Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative). Volksinitiative
Details
- ID
- 20190026
- Title
- Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative). Volksinitiative
- Description
- Botschaft vom 7. Juni 2019 zur Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)»
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 07.06.2019</b></p><p><b>Bundesrat sagt Nein zur Begrenzungsinitiative </b></p><p><b>An seiner Sitzung vom 7. Juni 2019 hat der Bundesrat seine Botschaft zur Volksinitiative "Für eine massvolle Zuwanderung" an das Parlament verabschiedet. Er bekräftigt darin sein Nein gegen die sogenannte Begrenzungsinitiative. Der Verzicht auf die Personenfreizügigkeit mit der EU würde Arbeitsplätze in der Schweiz gefährden. Die Initiative nimmt zudem den Wegfall der Bilateralen I und damit das Ende des bilateralen Wegs in Kauf. </b></p><p>Die Initiative verlangt vom Bundesrat, das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) mit der EU auf dem Verhandlungsweg innert Jahresfrist ausser Kraft zu setzen oder es einseitig zu kündigen, falls dies nicht gelingen sollte. Damit nimmt die Initiative auch den Wegfall der Bilateralen I in Kauf, und stellt so den bilateralen Weg insgesamt in Frage.</p><p></p><p>Schweiz profitiert stark von der Personenfreizügigkeit</p><p>Die Personenfreizügigkeit ist für die Schweiz von zentraler Bedeutung. Sie erlaubt es Arbeitgebern, rasch, flexibel und ohne administrativen Aufwand Fachkräfte im EU/EFTA-Raum zu rekrutieren. Das stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der hiesigen Wirtschaft und sichert Arbeitsplätze. Der Wegfall der Personenfreizügigkeit hätte deshalb einschneidende Auswirkungen auf den Wirtschafts-, aber auch den Wissenschaftsstandort Schweiz. Er würde viele Arbeitsplätze in unserem Land direkt gefährden.</p><p>Die Personenfreizügigkeit gilt nicht bedingungslos. Wer sich in der Schweiz aufhalten möchte, braucht einen gültigen Arbeitsvertrag, muss selbstständig erwerbend sein oder bei Nichterwerbstätigkeit ausreichende finanzielle Mittel nachweisen können und über eine umfassende Krankenversicherung verfügen. Das FZA führt deshalb vor allem zu einer Zuwanderung in den Arbeitsmarkt: Rund zwei Drittel der Staatsangehörigen aus EU-Staaten, die in die Schweiz einwandern, nehmen direkt eine Erwerbstätigkeit auf. Die Zuwanderung im Rahmen des FZA hat insgesamt nicht zu einer Zunahme der Sozialleistungsbezüge oder zu einer Verschlechterung der Arbeitsmarktbedingungen geführt.</p><p>Gleichzeitig garantiert das FZA, dass Schweizer Bürgerinnen und Bürger in der EU leben und arbeiten können.</p><p></p><p>Wegfall der Bilateralen I </p><p>Kommt es zu einer einseitigen Kündigung des FZA fielen aufgrund der "Guillotine-Klausel" zudem alle anderen sechs Abkommen der Bilateralen I weg. Diese sichern in wichtigen Wirtschaftssektoren einen weitgehend diskriminierungsfreien Zugang der Schweizer Unternehmen zum EU-Binnenmarkt. Konkret sind dies die Abkommen über die technischen Handelshemmnisse, über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, zum Land- und Luftverkehr, zum öffentlichen Beschaffungswesen sowie zur Forschung.</p><p>Die EU ist der bedeutendste Handelspartner der Schweiz. 2018 exportierte unser Land Waren im Wert von über 120 Mrd. Franken in die EU, das entspricht über der Hälfte aller Exporte. Ein Wegfall der Bilateralen I hätte einschneidende negative Konsequenzen für die Schweizer Volkswirtschaft. Der Zugang zum EU-Binnenmarkt würde sich verschlechtern, was die Exportmöglichkeiten für Schweizer Unternehmen einschränken und höhere Konsumentenpreise für Importe aus der EU nach sich ziehen würde. Studien im Auftrag des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) von 2015 zeigen auf, dass in weniger als 20 Jahren das Bruttoinlandprodukt rund fünf bis sieben Prozent tiefer liegen würde als mit den Bilateralen I.</p><p>Zusätzlich besteht das Risiko, dass die EU neben den Bilateralen I weitere Abkommen mit der Schweiz in Frage stellt, wie zum Beispiel die Schengen- und Dublin-Assoziierungsabkommen. Eine Annahme der Initiative würde folglich den bilateralen Weg zwischen der Schweiz und der EU grundlegend in Frage stellen.</p><p></p><p>Zuwanderung folgt den Bedürfnissen der Wirtschaft </p><p>Schon seit der Einführung der Personenfreizügigkeit folgt die Zuwanderung aus der EU der wirtschaftlichen Entwicklung in der EU und in der Schweiz. In den ersten Jahren nach der Finanzkrise 2008 wuchs die Wirtschaft in der Schweiz stärker als in der EU. Entsprechend stieg die Zuwanderung über mehrere Jahre an. Seit 2013 hat sich der Wanderungssaldo (Nettozuwanderung) aus der EU aufgrund des soliden Wirtschaftswachstums in Europa allerdings wieder von damals rund 60 000 auf rund 30 000 Personen halbiert.</p><p>Selbst wenn das inländische Arbeitskräftepotenzial bestmöglich ausgeschöpft werden kann, wird die Schweiz auch in Zukunft auf gut qualifizierte Personen aus dem Ausland angewiesen sein, da die Bevölkerung in der Schweiz in den kommenden Jahren deutlich altern wird. Dieser demografische Wandel ebenso wie der strukturelle Wandel unter anderem infolge der Digitalisierung verschärft den Fachkräftemangel und stellt eine grosse Herausforderung dar. Ein Wegfall des FZA würde die negativen Auswirkungen des demografischen Wandels für den Arbeitsmarkt in der Schweiz deutlich verschärfen.</p><p></p><p>Zuwanderung auch als Herausforderung</p><p>Der Bundesrat anerkennt, dass Zuwanderung stets auch mit Herausforderungen verbunden ist. Er möchte nur so viel Zuwanderung wie nötig. Das inländische Arbeitskräftepotenzial soll daher weiterhin gezielt unterstützt und gefördert werden. Dies entspricht auch dem Auftrag aus der Masseneinwanderungsinitiative, die das Stimmvolk 2014 angenommen hatte.</p><p>Im Bereich des FZA nutzt der Bundesrat die bestehenden flankierenden Massnahmen wie die Meldepflicht und Kontrollen bei entsandten EU-Arbeitnehmenden. Die Stellenmeldepflicht, die inländischen Arbeitsuchenden einen zeitlichen Vorsprung auf dem Stellenmarkt verschafft, wird konsequent umgesetzt. Am 15. Mai 2019 hat der Bundesrat zudem eine Reihe weiterer wirtschafts- und sozialpolitischer Massnahmen beschlossen, um die inländischen Arbeitskräfte und insbesondere die älteren Arbeitnehmer gezielt zu unterstützen.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 7. Juni 2019 zur Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)»
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)»
- Resolutions
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Date Council Text 25.09.2019 1 Beschluss gemäss Entwurf 09.12.2019 2 Zustimmung 20.12.2019 2 Annahme in der Schlussabstimmung 20.12.2019 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p><b>Der Bundesrat und die Bundesversammlung wollen an der Personenfreizügigkeit festhalten und empfehlen die Volksinitiative "Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)" Volk und Ständen zur Ablehnung. In den Augen ihrer Gegnerinnen und Gegner nimmt die Initiative den Wegfall der Bilateralen I und damit das Ende des bilateralen Wegs mit der EU in Kauf. Die SVP-Fraktion ist demgegenüber der Ansicht, die Schweiz müsse die unerwünschten Folgen der Zuwanderung unbedingt eindämmen und wieder selbst über ihre Migrationspolitik entscheiden.</b></p><p>Nur die Mitglieder der SVP-Fraktion unterstützten die Initiative. Ihr Minderheitsantrag, wonach die Initiative zur Annahme zu empfehlen sei, wurde jedoch im Nationalrat mit 123 zu 63 Stimmen bei 3 Enthaltungen und im Ständerat mit 38 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt. In beiden Räten wurden die Argumente, die bereits in der Debatte zur Volksinitiative "Gegen Masseneinwanderung" (12.098 n) angeführt worden waren, wiederholt.</p><p>In der Herbstsession 2019 ergriffen im Nationalrat rund 90 Rednerinnen und Redner in einer über achtstündigen Marathondebatte das Wort. Die Mitglieder der SVP-Fraktion zeichneten ein alarmierendes Bild von einer Schweiz mit zehn Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern, überlasteten Sozialwerken, verstopften Autobahnen, überfüllten öffentlichen Verkehrsmitteln, unbezahlbaren Mieten und arbeitslosen Seniorinnen und Senioren. Die Schweiz müsse die Zuwanderung eigenständig regulieren können, um eine Verschlechterung der Lebensqualität zu verhindern und die Unsicherheit sowie die Zubetonierung des Landes zu bekämpfen. Die anderen Fraktionen, die sich alle gegen diese Initiative aussprachen, verneinten diese Probleme nicht und räumten ebenfalls Schwierigkeiten in Zusammenhang mit der hohen Zuwanderung ein. Gleichzeitig betonten sie jedoch insbesondere, wie wichtig die bilateralen Verträge für die Wirtschaft der Schweiz sind. Sie hoben hervor, dass die Annahme dieser Initiative die bilateralen Beziehungen mit dem wichtigsten Handelspartner der Schweiz aufs Spiel setzen würde. Eine Abkehr von der Personenfreizügigkeit hätte für die Schweiz als Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort äusserst schwerwiegende Folgen. Die Personenfreizügigkeit bringe zwar gewisse Herausforderungen mit sich, die Vorteile der Zuwanderung aus Europa würden jedoch die Nachteile deutlich überwiegen. Auch Bundesrätin Karin Keller-Sutter erwähnte die zuweilen negativen Auswirkungen der Verträge auf die Struktur des Arbeitsmarktes, erinnerte allerdings auch an die vom Bundesrat ergriffenen Gegenmassnahmen: flankierende Massnahmen, Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Überbrückungsrenten für ausgesteuerte ältere Arbeitslose. Die Bundesrätin warnte die Initiativbefürworterinnen und -befürworter, die EU müsse bei einer Annahme der Initiative die Guillotine-Klausel nicht "aktivieren", da sie automatisch in Kraft trete. Zudem sei die EU anders als beim Brexit, wo sie mit London verhandeln müsse, nicht zu Neuverhandlungen mit der Schweiz verpflichtet, wodurch sich Letztere von einem Tag auf den anderen ohne Abkommen wiederfinden könnte.</p><p>Auch im Ständerat sprachen sich die meisten Mitglieder klar gegen die Initiative aus. Sie hielten fest, dass das Saldo der Migration aus der Europäischen Union zwischen 2013 und 2018 markant zurückgegangen ist, während der Anteil der Einwanderung aus Drittstaaten, die von dieser Initiative nicht betroffen sind, im Jahr 2018 43,6 Prozent betrug. Sollte das Ziel der Initiative wirklich sein, wieder selbst über die Einwanderungspolitik bestimmen zu können, so werde dieses Ziel verfehlt. Dies ganz abgesehen von den verheerenden Folgen, welche die Kündigung der bilateralen Verträge für die Wirtschaft hätte. Die Mitglieder der SVP-Fraktion hielten auch in der kleinen Kammer fest, dass sie die Einwanderung nicht stoppen, sondern regulieren wollen, um die Lebensqualität zu erhalten und die Identität der Schweiz zu bewahren.</p><p><b>In der Schlussabstimmung empfahlen beide Räte Volk und Ständen, die Volksinitiative abzulehnen. Der Nationalrat nahm den entsprechenden Bundesbeschluss mit 142 zu 53 Stimmen bei 2 Enthaltungen gegen den Willen der SVP-Fraktion an, der Ständerat mit 37 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen, wobei die Gegenstimmen ebenfalls von der SVP-Fraktion kamen.</b></p><p></p><p><b>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 27. September 2020 mit 61,7 Prozent Nein-Stimmen und von 17 Kantonen und 5 Halbkantonen abgelehnt.</b></p>
- Updated
- 23.07.2024 19:25