Tierseuchengesetz. Ă„nderung

Details

ID
20190030
Title
Tierseuchengesetz. Änderung
Description
Botschaft vom 29. Mai 2019 zur Änderung des Tierseuchengesetzes
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 29.05.2019</b></p><p><b>Tierverkehrsdatenbank: Beteiligung des Bundes und Verantwortlichkeit klar geregelt </b></p><p><b>Die Kontrolle des Tierverkehrs ist wichtig, um Seuchen vorzubeugen und sie zu bekämpfen. Zu diesem Zweck führt die Identitas AG im Auftrag des Bundes seit 1999 die Tierverkehrsdatenbank. Um die Verantwortlichkeiten klar zu regeln, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 29. Mai 2019 die Botschaft zu einer Revision des Tierseuchengesetzes zuhanden des Parlaments verabschiedet. </b></p><p>Seit 2002 hält der Bund 51 Prozent des Aktienkapitals der Identitas AG. Die übrigen Aktien sind auf 16 Organisationen aus der Vieh- und Fleischbranche verteilt. Eine Überprüfung der Rolle des Bundes ergab, dass der Betrieb der Tierverkehrsdatenbank bei der Identitas AG belassen und der Bund im bisherigen Umfang Mehrheitsaktionär bleiben soll. Um dafür eine klare gesetzliche Grundlage zu schaffen und die Rolle des Bundes genau zu regeln, beauftragte der Bundesrat im März 2017 das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) eine Revision des Tierseuchengesetzes und/oder des Landwirtschaftsgesetzes vorzubereiten.</p><p></p><p>Beteiligung des Bundes und Verantwortlichkeit geklärt</p><p>Mit der nun vom Bundesrat zuhanden des Parlaments verabschiedeten Botschaft soll eine klare gesetzliche Grundlage für die heutige Mehrheitsbeteiligung des Bundes an der Betreiberin der Tierverkehrsdatenbank geschaffen werden. Zudem sollen damit auch die Steuerung und Kontrolle geregelt werden. </p><p>Die Tierverkehrsdatenbank hat in den letzten Jahren neben der tierseuchenpolizeilichen Zweckbestimmung zunehmend eine agrarpolitische Bedeutung erhalten. Deshalb soll die Bearbeitung der Daten der Tierverkehrsdatenbank für die agrarpolitischen Zwecke zusätzlich im Landwirtschaftsgesetz verankert werden.</p><p></p><p>Weitere Anpassungen</p><p>Das Tierseuchengesetz soll zudem punktuell aktualisiert werden. Dies betrifft beispielsweise die Bestimmungen zu den Informationssystemen im Veterinärbereich und im Bereich Lebensmittelsicherheit. Sie sollen an die heutigen Ansprüche an eine gesetzliche Grundlage für die Datenbearbeitung angepasst werden. Die Bestimmung zum nationalen Überwachungsprogramm soll insbesondere in Bezug auf die Abgeltungen an die Kantone ebenfalls an die aktuellen Anforderungen adaptiert werden. Schliesslich sollen die Strafbestimmungen punktuell revidiert und aktualisiert werden.</p><p></p><p>Vernehmlassung</p><p>In der Vernehmlassung wurde die gesetzliche Regelung zum Betrieb der Tierverkehrsdatenbank grossmehrheitlich begrüsst. Insbesondere anerkannten alle Seiten die grosse Bedeutung der Kontrolle des Tierverkehrs für die Vorbeugung und Bekämpfung von Seuchen sowie für die Sicherheit von Lebensmitteln tierischer Herkunft.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 29. Mai 2019 zur Änderung des Tierseuchengesetzes
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Tierseuchengesetz (TSG)
    Resolutions
    Date Council Text
    10.12.2019 1 Beschluss gemäss Entwurf
    02.03.2020 2 Zustimmung
    19.06.2020 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    19.06.2020 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 10.12.2019</b></p><p><b>Nationalrat beschliesst Präzisierungen beim Tierseuchengesetz </b></p><p><b>Der Nationalrat hat am Dienstag Änderungen beim Tierseuchengesetz beschlossen. Diese hatte der Bundesrat vorgeschlagen. Unter anderem geht es um die Rolle des Bundes bei der Tierverkehrsdatenbank.</b></p><p>Um Tierseuchen vorzubeugen und zu bekämpfen, führt die Identitas AG im Auftrag des Bundes die Kontrolle des Tierverkehrs durch. Der Bund hält seit 2002 51 Prozent des Aktienkapitals an der Firma, die übrigen Aktien sind auf 16 Organisationen aus der Vieh- und Fleischbranche verteilt.</p><p>Nach einer eingehenden Überprüfung der Rolle des Bundes soll die Mehrheitsbeteiligung des Bundes an der Tierverkehrsdatenbank nun im Tierseuchengesetz festgehalten werden. "Es geht um die gesetzliche Verankerung des Status quo", erklärte Kommissionssprecherin Martina Munz (SP/SH). Gleichzeitig soll mit der Revision die Steuerung und Kontrolle geregelt werden.</p><p>Auf Antrag des Bundesrat soll das Tierseuchengesetz bei der Gelegenheit in weiteren Punkten aktualisiert werden. So sollen etwa die Bestimmungen zu den Informationssystemen, welche im Veterinärbereich und im Bereich der Lebensmittelsicherheit verwendet werden, den heutigen Ansprüchen an eine gesetzliche Grundlage für die Datenbearbeitung angepasst werden. Weiter werden die Bestimmungen zum nationalen Überwachungsprogramm aktualisiert.</p><p>Diese Anpassungen waren im Nationalrat unbestritten. Zu reden gab lediglich der Antrag einer Minderheit, neben Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen auch Equiden - alle pferdeartigen Tiere - zu kennzeichnen. Damit sollte auch die Rückverfolgbarkeit dieser Tiere sichergestellt werden. Die Mehrheit lehnte das jedoch ab.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 02.03.2020</b></p><p><b>Bundesbeteiligung an Tierverkehrsdatenbank gesetzlich verankert </b></p><p><b>Die Mehrheitsbeteiligung des Bundes an der Tierverkehrsdatenbank wird im Tierseuchengesetz verankert. Nach dem Nationalrat hat am Montag auch der Ständerat die Revision des Tierseuchengesetzes gutgeheissen, mit 42 zu 1 Stimme. </b></p><p>Um Tierseuchen vorzubeugen und zu bekämpfen, führt die Identitas AG im Auftrag des Bundes die Kontrolle des Tierverkehrs durch und wird dies weiterhin tun. Der Bund hält seit 2002 51 Prozent des Aktienkapitals an der Firma. Die übrigen Aktien sind auf 16 Organisationen aus der Vieh- und Fleischbranche verteilt.</p><p>Die Mehrheitsbeteiligung des Bundes an der Tierverkehrsdatenbank wird mit dem Ratsbeschluss im Tierseuchengesetz verankert. Im Fall eines Seuchenausbruchs gewähre dies einen verlässlichen Umgang mit den sensiblen Daten, etwa zur Herkunft der Tiere, hielt die Wissenschaftskommission (WBK) dazu fest.</p>
Updated
10.04.2024 16:13

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