Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten. Volksinitiative

Details

ID
20190038
Title
Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten. Volksinitiative
Description
Botschaft vom 14. Juni 2019 zur Volksinitiative «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten»
InitialSituation
<p><b>Die Volksinitiative "Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten" wurde am 21. Juni 2018 von der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) und den Jungen Grünen eingereicht. Die Initianten verlangen, dass der Schweizerischen Nationalbank, Stiftungen sowie Einrichtungen der staatlichen und beruflichen Vorsorge die Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten untersagt wird. Das Parlament empfiehlt Volk und Ständen die Ablehnung der Initiative.</b></p><p></p><p>Die Volksinitiative "Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten" wurde am 21. Juni 2018 mit 104 612 gültigen Unterschriften eingereicht. Sie verlangt, dass der Schweizerischen Nationalbank, Stiftungen sowie Einrichtungen der staatlichen und beruflichen Vorsorge die Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten untersagt wird. Der Bund soll sich ausserdem auf nationaler und internationaler Ebene dafür einsetzen, dass für Banken und Versicherungen entsprechende Bedingungen gelten. Als Kriegsmaterialproduzenten definiert die vorgesehene Verfassungsbestimmung Unternehmen, die mehr als fünf Prozent ihres Jahresumsatzes mit der Herstellung von Kriegsmaterial erwirtschaften. Vom Finanzierungsverbot explizit ausgenommen wären Geräte zur humanitären Entminung sowie Jagd- und Sportwaffen und die dazugehörige Munition. Als Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten gelten gemäss der Volksinitiative die Gewährung von Krediten, Darlehen, Schenkungen und vergleichbaren finanziellen Vorteilen, die Beteiligung an Kriegsmaterialproduzenten z. B. durch den Erwerb von Wertschriften sowie der Erwerb von gewissen Finanzprodukten, z. B. kollektiven Kapitalanlagen oder strukturierten Produkten, die Anteile von Kriegsmaterialproduzenten enthalten.</p><p></p><p>Mit seiner Botschaft vom 14. Juni 2019 beantragte der Bundesrat der Bundesversammlung, die Volksinitiative Volk und Ständen ohne direkten oder indirekten Gegenentwurf zur Ablehnung zu empfehlen. Der von der Initiative verfolgte Ansatz sowie die vorgesehenen Massnahmen werden vom Bundesrat als nicht zielführend beurteilt. Das Finanzierungsverbot hätte zudem negative Auswirkungen auf die Tätigkeit der Nationalbank, von Stiftungen und Pensionskassen sowie auf die AHV/IV/EO, die alle unverhältnismässig stark betroffen wären. Darüber hinaus stelle die Initiative generell den Finanzplatz Schweiz infrage und schwäche die Schweizer Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie.</p><p></p><p>(Quelle: Botschaft vom 14. Juni 2019 zur Volksinitiative "Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten", BBl 2019 5115)</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 14. Juni 2019 zur Volksinitiative «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten»
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    0
    Text
    Neue Frist der Initiative nach verordnetem Fristenstillstand: 3. März 2021 (siehe SR 161.16)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten»
    Resolutions
    Date Council Text
    12.03.2020 1 Beschluss gemäss Entwurf
    08.06.2020 2 Zustimmung
    19.06.2020 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    19.06.2020 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>Die Volksinitiative wurde im <b>Nationalrat</b> während der Frühjahrssession 2020 beraten. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission stellte dem Rat den Antrag, die Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. Die Initiative sei gefährlich, habe keinen Einfluss auf den Weltfrieden, sei unklar formuliert, nicht umsetzbar und missbrauche die Unabhängigkeit der Nationalbank, fasste der Kommissionssprecher die Meinung der Kommissionsmehrheit zusammen.</p><p>Eine aus Mitgliedern der sozialdemokratischen, der grünen und der grünliberalen Fraktion bestehende Kommissionsminderheit stellte den Antrag, die Initiative an die Kommission zurückzuweisen, mit dem Auftrag, einen indirekten Gegenentwurf zur Initiative auszuarbeiten. Dieser solle das Verbot der indirekten Finanzierung verbotener Waffen stärken und das Finanzierungsverbot der Initiative durch entsprechende Transparenzvorschriften ersetzen. Die Volksinitiative gehe nicht auf das verbreitete Bedürfnis ein, zwischen Waffen, die umfassend völkerrechtlich geächtet sind und deren Einsatz verboten ist, und Waffen, die grundsätzlich zur Gewährleistung des staatlichen Gewaltmonopols zugelassen sind, zu unterscheiden. Dies sei unbefriedigend, argumentierte die Sprecherin der Kommissionsminderheit. Mit einem Gegenentwurf könnten bestehende Schlupflöcher bei der Finanzierung von in der Schweiz verbotenem Kriegsmaterial geschlossen werden. Zudem könnten Transparenzvorschriften geschaffen werden, damit sich Anleger und Anlegerinnen mit ethischen Bedürfnissen entsprechend orientieren könnten. Der Nationalrat lehnte den Minderheitsantrag mit 105 zu 87 Stimmen aber ab. </p><p>Eine zweite Kommissionsminderheit, bestehend aus Mitgliedern der sozialdemokratischen und der grünen Fraktion, wollte Volk und Ständen die Annahme der Initiative empfehlen. Das Begehren sei ein Bedürfnis der Bevölkerung, argumentierte der Minderheitssprecher. Die Bevölkerung wolle nicht, dass mit ihrem Geld in Kriegswaffen investiert werde. Zudem sei eine entsprechende Verfassungsbestimmung nötig für die Glaubwürdigkeit und Neutralität der Schweiz. Der Nationalrat folgte aber der Kommissionsmehrheit und beschloss mit 120 zu 71 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Volksinitiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. </p><p></p><p>Im <b>Ständerat</b> wurde die Volksinitiative während der Sommersession 2020 beraten. Auch hier beantragte die Mehrheit der vorberatenden Kommission, die Initiative Volk und Ständen ohne Gegenentwurf zur Ablehnung zu empfehlen. Die Initiative führe nicht zu mehr Weltfrieden, sie sei in dieser Hinsicht wirkungslos, sagte der Kommissionssprecher. Das Finanzierungsverbot sei zudem kaum umzusetzen. Ferner sei der Begriff "Kriegsmaterialproduzent" unklar und die Limite von fünf Prozent willkürlich. Die Initiative würde weiter die staatlichen Vorsorgeeinrichtungen sowie den Schweizer Industriestandort und Finanzplatz schwächen. Auch die Unabhängigkeit der Schweizerischen Nationalbank würde Schaden nehmen. </p><p>Eine aus Mitgliedern der sozialdemokratischen und der grünen Fraktion bestehende Kommissionsminderheit beantragte die Rückweisung der Initiative an die Kommission. Die Kommission solle beauftragt werden, zur Initiative einen indirekten Gegenvorschlag auszuarbeiten, der das Verbot der indirekten Finanzierung verbotener Waffen ausweite. Derzeit gebe es ein Verbot für die direkte Finanzierung von verbotenem Kriegsmaterial. Die indirekte Finanzierung sei hingegen gegenwärtig nur dann verboten, wenn eine Umgehungsabsicht nachgewiesen werden könne, argumentierte der Sprecher der Kommissionsminderheit. Dies müsse korrigiert werden. Die kleine Kammer lehnte den Minderheitsantrag mit 31 zu 14 Stimmen ab.</p><p>Eine andere Kommissionsminderheit, angeführt von Céline Vara (G, NE), wollte Volk und Ständen die Annahme der Initiative empfehlen. Obwohl die Schweiz an keinem bewaffneten Konflikt beteiligt sei - nicht einmal indirekt -, nähre sie doch weltweit viele dieser Konflikte. Dies gefährde die Neutralität der Schweiz, argumentierte die Minderheitssprecherin. Der Rat folgte aber dem Antrag der Kommissionsmehrheit und empfahl mit 32 zu 13 Stimmen Volk und Ständen die Ablehnung der Initiative. </p><p></p><p><b>In den Schlussabstimmungen wurde die Volksinitiative vom Nationalrat mit 132 zu 27 Stimmen und vom Ständerat mit 32 zu 13 Stimmen zur Ablehnung empfohlen. Gegen die Ablehnung der Initiative stimmten die Mitglieder der sozialdemokratischen und der grünen Fraktion. </b></p><p></p><p><b>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 29. November 2020 mit 57,4 Prozent Nein-Stimmen sowie 17 ganzen und 5 halben Standesstimmen abgelehnt.</b></p>
Updated
10.04.2024 16:29

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