutzbauten oder den Alarmierungs- und Telekommunikationssystemen, können im Rahmen eines gemeinsamen Gesetzes für beide Bereiche besser dargestellt werden. Mit einer gemeinsamen Gesetzesvorlage können zudem der Bevölkerungsschutz als Verbundsystem und die Einbettung des Zivilschutzes als Partnerorganisation besser verankert werden. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 21. November 2018 zur Totalrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG)
    Resolutions
    Date Council Text
    14.06.2019 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    09.09.2019 2 Abweichung
    03.12.2019 1 Abweichung
    04.12.2019 2 Zustimmung
    20.12.2019 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    20.12.2019 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 14.06.2019</b></p><p><b>Zivilschützer sollen weiterhin nicht durchdienen können </b></p><p><b>Zivilschützer sollen ihren Dienst weiterhin nicht an einem Stück leisten können. Der Nationalrat stellt sich gegen den Vorschlag des Bundesrates, ein Durchdienermodell einzuführen.</b></p><p>Geht es nach dem Bundesrat, soll im Zivilschutz - wie in der Armee - der Dienst auch an einem Stück geleistet werden können. Die Dienstdauer für Durchdiener betrüge 245 Tage. VBS-Chefin Viola Amherd argumentierte am Freitag im Rat damit, dass im Falle von Grossereignissen Durchdiener unmittelbar verfügbar seien. Daraus resultiere ein Zeitgewinn, der einem besseren Schutz der Bevölkerung diene.</p><p>Der Nationalrat verwarf diese Idee jedoch klar mit 159 zu 31 Stimmen. Zivilschützer würden in der Praxis zwischen 70 und 80 Diensttage leisten, hiess es mehrfach im Rat. Warum jemand freiwillig 245 Diensttage leisten sollte, sei nicht zu erkennen.</p><p>Diskutiert wurde auch die Frage, in welchen Fällen Personen, die bereits aus der Schutzpflicht entlassen wurden, wieder aufgeboten werden können. Der Bundesrat will dies im Gesetz nicht festlegen. Der Nationalrat will jedoch präzisieren, dass dies zum Zweck der Erhöhung des Zivilschutzbestandes namentlich im Falle eines bewaffneten Konfliktes der Fall sein soll. Dieser Version erhielt mit 121 zu 64 Stimmen den Zuschlag.</p><p>Eine Minderheit wollte noch weitergehen und definieren, dass dies auch bei einer landesweiten Katastrophe oder einer landesweiten Notlage möglich sein soll. Dies sollte innert fünf Jahre nach der Entlassung des Zivilschützers möglich sein.</p><p></p><p>Kürzere Pflicht für Zivilschützer</p><p>Einverstanden ist der Nationalrat mit einer Verkürzung der Zivilschutzdienstpflicht. Heute dauert die Dienstpflicht vom zwanzigsten bis zum vierzigsten Altersjahr. Dabei unterscheidet sich die Gesamtzahl der zu leistenden Diensttage je nach Funktion und ist gesetzlich nicht begrenzt.</p><p>Künftig soll die Dienstpflicht frühestens mit Beginn des 19. Altersjahrs beginnen und spätestens im 36. Altersjahr enden. Insgesamt soll sie zwölf Jahre dauern. Hat ein Zivilschützer vor Ablauf der zwölfjährigen Dienstpflicht total 245 Diensttage geleistet, soll er aus dem Zivilschutz entlassen werden.</p><p>Wenig ändern soll sich bei den Schutzräumen. Der Rat hat dazu drei Modelle diskutiert und entschieden, grundsätzlich am heutigen System festzuhalten: Für jeden Einwohner und jede Einwohnerin soll ein Schutzplatz bereitstehen.</p><p>Das will auch der Bundesrat. Die allgemeine Sicherheitslage könne nicht so beurteilt werden, dass in der Schweiz ein nuklearer Unfall, eine schmutzige Bombe oder ein terroristischer Anschlag ausgeschlossen werden könnten, sagte Amherd. Eine fehlende Schutzraumpflicht würde die Bevölkerung einem nicht vertretbaren Risiko aussetzen.</p><p>Neu sollen aber die Ersatzbeiträge, welche Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnhäusern bezahlen müssen, wenn sie keine Schutzräume erstellen müssen, in die Ausbildung im Zivilschutz investiert werden können. Hier sei ein guter Kompromiss mit den Kantonen für die Verwendung der Ersatzbeiträge gefunden worden, sagte der Sprecher der Sicherheitskommission, Walter Müller (SG/FDP).</p><p>Aus Sicht einer Minderheit handelt es sich bei der Schutzraumpflicht um ein veraltetes System. Dieses gelte abgeschafft, abgesehen von Schutzräumen für Kulturgüter, sagte Balthasar Glättli (Grüne/ZH). Das in Schutzbauten investierte Geld würde besser für energetisch optimale Bauten an Häusern eingesetzt werden.</p><p></p><p>Zivildienst als Partnerorganisation</p><p>Diskutiert hat der Nationalrat auch die Frage, ob der Zivildienst als eine Partnerorganisation im Bevölkerungsschutz aufgenommen werden soll. Die Kommission hatte dies so entgegen dem Entwurf des Bundesrats vorgeschlagen. Argumentiert wurde etwa damit, dass die im Zivilschutz fehlenden personellen Ressourcen aufgefangen werden könnten. Dadurch werde die Durchhaltefähigkeit des Gesamtsystems erhöht.</p><p>Die Mehrheit des Rats stellte sich jedoch mit 130 zu 45 Stimmen gegen den Vorschlag, er fand nur bei der SP Unterstützung. Der Zivildienst verfüge nicht über die nötige Ausbildungen und das entsprechende Material, argumentierte Beat Flach (GLP/AG). Diese Frage müsse bei der Revision des Zivildienstgesetzes beantwortet werden. Diese befindet sich derzeit im Ständerat.</p><p>Weiter will der Bundesrat im Zivilschutz den Sanitätsdienst wieder einführen. Der Rat verzichtet jedoch darauf. Vom Entwurf des Bundesrates weicht der Nationalrat zudem bei der Finanzierung des Personalinformationssystems der Armee und des Zivilschutzes (Pisa) ab. Er hat sich dafür ausgesprochen, dass der Bund die Kosten trägt. Der Bundesrat wollte die Kantone zur Kasse bitten. Dabei geht es um rund 0,9 Millionen Franken.</p><p></p><p>Vorgehen soll nicht Schule machen</p><p>Das vorliegende Gesetz wurde in der Gesamtabstimmung ohne Gegenstimme angenommen. Die Ausarbeitung lief jedoch nicht gleich reibungslos ab. Nach der Vernehmlassung konnten sehr grosse Differenzen zwischen Bund und Kantonen nicht bereinigt werden, ehe das Geschäft der Sicherheitskommission des Nationalrats vorgelegt wurde. Das Projekt stand auf der Kippe.</p><p>Die Kommission setzte darauf hin eine "vermittelnde Subkommission" ein. Deren Arbeit wurde im Rat gewürdigt, es sei eine gute Kompromisslösung gefunden worden, hiess es mehrfach. Dieses Vorgehen dürfe jedoch keine Schule machen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 09.09.2019</b></p><p><b>Zivilschützer dürfen Dienst nicht am Stück leisten </b></p><p><b>Zivilschützer können ihren Dienst im Gegensatz zu Armeeangehörigen nicht am Stück leisten. Das hat der Ständerat entschieden, wie zuvor der Nationalrat. Ein Vorschlag des Bundesrates ist damit vom Tisch.</b></p><p>Die kleine Kammer diskutierte am Montag das revidierte Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz. Bei der Frage des Durchdienens folgte sie oppositionslos der Mehrheit der Sicherheitspolitischen Kommission (SiK) und der grossen Kammer.</p><p>Wäre es nach dem Bundesrat gegangen, hätte im Zivilschutz in bestimmten Funktionen - wie in der Armee - der Dienst auch am Stück geleistet werden können. Die Dienstdauer für Durchdiener hätte 245 Tage betragen.</p><p>Kommissionspräsident Josef Dittli (FDP/UR) sagte im Ständerat, üblich seien um die 80 Diensttage. Ein Dienst von 245 Tagen sei daher wenig attraktiv. "Auch gibt es für Zivilschutz-Durchdiener nur wenige Einsatzmöglichkeiten."</p><p></p><p>Diskussion um Auslandeinsätze</p><p>Einverstanden ist der Ständerat hingegen, Zivilschützer bei grossen Katastrophen auch ins grenznahe Ausland aufzubieten, aber nicht weltweit, wie es eine Minderheit wollte. Die Mehrheit hielt Einsätze etwa in Afrika oder Südamerika problematisch, da es dem Zivilschutz an den dafür nötigen Führungsstrukturen fehle.</p><p>Die mit 23 zu 16 Stimmen unterlegene Minderheit hätte Einsätze "im Ausland" zulassen wollen, und zwar in Fällen, in denen die Basisinfrastruktur einer Region betroffen wäre. Allerdings hätten Zivilschützer nur dann aufgeboten werden dürfen, wenn sie ihr Einverständnis dazu gegeben hatten.</p><p>Für die Minderheit sagte Olivier Français (FDP/VD), es gehe um zerstörte Basis-Infrastrukturen, etwa nach dem Tsunami von 2004. Wolle jemand einem Land in Schwierigkeiten helfen, solle der Bund die Möglichkeit haben, Wiederaufbau-Arbeiten zu unterstützen. "Es gibt Freiwillige, die bereit sind, sich zu engagieren."</p><p></p><p>Freiwillige Diensttage anrechnen</p><p>In bestimmten Fällen können aus der Schutzdienstpflicht Entlassene bis fünf Jahre nach der Entlassung dennoch aufgeboten werden. Die Räte schrieben ins Gesetz, dass dies namentlich im Fall eines bewaffneten Konflikts geschehen soll, zur Erhöhung des Bestandes. Der Bundesrat hatte eine offenere Fassung vorgeschlagen.</p><p>Bei der Berechnung der Wehrpflichtersatzabgabe will der Ständerat auch freiwillig geleistete Schutzdiensttage anrechnen lassen. Er folgte der Kommission, die argumentiert hatte, dass dies eine Motivation für zusätzliche Leistungen für den Zivilschutz sein könne.</p><p>Explizit ins Gesetz schreiben will der Ständerat ausserdem, dass der Bund Alarmierungs- und Informationssysteme auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich macht. Er tat dies entgegen dem Rat von Verteidigungsministerin Viola Amherd. Sie verwies auf die seit Oktober betriebene Alertswiss-App und die bestehende Gesetzgebung.</p><p></p><p>Kürzere Dienstpflicht im Zivilschutz</p><p>Einig sind sich die Räte, dass mit der Gesetzesrevision die Zivilschutzdienstpflicht verkürzt werden soll. Heute dauert sie vom 20. bis zum 40. Altersjahr. Dabei unterscheidet sich die Gesamtzahl der zu leistenden Diensttage je nach Funktion und ist gesetzlich nicht begrenzt.</p><p>Neu soll die Dienstpflicht frühestens mit Beginn des 19. Altersjahrs beginnen und spätestens im 36. Altersjahr enden. Insgesamt soll sie zwölf Jahre dauern. Hat ein Zivilschützer vor Ablauf der zwölfjährigen Dienstpflicht zusammengezählt 245 Diensttage geleistet, soll er aus dem Zivilschutz entlassen werden.</p><p>Einig sind sich die Räte auch, den Sanitätsdienst im Zivilschutz nicht wieder einzuführen, wie dies der Bundesrat wollte. Auch hier folgte der Ständerat oppositionslos dem Nationalrat.</p><p>In der Gesamtabstimmung hiess der Ständerat das revidierte Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz mit 41 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung gut. Mit wenigen kleinen Differenzen geht die Vorlage zurück an den Nationalrat.</p><p></p><p>"Hauptproblem nicht gelöst"</p><p>Das Hauptproblem, die tiefen Bestände im Zivilschutz und die Rekrutierung, werde mit der Vorlage nicht gelöst, und dies trotz eines Hilferufes der Kantone, kritisierte Thomas Minder (parteilos/SH). Amherd konterte, dass zu diesem Thema bis Ende 2020 eine Analyse vorliegen werde. Doch auch die Bestände der Armee müssten gesichert werden, gab sie zu bedenken.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 03.12.2019</b></p><p><b>Zivilschutzgesetz ist auf der Zielgeraden </b></p><p><b>Bei der Revision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes nähern sich National- und Ständerat einer Einigung an. Der Nationalrat hat am Dienstag fast alle verbleibenden Differenzen ausgeräumt. Umstritten bleibt, wie der Unterhalt von privaten Schutzräumen finanziert werden soll.</b></p><p>National- und Ständerat sind sich einig, dass die Wehrpflichtersatzabgabe zur Finanzierung der öffentlichen Schutzräume der Gemeinden dienen sollen. Bei den privaten Schutzräumen ist umstritten, was mit Geldern aus der Abgabe finanziert werden kann.</p><p>Der Ständerat möchte, dass die Gelder zur Deckung sämtlicher Kosten eingesetzt werden können, die nach der Errichtung privater Schutzräume anfallen. Das würde auch Reinigungs- und Unterhaltskosten umfassen.</p><p>Nach dem Willen des Nationalrates sollen die Gelder nur zur Erneuerung von Schutzräumen eingesetzt werden dürfen. Dazu gehöre beispielsweise die Erneuerung der Lüftung, sagte der Kommissionssprecher. Die grosse Kammer hat am Dienstag oppositionslos daran festgehalten.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 04.12.2019</b></p><p><b>National- und Ständerat einigen sich beim Zivilschutzgesetz </b></p><p><b>Beim revidierten Zivilschutzgesetz haben National- und Ständerat eine Einigung erzielt. Der Ständerat hat am Mittwoch die letzte Differenz ausgeräumt. </b></p><p>Umstritten war zum Schluss noch, wofür bei privaten Schutzräumen Gelder aus der Wehrpflichtersatzabgabe verwendet werden können. Der Ständerat ist nun dem Nationalrat gefolgt: Die Gelder können nur für die Erneuerung von Schutzräumen eingesetzt werden.</p><p>Dazu gehört beispielsweise die Erneuerung der Lüftung - aber nicht nur, wie der Kommissionssprecher Josef Dittli (FDP/UR) erläuterte. Auch Reparaturen der Bausubstanz - etwa der Panzertüre - fielen darunter. Alle wesentlichen Kosten seien damit abgedeckt, sagte Dittli. Der Besitzstand bleibe gewahrt. Die Details würden in der Verordnung ausgeführt, sagte Verteidigungsministerin Viola Amherd.</p><p>Der Ständerat hatte wegen Unklarheiten zum Begriff der Erneuerung zunächst vorgeschlagen, dass die Gelder zur Deckung sämtlicher Kosten eingesetzt werden können, die nach der Errichtung privater Schutzräume anfallen. Darunter wäre auch die Reinigung gefallen.</p>
Updated
10.04.2024 16:51

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