Ja zum Verhüllungsverbot. Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag

Details

ID
20190023
Title
Ja zum Verhüllungsverbot. Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag
Description
Botschaft vom 15. März 2019 zur Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» und zum indirekten Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die Gesichtsverhüllung)
InitialSituation
<p>Die Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot" wurde am 15. September 2017 mit 105 553 gültigen Unterschriften eingereicht. Sie verlangt, dass überall in der Schweiz - im ganzen öffentlichen Raum und an allen Orten, die öffentlich zugänglich sind - niemand mehr sein Gesicht verhüllen darf. Ausnahmen sind ausschliesslich aus Gründen der Sicherheit, der Gesundheit, des Klimas und des einheimischen Brauchtums möglich und sollen auf Gesetzesstufe konkretisiert werden. In seiner Botschaft vom 15. März 2019 lehnt der Bundesrat diese Einheitslösung, die für sämtliche Kantone gelten würde, ab. In der Schweiz ist es traditionell Sache der Kantone, den öffentlichen Raum zu regeln. Sie sollen auch künftig selber entscheiden, ob sie ein Verhüllungsverbot möchten. Bei einem Ja zur Initiative wären differenzierte kantonale Lösungen nicht mehr möglich. Insbesondere könnten die einzelnen Kantone auch nicht mehr selber regeln, wie sie mit verhüllten Touristinnen aus arabischen Ländern umgehen wollen. </p><p>Der Bundesrat stellt der Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Die vorgeschlagene Regelung auf Gesetzesstufe verlangt, dass Personen ihr Gesicht zeigen, wenn dies zu Identifizierungszwecken notwendig ist, beispielsweise in den Bereichen Migration, Zoll, Sozialversicherungen und Personenbeförderung. Wer einer wiederholten Aufforderung zur Enthüllung des Gesichts keine Folge leistet, wird mit Busse bestraft. Damit legt das neue Bundesgesetz über die Gesichtsverhüllung klare Verhaltensregeln fest. Dadurch sollen Spannungen vermieden sowie sichergestellt werden, dass die Behörden ihre Aufgaben erfüllen können.</p><p>(Quelle: Medienmitteilung des Bundesrates vom 15. März 2019)</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 15. März 2019 zur Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» und zum indirekten Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die Gesichtsverhüllung)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss zur Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot»
    Resolutions
    Date Council Text
    26.09.2019 2 Beschluss gemäss Entwurf
    17.06.2020 1 Zustimmung
    19.06.2020 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    19.06.2020 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesgesetz über die Gesichtsverhüllung
    Resolutions
    Date Council Text
    26.09.2019 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    12.12.2019 1 Abweichung
    03.03.2020 2 Abweichung
    11.03.2020 1 Zustimmung
    19.06.2020 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    19.06.2020 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    03.02.2021 0 Dieses Gesetz wird im Bundesblatt publiziert, sobald die Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot" zurückgezogen oder abgelehnt worden ist.
Proceedings
<p><b>Das Parlament lehnt das Gesichtsverhüllungsverbot ab und empfiehlt Volk und Ständen die Ablehnung der Initiative. In den Augen der Gegnerinnen und Gegner der Initiative greift diese in die Hoheit der Kantone ein und will ein Problem regeln, welches sich angesichts der verschwindend geringen Zahl betroffener Personen gar nicht stellt. Für die Befürworterinnen und Befürworter der Initiative ist diese aus Sicherheitsgründen gerechtfertigt und stellt zudem ein Instrument zur Bekämpfung der Islamisierung der Schweiz dar. In beiden Räten wurde von der jeweils zuständigen Kommission ein Minderheitsantrag eingereicht, wonach die Annahme der Initiative zu empfehlen sei. Dieser Antrag wurde abgelehnt, die Mehrheit der Ratsmitglieder sprach sich gegen die Initiative aus.</b></p><p><b>Beide Räte nahmen den Gesetzesentwurf, welcher der Initiative als indirekter Gegenvorschlag gegenübergestellt wird, in einer geänderten Fassung an. (Über dieses Gesetz wird am 7. März 2021 nicht abgestimmt).</b></p><p></p><p><b>Entwurf 1 Bundesbeschluss zur Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot"</b></p><p><b></b></p><p>In der Herbstsession 2019 nahm der <b>Ständerat</b> den Bundesbeschluss, welcher Volk und Ständen die Ablehnung dieser Initiative empfiehlt, mit 34 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen an. Darüber hinaus stimmte er dem indirekten Gegenvorschlag, der die heutige Rechtslage klären soll, mit 35 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. Die Initiative unterstützten neben der SVP-Fraktion auch zwei Mitglieder der FDP-Liberalen Fraktion und ein Mitglied der Sozialdemokratischen Fraktion.</p><p>Der Initiativtext zielt nicht nur auf Musliminnen, die eine Burka oder einen Nikab tragen, sondern auch auf vermummte Personen allgemein. Dennoch wurde die Debatte im Ständerat von der Vollverschleierung dominiert, die für manche ein Mittel zur Unterdrückung der Frau darstellt und für andere wiederum als Zeichen einer schleichenden Islamisierung zu deuten ist. Sämtliche Rednerinnen und Redner sprachen sich gegen die Vollverschleierung aus, doch Initiativgegner wie Daniel Jositsch (S, ZH) hoben hervor, dass weder die Initiative noch das Gesetz das Problem der Unterdrückung der Frau löst. Er ergänzte, dass die einzige Lösung die Schaffung einer Gesellschaft ist, in welcher sich Frauen emanzipieren können. Ein Verbot wäre Ausdruck unserer eigenen Schwäche, fügte Bundesrätin Karin Keller-Sutter an. Darüber hinaus sei die Initiative überflüssig, da man Burkas in der Schweiz so gut wie nie sehe. Ausserdem sei die Zuständigkeit der Kantone für den öffentlichen Raum zu wahren. Für die SVP-Fraktion stellt die Islamisierung der Schweiz eine reelle Bedrohung dar. Das Burka- und Nikab-Verbot sei folglich nur ein Mittel, um die Werte der Demokratie und der westlichen Kultur zu verteidigen. </p><p>Nachdem die Differenzen zum indirekten Gegenvorschlag (siehe Entwurf 2 weiter unten) bereinigt worden waren, befasste sich der <b>Nationalrat</b> in der Sommersession 2020 mit dem Bundesbeschluss zur Initiative. Nach einer über fünfstündigen Debatte empfahl er mit 114 zu 76 Stimmen bei 3 Enthaltungen die Ablehnung der Initiative. Nur die SVP-Fraktion und eine Mehrheit der Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP unterstützten die Initiative.</p><p>Im Mittelpunkt der Diskussion standen - wie bereits im Ständerat - die Burka- und die Nikab-Trägerinnen. Neue Argumente gab es kaum, weder vom Pro- noch vom Contra-Lager. Alle kritisierten die Vollverschleierung als Symbol für die Unterdrückung der Frau. Die Initiativgegner- und -gegnerinnen verurteilten jedoch, dass auf das Instrument der Initiative, die sie für unnötig und unverhältnismässig halten, zurückgegriffen wird. Unnötig, weil sie ein Problem regeln wolle, welches sich angesichts der geringen Zahl betroffener Personen in der Schweiz gar nicht stelle. Zudem sei es bereits heute strafbar, eine Person zu zwingen, ihr Gesicht zu verhüllen. Nach geltendem Recht - namentlich nach dem Aufenthaltsrecht und den Einbürgerungsbestimmungen - bestehe die Möglichkeit, einzugreifen, wenn religiöse Bekleidung die Integration einschränke. Unverhältnismässig, weil die Initiative die Sache der Frau instrumentalisiere und eine Gemeinschaft dämonisiere. Zudem greife die Initiative in die Hoheit der Kantone ein. Mehrere Rednerinnen und Redner wiesen auch auf die abschliessende Liste der Ausnahmen hin, die in ihren Augen problematisch ist. Weder der Tourismus noch das Maskottchenkostüm seien darin aufgeführt. Der französischsprachige Berichterstatter fasste die Argumente wie folgt zusammen: "Eine liberale Gesellschaft ist stark, wenn sie überzeugt, und nicht, wenn sie zwingt." </p><p>Die Initiativbefürworterinnen und -befürworter aus der SVP-Fraktion präsentierten die Initiative als Instrument zur Bekämpfung von Diskriminierung, Fanatismus und Intoleranz. Sie argumentierten damit, dass die Burka- und Nikab-Trägerinnen fremdbestimmt sind, und verlangten, diese Kleidungsstücke im Namen der Würde der Frau zu verbieten. Sie prangerten den immer grösseren Einfluss des Islams in der Schweiz an und sprachen von einem regelrechten Kampf der Kulturen. Zu guter Letzt ist die Initiative für sie ein Mittel, um für mehr Sicherheit zu sorgen und Terrorakte oder andere Straftaten zu verhindern. Die Mitglieder der Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP, die sich für die Initiative aussprachen, sind der Meinung, dass es einzig und allein um den Schutz der Menschenrechte geht. Bundesrätin Karin Keller-Sutter hält die Burka oder den Nikab zwar für ein Zeichen von Radikalisierung und Unterwerfung, doch würden diese Kleidungsstücke in der Schweiz vorwiegend von arabischen Touristinnen getragen. Für diese sei jedoch keine Sonderregelung vorgesehen. Vor allem aber greife die Initiative in die Hoheit der Kantone ein. </p><p><b>In der Schlussabstimmung nahm der Ständerat den Bundesbeschluss, mit welchem die Ablehnung der Initiative empfohlen wird, mit 36 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen an, der Nationalrat mit 113 zu 77 Stimmen bei 7 Enthaltungen.</b></p><p></p><p>Entwurf 2 Bundesgesetz über die Gesichtsverhüllung (Dieses Gesetz wird der Initiative als indirekter Gegenvorschlag gegenübergestellt. Es gehört nicht zu den Vorlagen, über die am 7. März 2021 abgestimmt wird.)</p><p></p><p>Der <b>Ständerat </b>beriet in der Herbstsession 2019 zudem den indirekten Gegenvorschlag zur Initiative. Obwohl er den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates unterstützte, mangelte es nicht an Kritik an der Vorlage. Die einen bemängelten, dass es sich um einen Gegenvorschlag mit Placebo-Wirkung handelt, der nur verlangt, was bereits gemacht wird, und keineswegs den Rückzug der Initiative rechtfertigt. Die anderen wiesen darauf hin, dass er das Problem der Unterdrückung der Frau nicht löst. Auf Antrag der Kommission änderte der Ständerat Artikel 2 des Gesetzesentwurfs und präzisierte die Konsequenzen, falls die Enthüllung des Gesichts verweigert wird. In der Gesamtabstimmung hiess er das Gesetz mit 35 zu 8 Stimmen gut.</p><p>Der <b>Nationalrat </b>befasste sich in der Wintersession 2019 ausschliesslich mit dem indirekten Gegenvorschlag. Seine Staatspolitische Kommission hatte diesen in der Gesamtabstimmung abgelehnt, was einem Nichteintreten gleichkommt. Der Nationalrat in seiner neuen Zusammensetzung nach den eidgenössischen Wahlen hingegen trat mit 94 zu 90 Stimmen bei 5 Enthaltungen auf die Vorlage ein und nahm anschliessend die Detailberatung vor. Er nahm die Anträge seiner Kommission an und führte so mehrere Bestimmungen zur Verbesserung der Stellung der Frau ein. Diese Massnahmen sollen im Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration sowie im Bundesgesetz über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe verankert werden. Einige hielten diese Ergänzungen für unnötig, da so vermeintlich der Eindruck entstehen könnte, dass Handlungsbedarf besteht. Andere wiederum sahen die Einheit der Materie verletzt, da in ihren Augen der Zusammenhang zwischen einem Gesichtsverhüllungsverbot und einer Änderung des Bundesgesetzes über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe kaum gegeben ist. Der Gegenvorschlag wurde in der Gesamtabstimmung mit 105 zu 81 Stimmen bei 8 Enthaltungen angenommen. Neben der SVP lehnte auch ein Teil der Grünen Fraktion und der FDP-Liberalen Fraktion den Gesetzesentwurf ab. </p><p>In der Sommersession 2020 präzisierte der <b>Ständerat </b>die ergänzenden Bestimmungen zur Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau. Konkret schlägt er vor, im Ausländer- und Integrationsgesetz vorzusehen, dass sich der Bund an der Finanzierung der kantonalen Programme zur Integration der Ausländerinnen und Ausländer beteiligt, die den besonderen Anliegen der Frauen, Kinder und Jugendlichen Rechnung tragen. Zudem soll im Gleichstellungsgesetz festgeschrieben werden, dass Förderprogramme auch Massnahmen zur Verbesserung der Gleichstellung von Mann und Frau ausserhalb des Erwerbslebens enthalten können. Zu guter Letzt soll im Bundesgesetz über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe vorgesehen werden, dass die Situation der Frauen zu verbessern ist. Die Mehrheit der Ständeratsmitglieder ist überzeugt, dass diese Massnahmen mehr zur Verbesserung der Situation der Frauen beitragen werden als ein Gesichtsverhüllungsverbot. Der <b>Nationalrat</b> stimmte diesen Beschlüssen zu. </p><p><b>In der Schlussabstimmung nahm der Nationalrat das Gesetz mit 113 zu 77 Stimmen bei 7 Enthaltungen und der Ständerat mit 35 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen an. Dieses Gesetz wird nur bei einer Ablehnung der Initiative (ein Rückzug ist nicht mehr möglich) im Bundesblatt veröffentlicht. Mit dieser Veröffentlichung beginnt die Referendumsfrist zu laufen, innert welcher die für eine Volksabstimmung benötigten Unterschriften zu sammeln sind. </b></p><p></p><p><b>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 7. März 2021 mit 51,2 Prozent Ja- Stimmen sowie 16 ganzen und 4 halben Standesstimmen gutgeheissen.</b></p>
Updated
23.07.2024 19:23

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