Betäubungsmittelgesetz. Änderung

Details

ID
20190021
Title
Betäubungsmittelgesetz. Änderung
Description
Botschaft vom 27. Februar 2019 zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (Pilotversuche mit Cannabis)
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 28.02.2019</b></p><p><b>Pilotversuche mit Cannabis: Botschaft an das Parlament überwiesen </b></p><p><b>Der Bundesrat hat die Botschaft zu Pilotversuchen mit Cannabis an seiner Sitzung vom 27. Februar 2019 an das Parlament überwiesen. Die Vorlage schafft die Voraussetzungen für die Durchführung von befristeten und streng reglementierten wissenschaftlichen Studien über den Cannabiskonsum zu Genusszwecken. </b></p><p>Trotz Verbot konsumieren in der Schweiz rund 200'000 Menschen regelmässig Cannabis mit mehr als 1 Prozent THC-Gehalt zu Genusszwecken. Diese Situation wirft mehrere Probleme auf: Sie lässt einen bedeutenden Schwarzmarkt florieren, die Produktequalität unterliegt keiner Kontrolle, die Repressionskosten sind hoch, und es ist schwierig, die Konsumentinnen und Konsumenten mit Präventionsmassnahmen zu erreichen. Ohne das allgemeine Cannabisverbot in Frage zu stellen, müssen alternative Regulierungsmodelle unter Berücksichtigung der heutigen Gegebenheiten getestet werden können. Der Artikel zu den Pilotversuchen sieht vor, dass die Gemeinden wissenschaftliche Studien durchführen können. Damit sollen die Vor- und Nachteile alternativer Regulierungsformen (z.B. regulierter Verkauf in Apotheken) ermittelt werden. In der Vernehmlassung hat sich die Mehrheit der Kantone und der politischen Parteien für das Prinzip der Pilotversuche ausgesprochen. Mehrere Städte hatten zudem bereits Interesse an der Durchführung solcher Versuche bekundet, die bisher mangels Rechtsgrundlage nicht möglich waren.</p><p></p><p>Streng reglementierte Pilotversuche</p><p>Die Pilotversuche werden streng reglementiert. Um den Jugendschutz zu gewährleisten sind Minderjährige davon ausgeschlossen. Volljährige Personen, die an einer Studie teilnehmen möchten, müssen nachweislich bereits Cannabis konsumieren. Ausserdem müssen die Teilnehmenden ihren Wohnsitz in einer Gemeinde haben, in der eine Studie durchgeführt wird. Darüber hinaus werden keine anderen psychotropen Substanzen in die Studien einbezogen.Die Teilnehmenden können nur eine beschränkte Menge Cannabis pro Monat erwerben. Es ist ihnen untersagt, diesen Cannabis an Dritte weiterzugeben, und sie dürfen ihn nicht an öffentlich zugänglichen Orten konsumieren. Die Dauer der Studien darf höchstens fünf Jahre betragen. Die Gültigkeit des im Betäubungsmittelgesetz aufgenommenen Artikels zu den Pilotversuchen ist auf zehn Jahre beschränkt. Nach Ablauf dieser Zeitspanne werden die Ergebnisse der verschiedenen Studien zusammengetragen, damit die Diskussion über die Cannabispolitik evidenzbasiert weitergeführt werden kann.Die Pilotversuche lassen keine Rückschlüsse auf das weitere Vorgehen zu. Das allgemeine Cannabisverbot gilt weiterhin in der ganzen Schweiz, und ein allfälliger Entscheid zur Änderung des Regulierungsmodells müsste auf jeden Fall vom Parlament getroffen werden.Die Vorlage zur Erleichterung des Zugangs zu medizinischem Cannabis ist Gegenstand eines separaten Verfahrens. Die diesbezügliche Anpassung des Betäubungsmittelgesetzes sollte bis zum Sommer 2019 in die Vernehmlassung gehen.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 27. Februar 2019 zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (Pilotversuche mit Cannabis)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz, BetmG)
    Resolutions
    Date Council Text
    10.12.2019 1 Eintreten
    02.06.2020 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    09.09.2020 2 Abweichung
    23.09.2020 1 Zustimmung
    25.09.2020 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    25.09.2020 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 10.12.2019</b></p><p><b>Nationalrat im Grundsatz für Cannabis-Artikel </b></p><p><b>Der Nationalrat befürwortet Versuche zur kontrollierten Abgabe von Cannabis grundsätzlich. Er will zumindest darüber diskutieren, solche Versuche zu ermöglichen.</b></p><p>Mit 100 zu 85 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat sich der Rat am Dienstag dafür ausgesprochen, auf eine entsprechende Gesetzesvorlage einzutreten. Bevor er über die Details beraten kann, muss sich nun erneut die Gesundheitskommission damit befassen.</p><p>Diese hatte sich gegen einen Experimentierartikel im Betäubungsmittelgesetz ausgesprochen - und dem Rat mit Stichentscheid des Kommissionspräsidenten beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten.</p><p></p><p>Prävention und Abstinenz</p><p>Gegen den Experimentierartikel stellten sich im Nationalrat die SVP und die Mehrheit der Mitte-Fraktion aus CVP, BDP und EVP. Das Geld solle besser für Drogenprävention zu Gunsten einer gesunden Jugend ausgegeben werden, sagte Verena Herzog (SVP/TG).</p><p>Fraktionskollegin Therese Schläpfer (ZH) wies auf die schädlichen Auswirkungen von Cannabis hin. Es sei widersprüchlich, beim Rauchen laufend strengere Regeln zu erlassen und beim Kiffen - das die Lungen stärker schädige - solche Versuche zuzulassen.</p><p>In der Mitte-Fraktion gaben Bedenken bezüglich des Jugendschutzes den Ausschlag, wie Lorenz Hess (BDP/BE) erklärte. Hinzu kämen Befürchtungen, dass die wissenschaftlichen Studien nicht die Drogenabstinenz zum Ziel hätten, sondern einen ersten Schritt hin zu einer Liberalisierung darstellten.</p><p></p><p>Neue Wege nötig</p><p>Die Befürworterinnen und Befürworter des Experimentierartikels argumentierten, es sei nötig, neue Wege in der Cannabispolitik zu prüfen. Trotz des Verbots konsumierten in der Schweiz über 200'000 Menschen regelmässig Cannabis.</p><p>Die Repression binde viele Ressourcen ohne befriedigende Ergebnisse, sagte Gesundheitsminister Alain Berset. Er rief in Erinnerung, dass der Experimentierartikel einem Wunsch der Städte und einem Bedürfnis der Wissenschaft entspreche.</p><p>Regine Sauter (FDP/ZH) befand, die heutige Situation sei in jeder Hinsicht unbefriedigend. Das Gesetz verhindere nicht, dass Cannabis konsumiert werde. "Jugendliche gelangen zu einfach an Cannabis, die Ware ist schlecht, die Kriminalität floriert." Für die Aufregung gebe es keinen Grund. Es gehe lediglich um Pilotversuche.</p><p></p><p>Einfacher erhältlich als Brot</p><p>In manchen Städten sei am Sonntagmorgen Cannabis einfacher erhältlich als Brot, stellte Léonore Porchet (Grüne/VD) fest. Der Verbrauch steige, und Suchtprobleme nähmen zu. Dass die Qualität keinerlei Kontrolle unterliege, berge Gefahren für die Konsumentinnen und Konsumenten.</p><p>Yvonne Feri (SP/AG) betonte, niemand werde mit den Projekten zum Konsum von Cannabis verleitet. Es gehe einzig und alleine darum herauszufinden, wie sich die kontrollierte Abgabe auf den Konsum, die Gesundheit und das Suchtverhalten auswirkten.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 02.06.2020</b></p><p><b>Nationalrat definiert Details für Cannabis-Pilotprojekte </b></p><p><b>Der Nationalrat hat am Dienstag über Details für Studien zur kontrollierten Cannabis-Abgabe diskutiert. Anträge für höhere Hürden fielen dabei durch. So ist der Nationalrat dagegen, dass Arbeitgeber und Schulen über eine Studienteilnahme informiert werden müssen.</b></p><p>Therese Schläpfer (SVP/ZH) begründete diese Forderung damit, dass der Cannabis-Konsum die Konzentration vermindere und die konsumierende Person oder andere gefährden könne. Arbeitgeber und Schulen müssten daher Bescheid wissen.</p><p>Die SP und ein Teil der Mitte-Fraktion stellte jedoch die Frage in den Raum, wer dann noch an einer Studie teilnehmen wolle, wenn dies gemeldet werden müsse. Der Rat lehnte daraufhin die Forderung nach einer Meldepflicht beim Arbeitgeber mit 118 zu 75 bei einer Enthaltung und die Meldepflicht an Schulen mit 119 zu 74 Stimmen bei ebenfalls einer Enthaltung ab.</p><p>Auch weitere Anträge waren in der grossen Kammer chancenlos. Diese stammten von der SVP und einem Teil der Mitte-Fraktion aus CVP, BDP und EVP. Diese Fraktionen stemmten sich bereits in der Wintersession gegen einen Experimentierartikel. Der Nationalrat sprach sich aber dennoch dafür aus, eine gesetzliche Grundlage für wissenschaftliche Pilotversuche mit Cannabis zu schaffen.</p><p></p><p>Keine Einschränkungen bei Teilnehmerkreis</p><p>Die Gegner scheiterten am Dienstag auch beim Versuch, den Teilnehmerkreis weiter einzuschränken. Der Nationalrat lehnte es mit 113 zu 80 Stimmen bei einer Enthaltung ab, dass Menschen mit Begleit- oder Folgeerkrankungen durch Cannabis-Konsum oder andere Drogen von Studien ausgeschlossen werden. Weiter wurde abgelehnt, dass Versuchsteilnehmende während der Studie sowie eine gewisse Zeit danach den Führerschein abgeben müssen und sich die Probanden in einer Datenbank registrieren müssen.</p><p>Abgelehnt wurde zudem der Antrag, dass der Bundesrat und nicht das Bundesamt für Gesundheit die wissenschaftlichen Pilotversuche bewilligen müssen und dass Gemeinden eine Bewilligung nur mit Zustimmung ihres Kantons erteilen können. Zudem sollen sich Teilnehmende nicht registrieren lassen müssen. Auch ein Maximalwert beim Gesamt-THC-Gehalt von 15 Prozent wurde abgelehnt.</p><p></p><p>Bund soll sich beteiligen können</p><p>Gescheitert mit 107 bei 86 Stimmen bei einer Enthaltung ist zudem der Antrag der Mitte-Fraktion, der vorsah, dass die Gemeinden und Kantone die Pilotversuche selber finanzieren müssen und sich der Bund nicht beteiligen dürfe.</p><p>Andrea Geissbühler (SVP/BE) verlangte zudem vergeblich mit einem Einzelantrag, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer weder Sozialhilfegelder noch eine Invalidenrente beziehen dürfen und die Betäubungsmittel selbst finanzieren müssen. Der Antrag scheiterte mit 122 zu 70 Stimmen bei 2 Enthaltungen.</p><p></p><p>Hanf soll aus Bio-Produktion sein</p><p>Zwei von der Gesundheitskommission vorgeschlagene Änderungen gegenüber dem Vorschlag des Bundesrats wurden jedoch angenommen. So darf für die Versuche nur einheimischer Bio-Hanf verwendet werden. Damit soll die Schweizer Landwirtschaft gestärkt werden. Der Entscheid fiel mit 112 zu 76 Stimmen bei 6 Enthaltungen.</p><p>Oppositionslos angenommen wurde zudem der Kommissionsantrag, wonach die Entwicklung des Gesundheitszustands der Versuchsteilnehmer untersucht werden muss.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 09.09.2020</b></p><p><b>Ständerat sagt Ja zu Studien zur kontrollierten Cannabis-Abgabe </b></p><p><b>In der Schweiz sollen Pilotstudien zur kontrollierten Cannabis-Abgabe durchgeführt werden können. Das Parlament hat grundsätzlich zugestimmt. Strittig ist aber noch, ob für Versuche nur Schweizer Bio-Cannabis verwendet werden darf.</b></p><p>Ermöglicht werden mit einer Ergänzung des Betäubungsmittelgesetzes streng reglementierte wissenschaftliche Studien über den Cannabis-Konsum. Der Ständerat sagte am Mittwoch als Zweitrat mit 31 zu 7 Stimmen bei zwei Enthaltungen Ja. Die Nein-Stimmen kamen aus der SVP- und der Mitte-Fraktion.</p><p></p><p>Neue Erkenntnisse gewinnend</p><p>Der Ständerat folgte der Mehrheit der Sozial- und Gesundheitskommission (SGK). Rund 200'000 Menschen in der Schweiz konsumierten trotz Verbot regelmässig Cannabis, der Schwarzmarkt blühe, sagte Johanna Gapany (FDP/FR) namens der SGK. Pilotstudien könnten neue Erkenntnisse liefern für künftige politische Entscheide.</p><p>Maya Graf (Grüne/BL) erinnerte an die Forderung aus Städten und dem Parlament selbst, Pilotstudien durchführen zu dürfen. "Es geht darum, ein Problem, das wir nicht in den Griff kriegen und das nicht reguliert ist, zu verstehen", sagte sie. Trotz Verboten gebe es keine Verbesserung der Situation.</p><p>Eine Minderheit hätte nicht auf die Vorlage eintreten wollen, unterlag aber deutlich. Studien belegten die negativen Auswirkungen von Cannabis auf Körper und Psyche, sagte Peter Hegglin (CVP/ZG).</p><p>Für ihn wäre es zielführender, das Geld in die Prävention zu investieren. Störend ist für Hegglin auch, dass der Bundesrat Cannabis für Studien von der Tabaksteuer befreien will.</p><p></p><p>Zu viele Fragezeichen</p><p>Die Vorlage sei ein Schritt zur Legalisierung, befürchtete Hannes Germann (SVP/SH). In der Vorlage gebe es zu viele Fragezeichen, etwa bezüglich Sicherheit im Strassenverkehr oder Unfallverhütung am Arbeitsplatz. Werner Salzmann (SVP/BE) warnte vor Nachwirkungen von Cannabis, die Tage andauerten.</p><p>Die derzeitige Lage sei nicht gut, stellte Gesundheitsminister Alain Berset klar. Es würden viele Ressourcen beansprucht ohne dass es Resultate gebe. Heute verbiete das Gesetz wissenschaftliche Pilotstudien im Feld. Vorgesehen seien strenge Regeln und eine Bewilligung durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG).</p><p>Als Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Studien kommen gemäss Bundesrat nur Erwachsene in Frage, die bereits Cannabis konsumieren. Die Details sollen in einer Verordnung geregelt werden. Die Studien sollen befristet und an einem bestimmten Ort durchgeführt werden dürfen. Auch die Zahl der Teilnehmer soll beschränkt werden.</p><p></p><p>Differenz bei Bio-Cannabis</p><p>Eine Differenz besteht beim für die Versuche zu verwendenden Cannabis. Der Nationalrat verlangt, dass ausschliesslich Schweizer Bio-Cannabis verwendet werden darf. So weit will der Ständerat nicht gehen. Er wählte die Formulierung "wenn möglich".</p><p>Bio-Cannabis sei in der Schweiz nur eingeschränkt verfügbar, hatte die SGK argumentiert. Der Ständerat folgte stillschweigend. Die Vorlage geht zurück an den Nationalrat.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 23.09.2020</b></p><p><b>Gesetzliche Grundlage für Cannabis-Studien ist bereinigt </b></p><p><b>In der Schweiz sollen Pilotstudien zur kontrollierten Cannabis-Abgabe durchgeführt werden können. Einig sind sich die Räte nun auch, dass für die Versuche wenn möglich Schweizer Bio-Cannbisprodukte verwendet werden sollen.</b></p><p>Der Nationalrat hatte bisher ausschliesslich Produkte aus der Schweiz und in Bio-Qualität erlauben wollen. Am Mittwoch schloss er sich nun aber mit 124 zu 73 Stimmen dem Ständerat an, auf Antrag der Mehrheit seiner Gesundheitskommission (SGK). Damit ist die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes bereit für die Schlussabstimmung.</p><p>Mitglieder von SVP- und Mitte-Fraktion hätten ausschliesslich auf Schweizer Bio-Cannabis bestehen wollen. "Es sollen doch wenigstens die Schweizer Bauern profitieren", sagte Sprecherin Verena Herzog (SVP/TG). Die Mehrheit war der Auffassung, dass mit der strengen Vorgabe nicht genügend Cannabis zur Verfügung stehen würde.</p>
Updated
10.04.2024 16:43

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