Indirekter Gegenentwurf zur Vaterschaftsurlaubs-Initiative

Details

ID
20180441
Title
Indirekter Gegenentwurf zur Vaterschaftsurlaubs-Initiative
Description
InitialSituation
<p><b>Die Volksinitiative "Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub - zum Nutzen der ganzen Familie" (18.052) wurde am 4. Juli 2017 durch das Initiativkomitee "Vaterschaftsurlaub jetzt!",</b><b>in dem sich die vier Dachverbände Travail Suisse, Männer.ch, Alliance F und Pro Familia Schweiz zusammengeschlossen hatten, eingereicht. Die Initiative verlangt, dass alle erwerbstätigen Väter mindestens vier Wochen Vaterschaftsurlaub beziehen können und während ihrer Abwesenheit 80 Prozent ihres Lohns erhalten. Das Parlament empfiehlt Volk und Ständen die Ablehnung der Initiative, hat stattdessen aber einen indirekten Gegenentwurf verabschiedet. Dieser sieht vor, dass Väter nach der Geburt des Kindes zwei Wochen Urlaub beziehen können und in dieser Zeit 80 Prozent ihres Lohns erhalten. In der Folge hat das Initiativkomitee die Volksinitiative am 7. Oktober 2019 bedingt zurückgezogen. Da ein überparteiliches Referendumskomitee aus Gewerbekreisen das Referendum gegen den Gegenentwurf ergriffen hat, wird er dem Volk am 27. September 2020 zur Abstimmung unterbreitet.</b></p><p></p><p>Die am 4. Juli 2017 eingereichte Volksinitiative "Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub - zum Nutzen der ganzen Familie" will dem Bund die Aufgabe übertragen, eine Vaterschaftsversicherung einzurichten. Sie verlangt, dass Väter einen gesetzlichen Anspruch auf einen mindestens vierwöchigen Vaterschaftsurlaub erhalten, der über die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigt würde. Der Einkommensersatz würde wie bei der Mutterschaftsentschädigung 80 Prozent des Einkommens betragen, aber höchstens 196 Franken pro Tag. Ein solcher Urlaub würde schätzungsweise 420 Millionen Franken pro Jahr kosten. Dieser Betrag entspricht einem EO-Beitragssatz von 0,11 Prozent. </p><p>In seiner Botschaft vom 1. Juni 2018 beantragte der Bundesrat der Bundesversammlung, die Volksinitiative Volk und Ständen ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Der Bundesrat anerkennt zwar das Anliegen des Vaterschaftsurlaubs; der Ausbau eines bedarfsgerechten familienergänzenden Kinderbetreuungsangebots hat für ihn jedoch Priorität. Im Vergleich zu einem gesetzlich verankerten Vaterschaftsurlaub würde, so der Bundesrat, diese Massnahme nicht nur unmittelbar nach der Geburt des Kindes, sondern auch in den nachfolgenden Familienphasen dazu beitragen, dass Mütter und Väter Familie und Erwerbstätigkeit besser vereinbaren können. Zudem würde ein solcher Urlaub die Wirtschaft mit zusätzlichen Abgaben belasten und die Unternehmen vor grosse organisatorische Herausforderungen stellen. Der Bundesrat ist deshalb der Meinung, dass die Einführung eines Vaterschaftsurlaubs wie bis anhin in der Verantwortung der Arbeitgeber respektive der Sozialpartner bleiben soll. </p><p>Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) diskutierte an ihrer Sitzung vom 28. Juni 2018 die Anträge des Bundesrates, hörte Vertreterinnen und Vertreter des Initiativkomitees an und beauftragte anschliessend die Verwaltung, je einen Gesetzesentwurf inklusive einer Kostenschätzung für einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative zu einem über die EO entschädigten Elternurlaub, bei dem 8 Wochen für die Mutter und 8 Wochen für die Eltern reserviert sind, sowie für einen zweiwöchigen, über die EO entschädigten Vaterschaftsurlaub auszuarbeiten. An ihrer Sitzung vom 21. August 2018 hörte die SGK-S zudem Vertreterinnen und Vertreter des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes, des Schweizerischen Gewerbeverbandes, des Dachverbandes Economiesuisse sowie des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes an und diskutierte die von der Verwaltung erstellten Berichte. Die SGK-S sprach sich schliesslich mit 9 zu 2 Stimmen für einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub und damit gegen einen 16-wöchigen Elternurlaub aus und beschloss mit 8 zu 5 Stimmen, dass der zweiwöchige, über die EO entschädigte Vaterschaftsurlaub der Volksinitiative als indirekter Gegenvorschlag in Form einer Kommissionsinitiative gegenübergestellt werden soll. </p><p>Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N), der auf nationalrätlicher Seite die Beratung der Volksinitiative zugewiesen worden war, stimmte dem Entscheid der SGK-S, eine Kommissionsinitiative auszuarbeiten, am 20. September 2018 mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. Die SGK-S wiederum verabschiedete am 6. November 2018 den Gesetzesvorentwurf samt erläuterndem Bericht, eröffnete am 16. November 2018 das Vernehmlassungsverfahren, nahm anschliessend am 15. April 2019 die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis und hiess den ausgearbeiteten Erlassentwurf und den erläuternden Bericht gut. </p><p>Der Erlassentwurf sieht vor, den arbeitsrechtlichen Anspruch auf den zweiwöchigen Urlaub im Obligationenrecht (OR) zu verankern und die Voraussetzungen und Modalitäten für die Entschädigung im Erwerbsersatzgesetz vom 25. September 1952 (EOG) zu regeln. </p><p>Die Anspruchsvoraussetzungen für den zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub sollen sich grundsätzlich an der Mutterschaftsentschädigung orientieren. Anspruch haben Männer, die zum Zeitpunkt der Geburt der rechtliche Vater des Kindes sind (Entstehung des Kindsverhältnisses kraft der Ehe mit der Mutter oder durch Anerkennung) oder dies während der darauf folgenden sechs Monate werden (Entstehung des Kindsverhältnisses durch Anerkennung oder gerichtlichen Entscheid, rückwirkend auf den Zeitpunkt der Geburt). Der Vaterschaftsurlaub muss in den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes bezogen werden.</p><p>Vorgesehen ist - analog zum Mutterschaftsurlaub - eine Regelung, wonach die Ferien nicht gekürzt werden dürfen, wenn der Vater den Vaterschaftsurlaub bezieht. Ebenfalls vorgesehen ist eine Verlängerung der Kündigungsfrist bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses und dass keine Vereinbarung zum Nachteil des Arbeitnehmers getroffen werden darf.</p><p>Der Vaterschaftsurlaub muss - im Gegensatz zum Mutterschaftsurlaub - nicht an einem Stück, sondern kann auch tageweise bezogen werden. Ein Urlaub von weniger als einem Tag ist allerdings nicht vorgesehen.</p><p>Was den Anspruch auf die EO-Entschädigung betrifft, gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Mutterschaftsentschädigung. Das heisst, der Vater muss während der neun Monate vor der Geburt im Sinne des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung vom 20. Dezember 1946 (AHVG) versichert gewesen sein und in dieser Zeit mindestens fünf Monate eine Erwerbstätigkeit ausgeübt haben. Die Entschädigung beträgt wie bei der Mutterschaftsentschädigung 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens und wird in Taggeldern ausgerichtet.</p><p>Die Kosten werden vom Bund auf rund 230 Millionen Franken pro Jahr geschätzt. Für den zweiwöchigen Urlaub würden 0,06 zusätzliche Lohnprozente je hälftig bei Arbeitgebern und Arbeitnehmenden erhoben.</p><p>Die SGK-S hält in ihrem Bericht fest, dass Väter, Mütter, Paare und Kinder von einem Vaterschaftsurlaub profitieren können, weshalb sie ihn grundsätzlich befürwortet. Allerdings ist sie der Ansicht, dass die Einführung eines Vaterschaftsurlaubs von vier Wochen, wie ihn die Volksinitiative "Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub - zum Nutzen der ganzen Familie" fordert, die Wirtschaft mit zu umfangreichen zusätzlichen Abgaben belasten und Unternehmen vor grosse organisatorische Herausforderungen stellen würde. Sie schlägt daher mit dem Gesetzesentwurf den Kompromiss eines zweiwöchigen Urlaubs vor. Ihrer Meinung nach ist dieser indirekte Gegenentwurf auch für KMU und Kleinstbetriebe finanziell und organisatorisch umsetzbar und stellt mit jährlichen Kosten von 224 Millionen Franken einen sozialpolitisch verträglichen Beitrag zur Schaffung eines familienfreundlichen Arbeitsumfelds dar.</p><p>Die SGK-S lud den Bundesrat mit Schreiben vom 24. April 2019 zur Stellungnahme ein. Dieser sprach sich gegen einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub aus. Er ist der Ansicht, dass ein bedarfsgerechter Ausbau der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuungsangebote und der Betreuungsurlaub für Eltern von schwer kranken Kindern ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen als ein Vaterschaftsurlaub. Ausserdem gibt er vertraglichen Regelungen der Wirtschaft gegenüber einem gesetzlich verankerten Vaterschaftsurlaub den Vorzug. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass neue Vorschläge für einen Leistungsausbau in der EO im Lichte laufender Gesetzesvorhaben behandelt werden müssen, damit die Finanzierung der EO auch in Zukunft gewährleistet werden kann.</p><p></p><p>Quellen: </p><p>Botschaft des Bundesrates vom 1. Juni 2018 zur Volksinitiative "Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub - zum Nutzen der ganzen Familie", BBl 2018 3699</p><p>"Parlamentarische Initiative Indirekter Gegenentwurf zur Vaterschaftsurlaubs-Initiative" (18.441), Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates vom 15. April 2019, BBl 2019 3405</p><p>Stellungnahme des Bundesrates vom 22. Mai 2019, BBl 2019 3851</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    21.08.2018 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten
    20.09.2018 0 Zustimmung
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (Erwerbsersatzgesetz, EOG)
    Resolutions
    Date Council Text
    20.06.2019 2 Beschluss gemäss Entwurf
    11.09.2019 1 Zustimmung
    27.09.2019 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    27.09.2019 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>Der <b>Ständerat</b> führte in der Sommersession 2019 zunächst eine gemeinsame Debatte über die Vaterschaftsurlaubs-Initiative und den indirekten Gegenentwurf und behandelte die beiden Vorlagen anschliessend separat. Als Erster ergriff der Kommissionssprecher das Wort und begründete die Anträge der Kommission, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen und auf den von ihr ausgearbeiteten indirekten Gegenentwurf einzutreten. Die Kommission erachte, so der Kommissionssprecher Erich Ettlin (C, OW), die Förderung von familienfreundlichen Arbeitsbedingungen, zu denen auch der Vaterschaftsurlaub zählt, als wichtig. Die Einführung eines Vaterschaftsurlaubs von vier Wochen, wie von den Initiantinnen und Initianten gefordert, würde jedoch die Wirtschaft mit zu umfangreichen zusätzlichen Abgaben belasten und Unternehmen vor grosse organisatorische Herausforderungen stellen. Der indirekte Gegenvorschlag sei ein sozialpolitisch verträglicher Beitrag zur Schaffung eines familienfreundlichen Arbeitsumfelds. </p><p>Eine aus Vertretern der SVP-Fraktion und der FDP-Liberalen Fraktion bestehende Kommissionsminderheit wollte auf den Gegenvorschlag nicht eintreten. Ein Teil dieser Minderheit stellte sich grundsätzlich gegen einen Gegenentwurf. Der vorliegende Gegenentwurf sei ein weiterer nicht zwingend notwendiger Ausbau des Sozialstaats. Er stelle eine unflexible, staatlich verordnete gesetzliche Einheitslösung dar, welche zu zusätzlichen Abgaben führe. Die geschätzten Kosten von 224 Millionen Franken pro Jahr, welche eine Anpassung der EO-Beiträge um 0,05 Prozentpunkte zur Folge haben, würden auf den ersten Blick zwar verkraftbar erscheinen. Diese für sich allein marginale Anhebung sei allerdings trügerisch, denn sie reihe sich in verschiedene weitere Gesetzgebungsprojekte und absehbare Vorhaben des Gesetzgebers ein, die direkte oder indirekte Auswirkungen auf die Lohnkosten haben. In der Sozialpolitik gelte es Prioritäten zu setzen. Das Nötige müsse vom Wünschbaren getrennt werden. Ein Vaterschaftsurlaub sei zwar wünschbar, aber nicht absolut notwendig. Anderen Mitgliedern dieser Minderheit ging der Gegenentwurf zu wenig weit. Sie hatten in der Kommission einen Elternurlaub von 16 Wochen vorgeschlagen, dafür aber keine Mehrheit gefunden. </p><p>Eine zweite Kommissionsminderheit, bestehend aus Vertretern der SP-Fraktion, stellte den Antrag, die Volksinitiative Volk und Ständen zur Annahme zu empfehlen. Der von der Volksinitiative verlangte vierwöchige Vaterschaftsurlaub ermögliche, so ihr Sprecher, eine bessere Aufgabenverteilung innerhalb der Familie. Es sei kein Urlaub für die Väter, sondern einer für die Familien. Im Jahr 2019 sei es höchste Zeit, Vätern die Möglichkeit zu geben, eine wichtigere Rolle im Leben ihrer Kinder einzunehmen, und die Betreuung des Neugeborenen nicht mehr allein der Mutter zu überlassen.</p><p>Der Rat folgte schliesslich in allen Punkten der Kommissionsmehrheit. Er trat mit 27 zu 16 Stimmen bei 1 Enthaltung auf den indirekten Gegenentwurf ein, nahm diesen in der Gesamtabstimmung mit 26 zu 16 Stimmen unverändert an und beschloss anschliessend mit 29 zu 14 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Volksinitiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. </p><p>In der Herbstsession 2019 führte auch der <b>Nationalrat</b> zunächst eine gemeinsame Debatte über die Vaterschaftsurlaubs-Initiative und den indirekten Gegenentwurf und beriet die beiden Vorlagen anschliessend separat. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission beantragte, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen, auf den indirekten Gegenentwurf einzutreten und ihn wie von der Schwesterkommission ausgearbeitet, also unverändert, anzunehmen. Es wurden jedoch von einer beachtlichen Anzahl von Kommissionsminderheiten anderslautende Anträge gestellt. So beantragte eine Minderheit bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der SVP-Fraktion, auf den indirekten Gegenentwurf nicht einzutreten, da sie nicht in die Vertragsfreiheit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber eingreifen wollte und zusätzliche Belastungen für die KMU befürchtete. Mehreren Minderheiten bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Mitte-links-Fraktionen ging der zweiwöchige Vaterschaftsurlaub zu wenig weit, und sie beantragten daher, den Gegenentwurf abzuändern. So wollte eine Minderheit den indirekten Gegenentwurf der Volksinitiative gleichsetzen und den Vätern 4 Wochen zugestehen und eine zweite Minderheit den indirekten Gegenvorschlag auf 8 Wochen Urlaub ausbauen. Andere Minderheiten wollten anstelle eines Vaterschaftsurlaubs einen Elternurlaub einführen: So forderte eine Minderheit einen Elternurlaub von je 14 Wochen für Mutter und Vater, eine weitere Minderheit einen Elternurlaub von 38 Wochen, wobei jedem Elternteil mindestens 14 Wochen zustehen, und eine dritte Minderheit gar einen Elternurlaub von 52 Wochen, wobei jeder Elternteil die Hälfte bezieht. Die Verfechterinnen und Verfechter eines Elternurlaubs argumentierten, dass der Vaterschaftsurlaub ein falsches, veraltetes Konzept sei. Nur ein Elternurlaub in der von ihnen geforderten Grössenordnung habe eine nachhaltig positive Wirkung auf die Rollenbilder und die Gesundheit der Familie. Der Kommissionssprecher wies jedoch darauf hin, dass die jährlichen Kosten der von den Minderheiten vorgeschlagenen Varianten vom Bundesamt für Sozialversicherungen berechnet worden seien und dass 4 Wochen Vaterschaftsurlaub demnach 458 Millionen Franken und 8 Wochen 916 Millionen Franken kosten würden. Die geschätzten Kosten pro Jahr für den Elternurlaub lägen erwartungsgemäss nochmals deutlich höher: 28 Wochen Elternurlaub würden 1,6 Milliarden Franken, 38 Wochen je nach Ausgestaltung zwischen 2,3 und 2,7 Milliarden Franken und 52 Wochen 3,8 Milliarden Franken kosten. </p><p>Für die Elternzeit von insgesamt 52 Wochen setzte sich die grüne Fraktion ein. Irène Kälin (G, AG) argumentierte: "Wir sind familienpolitisch ein Entwicklungsland". Ihr Fraktionskollege Balthasar Glättli (G, ZH) appellierte an seine Ratskolleginnen und -kollegen: "Investieren wir in Bébés statt in Bomben und Beton. " Die sozialdemokratische Fraktion argumentierte für einen Elternurlaub von 38 Wochen. Mathias Reynard (S, VS) monierte, dass die Betreuung von Neugeborenen in der Schweiz anscheinend reine Frauensache ist, und sagte, dass es an der Zeit sei, dies zu ändern. Die Grünliberalen wiederum plädierten für eine gleichberechtigte Elternzeit von 14 Wochen pro Elternteil - aber nur, wenn beide erwerbstätig sind. Isabelle Chevalley (GL, VD) gab zu bedenken, dass damit nichts Revolutionäres täten.</p><p>Die SVP-Fraktion lehnte einen Gegenentwurf hingegen ab. Für sie gibt es bereits heute genug Massnahmen für die Gleichstellung, einen staatlich finanzierten Vaterschaftsurlaub brauche es nicht. Ein solcher wäre nur eine zusätzliche Belastung für die Wirtschaft. "Diejenigen, die mit Vehemenz für einen Vaterschaftsurlaub kämpfen, geben das Kind danach so schnell wie möglich in eine Fremdbetreuung", sagte Verena Herzog (V, TG). Sie stellte den Nutzen, die Nachhaltigkeit und die Notwendigkeit eines Vaterschaftsurlaubs infrage.</p><p>Die CVP-Fraktion ihrerseits sprach sich für den indirekten Gegenvorschlag aus. Das sei der Kompromiss zwischen den Anliegen der KMU und jenen der Initiantinnen und Initianten, sagte Andrea Gmür-Schönenberger (C, LU). "Wir dürfen das Fass nicht zum Überlaufen bringen." Ähnlich argumentierte auch die FDP-Liberale Fraktion. Nachdem ihr Modell gescheitert war, wonach die Eltern 16 Wochen Elternzeit eigenverantwortlich hätten aufteilen können, schwenkte sie auf den Gegenvorschlag ein, jedoch ohne grosse Überzeugung, wie Christian Wasserfallen (RL, BE) durchblicken liess. Eigentlich zementiere ein Vaterschaftsurlaub "ein veraltetes Rollenmodell". Auch die BDP-Fraktion sprach sich für den Kompromiss aus.</p><p>Der Nationalrat folgte schliesslich in allen Punkten den Anträgen der Kommissionsmehrheit. Er trat mit 119 zu 59 Stimmen bei 7 Enthaltungen auf den Gegenentwurf ein, nahm diesen in der Gesamtabstimmung mit 129 zu 62 Stimmen bei 1 Enthaltung unverändert an und empfahl anschliessend mit 120 zu 67 Stimmen bei 5 Enthaltungen die Volksinitiative Volk und Ständen zur Ablehnung. </p><p>In der Schlussabstimmung wurde der Gegenentwurf im Nationalrat mit 129 zu 66 Stimmen bei 2 Enthaltungen und im Ständerat mit 31 zu 11 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. </p><p>Da ein überparteiliches Referendumskomitee aus Gewerbekreisen das Referendum gegen den Gegenentwurf ergriffen hat, entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger am 27. September über die Einführung eines zweiwöchigen bezahlten Vaterschaftsurlaubs.</p><p></p><p>Quellen: </p><p>Amtliches Bulletin</p><p>SDA</p><p></p><p><b>Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 27. September 2020 mit 60,3 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen.</b></p>
Updated
10.04.2024 16:45

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