Arbeitslosenversicherungsgesetz. Ă„nderung

Details

ID
20190035
Title
Arbeitslosenversicherungsgesetz. Änderung
Description
Botschaft vom 29. Mai 2019 zur Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 29.05.2019</b></p><p><b>Bundesrat befürwortet Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes</b></p><p><b>Der Bundesrat hat am 29. Mai 2019 den Entwurf zur Anpassung des Arbeitslosen-versicherungsgesetzes (AVIG) verabschiedet. Die Gesetzesrevision vereinfacht die Bestimmungen zur Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung und reduziert den administrativen Aufwand für Unternehmen. Gleichzeitig schafft sie die gesetzliche Basis für die Umsetzung der E-Government-Strategie im Bereich der Arbeitslosenversicherung. </b></p><p>Die Pflicht der betroffenen Arbeitnehmenden, während des Bezugs von Kurzarbeits- oder Schlechtwetterentschädigung eine Zwischenbeschäftigung zu suchen oder anzunehmen, soll künftig entfallen. Weiter sollen die Voraussetzungen für die Verlängerung der Höchstbezugs-dauer der Kurzarbeitsentschädigung optimiert werden. Dadurch kann der Bundesrat in konjunkturell schwierigen Situationen rechtzeitig handeln und somit Arbeitsplätze erhalten.</p><p>Das angepasste AVIG soll auch die digitale Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Bürgerinnen und Bürgern und Behörden ermöglichen. Dadurch ist es Bestandteil der E-Government-Strategie des Bundesrats.</p><p>Mit diesen Änderungen wird die 2016 im Ständerat eingereichte Motion "Avig. Verringerung des Bürokratieaufwands bei Kurzarbeit" (16.3457) umgesetzt. Der Gesetzesentwurf und die Botschaft werden dem Parlament überwiesen. Das Gesetz soll 2021 in Kraft treten.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 29. Mai 2019 zur Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsgesetz, AVIG)
    Resolutions
    Date Council Text
    18.09.2019 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    19.12.2019 2 Abweichung
    03.03.2020 1 Abweichung
    11.03.2020 2 Zustimmung
    19.06.2020 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    19.06.2020 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 18.09.2019</b></p><p><b>Nationalrat sagt Ja zu Änderungen bei Kurzarbeit </b></p><p><b>Angestellte sollen während des Bezugs von Kurzarbeits- oder Schlechtwetterentschädigung keine Zwischenbeschäftigung mehr suchen müssen. Der Nationalrat hat am Mittwoch oppositionslos Änderungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes angenommen.</b></p><p><b>Es handle sich um geringfügige Änderungen - im Grunde um eine Anpassung an die Praxis, sagte Kommissionssprecher Corrado Pardini (SP/BE) zu Beginn der Debatte.</b></p><p>Mit der Kurzarbeitsentschädigung bietet die Arbeitslosenversicherung den Arbeitgebern in konjunkturell schwierigen Zeiten eine Alternative zu Entlassungen. Anspruch haben Arbeitnehmende, deren normale Arbeitszeit aus wirtschaftlichen Gründen verkürzt oder ganz eingestellt wird.</p><p></p><p>Unrealistisch in der Praxis</p><p>Überschreitet die Bezugsdauer einen Monat, ist der Arbeitnehmende heute verpflichtet, sich um eine geeignete Zwischenbeschäftigung zu bemühen. Dasselbe gilt für Schlechtwetterentschädigungen.</p><p>In der Praxis ist die Bedeutung der Zwischenbeschäftigung schon heute gering. Die Betroffenen müssen jederzeit bereit sein, ihr Arbeitspensum in ihrem angestammten Betrieb wieder aufzunehmen. Künftig soll die Pflicht nun entfallen. Es handle sich um eine Schikane, hiess es im Rat.</p><p></p><p>Angepasste Kriterien</p><p>Angepasst werden auch die Voraussetzungen für die Verlängerung der Höchstbezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung. Eine andauernde erhebliche Arbeitslosigkeit soll nicht länger Voraussetzung sein. Zudem soll die Höchstbezugsdauer nicht nur in besonders hart betroffene Regionen und Branchen verlängert werden können.</p><p>Künftig soll der Bundesrat mehr Spielraum haben beim Entscheid, die Höchstbezugsdauer zu verlängern. Als Indikatoren sollen die Anzahl der Voranmeldungen zum Bezug von Kurzarbeitsentschädigung und die Arbeitsmarktprognose des Bundes dienen. Die Anzahl Voranmeldungen muss höher sein als sechs Monate zuvor, und die Arbeitsmarktprognosen für die folgenden zwölf Monate dürfen keine Erholung erwarten lassen.</p><p>Für eine anschliessende befristete Verlängerung der Höchstbezugsdauer sollen entsprechende Arbeitsmarktprognosen genügen. Eine linke Minderheit wollte den Spielraum des Bundesrates noch weiter erweitern, scheiterte aber mit ihrem Antrag.</p><p></p><p>Gewerkschaftskassen abschaffen</p><p>Die Gesetzesänderung geht auf eine Motion von Ständerat Beat Vonlanthen (CVP/FR) zurück, welcher die Räte zugestimmt hatten. Dem Rat lagen Anträge für weitere Änderungen vor. So wollte die SVP die privaten, durch die Gewerkschaften geführten Arbeitslosenkassen abschaffen.</p><p>Die Gewerkschaften profitierten von jedem Arbeitslosen, argumentierte Andreas Glarner (SVP/AG). Sie hätten ein Interesse daran, dass es möglichst viel Arbeitslose gebe. Das führe dazu, dass mehr Arbeitslosengelder ausbezahlt werden müssten. Ausserdem nutzten die Gewerkschaften die Gelegenheit zur Rekrutierung neuer Mitglieder.</p><p></p><p>Mehr Transparenz</p><p>Weiter wollte die SVP die Kassen verpflichten, einmal jährlich Bilanz und Erfolgsrechnung zu veröffentlichen, und die Aufsichtskommission für den Ausgleichsfonds verkleinern. Thomas Aeschi (SVP/ZG) verwies auf die hohen Verwaltungskosten, welche die Eidgenössische Finanzkontrolle kritisiert hatte. Hier würden Gelder von Beitragszahlern verschleudert, sagte er. Es brauche mehr Transparenz.</p><p>Die Vorschläge wurden allesamt abgelehnt. Die anderen Fraktionen stellten sich schon allein deswegen dagegen, weil es keine Vernehmlassung gab. Solch einschneidende Änderungen wie die Abschaffung der privaten Kassen müssten zuerst geprüft werden, lautete der Tenor. Auch Wirtschaftsminister Guy Parmelin beantragte dem Rat, bei der Vorlage des Bundesrates zu bleiben. Strukturelle Reformen müssten in anderem Rahmen geprüft werden.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 19.12.2019</b></p><p><b>Parlament heisst Änderungen bei Kurzarbeit gut </b></p><p><b>Angestellte müssen während des Bezugs von Kurzarbeits- oder Schlechtwetterentschädigung keine Zwischenbeschäftigung mehr suchen. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat einer Gesetzesänderung zugestimmt.</b></p><p>Die kleine Kammer hiess die Vorlage am Donnerstag einstimmig gut und folgte damit ihrer Sozialkommission (SGK). Kurz diskutiert wurden einzig die neuen Kriterien zur Verlängerung der Höchstbezugsdauer. Der Ständerat folgte schliesslich auch in diesem Punkt den Anträgen des Bundesrats und Nationalrats.</p><p>Damit hat die Regierung künftig mehr Spielraum beim Entscheid, die Höchstbezugsdauer zu verlängern. Eine andauernde erhebliche Arbeitslosigkeit ist keine Voraussetzung mehr. Zudem kann die Höchstbezugsdauer nicht nur in besonders hart betroffene Regionen und Branchen verlängert werden.</p><p>Als Indikatoren sollen die Voranmeldungen zum Bezug von Kurzarbeitsentschädigung und die Arbeitsmarktprognose des Bundes dienen. Die Anzahl Voranmeldungen muss höher sein als sechs Monate zuvor, und die Arbeitsmarktprognosen für die folgenden zwölf Monate dürfen keine Erholung erwarten lassen. Für eine anschliessende befristete Verlängerung soll eine entsprechende Arbeitsmarktprognose genügen.</p><p></p><p>Eine Differenz verbleibt</p><p>Neu im Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung verankert hat der Ständerat eine Bestimmung, die es Kantonen weiterhin erlaubt, die Informationssysteme des Bundes gegen Entschädigung der Kosten zu benutzen. Dieser Entscheid fiel mit 35 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen.</p><p>Wegen dieser Differenz geht die Vorlage nun noch einmal an den Nationalrat. Insgesamt geht es bei der Revision um geringfügige Änderungen - im Grunde sei es eine Anpassung an die Praxis, sagte Kommissionssprecher Peter Hegglin (CVP/ZG) im Ständerat.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 03.03.2020</b></p><p><b>Anpassungen der Regelungen für Kurzarbeit noch nicht bereinigt </b></p><p><b>Bei Anpassungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes haben sich die Räte über eine letzte Differenz noch nicht geeinigt. Es geht um die Bestimmung, die es Kantonen weiterhin erlaubt, die Informationssysteme des Bundes gegen Entschädigung der Kosten zu benutzen.</b></p><p>Der Nationalrat möchte davon nichts wissen. Oppositionslos strich er am Dienstag die vom Ständerat in die Vorlage aufgenommene Bestimmung wieder. Nun ist wieder die kleine Kammer am Zug.</p><p>Der Nationalrat folgte seiner Wirtschaftskommission (WAK), die eine Sonderlösung für Kantone, die das Projekt für die Erneuerung des Auszahlungssystems gefährden, für unnötig hielt. Markus Ritter (CVP/SG) sagte namens der WAK, dass sich 23 Kantone in einer Umfrage der Konferenz Kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren (VDK) für den Verzicht des eingefügten Artikels ausgesprochen hätten.</p><p>Auch der Bundesrat empfiehlt den Weg des Nationalrates. Über das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) werde versucht, mit den zwei oder drei betroffenen Kantonen eine Lösung zu suchen, sagte Wirtschaftsminister Guy Parmelin.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 11.03.2020</b></p><p><b>Parlament passt Regeln für Kurzarbeit an </b></p><p><b>Angestellte müssen während des Bezugs von Kurzarbeits- oder Schlechtwetterentschädigung keine Zwischenbeschäftigung mehr suchen. Der Ständerat hat am Mittwoch bei der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes die letzte Differenz zum Nationalrat bereinigt.</b></p><p>Damit ist das geänderte Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung bereit für die Schlussabstimmung. Die Reform geht auf eine Motion von alt Ständerat Beat Vonlanthen (CVP/FR) zurück, welcher die Räte zugestimmt hatten.</p><p>Segnen die Räte am Freitag kommender Woche die Vorlage ab, bekommt der Bundesrat künftig mehr Spielraum beim Entscheid, die Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung zu verlängern. Eine andauernde erhebliche Arbeitslosigkeit ist keine Voraussetzung mehr, die Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung zu verlängern. Zudem kann die Höchstbezugsdauer nicht nur in besonders hart betroffenen Regionen und Branchen verlängert werden.</p><p></p><p>Weniger Bürokratie</p><p>Als Indikatoren sollen die Voranmeldungen zum Bezug von Kurzarbeitsentschädigung und die Arbeitsmarktprognose des Bundes dienen. Die Anzahl Voranmeldungen muss höher sein als sechs Monate zuvor, und die Arbeitsmarktprognosen für die folgenden zwölf Monate dürfen keine Erholung erwarten lassen. Für eine anschliessende befristete Verlängerung soll eine entsprechende Arbeitsmarktprognose genügen.</p><p>Mit der Kurzarbeitsentschädigung bietet die Arbeitslosenversicherung den Arbeitgebern in konjunkturell schwierigen Zeiten eine Alternative zu Entlassungen. Anspruch haben Arbeitnehmende, deren normale Arbeitszeit aus wirtschaftlichen Gründen verkürzt oder ganz eingestellt wird.</p><p></p><p>Keine Pflicht mehr</p><p>Überschreitet die Bezugsdauer einen Monat, ist der Arbeitnehmende heute verpflichtet, sich um eine geeignete Zwischenbeschäftigung zu bemühen. Dasselbe gilt für Schlechtwetterentschädigungen.</p><p>In der Praxis ist die Bedeutung der Zwischenbeschäftigung schon heute gering. Die Betroffenen müssen jederzeit bereit sein, ihr Arbeitspensum in ihrem angestammten Betrieb wiederaufzunehmen. Künftig soll die Pflicht nun entfallen.</p><p></p><p>Keine Sonderlösung für wenige Kantone</p><p>Zuletzt ging es in der parlamentarischen Debatte um die Bestimmung, die es Kantonen weiterhin erlaubt hätte, die Informationssysteme des Bundes gegen Entschädigung der Kosten zu benutzen. Der Ständerat nahm eine Bestimmung dazu in die Vorlage auf. Der Nationalrat wollte nichts von einer Sonderlösung für Kantone wissen.</p><p>Nun hat die kleine Kammer eingelenkt und verzichtet ebenfalls auf den Artikel. Über das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) werde versucht, mit den zwei oder drei betroffenen Kantonen eine Lösung zu suchen, sagte Wirtschaftsminister Guy Parmelin.</p><p></p><p>Kurzarbeit wegen Coronavirus</p><p>Hauptzweck der Kurzarbeit ist die Erhaltung von Arbeitsplätzen. Mit der Kurzarbeit, bei der quasi mit einer Verkürzung der Arbeitszeit auf Einbrüche bei den Aufträgen reagiert wird, haben Firmen eine Alternative, wie sie kurzfristig ohne Entlassungen ihre Kosten senken können. Einen Teil der Löhne der Mitarbeitenden wird dann von der Arbeitslosenversicherung getragen.</p><p>Das Thema Kurzarbeit ist derzeit aktuell. Der Schweizer Arbeitsmarkt leidet zunehmend unter dem Coronavirus. In der ersten Woche des Monats März stiegen die genehmigten Voranmeldungen für Kurzarbeit sprunghaft an. Diese Woche soll der Bundesrat über Vereinfachungen dieses Instruments entscheiden.</p><p>Unter anderem sei vorgesehen, die Zahl der Karenztage und die Frist zwischen Voranmeldung und der effektiven Kurzarbeit zu verringern, sagte Boris Zürcher, Leiter der Direktion für Arbeit im Seco, am Montag. Zudem würden die Voranmeldungen vereinfacht geprüft.</p>
Updated
10.04.2024 16:11

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