Vereinbarung zwischen der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein einerseits und der Europäischen Union andererseits zur Beteiligung dieser Staaten an der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Grosssystemen. Genehmigung

Details

ID
20190017
Title
Vereinbarung zwischen der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein einerseits und der Europäischen Union andererseits zur Beteiligung dieser Staaten an der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Grosssystemen. Genehmigung
Description
Botschaft vom 13. Februar 2019 über die Genehmigung der Vereinbarung zwischen der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein einerseits und der Europäischen Union andererseits zur Beteiligung dieser Staaten an der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Grosssystemen (eu-LISA)
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 13.02.2019</b></p><p><b>Drei Vorhaben für zusätzliche Sicherheit im Schengen-Raum </b></p><p><b>Die Zusammenarbeit der Schweiz mit den Staaten des Schengen-Raums im Bereich der Sicherheit und der Migration wird weiter verstärkt. So wird das Schengener Informationssystem (SIS) weiterentwickelt: Die Ausschreibung von Terrorverdächtigen im SIS wird neu zur Pflicht. Zudem wird die präventive Kontrolle der Einreise in den Schengen-Raum verbessert. Der Bundesrat hat zu diesen beiden Vorhaben in seiner Sitzung vom 13. Februar 2019 je eine Vernehmlassung eröffnet. Gleichzeitig hat er die Botschaft zur Beteiligung der Schweiz an der europäischen Agentur für den Betrieb der Schengen/Dublin-Datenbanken verabschiedet. </b></p><p>Die Schweiz arbeitet seit etwas mehr als zehn Jahren im Bereich der Sicherheit und des Asylwesens eng mit den europäischen Staaten zusammen. Diese Zusammenarbeit ist für die Sicherheit und das Asylwesen der Schweiz von grosser Bedeutung. Namentlich das SIS ist für die Polizei und das Grenzwachtkorps zu einem unverzichtbaren Instrument geworden und erleichtert die Arbeit zugunsten der Sicherheit in der Schweiz. </p><p>Diese Zusammenarbeit wird nun weiter gestärkt. Zum Beispiel wird es neu Pflicht, Personen zur verdeckten Fahndung auszuschreiben, die verdächtigt werden, an terroristischen Aktivitäten beteiligt zu sein. Diese Möglichkeit besteht bereits heute, ist jedoch freiwillig. Sie wird von den Mitgliedstaaten insbesondere seit den terroristischen Anschlägen von 2015 immer reger genutzt. In Zukunft werden alle Personen, die als potenzielle terroristische Gefahr eingestuft werden, im SIS sichtbar sein. </p><p>Zudem werden besonders schutzbedürftige Personen präventiv ausgeschrieben werden können, zum Beispiel Kinder, die von einem Elternteil entführt oder Opfer von Zwangsheiraten oder Menschenhandel werden könnten. Das ausgebaute SIS sollte ferner einen besseren Vollzug der Verfügungen zur Wegweisung von Drittstaatsangehörigen mit irregulärem Aufenthalt im Schengen-Raum ermöglichen. Die Schweiz war als assoziierter Schengen-Staat an den Diskussionen zu den neuen Verordnungen zur Weiterentwicklung des SIS beteiligt und hat ihre Position einbringen können.</p><p></p><p>Risiken an der Grenze besser erkennen </p><p>Zudem will die Schweiz künftig auch das Europäische Reiseinformations- und Genehmigungssystem (ETIAS) einsetzen und nutzen können. Dabei handelt es sich um ein Schengen-weites automatisiertes System zur Ermittlung von Risiken im Zusammenhang mit der Einreise von nicht visumpflichtigen Drittstaatsangehörigen in den Schengen-Raum. Mit dem System soll ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Gewährleistung der Mobilität und der Erhöhung der Sicherheit gefunden sowie gleichzeitig die legale Einreise in den Schengen-Raum ohne Visumpflicht durch die Vorabprüfung erleichtert werden. Als an Schengen assoziierter Staat war die Schweiz auch bei der Erarbeitung von ETIAS beteiligt. An seiner Sitzung vom 13. Februar 2019 hat der Bundesrat zu beiden Vorlagen die Vernehmlassungen eröffnet. Beide dauern bis zum 20. Mai 2019.</p><p></p><p>Agentur für den Betrieb der Schengen/Dublin-Datenbanken </p><p>Ebenfalls an seiner Sitzung vom 13. Februar 2019 hat der Bundesrat die Botschaft zur Genehmigung der Zusatzvereinbarung zur Beteiligung an der Agentur für den Betrieb der Schengen/Dublin-Datenbanken verabschiedet. Die offizielle Bezeichnung der Agentur lautet "eu-LISA", eine Abkürzung, die für "European Union - Large scale Information Systems Agency" steht. Die mit der EU abgeschlossene Vereinbarung ermöglicht es der Schweiz, vollumfänglich in der Agentur mitzuwirken, die für den Betrieb der Schengen/Dublin-Datenbanken zuständig ist. </p><p>Die Mitwirkungsrechte, welche die Schweiz dabei erhalten hat, gehen über die im Schengen-Assoziierungsabkommen vorgesehenen Rechte hinaus, da Schweizer Vertreter in gewissen Fällen auch an der formellen Beschlussfassung teilnehmen können (Stimmrechte). </p><p>Eu-LISA gewährleistet seit 2012 den Betrieb des Visa-Informationssystems (VIS), des Schengener Informationssystems (SIS), und der Fingerabdruckdatenbank Eurodac. Seit 2018 ist sie auch für die Einrichtung des Systems zur Erfassung der Ein- und Ausreisedaten von Drittstaatsangehörigen (EES) und seit 2019 für den Aufbau des ETIAS verantwortlich. Sie wird zudem für den Betrieb dieser beiden Systeme verantwortlich sein.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 13. Februar 2019 über die Genehmigung der Vereinbarung zwischen der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein einerseits und der Europäischen Union andererseits zur Beteiligung dieser Staaten an der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Grosssystemen (eu-LISA)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    0
    Text
    Vereinbarung zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Königreich Norwegen, der Republik Island, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein andererseits zur Beteiligung dieser Staaten an der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Grosssystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Genehmigung der Vereinbarung zwischen der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein einerseits und der Europäischen Union andererseits zur Beteiligung dieser Staaten an der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Grosssystemen (eu-LISA)
    Resolutions
    Date Council Text
    19.06.2019 2 Beschluss gemäss Entwurf
    24.09.2019 1 Zustimmung
    27.09.2019 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    27.09.2019 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 19.06.2019</b></p><p><b>Ständerat genehmigt Beteiligung an neuen Schengen-Datenbanken </b></p><p>Die Schweiz soll sich an der EU-Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Grosssystemen (eu-LISA) beteiligen. Dieser Meinung ist der Ständerat. Die Agentur ist für den Betrieb der Schengen/Dublin-Datenbanken zuständig.</p><p>Die kleine Kammer hat am Mittwoch eine entsprechende Vereinbarung zwischen der Schweiz und der EU oppositionslos genehmigt. Sie folgte damit dem Bundesrat und ihrer vorberatenden Kommission</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 24.09.2019</b></p><p><b>Schweiz kann sich an IT-Agentur der EU beteiligen </b></p><p><b>Die Schweiz kann sich an der EU-Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Grosssystemen (eu-Lisa) beteiligen. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat zugestimmt.</b></p><p>Die grosse Kammer genehmigte am Dienstag mit 133 zu 49 Stimmen bei 4 Enthaltungen eine entsprechende Vereinbarung zwischen der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein auf der einen und der EU auf der anderen Seite. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmungen.</p><p>Die Agentur eu-Lisa ist für den Betrieb der Schengen/Dublin-Datenbanken zuständig. Die Schweiz nutzt diese schon heute. Damit sie die Datenbanken auch in Zukunft effizient nutzen kann, musste sie sich eu-Lisa anschliessen. Die Übernahme der entsprechenden EU-Verordnung hatte das Parlament schon im Dezember 2016 genehmigt.</p><p>In der Zusatzvereinbarung, über die der Nationalrat am Dienstag befand, wurden die Modalitäten der Schweizer Beteiligung geregelt. Der Bundesrat hatte dem Parlament zunächst vorgeschlagen, ihm die Kompetenz zum Abschluss der Umsetzungsvereinbarung zu delegieren. Damit war das Parlament jedoch nicht einverstanden. Nun hat es darüber entscheiden können.</p><p></p><p>Kosten von rund 32 Millionen</p><p>Die Schweiz muss einen jährlichen Beitrag an die Agentur leisten, der sich nach dem Bruttoinlandprodukt (BIP) richtet. Die Beiträge müssen rückwirkend ab dem Zeitpunkt entrichtet werden, zu dem die Agentur ihren Betrieb aufgenommen hat. Die Zusatzkosten für die Jahre 2013-2020 belaufen sich gemäss der Botschaft des Bundesrates auf rund 32 Millionen Franken. Davon entfallen 23,1 Millionen Franken auf die Jahre 2018-2020.</p><p>Die Schweiz wird im Verwaltungsrat der IT-Agentur vertreten sein. Für gewisse Fragen, die in die Kompetenz des Verwaltungsrates fallen, verfügt sie über formelle Stimmrechte.</p><p>Die Agentur eu-Lisa gewährleistet den Betrieb des Visa-Informationssystems (VIS), des Schengener Informationssystems (SIS) und der Fingerabdruckdatenbank Eurodac. Seit 2018 ist sie auch für die Einrichtung des Systems zur Erfassung der Ein- und Ausreisedaten von Drittstaatsangehörigen (EES) und seit 2019 für den Aufbau des Europäischen Reiseinformations- und Genehmigungssystems (ETIAS) verantwortlich.</p><p></p><p>SVP aus prinzipiellen Gründen dagegen</p><p>Gegen die Umsetzungsvereinbarung stellte sich die Mehrheit der SVP-Fraktion - aus grundsätzlichen Überlegungen. Die SVP anerkenne die Vorteile der Datenbanken, sagte Yvette Estermann (SVP/LU). Aber die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU hätten einen Knacks bekommen. Die EU behandle die Schweiz nicht als gleichberechtigten Partner. Sie diskriminiere die Schweiz "wo es nur geht". Deshalb sei die SVP nicht bereit, die Zahlung zu leisten.</p><p>Die Sprecherinnen und Sprecher anderer Fraktionen kritisierten diese Haltung. Das sei keine konstruktive Position, sagte Walter Müller (FDP/SG). Kathy Riklin (CVP/ZH) befand, es sei "traurig, einfach immer Nein zu sagen". Sie erinnerte an das deutliche Ja zur Beteiligung der Schweiz am Schengen-Raum in der Volksabstimmung.</p><p>Kommissionssprecher Hans-Peter Portmann (FDP/ZH) wies auf den Unterschied zwischen EU und Schengen hin. Die bilateralen Verträge hätten nichts mit dem Vertragswerk Schengen/Dublin zu tun, von welchem die Schweiz überdies stark profitiere. Justizministerin Karin Keller-Sutter stellte fest, die Rolle der Schweiz werde mit der Vereinbarung gestärkt.</p>
Updated
10.04.2024 16:33

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