Selbstständigkeit ermöglichen, Parteiwillen berücksichtigen

Details

ID
20180455
Title
Selbstständigkeit ermöglichen, Parteiwillen berücksichtigen
Description
InitialSituation
<p>Das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) ist in Artikel 12 um folgenden Absatz 3 zu ergänzen:</p><p>Art. 12</p><p>...</p><p>Abs. 3</p><p>Für die Unterscheidung zwischen Selbstständigerwerbenden und Arbeitnehmerinnen sowie Arbeitnehmern werden das Mass der organisatorischen Unterordnung und des unternehmerischen Risikos sowie allfällige Parteivereinbarungen berücksichtigt.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    15.11.2019 0 Folge geben (Erstrat)
    10.11.2021 0 Keine Zustimmung
    14.09.2022 1 Folge gegeben
    12.06.2023 2 Zustimmung
  • Number
    1
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
Proceedings
<h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 14.09.2022</strong></h3><p>Der Nationalrat will im Sozialversicherungsrecht definieren, wer als selbstständig erwerbend gilt und wer nicht. Massgebend sein sollen die organisatorische Unterordnung, das unternehmerische Risiko und allfällige Vereinbarungen zwischen den Parteien. Mit 127 zu 57 Stimmen hielt der Rat an einer parlamentarischen Initiative von Jürg Grossen (GLP/BE) fest, die von der Ständeratskommission abgelehnt wurde. Für die Mehrheit der Sozialkommission des Nationalrats (SGK-N) ist die Klärung namentlich bezüglich der Plattform-Wirtschaft nötig. Eine Minderheit hielt das bestehende Arbeitsrecht für ausreichend.</p><p>&nbsp;</p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 12.06.2023</strong></h3><p><strong>Parlament will Selbstständigkeit genauer definieren</strong></p><p><strong>Im Schweizer Sozialversicherungsrecht soll genauer definiert werden, wer als selbstständig erwerbend gilt. Nach dem Nationalrat hat am Montag auch der Ständerat eine entsprechende parlamentarische Initiative des Berner GLP-Nationalrats Jürg Grossen angenommen.</strong></p><p>Mit 26 zu 16 Stimmen ohne Enthaltungen stellte sich die kleine Kammer gegen die Mehrheit ihrer Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S). Der Nationalrat hatte der Initiative Grossens bereits im September 2022 Folge gegeben. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) kann nun eine Vorlage ausarbeiten.</p><p>Grossen argumentiert in der Begründung seines Vorstosses mit neuen Entwicklungen in der Plattform-Wirtschaft. Er kritisiert, nach gegenwärtiger Rechtslage würden Erwerbstätige grundsätzlich oder im Zweifelsfall als Angestellte klassifiziert. Dies auch, wenn sich die Beteiligten einig seien, dass es sich um eine selbständige Tätigkeit handelt. Dies hemme die wirtschaftliche Entwicklung.</p><p>Grossen will deshalb vertraglichen Vereinbarungen mehr Gewicht einräumen. Die Mehrheit der SGK-S war dagegen der Ansicht, die heutigen arbeitsrechtlichen Bestimmungen genügten.</p><p>Faktisch führe die von Grossen geforderte Flexibilisierung dazu, dass Plattformbetreiber durchsetzen könnten, dass sich jemand als selbstständig anmelde, sagte Kommissionssprecher Damian Müller (FDP/LU). Damit steige das Risiko, dass unternehmerische Risiken abgewälzt würden.</p><p>Hans Stöckli (SP/BE) hob hervor, die Plattform-Wirtschaft betreffe nur einen kleinen Teil der erwerbstätigen Bevölkerung.</p><p>Hannes Germann (SVP/SH) argumentierte dagegen mit Erfolg, mit dem Entstehen neuer Geschäftsmodelle müsse auch das Gesetz angepasst werden. Es handle sich um ein "ur-liberales" Anliegen. Peter Hegglin (FDP/ZG) vertrat die Ansicht, allfällige Schwierigkeiten, beispielsweise, was die Umgehung von Sozialversicherungsbeiträgen angehe, könne man bei der Erarbeitung einer Vorlage lösen.</p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der&nbsp;Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 17.11.2023</strong></h2><p class="Standard_d">Die Kommission hat weiter mit den Arbeiten zur Umsetzung der <strong>Pa. Iv. Grossen Jürg. Selbstständigkeit ermöglichen, Parteiwillen berücksichtigen (</strong><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20180455"><strong>18.455</strong></a><strong>)</strong> begonnen. Sie möchte die Initiative gemäss eingereichtem Text umsetzen. Um die soziale Absicherung von Selbstständigerwerbenden zu verbessern, hat sie die Verwaltung mit der Prüfung von Möglichkeiten zu einem freiwilligen, vereinfachten Inkasso der Sozialversicherungsbeiträge sowie zur Erhöhung der Planungssicherheit bezüglich Beitragsstatut beauftragt.</p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom 12.04.2024</strong></h2><p class="Standard_d">Mit klaren Kriterien zur Abgrenzung von selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit und der Möglichkeit einer freiwilligen Einzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen durch Plattformen will die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates die Rechtssicherheit für Selbstständigerwerbende und für neue Geschäftsmodelle erhöhen. Zudem hat die Kommission ihre Vorschläge zur Einschränkung überhöhter Entschädigungen für leitende Organe der Krankenkassen und zur Reduktion von Bagatellfällen in der Spitalnotaufnahme konkretisiert.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Mit 17 zu 8 Stimmen hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) ihren Vorentwurf zur Umsetzung der <strong>Pa. Iv. Grossen Jürg. Selbstständigkeit ermöglichen, Parteiwillen berücksichtigen (</strong><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20180455"><strong>18.455</strong></a><strong>) </strong>gutgeheissen. In der Detailberatung hat sie mit 13 zu 12 Stimmen beschlossen, ein zweistufiges Verfahren zur Prüfung der Unterscheidung zwischen selbstständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit (sog. Beitragsstatut) vorzusehen. So sollen zuerst die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse geprüft werden. Sind diese nicht eindeutig, wird zusätzlich auf schriftliche Parteivereinbarungen abgestellt. Die angewandten Kriterien zur Bestimmung des Beitragsstatuts, also die organisatorische Unterordnung, das unternehmerische Risiko sowie die Parteivereinbarungen, soll der Bundesrat auf Verordnungsstufe genauer regeln (17 zu 8 Stimmen). Weiter möchte die Kommission ermöglichen, dass Vertragsparteien von Selbstständigerwerbenden, beispielsweise digitale Plattformen, diese auf freiwilliger Basis beim Einzahlen von Sozialversicherungsbeiträgen unterstützen können (13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung). Die Kommission hat die Verwaltung mit der Finalisierung des Vorentwurfs und zusätzlichen Abklärungen insbesondere zum aktuellen Vollzug und zum Einfluss der neuen EU-Richtlinie über Plattformarbeit auf die Schweiz beauftragt. Sie wird voraussichtlich im dritten Quartal die Vernehmlassung zur Vorlage eröffnen.</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Auskünfte</strong></p><p>Boris Burri, Kommissionssekretär,</p><p>058 322 92 59,</p><p><a href="mailto:sgk.csss@parl.admin.ch">sgk.csss@parl.admin.ch</a></p><p><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-sgk">Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK)</a></p>
Updated
15.04.2024 14:44

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