Doppelbesteuerung. Abkommen mit der Ukraine
Details
- ID
- 20190054
- Title
- Doppelbesteuerung. Abkommen mit der Ukraine
- Description
- Botschaft vom 9. Oktober 2019 zur Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und der Ukraine
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 09.10.2019</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Änderungsprotokoll zum DBA mit der Ukraine </b></p><p><b>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. Oktober 2019 die Botschaft zur Genehmigung eines Änderungsprotokolls zum Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA) zwischen der Schweiz und der Ukraine verabschiedet. Das Protokoll setzt die Mindeststandards in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen um und passt das DBA zudem an die aktuelle Vertragspolitik der beiden Staaten an.</b></p><p>Die Schweiz und die Ukraine haben das Änderungsprotokoll am 24. Januar 2019 unterzeichnet<b>. </b>Die Kantone und die interessierten Wirtschaftskreise haben den Abschluss des Protokolls positiv aufgenommen. Bevor es in Kraft treten kann, muss es von den Parlamenten beider Länder genehmigt werden. </p><p>Das Änderungsprotokoll enthält eine Missbrauchsklausel, die auf den hauptsächlichen Zweck einer Gestaltung oder eines Geschäfts abstellt und damit sicherstellt, dass das DBA nicht missbräuchlich in Anspruch genommen wird. Um die Rechtssicherheit für die Steuerpflichtigen zu erhöhen, wird das Abkommen zudem mit einer Schiedsklausel ergänzt. Das Abkommen beinhaltet schliesslich eine Amtshilfeklausel nach internationalem Standard in Sachen Informationsaustausch auf Anfrage.</p><p>Bei der Besteuerung von Dividenden gilt in Zukunft ein Anteil von 10 statt wie bisher 20 Prozent an der ausschüttenden Gesellschaft als qualifizierte Beteiligung. Ausserdem sind die an die Nationalbank oder an die Vertragsstaaten bezahlten Dividenden nur im Ansässigkeitsstaat der nutzungsberechtigten Person steuerpflichtig. Schliesslich ist neu sowohl auf die Zinsen als auch auf Lizenzgebühren ein Residualsteuersatz von 5 Prozent vorgesehen.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 9. Oktober 2019 zur Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und der Ukraine
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 0
- Text
- Protokoll zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Ukraine zur Änderung des Abkommens zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Ukraine zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und seines Protokolls, beide am 30. Oktober 2000 in Kiew unterzeichnet
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und der Ukraine
- Resolutions
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Date Council Text 10.03.2020 1 Beschluss gemäss Entwurf 04.06.2020 2 Zustimmung 19.06.2020 2 Annahme in der Schlussabstimmung 19.06.2020 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 10.03.2020</b></p><p>Der Nationalrat hat acht geänderten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zugestimmt. Damit sollen in erster Linie OECD-Mindeststandards umgesetzt werden. Es geht um die Abkommen mit Irland, Korea, der Ukraine, Iran, Neuseeland, den Niederlanden, Norwegen und Schweden. Ergänzt werden die Mindeststandards gegen Gewinnverschiebung und -Verkürzung (Beps) und die Schiedsverfahren. Daneben enthalten einige der Abkommen spezifische Lösungen mit den jeweiligen Ländern.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 04.06.2020</b></p><p><b>Ständerat genehmigt geänderte Doppelbesteuerungsabkommen </b></p><p>Der Ständerat hat am Donnerstag acht geänderten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zugestimmt. Damit sollen in erster Linie OECD-Mindeststandards umgesetzt werden.</p><p>Es geht um die Abkommen mit Irland, Korea, der Ukraine, Iran, Neuseeland, den Niederlanden, Norwegen und Schweden. Ergänzt werden die Mindeststandards gegen Gewinnverschiebung und -Verkürzung (Beps) und die Schiedsverfahren. Daneben enthalten einige der Abkommen spezifische Lösungen mit den jeweiligen Ländern.</p><p>Für Finanzminister Ueli Maurer handelt es sich um eine Routineangelegenheit. Die Schweiz habe DBA mit rund 90 Ländern abgeschlossen, die laufend an geänderte Begebenheiten angepasst werden müssten, sagte er.</p>
- Updated
- 10.04.2024 16:13