Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Änderung (Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 1)

Details

ID
20190046
Title
Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Änderung (Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 1)
Description
Botschaft vom 21. August 2019 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 1)
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 21.08.2019</b></p><p><b>Bundesrat beschliesst neun Massnahmen gegen höhere Kosten im Gesundheitswesen </b></p><p><b>Der Bundesrat hat das erste von zwei Massnahmenpaketen seines Kostendämpfungsprogramms für das Gesundheitswesen verabschiedet. An seiner Sitzung vom 21. August 2019 hat er neun Massnahmen beschlossen. Damit erhalten alle Akteure Instrumente, um das Kostenwachstum im Gesundheitswesen zu bremsen. Das Sparpotenzial beträgt mehrere Hundert Millionen Franken pro Jahr. </b></p><p>Eine wichtige Massnahme des ersten Pakets ist der Experimentierartikel. Neu sollen innovative, kostendämpfende Pilotprojekte zur Entlastung der Prämienzahler getestet werden können, die von den gesetzlichen Regeln abweichen. Zwar können bereits heute Projekte lanciert werden, der Spielraum ist aber gesetzlich begrenzt und wird von den Kantonen und Tarifpartnern wenig genutzt. Denkbar sind Versuche mit neuen Versicherungsmodellen oder im Bereich der integrierten Versorgung. </p><p><b></b></p><p>Tarifverhandlungen besser strukturieren</p><p>Um die Tarifverhandlungen zu professionalisieren und besser zu strukturieren, sollen die Tarifpartner eine nationale Tariforganisation für den ambulanten Bereich schaffen. Für den stationären Bereich existiert eine solche Organisation bereits. Heute kommt es bei den Tarifverhandlungen zwischen Leistungserbringern und Versicherern immer wieder zu Blockaden, weshalb veraltete Tarife nicht angepasst werden können. Zudem will der Bundesrat Leistungserbringer und Versicherer verpflichten, in gesamtschweizerischen Verträgen für einzelne medizinische Bereiche Massnahmen vorzusehen, um ein ungerechtfertigtes Mengen- und Kostenwachstum zu korrigieren. Damit soll erreicht werden, dass die Kosten nur in dem Umfang steigen, wie sie medizinisch begründbar sind. </p><p></p><p>Generikapreise senken</p><p>Mit einem Referenzpreissystem für patentabgelaufene Arzneimittel nimmt der Bundesrat die Pharmaunternehmen in die Pflicht: Generika sind in der Schweiz mehr als doppelt so teuer als im Ausland. Mit dem Referenzpreissystem soll für wirkstoffgleiche Arzneimittel ein maximaler Preis festgelegt werden. Von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) wird nur noch dieser Referenzpreis vergütet. </p><p><b></b></p><p>Bessere Rechnungskontrolle</p><p>Eine weitere Massnahme soll die Rechnungskontrolle durch die Patientinnen und Patienten verbessern. Bisher erhielten sie insbesondere von vielen Spitälern keine Kopie ihrer Rechnung und konnten diese nicht kontrollieren. Künftig sollen die Leistungserbringer verpflichtet werden, den Patientinnen und Patienten eine Rechnungskopie zuzustellen. </p><p>Das Paket umfasst noch vier weitere Massnahmen. Diese betreffen Pauschalen im ambulanten Bereich, die Lieferung von Daten der Tarifpartner an den Bundesrat und die Kantonsregierungen, das Beschwerderecht bei der Spitalliste und die maximale Höhe der Bussen gegen Leistungserbringer im Falle von Verstössen gegen gesetzliche oder vertragliche Vorgaben. (Dazu: "Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 1: Übersicht")</p><p></p><p>Einsparungen von mehreren Hundert Millionen jährlich</p><p>Ziel der vorliegenden Massnahmen ist es, die Kostenentwicklung in der OKP auf das medizinisch begründbare Mass einzudämmen und damit den Anstieg der Krankenkassenprämien zu begrenzen. Mit dem Referenzpreissystem können schätzungsweise zwischen 300 und 500 Millionen Franken jährlich eingespart werden. Mit den übrigen Massnahmen sind längerfristige Einsparungen von mehreren hundert Millionen Franken pro Jahr möglich. Die finanziellen Auswirkungen hängen allerdings stark davon ab, wie die betroffenen Akteure die Massnahmen umsetzen.</p><p></p><p>Das Kostendämpfungsprogramm </p><p>Das im März 2018 verabschiedete Kostendämpfungsprogramm des Bundesrats basiert auf einem Expertenbericht. Es besteht aus zwei Massnahmenpaketen. Im Zentrum des zweiten Pakets stehen die Zielvorgabe für die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen und die Stärkung der koordinierten Versorgung. Es soll Anfang 2020 in die Vernehmlassung geschickt werden. </p><p>Der Bundesrat und das Eidgenössische Departement des Innern haben in den letzten Jahren bereits mehrere Massnahmen in die Wege geleitet, die den Anstieg der Gesundheitskosten dämpfen; etwa im Bereich der Arzneimittelkosten, des Ärztetarifs TARMED sowie der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL). Bei den Arzneimitteln hat die dreijährliche Überprüfung seit 2012 zu Einsparungen von 950 Millionen Franken geführt (2012-2014 600 Millionen, seit 2017 350 Millionen Franken). Die TARMED-Leistungen, die 2018 zulasten der OKP abgerechnet wurden, haben im Vergleich zum Vorjahr um rund 100 Millionen Franken abgenommen. Das zeigen die ersten Ergebnisse des Monitorings der TARMED-Anpassungen. Das Monitoring der MiGeL-Revision startet nächstes Jahr.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 21. August 2019 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 1)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) (Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 1)
    Resolutions
    Date Council Text
    29.10.2020 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    09.12.2021 2 Abweichung
    28.02.2022 1 Abweichung
    13.09.2022 2 Abweichung
    19.09.2022 1 Zustimmung
    30.09.2022 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    30.09.2022 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) (Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 1a) (Entwurf der SGK-N vom 26.05.2020)
    Resolutions
    Date Council Text
    18.06.2020 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    09.09.2020 2 Abweichung
    14.12.2020 1 Abweichung
    08.03.2021 2 Abweichung
    10.03.2021 1 Abweichung
    07.06.2021 2 Abweichung
    09.06.2021 1 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz
    14.06.2021 2 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz
    18.06.2021 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    18.06.2021 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p><b>Entwurf 1</b></p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 29.10.2020</b></p><p><b>Nationalrat lehnt Referenzpreissystem bei Generika ab </b></p><p><b>Um die Preise bei Generika zu senken, soll kein Referenzsystem eingeführt werden. Der Nationalrat hat sich am Donnerstag mit 123 zu 50 Stimmen bei 2 Enthaltungen gegen diesen Vorschlag des Bundesrats ausgesprochen.</b></p><p>Der Bundesrat wollte mit der Einführung dieses Systems die Preise für Generika senken, um die Gesundheitskosten zu dämpfen.</p><p>Beim Referenzpreissystem wird für einen bestimmten Wirkstoff ein maximaler Preis festgelegt. Dieser festgelegte Preis stellt den sogenannten Referenzpreis dar. Nur dieser Preis wird von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet. Die Differenz zum Referenzpreis wird von den Versicherten bezahlt. Mit diesem System sollten Anreize geschaffen werden, dass der Patient oder die Patientin bei möglicher Austauschbarkeit eines Medikaments das günstigere wählt.</p><p>Gesundheitsminister Alain Berset argumentierte im Nationalrat vergeblich, dass die Preise für Generika in der Schweiz durchschnittlich doppelt so hoch seien wie im Ausland, und dies mit dem Referenzpreissystem behoben werden könnte.</p><p></p><p>SP und Grüne unterstützten den Vorschlag des Bundesrats</p><p>Gefolgt ist die Mehrheit des Nationalrats aber schliesslich der Mehrheit der vorberatenden Nationalratskommission, die anstelle des Referenzpreissystems zwei Alternativen vorschlug, die darauf abzielen, erst einmal mehr Generika zu verkaufen und nicht die Preise zu senken.</p><p>Die entsprechenden Vorstösse sehen vor, einerseits Anreize abzuschaffen, die für den Verkauf von Generika hinderlich sind. Andererseits sollen Apothekerinnen und Apotheker künftig leistungsorientiert abgegolten werden. Heute ist es so, dass Apotheker und Ärztinnen mehr daran verdienen, wenn sie Originalpräparate abgeben anstelle von Generika.</p><p>Beide Vorstösse können durch den Erlass von Verordnungen umgesetzt werden.</p><p></p><p>Gegen Gewinnverbot in Grundversicherung</p><p>Zuvor hatte der Nationalrat entschieden, dass er das Gewinnverbot für die Krankenkassen in der Grundversicherung kippen will. Er hat dafür gestimmt, dass ein Teil der in Tarifverträgen ausgehandelten Rabatte an die Versicherer gehen soll.</p><p>Der Entscheid fiel mit 117 zu 67 Stimmen bei einer Enthaltung. Gesundheitsminister Alain Berset, SP und Grüne argumentierten vergebens, dass dieses Gewinnverbot in der Grundversicherung nicht angetastet werden dürfe.</p><p>Konkret sollen Rabatte, die Versicherer aushandeln, zu 25 Prozent an die Versicherer gehen und zu 75 Prozent an die Versicherten. Das soll Anreize für die Versicherer zur Kostendämpfung schaffen. Bisher galt in der Grundversicherung der Grundsatz, dass die Prämien kostendeckend sind und alle Überschüsse zurück an die Versicherten gehen.</p><p></p><p>Kein Beschwerderecht bei Spitallisten</p><p>Und schliesslich entschied der Nationalrat, dass bei den Spitallisten, die die Kantone beschliessen, den Krankenversicherern kein Beschwerderecht eingereicht werden. Der Rat ist einem Antrag der Grünen Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber (ZH) gefolgt, der sich gegen das Beschwerderecht wehrte. "Die Spitalliste ist die Kompetenz der Kantone und der Politik. Versicherer haben Partikularinteressen und sehen die Gesamtsicht nicht. So ist mit der Einführung des Beschwerderechts für die Versicherer die Versorgungssicherheit nicht mehr gewährleistet", argumentierte Prelicz-Huber. Der Entscheid fiel mit 94 zu 87 Stimmen bei 4 Enthaltungen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 09.12.2021</b></p><p><b>Parlament lehnt Referenzpreissystem bei Generika vorerst ab</b></p><p><b>Das Parlament will derzeit nichts wissen von einem Referenzpreissystem für Generika. Auch Massnahmen zur Kostensteuerung unter den Tarifpartnern sind vorerst vom Tisch. Differenzen zwischen den Räten verbleiben beim Beschwerderecht und Gewinnverbot für Krankenkassen.</b></p><p>Der Ständerat hat am Donnerstag als Zweitrat einer Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung mit 25 zu 10 Stimmen bei 6 Enthaltungen zugestimmt. Dieses weitere Paket zur Senkung der Gesundheitskosten geht zurück an den Nationalrat.</p><p>Nachdem das Parlament ein erstes Paket mit weniger umstrittenen Massnahmen beschlossen hat, erweist sich das zweite von drei Paketen als umstrittener. Kernpunkte des Entwurfs des Bundesrats sind die Einführung eines Referenzpreissystems für Generika, die Kostensteuerung durch die Tarifpartner und ein Beschwerderecht für Krankenkassenverbände bei den Spitalplanungen der Kantone.</p><p>Im Grundsatz war zwar im Ständerat unbestritten, dass die Kostendynamik im Gesundheitswesen gebremst werden muss. Generika seien in der Schweiz mehr als doppelt so teuer wie im Ausland, erinnerte Marina Carobbio Guscetti (SP/TI). Sie bezifferte das Sparpotenzial auf 300 bis 500 Millionen Franken. Wenn es jedoch um konkrete Massnahmen gehe, würden selbst "klein gebackene Brötchen" auf Widerstand stossen, bedauerte Peter Hegglin (Mitte/ZG).</p><p>Das Orakel bewahrheitete sich auch diesmal: Zwei wichtige Punkte sind nach der ersten Tour durch die beiden Kammern auch zum Leidwesen von Gesundheitsminister Alain Berset bereits beerdigt respektive verschoben.</p><p>Wie der Nationalrat lehnte es der Ständerat mit 24 zu 17 Stimmen bei zwei Enthaltungen erstens ab, ein Referenzpreissystem für Nachahmerpräparate zu schaffen. Wie die grosse Kammer schlägt er aber zwei Alternativen vor, die darauf abzielen, erst einmal mehr Generika zu verkaufen und nicht die Preise zu senken.</p><p></p><p>Alternative zu Referenzpreissystem</p><p>Er überwies dazu zwei Vorstösse, die einerseits Anreize abschaffen wollen, die für den Verkauf von Generika hinderlich sind. Andererseits sollen Apothekerinnen und Apotheker künftig leistungsorientiert abgegolten werden. Heute ist es so, dass Apotheker und Ärztinnen mehr daran verdienen, wenn sie Originalpräparate abgeben anstelle von Generika.</p><p>Beide Vorstösse könnte der Bundesrat nach Einschätzung der Mehrheit durch den Erlass von Verordnungen umsetzen.</p><p>Nur hauchdünn mit Stichentscheid von Ratspräsident Thomas Hefti (FDP/GL) sprach sich der Ständerat zweitens gegen die Aufnahme eines Artikels ins Gesetz auf, der die Tarifpartner zu Kostensteuerungsmassnahmen verpflichten wollte. Die Gegner argumentierten insbesondere formal.</p><p>Das sei eine Frage, die man besser im Zusammenhang mit den Beratungen zur Kostenbremse-Initiative der Mitte-Partei und dem indirekten Gegenvorschlag des Bundesrats diskutiere, sagte Damian Müller (FDP/LU). Sonst verstosse man gegen die Einheit der Materie und breche inhaltlich ein zentrales Element zur Initiative heraus, sekundierte Parteikollege Josef Dittli (UR).</p><p>Auch die grosse Kammer hatte den gleichen Beschluss zur Kostensteuerung im Oktober 2020 lediglich mit einer Stimme Unterschied gefällt. Damit gibt es auch hier keine Differenz mehr, und die Massnahme ist vorerst vom Tisch respektive verschoben.</p><p>Erneut befassen muss sich der Nationalrat dagegen mit dem Beschwerderecht für die Krankenkassenverbände gegen kantonale Spitalplanungen. Der Ständerat will den Versicherern ein solches im Gegensatz zur grossen Kammer einräumen. Der entsprechende Entscheid fiel allerdings auch in diesem Punkt nur mit Stichentscheid des Ratspräsidenten.</p><p>Hans Stöckli (SP/BE) wehrte sich vergeblich dagegen mit dem Argument, ein solches Beschwerderecht sei kein Beitrag zur Kostendämpfung, im Gegenteil: Es könne dazu führen, dass Planungen einstellt oder verzögert würden, und schaffe zudem Rechtsunsicherheiten.</p><p></p><p>Gewinnverbot für Versicherer</p><p>Unterschiedlich bleiben die Ansichten in den Räten auch bei der Frage, ob die Krankenkassen künftig in der obligatorischen Grundversicherung Gewinne erwirtschaften dürfen. Der Nationalrat hatte diese Möglichkeit ins Gesetz eingebaut. Der Ständerat will davon nichts wissen und beharrte ohne Gegenstimme auf diesem Gewinnverbot. Man dürfe den Versicherern auf keine Fall Gewinne in diesem Bereich ermöglichen, warnte Gesundheitsminister Berset vor einem Paradigmenwechsel.</p><p>Weiter hatte der Nationalrat die Möglichkeit von Parallelimporten von Generika eingeführt. Die vorberatende Kommission des Ständerats lehnte dies jedoch wegen Risiken für Patienten einstimmig ab. Der Ständerat folgte indes einstimmig einem Antrag seiner Kommission, im Heilmittelgesetz neu ausdrücklich festzulegen, dass Swissmedic bei der Zulassung von parallelimportierten Arzneimitteln Vereinfachungen vornehmen kann.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 28.02.2022</b></p><p><b>Nationalrat will nun doch ein Kostenmonitoring im Gesundheitswesen</b></p><p><b>Der Nationalrat will nun doch ein Monitoring mit Korrekturmöglichkeiten im Gesundheitswesen. Daran beteiligen sollen sich alle Leistungserbringer, auch die Kantone sollen einbezogen werden. Der Rat kam am Montag auf einen bereits in beiden Räten gefällten Beschluss zurück.</b></p><p>Leistungserbringern und Versicherern will der Nationalrat im Rahmen der Vorlage zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen ein gemeinsames Kostenmonitoring und allenfalls nötige Korrekturen vorschreiben. Beide Kammern hatten diese vom Bundesrat beantragte Kostensteuerung 2021 mit knappen Mehrheiten aus der Vorlage gestrichen.</p><p></p><p>Auf früheren Entscheid zurückgekommen</p><p>Der Nationalrat entschied nun aber erneut, weil die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) auf diesen früheren Entscheid zurückgekommen war, die Mehrheit aber schliesslich doch beantragte, den Passus wegzulassen. Doch mit 103 zu 87 Stimmen und bei fünf Enthaltungen setzte sich die Minderheit durch.</p><p>Die Minderheit wolle die Vorlage des Bundesrates zudem verbessern, sagte Sprecher Christian Lohr (Mitte/TG) dazu. Sie beantragte - ergänzend zum Bundesrat - auch kantonale Tarifverträge einzubeziehen. Nur mit einem gemeinsamen Ansatz könne eine spürbar bessere Kostendämpfung erreicht werden, sagte Lohr.</p><p>Vor allem Leistungserbringer wollten weismachen, dass der Artikel eine Rationierung bringe, sagte Barbara Gysi (SP/SG). Doch dieser schaffe Transparenz. Die Kantone und der Bund erhielten mehr Einsicht in die Kostenstruktur. "Laufen die Kosten aus dem Ruder, kann eingegriffen werden."</p><p>Beide Räte hätten das Kostenmonitoring abgelehnt, erinnerte Regine Sauter (FDP/ZH) an frühere Debatten und verwahrte sich gegen "planwirtschaftliche Eingriffe". Auch die Bevölkerung lehne solche Bestimmungen in Umfragen ab. Einen Antrag, die Diskussion über das Kostenmonitoring zusammen mit zwei Volksinitiativen von Mitte und SP zu führen, lehnte der Rat ab.</p><p></p><p>Berset: Wichtiges Werkzeug</p><p>Gesundheitsminister Alain Berset nannte die vom Bundesrat gewollte Bestimmung ein wichtiges Werkzeug, das keine Rationierungen zur Folge habe. "Es geht darum, den Kostenanstieg auf das medizinisch vertretbare Mass zu beschränken."</p><p>Mit 98 zu 97 Stimmen abgelehnt hat der Nationalrat die Möglichkeit für Krankenkassen und Leistungserbringer, günstigere Tarife auszuhandeln als sie die Tarifvereinbarungen vorsehen. Von den Einsparungen hätten hauptsächlich die Versicherten profitieren sollen. Der Nationalrat folgt nun aber dem Ständerat.</p><p>Er tat dies auf Antrag einer starken Minderheit. Oberstes Ziel müssten marktwirtschaftliche und ehrliche Tarife sein, forderte Lorenz Hess (BDP/BE). Solche ausgehandelten Rabatte würden dem Gewinnverbot in der obligatorischen Krankenversicherung widersprechen.</p><p>Einig sind sich die Räte weiter darüber, dass parallel-importierte Generika weiterhin eine Zulassung benötigen. Der Nationalrat hätte diese Vorschrift anfänglich streichen wollen, schloss sich nun aber dem Ständerat an. Die grosse Kammer will allerdings Vereinfachungen für diese Importe und schuf damit eine Differenz zum Ständerat.</p><p></p><p>Beschwerderecht für Kassenverbände</p><p>Geeinigt haben sich die Räte auch auf ein Beschwerderecht für Krankenkassenverbände gegen Spitalplanungs-Entscheide in den Kantonen. Der Nationalrat hatte ein solches Recht zunächst abgelehnt und eine Minderheit hatte dabei bleiben wollen. Sie unterlag aber mit 94 gegen 98 Stimmen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 13.09.2022</b></p><p><b>Bundesparlament will Kostenmonitoring im Gesundheitswesen</b></p><p><b>Das Bundesparlament ist einverstanden mit einem Kostenmonitoring im Gesundheitswesen. Wie zuvor der National- ist am Dienstag auch der Ständerat bei der Beratung eines weiteren Kostendämpfungspakets auf einen früheren Entscheid zurückgekommen.</b></p><p>Mit 25 zu 19 Stimmen bei einer Enthaltung nahm die kleine Kammer einen Kompromissvorschlag der Mehrheit seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) an.</p><p>Dieser sieht vor, dass die Tarifpartner die Kosten in ihren Bereichen überwachen und Korrekturmassnahmen ergreifen, sobald sich die Kostenentwicklung nicht durch Faktoren wie etwa die Alterung der Bevölkerung erklären lässt.</p><p>Anders als in der Fassung des Nationalrates sollen die Bundes- oder Kantonsbehörden aber keine Eingriffsmöglichkeiten haben, wenn sich die Tarifpartner nicht einigen können. Eine Minderheit der Kommission bevorzugte eine leicht angepasste Version des Beschlusses des Nationalrats. Das Geschäft geht zurück in den Nationalrat.</p><p>Peter Hegglin (Mitte/ZG) verwies auf den erwarteten Anstieg der Krankenkassenprämien. Der Vorschlag der Minderheit werde der Kostenverantwortung der Kantone gerecht und sei von diesen gewünscht. Ohne Möglichkeit einer Intervention des Staates werde das Monitoring weniger effizient. Es reiche nicht, Lasten zu verschieben, nötig sei auch eine Kostensteuerung.</p><p>Damian Müller (FDP/LU) warnte dagegen vor einer Rationierung bei Gesundheitsleistungen und einem zu starken Eingriff in die Tarifpartnerschaft. Für den Antrag der Mehrheit warb auch Hans Stöckli (SP/BE). Beispielsweise bei chronisch kranken Menschen solle über Behandlungen nicht nach Kostenüberlegungen, sondern nach medizinischer Notwendigkeit entschieden werden.</p><p>Bei der zweiten noch bestehenden Differenz schloss sich der Ständerat ohne Gegenantrag dem Nationalrat an: Damit wird es zwingend Vereinfachungen bei der Zulassung parallelimportierter Medikamente geben.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 19.09.2022</b></p><p><b>Weiteres Kostendämpfungspaket im Gesundheitswesen bereinigt</b></p><p><b>Das Bundesparlament ist einverstanden mit einem Kostenmonitoring im Gesundheitswesen. Bund und Kantone sollen allerdings keine Eingriffsmöglichkeit erhalten, wenn sich die Tarifpartner nicht einigen können.</b></p><p>In diesem Sinne hat der Nationalrat am Montag die letzte Differenz zum Ständerat bereinigt. Er hat die subsidiäre Kompetenz von Bund und Kantonen wie die kleine Kammer mit 138 zu 43 Stimmen bei 6 Enthaltungen aus der Vorlage gestrichen. Ein weiteres Kostendämpfungspaket ist damit bereit für die Schlussabstimmung.</p><p>Der von der kleinen Kammer übernommene Vorschlag sieht vor, dass die Tarifpartner die Kosten in ihren Bereichen überwachen und Korrekturmassnahmen ergreifen, sobald sich die Kostenentwicklung nicht durch Faktoren wie etwa die Alterung der Bevölkerung erklären lässt.</p><p>Anders als ursprünglich vom Nationalrat gewünscht sollen die Bundes- oder Kantonsbehörden aber keine Eingriffsmöglichkeiten haben, wenn sich die Tarifpartner nicht einigen können. Es sei richtig, dass die entsprechende Verantwortung bei den Tarifpartnern liege, sagte Regine Sauter (FDP/ZH). Ein Zwang, dass Bund und Kantone eingreifen müssen, war auch den Grünen zu starr, wie Katharina Prelicz-Huber (Grüne/ZH) betonte.</p><p><b></b></p><p>Appell an die Tarifpartner</p><p>Die Planungs- und Steuerungsvorgaben an die Tarifpartner seien im Gesetz schon anderweitig verbindlich verankert, sagte Thomas de Courten (SVP/BL). Jörg Mäder (GLP/ZH) appellierte allerdings an die Tarifpartner und alle anderen Beteiligten, Uneinigkeit möglichst zu vermeiden. "Denn wenn die Branchen sich nicht einigen, dann greift die Politik ein."</p><p>Eine Minderheit wollte, dass Bund und Kantone Eingriffsmöglichkeiten haben bei nicht erklärbaren Mengenausweitungen. Es sei der allerletzte Moment, um das zahnlos gewordene Paket etwas konkreter zu gestalten, mahnte Christian Lohr (Mitte/TG) allerdings vergeblich. Sonst falle der Druck auf die Tarifpartner weg, sich auf ein Monitoring zu einigen.</p><p></p><p><b></b></p><p><b>Entwurf 2</b></p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 08.06.2020</b></p><p><b>Nationalrat beschliesst Massnahmen gegen hohe Gesundheitskosten </b></p><p><b>Der Nationalrat hat am Montag die Debatte über Massnahmen zur Senkung der Gesundheitskosten aufgenommen. Es handelt sich um den ersten Teil des Massnahmenpakets, mit dem mehrere hundert Millionen Franken pro Jahr gespart werden sollen.</b></p><p>Genau liessen sich die Einsparungen nicht beziffern, sagte Kommissionssprecherin Ruth Humbel (CVP/AG). Das hänge von der konkreten Umsetzung ab, zudem würden sich die Massnahmen erst mittelfristig auswirken.</p><p>Hinzu kommt, dass die wohl wirkungsvollste Massnahme, das Referenzpreissystem für Generika, nicht Teil der Vorlage ist. Auf Antrag seiner Gesundheitskommission (SGK) hat der Nationalrat den Entwurf des Bundesrats aufgeteilt und sich vorerst auf die weniger umstrittenen Massnahmen konzentriert. Mit diesem Vorgehen will er rasch erste Schritte zur Dämpfung der Gesundheitskosten machen können.</p><p></p><p>Keine heissen Eisen</p><p>Das passte nicht allen. Thomas de Courten (SVP/BL) sprach von einer "Totgeburt". Die Aufteilung erschwere eine Gesamtbeurteilung. Ein Konzept fehle, heisse Eisen wie die Mehrfachrolle der Kantone oder der Vertragszwang würden nicht angepackt.</p><p>Auch die anderen Fraktionen vermissten griffige Massnahmen, um die stetig steigenden Kosten in den Griff zu bekommen. Es gehe zwar nicht um grundlegende Reformen, diese seien aber trotzdem nötig, sagte Philippe Nantermod (FDP/VD). Der Nationalrat trat mit 139 zu 52 Stimmen auf die Vorlage ein.</p><p>Zentrale Elemente sind die Verstärkung der Rechnungskontrolle, ein System zur Weiterentwicklung der ambulanten Tarife und der so genannte Experimentierartikel. Mit Letzterem sollen günstigere und bessere Modelle erprobt werden können. Aus Zeitgründen konnte der Nationalrat die Debatte darüber noch nicht beenden.</p><p></p><p>Hilfe beim Lesen der Arztrechnung</p><p>Die Rechnungskontrolle soll verbessert werden, indem Krankenkassen, die die Rechnung direkt zahlen, den Patientinnen und Patienten eine Rechnungskopie zustellen müssen. Das soll auch elektronisch möglich sein. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass die Ärzte die Rechnung verschicken müssen.</p><p>Mit knapper Mehrheit beschloss der Nationalrat zudem, dass Patientenorganisationen die Patienten bei der Interpretation der Rechnung unterstützen können. Wer wiederholte unvollständige oder unkorrekte Rechnungen ausstellt, soll mit bis zu 20'000 Franken gebüsst werden.</p><p></p><p>Tarifbüro soll Blockaden verhindern</p><p>Befürwortet hat der Nationalrat die Schaffung eines nationalen Tarifbüros im ambulanten Bereich. Dieses soll für die Erarbeitung und Anpassung der ambulanten Tarifstruktur Tarmed zuständig sein. Versicherer müssen dieser Organisation kostenlos die Daten bekannt geben, die für die Erarbeitung, Weiterentwicklung und Pflege der Tarifstrukturen nötig sind.</p><p>Schliesslich hat der Nationalrat die Stärkung von Pauschaltarifen gutgeheissen. Damit bestehe kein Anreiz, möglichst viele Leistungen zu erbringen, sagte Humbel. Vorgesehen ist eine gesamtschweizerisch einheitlichen Tarifstruktur für Pauschalen und eine Eingriffskompetenz für den Bundesrat, falls sich die Tarifpartner nicht einigen können. Eine Pflicht für Pauschalen soll es aber nicht geben.</p><p></p><p>Daten für den Bund</p><p>Zugestimmt hat der Nationalrat der Vorschrift, dass Leistungserbringer und Versicherer dem Bund kostenlos die Daten bekanntgeben müssen, die dieser zur Genehmigung der Tarife benötigt. Das sei nötig, um die Tarife kontrollieren zu können, sagte Gesundheitsminister Alain Berset. Die Tarifautonomie werde dadurch nicht eingeschränkt.</p><p>Der Entscheid über den Experimentierartikel und die Gesamtabstimmung über den ersten Teil der Massnahmen steht noch aus. Diese sollen aber noch in der laufenden Session stattfinden.</p><p>Über die weiteren Massnahmen des Kostendämpfungspakets, darunter das umstrittene Referenzpreissystem für Generika, entscheidet der Nationalrat frühestens in der Herbstsession. Es handelt sich um eine erste Etappe. Ein zweites Paket mit Kostendämpfungsmassnahmen ist bereits in Arbeit. Dieses soll auch einen Kostendeckel für das Gesundheitswesen enthalten. Man sei erst in der "Hälfte der Hälfte", sagte Berset.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 18.06.2020</b></p><p><b>Nationalrat will Gesundheitskosten mit neuen Modellen senken </b></p><p><b>Ein neuer Experimentierartikel soll Pilotprojekte zur Eindämmung der Kosten oder zur Stärkung der Qualität im Gesundheitswesen ermöglichen. Der Nationalrat hat einem solchen am Donnerstag zugestimmt.</b></p><p>Der Experimentierartikel gehört zu einem Massnahmenpaket, mit dem die Gesundheitskosten gesenkt werden sollen. Der Nationalrat hatte die Debatte darüber in der ersten Sessionswoche aufgenommen, musste sie aber wegen Zeitmangels unterbrechen. Nach der Diskussion über den Experimentierartikel stimmte er dem Kostendämpfungspaket mit 140 zu 48 Stimmen bei 9 Enthaltungen zu.</p><p>Dabei weitete der Nationalrat den Anwendungsbereich der Bestimmung stark aus: Der Bundesrat wollte einen Experimentierartikel für Pilotprojekte nur in Bezug auf die Kosten. Der Nationalrat ergänzte auf Antrag seiner Kommission, dass Pilotprojekte auch im Bezug auf die Qualität möglich sein sollen.</p><p></p><p>Warnung vor Zweiklassen-Medizin</p><p>Vor allem aber strich er die vom Bundesrat vorgeschlagene Liste von Bereichen, in welchen Pilotprojekte möglich sein sollten. Eine solche Einschränkung sei nicht sinnvoll, sagte Kommissionssprecherin Ruth Humbel (CVP/AG). "Innovation entsteht Bottom-up." Gesundheitsminister Alain Berset warnte, dass diese Öffnung leicht zu Ungleichbehandlungen führen könne, wenn zum Beispiel der Leistungskatalog eingeschränkt werde.</p><p>Die Linke äusserte sich kritisch. SP und Grüne scheiterten aber mit allen Anträgen, die einerseits für engere Leitplanken sorgen sollten, andererseits auch Pflege, Prävention, Ausbildung und integrierte Versorgung einbeziehen wollten.</p><p></p><p>Erste Etappe</p><p>Bereits früher entschieden hatte der Nationalrat über eine bessere Rechnungskontrolle, ein System zur Weiterentwicklung der ambulanten Tarife und neue Regeln für Pauschaltarife. Die Rechnungskontrolle soll verbessert werden, indem Krankenkassen, die die Rechnung direkt zahlen, den Patientinnen und Patienten eine Rechnungskopie zustellen müssen. Patientenorganisationen sollen die Patienten bei der Interpretation der Rechnung unterstützen können.</p><p>Befürwortet hatte der Nationalrat auch die Schaffung eines nationalen Tarifbüros im ambulanten Bereich. Dieses soll für die Erarbeitung und Anpassung der ambulanten Tarifstruktur Tarmed zuständig sein. Schliesslich hat der Nationalrat die Stärkung von Pauschaltarifen gutgeheissen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 09.09.2020</b></p><p><b>Rezepte für Einsparungen im Gesundheitswesen bleiben umstritten </b></p><p><b>Mit einem Bündel von Massnahmen will der Bundesrat die Gesundheitskosten drücken. Nach dem Nationalrat hat am Mittwoch auch der Ständerat einem ersten Paket zugestimmt. Viele Ansätze für Einsparungen drohen zu scheitern.</b></p><p>Hintergrund der Gesetzesänderung ist die Verdreifachung der Krankenkassen-Kosten innerhalb von zwanzig Jahren. Gestützt auf einen Expertenbericht hatte der Bundesrat dem Parlament vor einem Jahr ein erstes Massnahmenpaket mit vermeintlich unproblematischen Vorschlägen vorgelegt.</p><p>Einige davon, darunter das Referenzpreissystem für Generika, erwiesen sich aber als derart umstritten, dass der Nationalrat das erste Massnahmenpaket aufspaltete. Doch auch dessen erster Teil erweist sich nun als alles andere als harmlos. Nach der Debatte in der kleinen Kammer bleiben zwischen den Räten zahlreiche Differenzen.</p><p>Kosten sollen beispielsweise gespart werden, indem die Rechnungskontrolle verbessert wird: Leistungserbringer müssen den Patienten eine Rechnungskopie zustellen, sofern diese von der Krankenkasse direkt gezahlt wird. Dem stimmte der Ständerat grundsätzlich zu.</p><p>Gestrichen hat er jedoch die vom Nationalrat beschlossene Möglichkeit für den Bund, Organisationen zu subventionieren, die Patientinnen und Patienten bei der Interpretation und allenfalls bei der Anfechtung einer Rechnung unterstützen.</p><p></p><p>Schrankenlose Experimente</p><p>Umstritten ist auch der geplante Experimentierartikel. Dieser erlaubt es, vom geltenden Recht abzuweichen, um günstigere oder bessere Modelle zu erproben. Im Grundsatz ist der Ständerat damit einverstanden. Mit 23 zu 19 Stimmen lehnte er jedoch inhaltliche Einschränkungen für Pilotprojekte ab.</p><p>Der Nationalrat hat den Anwendungsbereich eingeschränkt: Zugelassen werden sollen Versuche zur Vergütung von Behandlungen im Ausland, zur Einschränkung der freien Arztwahl, zur Förderung der koordinierten und integrierten Gesundheitsversorgung sowie Pilotprojekte mit der einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen oder solche mit Leistungserbringungen im Auftrag der Krankenkassen.</p><p>Der Ständerat strich diesen Katalog aus dem Gesetz. Die Suche und der Entscheid darüber, was ausprobiert werde, solle offengelassen werden, sagte Damian Müller (FDP/LU). Gesundheitsminister Alain Berset warnte vergeblich, dass damit auch verfassungswidrige Pilotprojekte möglich seien. Die Versuche müssen allerdings in jedem Fall vom Innendepartement bewilligt werden.</p><p></p><p>Skepsis gegen Pauschalen</p><p>Knapp abgelehnt hat der Ständerat auch die Einführung landesweit einheitlicher Tarifstrukturen für ambulante Pauschaltarife. Schon heute gibt es Pauschalen neben den üblichen Einzelleistungstarifen, sie beruhen aber jeweils auf einer Vereinbarung zwischen den Tarifpartnern.</p><p>Dabei soll es nach dem Willen der kleinen Kammer bleiben. Pauschalen müssten weiterhin auf Freiwilligkeit beruhen, sagte Müller. Er warnte, dass Patientinnen und Patienten nicht standardisierbar seien. Müller befürchtet, dass unkomplizierte Fälle übervergütet würden, während die Versorgung von schwierigeren Fällen leide.</p><p>Einverstanden ist der Ständerat mit der Einsetzung eines nationalen Tarifbüros. Diese Organisation soll die Tarifstruktur für ambulante Tarife weiterentwickeln und anpassen. Ziel ist es, Blockaden zu verhindern. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat die Vorlage mit 31 Ja-Stimmen bei 12 Enthaltungen an. Enthalten haben sich Vertreterinnen und Vertreter von SVP, SP und Grünen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 14.12.2020</b></p><p><b>Massnahmen zur Kostendämpfung bleiben in den Räten umstritten</b></p><p>Bei den Änderungen im Bundesgesetz über die Krankenversicherungen sind sich National- und Ständerat weiterhin uneinig. Der Nationalrat räumte am Montag zwei der fünf verbleibenden Differenzen aus - jene zu den Rechnungen und jene bei den Patientenorganisationen.</p><p>Mit einem Bündel von Massnahmen will der Bundesrat die Gesundheitskosten drücken. Hintergrund der Gesetzesänderung ist die Verdreifachung der Krankenkassen-Kosten innerhalb von zwanzig Jahren. Gestützt auf einen Expertenbericht hatte der Bundesrat dem Parlament vor einem Jahr ein erstes Massnahmenpaket mit vermeintlich unproblematischen Vorschlägen vorgelegt.</p><p></p><p>Landesweite Tarifstrukturen </p><p>Anders als der Ständerat hat der Nationalrat der Einführung von landesweit einheitlichen Tarifstrukturen für ambulante Pauschaltarife zugestimmt. Der Entscheid fiel mit 143 zu 51 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Schon heute gibt es Pauschalen neben den üblichen Einzelleistungstarifen, sie beruhen aber jeweils auf einer Vereinbarung zwischen den Tarifpartnern.</p><p>Ebenfalls anders als der Ständerat möchte der Nationalart, dass der Bundesrat subsidiär Änderungen anbringen kann, wenn sich die Tarifpartner nicht auf eine schweizweite Lösung einigen können.</p><p></p><p>Keine Hilfe bei Rechnungskontrolle</p><p>Gestrichen hat der Nationalrat hingegen die Möglichkeit für den Bund, Organisationen zu subventionieren, die Patientinnen und Patienten bei der Interpretation und allenfalls bei der Anfechtung einer Rechnung zu unterstützen.</p><p>"Dieser Artikel ist für uns einer der zentralsten", argumentierte Katharina Prelicz-Huber für die Fraktion der Grünen. Es sei wichtig, die eigene Rechnung auch prüfen lassen zu können. Die Rechnungen seien sehr kompliziert - gerade Rechnungen von Spitalaufenthalten. Mit 108 zu 83 Stimmen schloss sich die Mehrheit dann jedoch dem Ständerat an, der die finanzielle Unterstützung von Patientenorganisationen gestrichen hatte.</p><p></p><p>Experimentierartikel bleibt umstritten</p><p>Umstritten bleibt der geplante Experimentierartikel. Dieser erlaubt es, vom geltenden Recht abzuweichen, um günstigere oder bessere Modelle zu erproben wie zum Beispiel Experimente für mehr Präventionen oder Kantonale Krankenkassen.</p><p>Gesundheitsminister Alain Berset argumentierte im Rat, dass es sich beim Experimentierartikel um ein Schlüsselelement dieses Gesetzes handle. "Die Frage, die uns in den Kommissionen beschäftigte, war, wie können wir den Artikel so formulieren, damit er verfassungskonform ist?" Pilotprojekte müssten so eng definiert sein, damit sie im rechtlichen Rahmen sind - und dem werde die Version der vorbereitenden Kommission gerecht.</p><p>Der Nationalrat entschied sich schliesslich mit 109 zu 78 Stimmen für die relative enge Definition, die vom Bundesrat vorgeschlagen worden war.</p><p>Oppositionslos schloss sich der Nationalrat schliesslich beim Grundsatz für die Rechnungsausstellung dem Ständerat an. Die Leistungserbringer sollen ihre Rechnungen nach Tarifen oder Preisen erstellen, sind sich nun beide Räte einig.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 08.03.2021</b></p><p><b>Parlament noch nicht einig über Experimentierartikel </b></p><p><b>Bei den Änderungen im Bundesgesetz über die Krankenversicherungen, mit denen die Kosten gedämpft werden sollen, sind sich die Räte weiterhin uneinig. Noch umstritten namentlich ist der Experimentierartikel. Der Ständerat hat am Montag das Geschäft an den Nationalrat zurückgeschickt.</b></p><p>Mit einem ersten Bündel von Massnahmen will der Bundesrat die Gesundheitskosten drücken. Hintergrund der Gesetzesänderungen ist die Verdreifachung der Krankenkassen-Kosten innerhalb von zwanzig Jahren. Das Geschäft befindet sich in der Differenzbereinigung.</p><p>Einen Experimentierartikel, der es erlaubt, vom geltenden Recht abzuweichen, um günstigere oder bessere Modelle zur Kostendämpfung zu erproben, wollen grundsätzlich beide Kammern. Dazu zählen zum Beispiel die Einführung kantonaler Krankenkassen. Uneinig bleiben sich die Räte über die Voraussetzungen für die Durchführung solcher Pilotprojekte.</p><p></p><p>Umstrittene Liste</p><p>Eine Minderheit wollte die Möglichkeit, Pilotprojekte durchzuführen, lediglich Versicherern und Leistungserbringern einräumen und die Kantone dazu anhören. Sie unterlag aber mit 20 gegen 22 Stimmen. Die Mehrheit und auch der Bundesrat wollten eine offenere Formulierung.</p><p>Der Ständerat will im Gegensatz zum Nationalrat keine abschliessende Auflistung von Bereichen, in denen Pilotprojekte vom Gesetz abweichen dürfen. Den rot-grünen Antrag, dem Nationalrat zu folgen und den Katalog ins Gesetz zu schreiben, lehnte die kleine Kammer mit 24 zu 16 Stimmen und bei zwei Enthaltungen ab.</p><p>Auch der Bundesrat befürwortet die Liste. Über diese müsse das Parlament entscheiden und damit den rechtlichen Rahmen für diese Ausnahmen setzen, mahnte Gesundheitsminister Alain Berset. Bei Bedarf könnten die Räte die Liste ja auch anpassen.</p><p>Gefolgt ist der Ständerat dem Nationalrat hingegen bei der Einführung von landesweit einheitlichen Tarifstrukturen für ambulante Pauschaltarife.</p><p>Schon heute gibt es Pauschalen neben den üblichen Einzelleistungstarifen, sie beruhen aber jeweils auf einer Vereinbarung zwischen den Tarifpartnern. Der Ständerat hat allerdings Änderungen bei der Ausgestaltung angebracht.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 10.03.2021</b></p><p><b>Parlament noch uneinig über Blanko-Check in Experimentierartikel</b></p><p><b>Das Parlament ist sich noch immer nicht ganz einig über die Massnahmen, mit welchen die Kosten im Gesundheitswesen gedämpft werden sollen. Umstritten ist, ob es für Projekte im Rahmen eines Experimentierartikels einen Blanko-Check geben soll oder nicht.</b></p><p>Grundsätzlich wollen beide Kammern einen Experimentierartikel. Dieser soll es erlauben, vom geltenden Recht abzuweichen, um günstigere oder bessere Modelle zur Kostendämpfung zu erproben. Dazu zählt zum Beispiel die Einführung kantonaler Krankenkassen.</p><p>Uneinig sind sich die Räte aber, ob dafür ein Blanko-Check erteilt werden soll oder nicht: sprich, ob im Gesetz Bereiche aufgelistet werden sollen, in welchen Pilotprojekte vom Gesetz abweichen dürfen. Der Ständerat ist gegen eine solche Auflistung.</p><p>Der Nationalrat sprach sich am Mittwoch mit den Stimmen von Grünen, SP, GLP und FDP erneut dafür aus, einen solchen Katalog ins Gesetz zu schreiben. Es müsse klar sein, wofür dieser Pilotartikel stehe, sagte etwa Katharina Prelicz-Huber (Grüne/ZH). Es könne doch nicht sein, dass alles gemacht werden dürfe, nur weil es ein Pilot sei.</p><p>Die Verwaltung habe zudem darauf hingewiesen, dass ein zu offener Artikel verfassungswidrig sei, sagte Jürg Mäder (GLP/ZH) im Namen der GLP. Es müsse verhindert werden, dass es zwar Pilotprojekte gebe würde, diese dann aber unter Juristen verhandelt werden müssten, weil es Unklarheiten gebe. Dafür brauche es eine Auflistung. Dadurch werde auch sichergestellt, dass "Pilotprojekte Pilotprojekte bleiben", sagte Philipp Nantermod (FDP/VS).</p><p></p><p>Angst vor eingeschränkter Innovation</p><p>Gegner der Liste äusserten die Angst, dass durch eine Auflistung die Innovation eingeschränkt werde. Ein Innovationsprozess sei kein Topdown-Prozess, sagte Thomas de Courten (SVP/BL) im Namen seiner Fraktion. Das Feld müsse offen sein. Der Ständerat habe ausserdem den Bedenken betreffend Verfassungsmässigkeit Rechnung getragen, sagte de Courten. Er habe in in einem zusätzlichen Artikel festgehalten, dass die Rechte von Projektteilnehmenden nicht verletzt werden dürften.</p><p>Auch die Mitte-Fraktion lehnte einen Katalog im Gesetz ab. "Wir haben einen Widerspruch, wenn wir eine Liste aufführen", sagte Lorenz Hess (CVP/BE) im Namen der Fraktion. Es sei die Idee gewesen, einen "wirklichen Experimentierartikel" zu schaffen. Eine Liste führe wieder zu einer Einschränkung.</p><p>Der Rat stimmte schliesslich mit 110 zu 80 Stimmen für eine Auflistung und hielt damit an seiner Linie fest. </p><p><b></b></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 07.06.2021</b></p><p><b>Experimentierartikel im Gesundheitswesen bis zuletzt umstritten</b></p><p><b>Die Räte sind sich nach drei Beratungsrunden nicht einig geworden, wie der Experimentierartikel zur Entlastung der Prämienzahler im Gesundheitswesen im Detail ausgestaltet werden soll. Nun ist die Einigungskonferenz am Zug.</b></p><p>Konkret geht es um das erste Massnahmenpaket des Kostendämpfungsprogramms, welches der Bundesrat im August 2019 zuhanden des Parlaments verabschiedet hat. Darin sind verschiedene Massnahmen gegen höhere Kosten im Gesundheitswesen verankert. Das Sparpotenzial beträgt mehrere hundert Millionen Franken pro Jahr.</p><p>Eine wichtige Massnahme dieses Pakets ist der Experimentierartikel. Neu sollen innovative, kostendämpfende Pilotprojekte zur Entlastung der Prämienzahler getestet werden können, die von den gesetzlichen Regeln abweichen. Zwar können bereits heute Projekte lanciert werden. Der Spielraum ist aber gesetzlich begrenzt und wird von den Kantonen und Tarifpartnern wenig genutzt.</p><p>Mit dem neuen Experimentierartikel sind Versuche mit neuen Versicherungsmodellen denkbar oder im Bereich der integrierten Versorgung. Grundsätzlich befürworten National- und Ständerat dieses Instrument. Das Parlament baute den Anwendungsbereich der Bestimmung jedoch stark aus.</p><p></p><p>Schranken für Pilotprojekte</p><p>Uneinig blieben sich die Räte lange Zeit über die Voraussetzungen für die Durchführung solcher Pilotprojekte. Der Nationalrat will im Gesetz Bereiche auflisten, in welchen Pilotprojekte vom Gesetz abweichen dürfen. Der Ständerat war bisher gegen eine solche Auflistung.</p><p>Nun lenkte die kleine Kammer ein. Nach Überprüfung sowohl der rechtlichen Anforderungen als auch der materiellen Zielsetzungen der Regelung sei man zum Schluss gekommen, dass es gesetzlich klar abgesteckte Bereiche für Pilotprojekte brauche, sagte Pirmin Bischof (Mitte/SO) im Namen der Gesundheitskommission.</p><p>Der Ständerat ergänzte das Konzept des Nationalrats aber. So sollen die Stärkung der Anforderungen der Qualität und die Förderung der Digitalisierung als weitere Zielsetzungen für Pilotprojekte im Gesetz verankert werden.</p><p></p><p>Weitere Massnahmen in Diskussion</p><p>Stillschweigend präzisierte die kleine Kammer in einem anderen Bereich des Massnahmenpakets, dass die Tarifpartner insbesondere dann von der gesamtschweizerisch einheitlichen Tarifstruktur für ambulante Pauschalen abweichen dürfen, wenn regionale Gegebenheiten dies erfordern.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 09.06.2021</b></p><p><b>Parlament bereinigt erstes Kostendämpfungspaket im Gesundheitswesen</b></p><p><b>Das Parlament hat das erste von mehreren Massnahmenpaketen zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen verabschiedet. Im Zentrum der Diskussionen stand der sogenannte Experimentierartikel.</b></p><p>Das Paket hatte der Bundesrat im August 2019 verabschiedet. Darin sind verschiedene Massnahmen gegen höhere Kosten im Gesundheitswesen verankert. Das Sparpotenzial beträgt mehrere hundert Millionen Franken pro Jahr, genau beziffern lässt sich das aber nicht.</p><p>Kern des Pakets ist der Experimentierartikel. Neu sollen innovative, kostendämpfende Pilotprojekte zur Entlastung der Prämienzahler getestet werden können, die von den gesetzlichen Regeln abweichen. Zwar können bereits heute Projekte lanciert werden. Der Spielraum ist aber gesetzlich begrenzt und wird von den Kantonen und Tarifpartnern wenig genutzt.</p><p>Mit dem neuen Experimentierartikel sind Versuche mit neuen Versicherungsmodellen denkbar oder im Bereich der integrierten Versorgung. Grundsätzlich befürworteten National- und Ständerat dieses Instrument von Anfang an. Das Parlament baute den Anwendungsbereich der Bestimmung jedoch stark aus.</p><p><b></b></p><p>Liste mit Ausnahmen</p><p>Uneinig blieben sich die Räte lange Zeit über die Voraussetzungen für die Durchführung solcher Pilotprojekte. Der Nationalrat wollte im Gesetz Bereiche auflisten, in welchen Pilotprojekte vom Gesetz abweichen dürfen. Der Ständerat war lange Zeit gegen eine solche Auflistung.</p><p>Bei der letzten Beratungsrunde lenkte die kleine Kammer ein. Nach Überprüfung sowohl der rechtlichen Anforderungen als auch der materiellen Zielsetzungen der Regelung sei man zum Schluss gekommen, dass es gesetzlich klar abgesteckte Bereiche für Pilotprojekte brauche, sagte Pirmin Bischof (Mitte/SO) im Namen der Gesundheitskommission.</p><p>In der Einigungskonferenz ging es nur noch um Details des Pakets. Der Nationalrat stimmte am Mittwoch dem Antrag der einstimmigen Einigungskonferenz oppositionslos zu. Demnach sollen die Stärkung der Anforderungen der Qualität und die Förderung der Digitalisierung als weitere Zielsetzungen für Pilotprojekte im Gesetz verankert werden.</p><p><b></b></p><p>Bessere Rechnungskontrolle</p><p>Eine weitere Massnahme ist die Einführung von landesweit einheitlichen Tarifstrukturen für ambulante Pauschaltarife. Das Parlament präzisierte, dass die Tarifpartner insbesondere dann von der gesamtschweizerisch einheitlichen Tarifstruktur abweichen dürfen, wenn regionale Gegebenheiten dies erfordern.</p><p>Schon heute gibt es Pauschalen neben den üblichen Einzelleistungstarifen. Sie beruhen aber jeweils auf einer Vereinbarung zwischen den Tarifpartnern.</p><p>Eine weitere Änderung betrifft die Rechnungskontrolle: Künftig müssen Leistungserbringer den Patienten eine Rechnungskopie zustellen, sofern diese von der Krankenkasse direkt gezahlt wird. Gestrichen hat das Parlament jedoch die Möglichkeit für den Bund, Organisationen zu subventionieren, die Patientinnen und Patienten bei der Interpretation und allenfalls bei der Anfechtung einer Rechnung zu unterstützen.</p><p><b></b></p><p>Weitere Pakete folgen</p><p>Am kommenden Montag befindet noch der Ständerat über den Antrag der Einigungskonferenz. Ein Ja ist aber reine Formsache, weil sich in den letzten beiden offenen Punkten die vom Ständerat favorisierte Lösung durchgesetzt hat. </p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 14.06.2021</b></p><p>Das Parlament hat das erste von mehreren Massnahmenpaketen zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen verabschiedet. Im Zentrum der Diskussionen stand der sogenannte Experimentierartikel. Neu sollen innovative, kostendämpfende Pilotprojekte zur Entlastung der Prämienzahler getestet werden können, die von den gesetzlichen Regeln abweichen. Zwar können bereits heute Projekte lanciert werden. Der Spielraum ist aber gesetzlich begrenzt und wird von den Kantonen und Tarifpartnern wenig genutzt. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat dem Antrag der Einigungskonferenz bei den letzten offenen Details zugestimmt.</p>
Updated
10.04.2024 16:23

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