Finanzmarktinfrastrukturgesetz. Bestrafung im Fall von unwahren oder unvollständigen Angaben in öffentlichen Kaufangeboten
Details
- ID
- 20180489
- Title
- Finanzmarktinfrastrukturgesetz. Bestrafung im Fall von unwahren oder unvollständigen Angaben in öffentlichen Kaufangeboten
- Description
- InitialSituation
- <h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates 15.11.2022</strong></h2><p class="Standard_d">Die Kommission hat die Ergebnisse der Vernehmlassung über ihren Vorentwurf zu einer Änderung des FinfraG zur Kenntnis genommen, den sie ausgehend von der parlamentarischen Initiative "Finanzmarktinfrastrukturgesetz. Bestrafung im Fall von unwahren oder unvollständigen Angaben in öffentlichen Kaufangeboten" (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20180489">18.489</a>) ausgearbeitet hatte. Mit der Vorlage soll eine neue Strafnorm betreffend die Verletzung der Pflicht zur Veröffentlichung eines wahren und vollständigen Angebotsprospekts oder einer wahren und vollständigen Voranmeldung geschaffen werden. Damit wird eine Asymmetrie im Übernahmerecht beseitigt und eine Strafbarkeitslücke geschlossen. Mit 17 zu 7 Stimmen verabschiedete die Kommission ihren Entwurf unverändert zuhanden des Rates. Eine Minderheit lehnt die Vorlage weiterhin ab.</p><p> </p><h2 class="Titel_d"><strong>Stellungnahme des Bundesrates vom 17.03.2023</strong></h2><p class="Standard_d">(...) Der Bundesrat beantragt Eintreten und Zustimmung zum Entwurf der WAK-N.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Resolutions
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Date Council Text 10.12.2019 1 Folge gegeben 26.10.2020 0 Zustimmung 30.09.2022 1 Fristverlängerung 30.09.2022 1 Bis zur Herbstsession 2024.
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel (Finanzmarktinfrastrukturgesetz, FinfraG)
- Resolutions
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Date Council Text 02.05.2023 1 Beschluss gemäss Entwurf 11.09.2023 2 Zustimmung 29.09.2023 2 Annahme in der Schlussabstimmung 29.09.2023 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 02.05.2023</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationalrat will falsche Angaben in Kaufangeboten ahnden</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Wer in öffentlichen Kaufangeboten vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben macht, soll mit einer Busse von bis zu 500'000 Franken sanktioniert werden. Der Nationalrat ist einverstanden mit einer von seiner Wirtschaftskommission (WAK-N) vorgeschlagenen Gesetzesänderung.</strong></p><p class="Standard_d">Mit 123 zu 37 Stimmen bei 11 Enthaltungen sagte die grosse Kammer am Dienstag Ja zur Änderung des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes. Die Nein-Stimmen und Enthaltungen kamen aus der SVP-Fraktion. Für fahrlässiges Handeln im Zusammenhang mit öffentlichen Übernahmeverfahren soll die Busse bis zu 150'000 Franken betragen.</p><p class="Standard_d">Die WAK-N begründete ihre Anträge mit einer Lücke im geltenden Recht: Während unvollständige Angaben der Zielgesellschaft unter Strafe gestellt seien, sei dies bei der Anbieterin nicht der Fall. Hinter das Anliegen stellte sich auch Finanzministerin Karin Keller-Sutter.</p><p class="Standard_d">Den Anstoss zu der Revision hatte eine parlamentarische Initiative des ehemaligen SVP-Nationalrats Hans-Ueli Vogt (ZH) gegeben. Nun ist der Ständerat am Zug. Die Mehrheit seiner Wirtschaftskommission hat das Anliegen bisher unterstützt.</p><p class="Standard_d">Vogt hatte in der Begründung an den Fall HNA erinnert. Die Schweizer Übernahmekommission hatte im Fall des chinesischen Mischkonzerns HNA Group wegen undurchsichtiger Eigentumsverhältnisse die Strafverfolgungsbehörden und die Finanzmarktaufsicht alarmiert: HNA hatte bei der Übernahme des Flugzeugcaterers Gategroup unwahre Angaben zu seinen Besitzern gemacht.</p><p> </p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 11.09.2023</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Parlament will Gesetzeslücke bei Kaufangeboten schliessen</strong><br><strong>Wer in öffentlichen Kaufangeboten vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben macht, kann künftig mit einer Busse von bis zu 500'000 Franken bestraft werden. Das haben die eidgenössischen Räte im Grundsatz beschlossen.</strong></p><p class="Standard_d">Nach dem Nationalrat hat am Montag auch der Ständerat einer entsprechenden Gesetzesänderung zugestimmt, welche die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) ausarbeitete. Die Vorlage basiert auf einer Parlamentarischen Initiative des ehemaligen Zürcher SVP-Nationalrats Hans-Ueli Vogt.</p><p class="Standard_d">Konkret erhält das Eidgenössische Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) einen neue Artikel 152a. Dort soll künftig stehen, dass unwahre oder unvollständige Angaben in einem Angebotsprospekt oder in der Voranmeldung eines öffentlichen Kaufangebots mit Busse bestraft werden.</p><p class="Standard_d">Der Ständerat stimmte der Vorlage am Montag einstimmig zu. Auch Bundesrätin Karin Keller-Sutter sprach sich im Namen der Landesregierung für eine zügige Schliessung der Lücke aus. Die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmungen.</p><p class="Standard_d">Die Gesetzesänderung geht zurück auf den Fall des chinesischen Mischkonzerns HNA Group. Dieser machte bei der Übernahme des Flugzeugcaterers Gategroup unwahre Angaben zu seinen Besitzern, worauf die Schweizer Übernahmekommission 2017 wegen undurchsichtiger Eigentumsverhältnisse die Strafverfolgungsbehörden und die Finanzmarktaufsicht alarmierte.</p><p class="Standard_d">Wie Vogt kam danach die WAK-N zum Schluss, im geltenden Übernahmerecht seien die Strafbestimmungen für den Anbieter und die Zielgesellschaft uneinheitlich geregelt. Es gelte, eine Strafbarkeitslücke zu schliessen.</p>
- Updated
- 15.10.2024 11:10