Doppelbesteuerung. Abkommen mit Korea

Details

ID
20190053
Title
Doppelbesteuerung. Abkommen mit Korea
Description
Botschaft vom 20. September 2019 zur Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Korea
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 20.09.2019</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Botschaften zu den Änderungen der Doppelbesteuerungsabkommen mit Irland und Korea</b></p><p>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. September 2019 die Botschaften zu den Änderungsprotokollen zu den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Irland und Korea verabschiedet. Die Protokolle setzen die Mindeststandards in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen um. Zudem wird eine Schiedsklausel in das DBA mit Irland aufgenommen. Beide Botschaften wurden an die eidgenössischen Räte überwiesen. </p><p>Die Änderungsprotokolle enthalten eine Missbrauchsklausel, die auf den hauptsächlichen Zweck einer Gestaltung oder eines Geschäfts abstellt und damit sicherstellt, dass die DBA nicht missbräuchlich in Anspruch genommen werden. Das Abkommen mit Irland wird auch mit einer Schiedsklausel ergänzt, die für mehr Rechtssicherheit für die Steuerpflichtigen sorgt.</p><p>Die Kantone und die interessierten Wirtschaftskreise haben den Abschluss der Änderungsprotokolle positiv aufgenommen. Bevor die Protokolle in Kraft treten können, müssen sie von den Parlamenten beider Länder genehmigt werden.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 20. September 2019 zur Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Korea
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    0
    Text
    Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der Schweiz und der Republik Korea zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, unterzeichnet in Bern am 12. Februar 1980, in der Fassung des am 28. Dezember 2010 in Seoul unterzeichneten Protokolls
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und der Republik Korea
    Resolutions
    Date Council Text
    10.03.2020 1 Beschluss gemäss Entwurf
    04.06.2020 2 Zustimmung
    19.06.2020 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    19.06.2020 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 10.03.2020</b></p><p>Der Nationalrat hat acht geänderten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zugestimmt. Damit sollen in erster Linie OECD-Mindeststandards umgesetzt werden. Es geht um die Abkommen mit Irland, Korea, der Ukraine, Iran, Neuseeland, den Niederlanden, Norwegen und Schweden. Ergänzt werden die Mindeststandards gegen Gewinnverschiebung und -Verkürzung (Beps) und die Schiedsverfahren. Daneben enthalten einige der Abkommen spezifische Lösungen mit den jeweiligen Ländern.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 04.06.2020</b></p><p><b>Ständerat genehmigt geänderte Doppelbesteuerungsabkommen </b></p><p>Der Ständerat hat am Donnerstag acht geänderten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zugestimmt. Damit sollen in erster Linie OECD-Mindeststandards umgesetzt werden.</p><p>Es geht um die Abkommen mit Irland, Korea, der Ukraine, Iran, Neuseeland, den Niederlanden, Norwegen und Schweden. Ergänzt werden die Mindeststandards gegen Gewinnverschiebung und -Verkürzung (Beps) und die Schiedsverfahren. Daneben enthalten einige der Abkommen spezifische Lösungen mit den jeweiligen Ländern.</p><p>Für Finanzminister Ueli Maurer handelt es sich um eine Routineangelegenheit. Die Schweiz habe DBA mit rund 90 Ländern abgeschlossen, die laufend an geänderte Begebenheiten angepasst werden müssten, sagte er.</p>
Updated
10.04.2024 16:25

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