Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide. Volksinitiative

Details

ID
20190025
Title
Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide. Volksinitiative
Description
Botschaft vom 27. Februar zur Volksinitiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide»
InitialSituation
<p><b>Die Volksinitiative "Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide" wurde am 25. Mai 2018 eingereicht. Die Initiantinnen und Initianten verlangen, dass der Einsatz von synthetischen Pestiziden in der landwirtschaftlichen Produktion, in der Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie in der Boden- und Landschaftspflege verboten wird. Auch die Einfuhr von Lebensmitteln, die synthetische Pestizide enthalten oder mithilfe solcher hergestellt worden sind, soll untersagt werden. Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen die Ablehnung dieser Volksinitiative. Die entsprechende Volksabstimmung findet am 13. Juni 2021 statt.</b></p><p></p><p><b>Das Parlament verabschiedete in der Frühjahrssession 2021 ein Gesetz zur Verringerung der Risiken beim Einsatz von Pestiziden, welches die Anliegen der Volksinitiative aufnimmt. Dieses Gesetz ist kein formeller indirekter Gegenentwurf. Es tritt in Kraft, wenn kein Referendum ergriffen wird oder es nach einem Referendum in der Volksabstimmung angenommen wird, und dies unabhängig vom Ausgang der Abstimmung über die Volksinitiative.</b></p><p><b></b></p><p>Die Volksinitiative "Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide" wurde am 25. Mai 2018 mit 121 307 gültigen Unterschriften eingereicht. Sie verlangt, den Einsatz von synthetischen Pestiziden in der landwirtschaftlichen Produktion, in der Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie in der Boden- und Landschaftspflege zu verbieten. Auch die Einfuhr von Lebensmitteln, die synthetische Pestizide enthalten oder mithilfe solcher hergestellt worden sind, soll untersagt werden. Laut dem Initiativkomitee würde die Annahme der Volksinitiative eine ökologische und faire Landwirtschaft fördern, da für Importe dieselben Regeln wie für Schweizer Landwirtinnen und Landwirte gelten würden. Die Initiative mache gesunde Lebensmittel allen Bevölkerungsschichten zugänglich und für die gesamte Bevölkerung erschwinglich, stoppe das Insektensterben und fördere die Artenvielfalt, schütze Gesundheit, Umwelt und Trinkwasser und damit die Lebensgrundlage der nächsten Generationen. Die Initiantinnen und Initianten schlagen eine stufenweise Umsetzung mit einer höchstens zehnjährigen Übergangsfrist vor.</p><p></p><p>Der Bundesrat beantragt der Bundesversammlung mit seiner Botschaft vom 27. Februar 2019, die Volksinitiative Volk und Ständen ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Die Annahme der Initiative würde seiner Ansicht nach den Handlungsspielraum für die Land- und Ernährungswirtschaft übermässig einschränken und hätte weitreichende und nachteilige Folgen für die Schweizer Nahrungsmittelproduktion. Diese würde durch den Verzicht auf synthetische Pestizide erschwert und verringert. Die Erzeugung, Lagerung und Weiterverarbeitung der Produkte wäre mit höheren Kosten und erhöhten Risiken bezüglich Lebensmittelsicherheit verbunden. Die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten hinsichtlich der Produktionsart von Lebensmitteln schweizerischer und ausländischer Herkunft wäre stark eingeschränkt. Zudem würden auch internationale Handelsabkommen verletzt.</p><p></p><p>Laut Bundesrat erfüllt der Bund die Anliegen der Initiative bereits mit diversen Massnahmen im Rahmen des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel. Ausserdem schlage der Bund im Rahmen der Agrarpolitik ab 2022 weitergehende Massnahmen vor, ohne aber den Handlungsspiel-raum für die Land- und Ernährungswirtschaft unverhältnismässig einzuschränken.</p><p></p><p>(Quellen: Botschaft vom 27. Februar 2019 zur Volksinitiative "Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide" [BBl 2019 2563]; Argumente auf der <a href="https://lebenstattgift.ch/initiative/#argumente">Website des Initiativkomitees</a>)</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 27. Februar zur Volksinitiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide»
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    0
    Text
    Neue Frist der Initiative nach verordnetem Fristenstillstand: 5. Februar 2021 (siehe SR 161.16)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide»
    Resolutions
    Date Council Text
    20.06.2019 1 Beschluss gemäss Entwurf
    14.09.2020 2 Zustimmung
    25.09.2020 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    25.09.2020 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesbeschluss über eine Reduktion der Stoffeinträge aus der Landwirtschaft (Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide») (Entwurf der Minderheit Bertschy vom 16.05.2019)
    Resolutions
    Date Council Text
    20.06.2019 1 Nichteintreten
Proceedings
<p>Der <b>Nationalrat</b> als Erstrat befasste sich in der Frühjahrsession 2019 parallel mit den Volksinitiativen "Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide" (Pestizid-Initiative) und "Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung - Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz" (Trinkwasser-Initiative). Beide Volksinitiativen fordern eine umweltfreundliche Landwirtschaft, verfolgen dieses Ziel jedoch auf verschiedenen Wegen.</p><p></p><p>Die Mehrheit der Mitglieder der vorberatenden Kommission beantragte dem Nationalrat, die beiden Volksinitiativen Volk und Ständen ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Sie betrachtete die beiden Initiativen als zu extrem, als heikel in der Umsetzung, als Bedrohung für die Lebensmittelversorgung in der Schweiz und als Gefahr für den Schweizer Arbeitsmarkt. Sie vertrat die Auffassung, dass die Massnahmen des Bundesrates im Rahmen der Agrarpolitik 2022+ und des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel wirkungsvoll genug sind und der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in den letzten Jahren ohnehin bereits deutlich zurückgegangen ist.</p><p></p><p>Eine Kommissionsminderheit aus sozialdemokratischen und grünen Ratsmitgliedern beantragte, die beiden Initiativen an die Kommission zurückzuweisen, damit diese einen indirekten Gegenvorschlag ausarbeiten kann, welcher drei Ziele verfolgt: Halbierung der Risiken des Pestizideinsatzes und Förderung von Alternativen, Verbesserung des Schutzes vor nachteiligen Einwirkungen durch Pflanzenschutzmittel und Senkung des Fremdstoffeintrags ins Grundwasser. Sie erklärte, dass die Grenzwerte für Pestizide in 70 Prozent der Gewässer bereits überschritten sind. Statt auf künftige Massnahmen im Rahmen der Agrarpolitik 2022+ und des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel zu verweisen, sollten gesetzliche Vorgaben erlassen werden. Nichts zu tun sende ein sehr schlechtes Signal an die Bevölkerung, was zur Annahme einer der Volksinitiativen führen könne.</p><p></p><p>Eine zweite Kommissionsminderheit aus sozialdemokratischen, grünen und grünliberalen Ratsmitgliedern beantragte, einen direkten Gegenentwurf auszuarbeiten, mit dem der Einsatz von potenziell umweltschädlichen landwirtschaftlichen Stoffen wie Dünger, Pflanzenschutzmittel und Tierarzneimittel bis 2030 reduziert werden soll. Die Sprecherin dieser Minderheit sagte, dass die Ammoniak-Emissionen bereits über den Zielwerten liegen und deshalb reduziert werden müssen. Sie verwies ausserdem darauf, dass die Futterproduktion für das Schweizer Vieh grosser Ackerflächen im Ausland bedarf und dass die intensive Viehzucht zu Mistüberschüssen führt, die von den Böden nicht mehr absorbiert werden können, wodurch gefährliche Stoffe wie Nitrat, Ammoniak und Phosphor ins Grundwasser gelangen.</p><p></p><p>Fabian Molina (S, ZH) wiederum beantragte, Volk und Ständen die Annahme der Pestizid-Initiative zu empfehlen, wenn diese nicht mit dem Auftrag, einen indirekten Gegenvorschlag auszuarbeiten, an die Kommission zurückgewiesen wird. Er bezeichnete den Einsatz von Pestiziden in der Landwirtschaft als einen der Gründe für den Rückgang der Artenvielfalt. Ein Importverbot für pestizidhaltige Produkte könne ausserdem der Landwirtschaft in den Exportländern den Anstoss liefern, zu agroökologischen Produktionsmethoden zu wechseln und so zum Umweltschutz beizutragen. </p><p></p><p>Der Nationalrat nahm bei den Abstimmungen über den Rückweisungsantrag, den direkten Gegenentwurf und die Abstimmungsempfehlung jeweils die Anträge der Kommissionsmehrheit an: Den Rückweisungsantrag lehnte er mit 111 zu 78 Stimmen bei 4 Enthaltungen und das Eintreten auf den direkten Gegenentwurf mit 120 zu 71 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. Ausserdem beschloss er mit 113 zu 54 Stimmen bei 7 Enthaltungen, Volk und Ständen die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen. Für den Rückweisungsantrag und den direkten Gegenentwurf sprachen sich die Ratsmitglieder der SP, der GPS und der GLP sowie einige Ratsmitglieder von FDP, CVP und BDP aus.</p><p></p><p>Der Antrag, die Annahme der Initiative zu empfehlen, wurde von der SP-Fraktion, von der Grünen Fraktion und - mit Ausnahme einer Stimme - von der Grünliberalen Fraktion sowie von zwei CVP-Mitgliedern angenommen.</p><p></p><p>Die <b>Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates</b> (WAK-S) beschloss am 30. August 2019, eine parlamentarische Initiative einzureichen, mit der eine Verringerung der Risiken beim Pestizideinsatz erreicht werden soll (19.475). Die Kommission für Wirtschaft und Angaben des Nationalrates stimmte diesem Beschluss am 7. Oktober 2019 zu. Die WAK-S konnte somit die Eckpunkte des Entwurfs definieren und nahm diesen schliesslich am 3. Juli 2020 an. Dieser Entwurf sieht Änderungen am Chemikaliengesetz, am Landwirtschaftsgesetz und am Gewässerschutzgesetz vor, mit denen der Pestizideinsatz restriktiver geregelt und die Risiken für Mensch, Tier und Umwelt verringert werden sollen. Ein weiteres Ziel ist der verbesserte Schutz von Oberflächengewässern, naturnahen Lebensräumen und als Trinkwasser genutztem Grundwasser. Diese Vorlage ist formell kein indirekter Gegenvorschlag zur Pestizid- und zur Trinkwasserinitiative, nimmt aber die zentralen Anliegen dieser beiden Volksinitiativen auf.</p><p></p><p>Der <b>Ständerat</b> befasste sich in der Herbstsession 2020 mit diesem Gesetzesentwurf (19.475). Nach kleineren Änderungen nahm er diesen in der Gesamtabstimmung mit 36 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen an.</p><p></p><p>Der Ständerat behandelte anschliessend parallel die Pestizid- und die Trinkwasserinitiative. Die Mehrheit der Mitglieder der zuständigen Kommission beantragte dem Rat, die beiden Volksinitiativen Volk und Ständen ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Die Kommissionsmehrheit befürchtete bei einer Annahme der Pestizidinitiative negative Folgen für die Landwirtschaft, die Ernährungswirtschaft und die Lebensmittelsicherheit in der Schweiz und rechnete mit einem Produktionsrückgang bei den Nahrungsmitteln sowie mit einem Kostenanstieg. Ausserdem äusserte sie Zweifel an der Vereinbarkeit der Volksinitiative mit dem internationalen Handelsrecht, den Mengenbeschränkungen verbietenden WTO-Recht, dem allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT) und den bilateralen Verträgen mit der Europäischen Union (EU), namentlich dem Freihandelsabkommen.</p><p></p><p>Eine Kommissionsminderheit aus grünen und sozialdemokratischen Ratsmitgliedern beantragte dem Rat, die Volksinitiative zur Annahme zu empfehlen. Sie war der Ansicht, dass die parlamentarische Initiative 19.475 ("Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren") das geltende Pestizidsystem nicht infrage stellt. Bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln werde weder der Cocktail-Effekt noch die Langzeitwirkung von kleinen Pestizidmengen auf die Gesundheit und die Umwelt berücksichtigt. Zudem funktioniere das aktuelle System nicht, da die rechtlichen Vorgaben nicht eingehalten würden. Die Minderheit verwies ausserdem darauf, dass bereits vom Markt genommene Produkte nach wie vor im Trinkwasser nachgewiesen werden können und dass die ökotoxikologischen Grenzwerte in der Hälfte der Kantone überschritten werden. Die Volksinitiative "Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide" biete die Möglichkeit, von der Agrochemie zur Agroökologie überzugehen.</p><p></p><p>Der Ständerat folgte dem Antrag der Kommissionsmehrheit und beschloss mit 28 zu 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen, die Volksinitiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde der Bundesbeschluss mit der ablehnenden Abstimmungsempfehlung vom Nationalrat mit 111 zu 78 Stimmen bei 7 Enthaltungen und vom Ständerat mit 31 zu 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen. Im Nationalrat wurde der Bundesbeschluss von der SP-Fraktion, der Grünen Fraktion, der Mehrheit der GLP-Fraktion und von 3 Mitgliedern der Mitte-Fraktion abgelehnt. </b></p><p></p><p>Der im Rahmen der parlamentarischen Initiative (19.475) ausgearbeitete Gesetzesentwurf wurde in der Frühjahrssession 2021 vom Ständerat mit 37 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen und vom Nationalrat mit 138 zu 48 Stimmen bei 9 Enthaltungen angenommen. Er tritt in Kraft, wenn kein Referendum ergriffen oder wenn er nach einem Referendum in der Volksabstimmung angenommen wird.</p><p></p><p><b>Quellen</b>: Keystone-ATS/ <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-amtliches-bulletin#k=PdAffairId:20190025">Amtliches Bulletin</a>/ <a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-wak/berichte-vernehmlassungen-wak/vernehmlassung-wak-19-475">Vernehmlassung 19.475</a></p><p></p><p><b>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 13. Juni 2021 mit 60,6 Prozent Nein-Stimmen sowie 20 ganzen und 5 halben Standesstimmen abgelehnt.</b></p>
Updated
10.04.2024 16:39

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