Beschaffung neuer Kampfflugzeuge. Bundesbeschluss

Details

ID
20190039
Title
Beschaffung neuer Kampfflugzeuge. Bundesbeschluss
Description
Botschaft vom 26. Juni 2019 zu einem Planungsbeschluss über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge
InitialSituation
<p><b>Um 2030 herum endet die Nutzungsdauer der gegenwärtig eingesetzten Kampfflugzeuge. Um sicherzustellen, dass die Armee den Schweizer Luftraum auch künftig schützen kann, unterbreitete der Bundesrat eine Botschaft zu einem referendumsfähigen Planungsbeschluss über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge. Mit dieser Botschaft wird dem Parlament beantragt, die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge zu genehmigen und dafür ein Finanzvolumen von bis zu 6 Milliarden Franken gutzuheissen. Nicht festgelegt wird hingegen, welcher Flugzeugtyp und wie viele Flugzeuge beschafft werden. Nach langen Beratungen, namentlich über die Kompensationsgeschäfte, stimmten die beiden Kammern dem Planungsbeschluss zu. Da gegen den Beschluss des Parlamentes das Referendum ergriffen wurde, wird das Schweizer Stimmvolk am 27. September 2020 über die Beschaffung neuer Kampflugzeuge befinden.</b></p><p></p><p>Der Planungsbeschluss des Bundesrates über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge sieht ein Finanzvolumen von höchstens 6 Milliarden Franken für die Beschaffung neuer Mittel zum Schutz des Schweizer Luftraums vor. Der entsprechende Betrag muss aus den finanziellen Mitteln stammen, die für das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) eingeplant sind. Der Planungsbeschluss legt nicht fest, welcher Flugzeugtyp und wie viele Kampfflugzeuge beschafft werden, sondern umfasst lediglich den Auftrag für die Beschaffung und deren Finanzierung. Der Entscheid über den Typ und die Anzahl der Kampfflugzeuge liegt dann beim Bundesrat.</p><p>Das Beschaffungsvorhaben wurde in Form eines Planungsbeschlusses unterbreitet, um angesichts seiner grossen Tragweite ein Referendum zu ermöglichen. In der Regel befindet die Bundesversammlung über die Beschaffung von Rüstungsgütern, ohne dass die Möglichkeit eines Referendums besteht. Dies gilt beispielsweise für die parallel zum Kampflugzeugprojekt vorangetriebene Beschaffung eines Systems zur bodengestützten Luftverteidigung, die ebenfalls Teil der Erneuerung der Mittel zum Schutz des Schweizer Luftraums ist.</p><p>(Quellen: Curia Vista, SDA-Meldungen)</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 26. Juni 2019 zu einem Planungsbeschluss über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge
    Resolutions
    Date Council Text
    24.09.2019 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    09.12.2019 1 Abweichung
    12.12.2019 2 Abweichung
    16.12.2019 1 Abweichung
    17.12.2019 2 Abweichung
    18.12.2019 1 Abweichung
    19.12.2019 2 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz
    19.12.2019 1 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz
    20.12.2019 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    20.12.2019 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>Der <b>Ständerat</b> befasste sich in der Herbstsession 2019 mit der Vorlage des Bundesrates. Die Minderheit seiner Sicherheitspolitischen Kommission (SiK-S) beantragte, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen. Ständerätin Géraldine Savary (S, VD) sagte im Namen dieser Minderheit, dass das Schweizer Volk Besseres verdient als diese Vorlage, und forderte insbesondere, der Bundesbeschluss müsse sowohl die Beschaffung der Kampflugzeuge als auch die Beschaffung der bodengestützten Luftverteidigung umfassen, damit sich das Volk zum Gesamtkonzept für den Schutz des Luftraums äussern könne. Der Berichterstatter der SiK-S, Ständerat Josef Dittli (RL, UR), sprach sich gegen die Rückweisung aus, da die Vorlage sehr gut vorbereitet und von mehreren Fachleuten evaluiert worden sei. Der Ständerat lehnte den Rückweisungsantrag mit 30 zu 13 Stimmen ab.</p><p>Die Detailberatung im Ständerat drehte sich hauptsächlich um die Kompensationsgeschäfte. Die Mehrheit der SiK-S beantragte, dass die Unternehmen, welche den Zuschlag erhalten, 100 Prozent des Vertragswerts durch Aufträge an Schweizer Unternehmen kompensieren müssen und nicht nur 60 Prozent, wie in der Vorlage des Bundesrates vorgesehen. Die Minderheit Isidor Baumann (C, UR) wiederum wollte, dass mindestens 60 Prozent des Vertragswerts zu kompensieren sind. Die Kompensationsgeschäfte sollen dabei im Verhältnis 65:30:5 auf die deutschsprachige, die französischsprachige und die italienischsprachige Schweiz verteilt werden.</p><p>Die Befürworterinnen und Befürworter einer 100-prozentigen Kompensation des Vertragswerts waren der Auffassung, dass auf diese Weise die gesamte Schweizer Industrie und Wirtschaft von der Kampfflugzeugbeschaffung profitieren könnte, während bei einer 60-prozentigen Kompensation nur die Unternehmen aus dem Sicherheitsbereich Offsetaufträge erhalten würden. Die Gegnerinnen und Gegner des höheren Kompensationswerts argumentierten, dass dieser zu höheren Beschaffungskosten und zu einem für die Schweizer Industrie schwer zu bewältigenden Offsetvolumen führen würde.</p><p>Obwohl sich Bundesrätin Viola Amherd im Rat für den Minderheitsantrag Baumann aussprach, folgte der Ständerat mit 27 zu 17 Stimmen der Mehrheit seiner Kommission und änderte die Bundesratsvorlage.</p><p>In der Gesamtabstimmung nahm die kleine Kammer die Vorlage mit 32 zu 6 Stimmen bei 6 Enthaltungen an.</p><p></p><p>Der <b>Nationalrat</b> behandelte das Geschäft am 9. Dezember 2019. Neben dem Eintretensantrag der Mehrheit seiner Sicherheitspolitischen Kommission (SiK-N) lagen ihm zwei Minderheitsanträge vor: der Nichteintretensantrag der Minderheit Balthasar Glättli (G, ZH) und der Antrag der Minderheit Priska Seiler Graf (S, ZH) auf Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat mit dem Auftrag, das gesamte Verteidigungsprogramm, d. h. Kampfflugzeuge und bodengestützte Luftverteidigung, so neu zu strukturieren, dass es nicht mehr als 4 Milliarden Franken kostet. Die SiK-N hatte entgegen der beiden Minderheiten beschlossen, Eintreten zu beantragen, da sie die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge für die Sicherheit der Schweiz und die Wahrnehmung der luftpolizeilichen Aufgaben als wichtig erachtet.</p><p>Der Nationalrat lehnte den Nichteintretensantrag der Minderheit Glättli mit 149 zu 35 Stimmen bei 6 Enthaltungen und den Rückweisungsantrag der Minderheit Seiler Graf mit 122 zu 68 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.</p><p>Nach dem Scheitern des Rückweisungsantrags reichte die sozialdemokratische Fraktion vergebens mehrere Anträge zur Beschaffung von leichten Kampfflugzeugen für einen Betrag von unter 4 Milliarden Franken ein.</p><p>Zu den Kompensationsgeschäften lagen ebenfalls mehrere Anträge vor. Die Mehrheit der SiK-N beantragte, dem Bundesrat zu folgen (Kompensation von 60 Prozent des Vertragswerts). Während die Minderheit Beat Flach (GL, AG) den Kompensationswert auf 50 Prozent und die Minderheit Glättli (G, ZH) auf 20 Prozent senken wollte, beantragte die Minderheit Pierre-Alain Fridez (S, JU) sogar, komplett auf Kompensationsgeschäfte zu verzichten. Im Nationalrat setzte sich letztlich der Mehrheitsantrag durch, wonach die ausländischen Unternehmen, die im Rahmen der Beschaffung neuer Kampfflugzeuge Aufträge erhalten, 60 Prozent des Vertragswerts durch Aufträge an Schweizer Unternehmen kompensieren müssen.</p><p></p><p>Der Ständerat befasste sich am 12. Dezember 2019 im Rahmen der <b>Differenzbereinigung</b> erneut mit diesem Geschäft. Die Mehrheit der SiK-S beantragte dieses Mal eine Kompensation in Höhe von 80 Prozent des Vertragswerts und bewegte sich somit einen Schritt auf den Nationalrat zu. Kommissionsberichterstatter Josef Dittli (RL, UR) unterstrich den Willen, einen Kompromiss mit der grossen Kammer zu finden. Die Minderheit Beat Rieder (M-CEB, VS) wollte dem Nationalrat folgen, da sie dem Wert von 60 Prozent mehr Chancen bei einer allfälligen Volksabstimmung einräumte.</p><p>Der Ständerat folgte schliesslich mit 26 zu 14 Stimmen bei 4 Enthaltungen der Mehrheit der SiK-S und hielt somit an der Differenz zum Nationalrat fest, signalisierte damit allerdings Kompromissbereitschaft. </p><p>Der Nationalrat behandelte das Geschäft am 16. Dezember 2019 und hatte drei Alternativen zur Auswahl. Die Mehrheit der SiK-N beantragte, am Kompensationswert von 60 Prozent und somit an der Differenz festzuhalten. Die Minderheit Jean-Luc Addor (V, VS) wollte dem Kompromissvorschlag des Ständerates (80 %) folgen und wies darauf hin, dass das zusätzliche Kompensationsvolumen von 20 Prozent dem Tessin und der Westschweiz zugutekommen könnte. Die Minderheit Glättli (G, ZH) wiederum versuchte, die Idee des kompletten Verzichts auf Kompensationsgeschäfte noch einmal ins Spiel zu bringen. Letztlich setzte sich im Nationalrat der Mehrheitsantrag durch.</p><p>In den Folgetagen hielt der Ständerat mit 23 zu 16 Stimmen am Kompensationswert von 80 Prozent und der Nationalrat mit 143 zu 40 Stimmen bei 9 Enthaltungen am Wert von 60 Prozent fest.</p><p>Da nach der dritten Beratung im National- und im Ständerat in diesem Punkt immer noch Uneinigkeit herrschte, musste diese Differenz in einer <b>Einigungskonferenz</b> ausgeräumt werden, um so das Scheitern der gesamten Vorlage zu verhindern. Die Einigungskonferenz beantragte mit 22 zu 4 Stimmen, dass 60 Prozent des Vertragswerts durch direkte (20 %) und indirekte (40 %) Offsets im Bereich der sicherheitsrelevanten Technologie- und Industriebasis kompensiert werden müssen.</p><p>Dieser Antrag der Einigungskonferenz wurde vom Nationalrat mit 122 zu 66 Stimmen bei 4 Enthaltungen und vom Ständerat mit 41 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage vom Nationalrat mit 123 zu 68 Stimmen bei 5 Enthaltungen und vom Ständerat mit 33 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.</b></p><p>(Quellen: Amtliches Bulletin, SDA-Meldungen)</p><p></p><p><b>Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 27. September 2020 mit 50,1 Prozent Ja-Stimmen angenommen.</b></p>
Updated
10.04.2024 16:30

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