Umweltschutzgesetz. Verbot des Inverkehrbringens von illegal geschlagenem Holz

Details

ID
20180095
Title
Umweltschutzgesetz. Verbot des Inverkehrbringens von illegal geschlagenem Holz
Description
Botschaft vom 7. Dezember 2018 zur Änderung des Umweltschutzgesetzes (Verbot des Inverkehrbringens von illegal geschlagenem Holz)
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 07.12.2018</b></p><p><b>Bundesrat legt Gesetzesänderung gegen illegalen Holzschlag vor </b></p><p><b>Der weltweite illegale Holzschlag verursacht klima- und handelspolitische Probleme. In der Europäischen Union verhindert die Europäische Holzhandelsverordnung das Inverkehrbringen von Holz aus illegalem Holzschlag. In der Schweiz fehlt bisher eine Regelung zur Bekämpfung illegalen Holzschlags. Um diese Lücke zu schliessen, will der Bundesrat das Umweltschutzgesetz ändern. Am 7. Dezember 2018 hat er die Botschaft zu dieser Revision an das Parlament verabschiedet. </b></p><p>Die Weltbank schätzt, dass global alle 2 Sekunden die Fläche von zwei Fussballfeldern illegal abgeholzt wird. In vielen Ländern wird nach wie vor mehr als die Hälfte des geernteten Holzes illegal gefällt. Der illegale Holzschlag ist ein wichtiger Treiber der weltweiten Entwaldung, die rund 17 Prozent zu den globalen CO2-Emissionen und somit auch zur Klimaerwärmung beiträgt. In der Europäischen Union verhindert die Europäische Holzhandelsverordnung (EUTR; European Timberregulation 995/2010) das Inverkehrbringen (Import, Handel) von Holz aus illegalem Holzschlag. In der Schweiz fehlt bisher eine entsprechende gesetzliche Regelung. </p><p>Die zwei gleichlautenden Motionen (17.3855, NR Peter Föhn, SVP, AG; 17.3843, NR Sylvia Flückiger-Bäni, SVP, AG) "Gleich lange Spiesse für Schweizer Holzexporteure gegenüber ihrer europäischen Konkurrenz" verlangen vom Bundesrat die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen für eine EUTR-identische Regelung, um den Import von Holz aus illegalem Holzschlag zu verbieten. Ziel ist auch, dass Handelshemmnisse für Schweizer Unternehmen verschwinden und Holzprodukte zwischen beiden Seiten reibungslos zirkulieren können. 2017 betrugen die Importe aus dem Geltungsbereich der EUTR fast 5 Mrd. Franken, das Exportvolumen lag bei rund 1,5 Mrd. Franken.</p><p>In Umsetzung dieser beiden Motionen hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 7. Dezember 2018 die Botschaft zu einer Änderung des Umweltschutzgesetzes (USG) verabschiedet. Das europäische Importverbot für illegal geschlagenes Holz ist ein Beitrag zum Schutz der Wälder weltweit und zu deren nachhaltiger Bewirtschaftung. Mit Wäldern lassen sich Wüstenbildung und Bodenerosion vermeiden und die Folgen extremer Wettereignisse wie Überschwemmungen mildern. Auch bleibt so die Biodiversität erhalten.</p><p></p><p>Einführung der Sorgfaltspflicht</p><p>Die Änderungen im Gesetz sehen vor, dass nur noch Holz in Verkehr gebracht und gehandelt werden darf, welches vorgängig legal geerntet und gehandelt wurde. Wer Holz erstmals in Verkehr bringt, muss deshalb einen entsprechenden Nachweis erbringen, dass die Sorgfaltspflicht eingehalten wurde. Der Nachweis für eine Risikobewertung soll Informationen zu Art (z.B. Buche, Eiche, Fichte, etc.) und Herkunftsland des Holzes enthalten. Andererseits sind Massnahmen zu treffen, um das Risiko des Inverkehrbringens illegalen Holzes zu mindern. Dazu gehören beispielweise eine Dokumentation über die legale Bewirtschaftung des Herkunftswaldes und Informationen darüber, wie das geschlagene Holz verwertet wird.</p><p>Ausserdem muss der Handel nachvollziehbar darlegen, wie Einkauf und Verkauf des Holzes erfolgen. Für die Überwachung der Massnahmen soll eine spezialisierte Fachstelle auf nationaler Ebene zuständig sein. Organisationen, welche vom Bund eine Zulassung erhalten, sollen in Absprache mit den betroffenen Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmern die Einhaltung der Sorgfaltspflicht unterstützen und überwachen können.</p><p>Der Bundesrat hatte diese Änderung im Umweltschutzgesetz bereits 2014 im Rahmen seines Gegenvorschlags zur Initiative für eine "Grüne Wirtschaft" vorgeschlagen. Das Parlament lehnte den Gegenvorschlag im Dezember 2015 ab und hat nun diesen Teil wieder aufgegriffen. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 7. Dezember 2018 zur Änderung des Umweltschutzgesetzes (Verbot des Inverkehrbringens von illegal geschlagenem Holz)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG)
    Resolutions
    Date Council Text
    05.06.2019 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    10.09.2019 2 Abweichung
    12.09.2019 1 Zustimmung
    27.09.2019 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    27.09.2019 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 05.06.2019</b></p><p><b>Nationalrat will Handel mit illegal gefälltem Holz verbieten </b></p><p><b>Illegal gefälltes Holz soll in der Schweiz nicht mehr gehandelt werden dürfen. Der Nationalrat hat am Mittwoch einer Änderung des Umweltgesetzes zugestimmt, um Handelshemmnisse gegenüber der EU abzubauen. Er zielt damit auch auf das umstrittene Palmöl.</b></p><p>Der Rat stimmte mit 177 zu 3 Stimmen der Änderung des Umweltschutzgesetzes zu, mit welcher nur noch Holz in Verkehr gebracht werden darf, das vorgängig legal abgeholzt und gehandelt worden ist. Der Bundesrat soll die Anforderungen im Einklang mit den Bestimmungen der EU festlegen.</p><p>Der Nationalrat geht in einigen Schritten weiter als der bundesrätliche Vorschlag. Dieser sieht vor, dass Händler dokumentieren müssen, von wem sie Holz und Holzerzeugnisse bezogen haben und wem sie diese weitergegeben haben. Der Nationalrat will zusätzlich, dass Händler verpflichtet werden, die Konsumentinnen und Konsumenten über die Art des Holzes sowie über dessen Herkunft zu informieren.</p><p>Der Rat nahm dabei einstimmig eine von Nationalrätin Sylvia Flückiger-Bäni (SVP/AG) vorgeschlagene Ergänzung an, wonach der Bundesrat bestimmen muss, für welches Holz und welche Holzerzeugnisse diese Deklarationspflicht gilt. Damit sollen der Geltungsbereich und die Deklarationspflicht gemäss der heutigen Deklarationsverordnung beibehalten werden. Diese gilt nur für Massivholz und Produkte aus Massivholz.</p><p></p><p>Riegel für Palmöl</p><p>Weiter will der Nationalrat den Bundesrat ermächtigen, Anforderungen an das Inverkehrbringen von anderen Rohstoffen oder Produkten zur stellen. Er soll auch verbieten können, dass solche in Verkehr gebracht werden, falls deren Anbau, Abbau oder die Herstellung die Umwelt erheblich belastet oder Ressourcen gefährdet. Damit zielt der Nationalrat auf das umstrittene Palmöl.</p><p>Die Ergänzung unterstützt auch der Bundesrat, wie Simonetta Sommaruga sagte. Die Umweltzerstörung solle die Schweiz auch dann kümmern, wenn andere Menschen davon betroffen seien.</p><p>Eine Minderheit stellte sich jedoch gegen diese Ergänzung. Sie bringe weitere Regulierungen mit sich, wie Hansjörg Knecht (SVP/AG) ausführte. Dann handle es sich nicht mehr um die von der SVP gewünschte schlanke Umsetzung. Der Nationalrat entschied sich jedoch mit 101 zu 76 Stimmen für den Zusatz.</p><p>Palmöl steht in der Kritik wegen dessen problematischen Produktion. Für die Plantagen wird grossflächig Regenwald abgeholzt und es kommt zu Enteignungen. Das Palmöl ist etwa auch im Freihandelsabkommen mit Malaysia ein umstrittener Punkt.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 10.09.2019</b></p><p><b>Räte verbieten Handel mit illegal gefälltem Holz </b></p><p><b>Illegal gefälltes Holz darf in der Schweiz nicht mehr gehandelt werden. Der Ständerat hat als Zweitrat einer Änderung des Umweltgesetzes zugestimmt, um Handelshemmnisse gegenüber der EU abzubauen.</b></p><p>Die Räte gehen bei dieser Revision des Umweltschutzgesetzes weiter als der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Dieser sieht vor, dass Händler dokumentieren müssen, von wem sie Holz und Holzerzeugnisse bezogen haben und wem sie diese weitergegeben haben.</p><p></p><p>Deklarationspflicht bleibt</p><p>Der Nationalrat schrieb zusätzlich die Weiterführung der Deklarationspflicht für Händler zu Art und Herkunft des Holzes gegenüber den Konsumenten ins Gesetz. Der Ständerat schloss sich am Dienstag oppositionslos an und ergänzte, dass die Pflicht nicht nur für Händler, sondern für "jede Person" gilt.</p><p>Die Deklaration beim Holz ist ein Anliegen von Umwelt- und Konsumentenschutzorganisationen. Sie reichten am Montag eine Petition mit 12'000 Unterschriften für den Erhalt der Holzdeklarationspflicht ein, wie Pro Natura, Swissaid und der Bruno Manser Fonds mitteilten. Auch Umweltministerin Simonetta Sommaruga erklärte sich einverstanden mit der Ergänzung.</p><p>Auch für andere Rohstoffe und Produkte als Holz kann der Bundesrat Anforderungen für das Inverkehrbringen festlegen. Voraussetzung ist, dass Anbau, Abbau oder Herstellung die Umwelt erheblich belasten oder natürliche Ressourcen gefährdet sind. Dieser vom Nationalrat eingebrachten Ergänzung schloss sich der Ständerat an.</p><p>Der Nationalrat zielte mit der Ergänzung auf das umstrittene Palmöl. Bei Ständerat Hans Wicki (FDP/NW) löste die Anpassung aus der grossen Kammer Bedenken aus. "Diese Version geht sehr weit", sagte er. Die betroffenen Branchen seien nicht angehört worden.</p><p></p><p>Mit Motionen angestossen</p><p>In Eile zu legiferieren, wie es die Holzbranche wolle, sei ein schlechter Rat, sagte Wicki und beantragte, die Vorlage an die Kommission zurückzuweisen. Sommaruga hielt fest, der Bundesrat werde bei der Festlegung von Anforderungen an weitere Produkte und Rohstoffe als Holz mit Zurückhaltung vorgehen.</p><p>Zunächst würde die betroffene Branche angehört, und es würden freiwillige Massnahmen geprüft, sagte sie. Wickis Antrag wurde mit 27 zu 11 Stimmen abgelehnt.</p><p>Der Bundesrat hatte die Gesetzesänderung aufgrund von zwei Motionen ausgearbeitet. Peter Föhn (SVP/SZ) und Sylvia Flückiger-Bäni (SVP/AG) verlangten damit gleichlange Spiesse für Holzexporteure. Anders als die EU kennt die Schweiz bislang keine gesetzliche Regelung, um gegen Holz aus illegalem Holzschlag vorzugehen.</p><p>Daher sollen Handelshemmnisse gegenüber der EU abgebaut werden, indem eine gesetzliche Grundlage geschaffen wird, die der europäischen Holzhandelsverordnung EUTR entspricht.</p><p>Der Ständerat hiess die Anpassungen im Umweltschutzgesetz mit 35 zu 0 Stimmen bei vier Enthaltungen gut. </p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 12.09.2019</b></p><p><b>Handelsverbot für illegal geschlagenes Holz unter Dach </b></p><p><b>Illegal gefälltes Holz darf in der Schweiz nicht mehr gehandelt werden. Der Nationalrat hat die Änderung des Umweltschutzgesetzes bereinigt, mit der Handelshemmnisse gegenüber der EU abgebaut werden sollen.</b></p><p>Die Räte gingen bei dieser Revision des Umweltschutzgesetzes weiter als der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Dieser hatte beantragt, dass Händler dokumentieren müssen, von wem sie Holz und Holzerzeugnisse bezogen haben und wem sie diese weitergegeben haben.</p><p>Deklarationspflicht bleibt</p><p>Das Parlament schrieb zusätzlich die Weiterführung der Deklarationspflicht zu Art und Herkunft des Holzes gegenüber den Konsumenten ins Gesetz. Zuletzt umstritten war, ob dies für "Händler" oder für "jede Person" gelten soll, wie es der Ständerat eingefügt hatte. Der Nationalrat übernahm am Donnerstag stillschweigend diese Formulierung.</p><p>Die Holzdeklaration ist ein Anliegen von Umwelt- und Konsumentenschutzorganisationen. Pro Natura, Swissaid und der Bruno Manser Fonds untermauerten die Forderung mit einer von 12'000 Personen unterzeichneten Petition. Auch Umweltministerin Simonetta Sommaruga hatte sich einverstanden erklärt mit der Ergänzung.</p><p></p><p>Palmöl-Artikel</p><p>Auch für andere Rohstoffe und Produkte als Holz kann der Bundesrat Anforderungen für das Inverkehrbringen festlegen. Voraussetzung ist, dass Anbau, Abbau oder Herstellung die Umwelt erheblich belasten oder natürliche Ressourcen gefährdet sind.</p><p>Dieser vom Nationalrat eingebrachten Ergänzung schloss sich der Ständerat an. Die Ergänzung zielt auf das umstrittene Palmöl. Umweltministerin Simonetta Sommaruga hielt dazu fest, der Bundesrat werde bei der Festlegung von Anforderungen an weitere Produkte und Rohstoffe als Holz mit Zurückhaltung und in Absprache mit den betroffenen Branchen vorgehen.</p>
Updated
10.04.2024 16:45

Back to List