Beiträge an die Kosten der Kantone für die Kontrolle der Einhaltung der Stellenmeldepflicht. Bundesgesetz
Details
- ID
- 20190024
- Title
- Beiträge an die Kosten der Kantone für die Kontrolle der Einhaltung der Stellenmeldepflicht. Bundesgesetz
- Description
- Botschaft vom 8. März 2019 zum Bundesgesetz über die Beiträge an die Kosten der Kantone für die Kontrolle der Einhaltung der Stellenmeldepflicht (BKSG)
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 08.03.2019</b></p><p><b>Bund will sich an Kosten für die Kontrolle der Stellenmeldepflicht beteiligen </b></p><p><b>Der Bundesrat hat am 8. März 2019 den Vernehmlassungsbericht zum Bundesgesetz über Beiträge der Kosten der Kantone für die Kontrolle der Einhaltung der Stellenmeldepflicht zur Kenntnis genommen. Er hat den Gesetzesentwurf und die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet. Der neue Erlass soll die gesetzlichen Grundlagen für eine finanzielle Beteiligung des Bundes an den Kontrollkosten der Kantone schaffen. Weiter soll damit dem Bundesrat die Kompetenz erteilt werden, bei Bedarf Vorgaben bezüglich Art und Umfang der Kontrollen zu erlassen. </b></p><p>Die Umsetzung der Stellenmeldepflicht fällt in die Zuständigkeit der Kantone. Dazu gehört auch die Kontrolle der Einhaltung der Meldepflicht. Angesichts der gesamtschweizerischen Bedeutung einer konsequenten Anwendung der Stellenmeldepflicht ist der Bund dem Anliegen der Kantone nachgekommen und will sich an den Kontrollkosten der Kantone beteiligen. Damit der Bund eine Finanzierung ausrichten kann, ist eine gesetzliche Grundlage nötig. Für die Initialphase der Stellenmeldepflicht vom 1. Juli 2018 bis 31. Dezember 2019 gibt es keine gesetzliche Grundlage und entsprechend ist eine Finanzierungsbeteiligung durch den Bund in dieser Phase nicht möglich.Das Gesetz, dessen Entwurf nun vom Bundesrat verabschiedet und zur Behandlung an das Parlament weitergeleitet wurde, soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Gleichzeitig soll dem Bundesrat die Kompetenz erteilt werden, Vorgaben zu erlassen zu Art und Umfang der Kontrollen. Die Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz und der Verband Schweizerischer Arbeitsmarktbehörden sammeln dazu Erfahrungen in den Kantonen zur Umsetzung der Stellenmeldepflicht und der Kontrolle deren Einhaltung. Auf dieser Basis erarbeitet das WBF (SECO) bis Mitte 2019 ein Konzept und ein Entwurf für die Verordnung, die nach Möglichkeit gleichzeitig mit dem Gesetz per 1. Januar 2020 in Kraft treten soll. Dabei soll der Variantenvielfalt der Kontrollmöglichkeiten und dem damit verbundenen Wettbewerb um bestmögliche Lösungen Rechnung getragen werden.Die Stellenmeldepflicht gibt vor, dass Arbeitgeber offene Stellen in Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote von mindestens 8 Prozent (ab 2020 5 Prozent) den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) melden müssen, bevor sie diese anderweitig ausschreiben können. Der Zugriff auf die gemeldeten Stellen ist während fünf Arbeitstagen nur den Stellensuchenden zugänglich, die bei einem RAV angemeldet sind. Registrierte Stellensuchende profitieren somit von einem Informations- und Bewerbungsvorsprung gegenüber allen anderen Kandidatinnen und Kandidaten. Die Stellenmeldepflicht zielt auf die bessere Nutzung inländischer Arbeitskräftepotenziale ab.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 8. März 2019 zum Bundesgesetz über die Beiträge an die Kosten der Kantone für die Kontrolle der Einhaltung der Stellenmeldepflicht (BKSG)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Beiträge an die Kosten der Kantone für die Kontrolle der Einhaltung der Stellenmeldepflicht (BKSG)
- Resolutions
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Date Council Text 17.06.2019 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 18.09.2019 1 Zustimmung 27.09.2019 1 Annahme in der Schlussabstimmung 27.09.2019 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 17.06.2019</b></p><p><b>Bund soll Kosten für Kontrolle der Stellenmeldepflicht mittragen </b></p><p><b>Der Ständerat ist einverstanden damit, dass der Bund die Kantone bei der Kontrolle der Stellenmeldepflicht finanziell unterstützt. Dieser soll für die Hälfte der Lohnkosten aufkommen. Der Ständerat will die gesetzliche Grundlage dafür bis 2023 befristen.</b></p><p>Der Ständerat stimmte dem Gesetzesentwurf am Montag einstimmig zu. Mit diesem bekämen die Finanzierung und die Rahmenbedingungen für die Stellenmeldepflicht eine gesetzliche Grundlage, sagte die Sprecherin der vorberatenden Kommission Pascale Bruderer (SP/AG) im Rat.</p><p>Mit der Stellenmeldepflicht in Berufsarten mit hoher Arbeitslosigkeit hat das Parlament die Masseneinwanderungsinitiative umgesetzt. Diese gilt seit Juli 2018. Die Umsetzung und die Kontrolle der Einhaltung der Stellenmeldepflicht ist Sache der Kantone. Sie tragen die Kosten bislang selber, weil es für eine Beteiligung des Bundes noch keine gesetzliche Grundlage gibt. Das soll sich mit den neuen Gesetz ab 2020 ändern.</p><p></p><p>Umsetzungskosten ungewiss</p><p>In der Kommission hatte sich wegen der geringen Höhe der vorgesehenen Bundesbeiträge an die Kantone die Frage gestellt, ob diese Beteiligung wirklich notwendig sei. Hinzu kommt, dass die tatsächlichen Umsetzungskosten noch sehr ungewiss sind.</p><p>Der Bundesrat geht gemäss Botschaft davon aus, dass es bei einem Schwellenwert von 5 Prozent ab 2020 zwischen 150'000 und 200'000 meldepflichtige Stellen gibt. Pro Kontrolle fallen Lohnkosten von schätzungsweise 200 Franken an. Bei einer Kontrollquote von 3 Prozent würden sich für den Bund Mehrkosten von 450'000 bis 600'000 Franken ergeben. Der Bundesrat betont in der Botschaft, dass diese Schätzungen mit erheblicher Unsicherheit behaftet seien.</p><p></p><p>Befristung im Gesetz eingefügt</p><p>Die Kommission hat daher vorgeschlagen, dass die Beteiligung des Bundes vorerst bis Ende 2023 befristet werden soll. Dann soll die Lage neu beurteilt werden. Der Ständerat folgte diesem Vorschlag stillschweigend.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 18.09.2019</b></p><p><b>Bund muss Kosten für Kontrolle der Stellenmeldepflicht mittragen </b></p><p><b>Der Bund wird sich künftig an den Kosten für die Kontrolle der Stellenmeldepflicht beteiligen. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat die Gesetzesgrundlage dafür gutgeheissen.</b></p><p>Die grosse Kammer stimmte am Mittwoch mit 120 zu 56 Stimmen für die Bundesbeteiligung. Das Gesetz ist damit bereit für die Schlussabstimmung.</p><p>Die Räte haben beschlossen, es bis Ende 2023 zu befristen. Dies ermögliche es dem Parlament, in vier Jahren die Rolle des Bundes beim Vollzug der Stellenmeldepflicht durch die Kantone zu überprüfen, befand die Mehrheit.</p><p>Zeitlicher Vorsprung für Arbeitslose</p><p>Mit der Stellenmeldepflicht hat das Parlament die Masseneinwanderungsinitiative der SVP umgesetzt. Arbeitgeber in Berufsarten mit überdurchschnittlich hoher Arbeitslosigkeit müssen offene Stellen den Arbeitsämtern melden.</p><p>Dort stehen die Informationen während fünf Arbeitstagen ausschliesslich den gemeldeten Stellensuchenden zur Verfügung. Diese erhalten dadurch einen zeitlichen Vorsprung bei der Bewerbung. Zusätzlich übermittelt die Arbeitsvermittlung innerhalb von drei Tagen passende Dossiers an Arbeitgeber, die Stellen ausgeschrieben haben. Die Regeln gelten in Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote über 8 Prozent. Anfang 2020 sinkt der Schwellenwert auf 5 Prozent.</p><p></p><p>SVP dagegen</p><p>Die Kantone müssen die Einhaltung der Stellenmeldepflicht kontrollieren. Bislang trugen sie die Kosten alleine. Mit dem neuen Gesetz soll sich das ab kommendem Jahr ändern. Dagegen stellte sich die SVP.</p><p>Die "unsinnige" Stellenmeldepflicht sei eine Folge der Nicht-Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative, argumentierte Thomas Burgherr (SVP/AG). Nun würden Kosten generiert, ohne dass die Einwanderung gesteuert werde. Das sei nie das Ziel gewesen. Der Nichteintretensantrag der SVP wurde aber abgelehnt.</p>
- Updated
- 23.07.2024 19:23