Vorläuferstoffgesetz

Details

ID
20190067
Title
Vorläuferstoffgesetz
Description
Botschaft vom 20. November 2019 zum Bundesgesetz über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 20.11.2019</b></p><p><b>Der Bundesrat verabschiedet die Botschaft zum Bundesgesetz über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe </b></p><p><b>In seiner Sitzung vom 20. November 2019 hat der Bundesrat die Botschaft zum Bundesgesetz über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe verabschiedet. Die Gesetzesänderungen erschweren den Zugang zu bestimmten chemischen Substanzen, die sich leicht zweckentfremden, für terroristische Zwecke missbrauchen lassen und gravierenden Schaden verursachen können. Wer Produkte kaufen will, die solche Substanzen enthalten, braucht künftig eine Bewilligung von fedpol. Die neuen Bestimmungen erhöhen die Sicherheit der Schweiz. </b></p><p>Europa ist weiterhin Ziel terroristischer Sprengstoffanschläge. Einige konnten vereitelt werden, andere schlugen fehl, wie der Anschlag in London im September 2017. Der Sprengsatz explodierte nicht, vermutlich, weil bei der Herstellung Fehler begangen wurden. Dies ist eine der positiven Auswirkungen der EU-Reglementierung über die Verwendung von Vorläuferstoffen für explosionsfähige Stoffe.</p><p>Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe sind Substanzen, die in Produkten des täglichen Gebrauchs enthalten sind wie Düngemittel, Reinigungsmittel für Schwimmbäder oder Lösungsmittel. Diese Substanzen, beispielsweise Wasserstoffperoxid, Aceton oder auch Nitrate, sind in Produkten enthalten, die in der Schweiz nach wie vor im freien Verkauf erhältlich sind. In der Europäischen Union hingegen ist der Handel mit diesen Produkten seit 2014 reglementiert.</p><p></p><p>Eine spezifische Regelung </p><p>Der Bundesrat weiss um das Risiko, dass Terroristen sich in der Schweiz chemische Substanzen beschaffen können, um damit Sprengstoff herzustellen. Um den Zugang zu diesen Substanzen zu erschweren, schlägt er nun eine spezifische Regelung vor. Die vorgeschlagene Gesetzesgrundlage ist Teil der Strategie der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung. Eines der Ziele, die mit dieser Strategie verfolgt werden, ist es, Anschläge in der Schweiz zu verhindern. Die Reglementierung von Vorläuferstoffen für explosionsfähige Stoffe verbessert die innere Sicherheit der Schweiz.</p><p>Die vorgeschlagene Regelung setzt beim Kauf von gut hundert Produkten an, die hauptsächlich in Apotheken, Drogerien und im Fachhandel verkauft werden. Bei Produkten mit einer schwachen Konzentration an Vorläuferstoffen sind keine Einschränkungen vorgesehen. Für den Kauf von Produkten mit erhöhter Konzentration bedarf es einer Bewilligung von fedpol. Wer ein solches Produkt kaufen will, muss den Verwendungszweck angeben. Es ist auch möglich, dass Privatpersonen der Zugang zu Produkten mit hohen Konzentrationen verboten wird, wobei aber Ausnahmebewilligungen möglich wären. </p><p>Die Regelung gilt lediglich für Privatpersonen. Professionelle Verwender wie Landwirtinnen oder Landwirte sind davon nicht betroffen. Was den möglichen Missbrauch bei der Verwendung von Vorläuferstoffen für explosionsfähige Stoffe angeht, setzt der Bundesrat auf Selbstkontrolle und Sensibilisierung der professionellen Verwender. Seit September 2016 können fedpol verdächtige Transaktionen gemeldet werden. Bis Ende Oktober 2019 waren 57 Verdachtsfälle gemeldet worden.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 20. November 2019 zum Bundesgesetz über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe (Vorläuferstoffgesetz, VSG)
    Resolutions
    Date Council Text
    18.06.2020 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    22.09.2020 1 Zustimmung
    25.09.2020 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    25.09.2020 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 18.06.2020</b></p><p><b>Ständerat will Handel mit Bomben-Chemikalien beschränken </b></p><p><b>Privatpersonen sollen weniger leicht Zugang haben zu Chemikalien, aus denen sich Bomben herstellen lassen. Der Ständerat hat Gesetzesbestimmungen gutgeheissen, die für den Kauf von bestimmten Substanzen eine Bewilligung vorschreiben.</b></p><p>Der Ständerat hiess das Gesetz über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe am Donnerstag mit 34 zu 7 Stimmen und 2 Enthaltungen gut. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.</p><p>Die Sicherheitspolitische Kommission (SiK) des Ständerates war zunächst skeptisch gewesen. Nach einer Anhörung von Drogisten, Apothekern, der kantonalen Fachstellen für Chemikalien und des Bauernverbandes den Gesetzesänderungen stimmte sie dem Entwurf dann aber doch zu.</p><p></p><p>Wenige betroffen</p><p>Von den neuen Bestimmungen seien nur wenige betroffen, sagte sagte Mathias Zopfi (Grüne/GL) namens der Mehrheit. Denn meist könnten Private - gewerbliche Nutzer sind vom Gesetz nicht betroffen - auf nicht bewilligungspflichtige Stoffe ausweichen,</p><p>Zopfi sprach von einem potenziell hohen Sicherheitsgewinn: Nicht nur Terroristen benutzten die vom Gesetz erfassten Stoffe, in jüngster Zeit seien auch Bankomaten damit gesprengt worden. Und Jugendliche würden immer wieder mit solchen Stoffen experimentieren und schwere Verletzungen riskieren.</p><p>Eine Minderheit hätte nicht eintreten wollen. Werner Salzmann (SVP/BE) sagte, trotz der Reglementierung in der EU seien in Europa Anschläge verübt worden. Wer die betroffenen Stoffe benutzen wolle, werde unter Generalverdacht gestellt. Es sei immer dasselbe: "Wir erkennen ein Sicherheitsrisiko, erlassen Verbote und bestrafen grossmehrheitlich nicht die Richtigen."</p><p>Die Meldepflicht werde nichts bringen, warnte auch Thomas Minder (parteilos/SH). Besser als im Ausland zu kopieren wäre es laut Minder, das Richtige zu machen, nämlich möglichst langer oder lebenslänglicher Freiheitsentzug.</p><p>"Soll man nichts tun, wenn man eine Lücke erkennt?" fragte dagegen Daniel Jositsch (SP/ZH) - und räumte dabei ein, dass Terrorismus sich nicht gesetzlich verbieten lasse und immer neue Wege finde.</p><p>"Die Schweiz muss die Abgabe solcher Substanzen regeln", sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter. Das könne Anschläge und Straftaten mit selbstgebauten Bomben verhindern. Die Schweiz wolle nicht Logistikbasis von Schwerstkriminellen werden.</p><p>Stillschweigend nahm der Rat den Antrag der SiK an, der vorsieht, dass bis zu einer bestimmten Menge der Zugang über den Fachhandel geregelt werden kann. Keller-Sutter war mit der Änderung einverstanden.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 22.09.2020</b></p><p><b>Parlament schränkt den Zugang zu Bomben-Chemikalien ein </b></p><p><b>Privatpersonen sollen weniger leicht Zugang haben zu Chemikalien, aus denen sich Bomben bauen lassen. Nach dem Ständerat hat am Dienstag auch der Nationalrat ein Gesetz gutgeheissen, mit dem der Kauf bestimmter Substanzen erschwert wird.</b></p><p>Der Nationalrat nahm das Gesetz über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe mit 164 zu 27 Stimmen an. Da es zwischen den Räten keine Differenzen gibt, ist die Vorlage bereit für die Schlussabstimmung.</p><p>Diese beschränkt den Zugang zu Chemikalien, aus denen sich mit dem nötigen Knowhow Bomben bauen lassen, etwa Dünger, Bleichmittel. oder Lösungsmittel. Rezepte dafür finden sich im Internet. Bei verschiedenen Anschlägen in den vergangenen Jahren kamen solche selbst gebauten Bomben zum Einsatz.</p><p>Justizministerin Karin Keller-Sutter erinnerte an Attentate in Paris, Brüssel oder London. Bisher habe es in der Schweiz keinen Anschlag gegeben, doch würden immer wieder Geldtransporter und Bankomaten mit selbst gebauten Bomben gesprengt.</p><p></p><p>Schweiz als Insel</p><p>Die EU hat den Handel mit solchen Produkten bereits 2014 eingeschränkt. Seither ist die Schweiz das einzige europäische Land, in dem Bomben-Vorläuferstoffe frei erhältlich sind. Nun soll für Private der Zugang zu 100 bis 200 Produkten eingeschränkt werden. Diese werden hauptsächlich in Apotheken, Drogerien und im Fachhandel verkauft. Gewerbliche Anwender wie Bauern, Gewerbe und Industrie sind nicht betroffen.</p><p>Die Regelung setzt bei der Konzentration an. Bei Produkten mit einer schwachen Konzentration an Vorläuferstoffen sind keine Einschränkungen vorgesehen. Für den Kauf von Produkten mit erhöhter Konzentration braucht es hingegen eine Bewilligung des Bundesamts für Polizei (Fedpol).</p><p>Der Verkauf von Produkten ab einer gewissen Konzentration wird voraussichtlich ganz verboten, für den Kauf braucht es eine Ausnahmebewilligung. Bis zu einer bestimmten Menge soll der Zugang nach dem Willen des Parlaments über den Fachhandel geregelt werden.</p><p></p><p>Geringe Auswirkungen</p><p>Laut Keller-Sutter sind die Auswirkungen im Alltag gering. In den meisten Fällen könne auf Produkte mit einer geringeren Konzentration ausgewichen werden, sagte sie. "Man kann noch immer blond werden", erklärte sie. Das beim Haarebleichen verwendete Wasserstoffperoxid etwa zählt ebenfalls zu den betroffenen Chemikalien.</p><p>Das Gesetz ist denn auch in beiden Räten auf breite Zustimmung gestossen. Es führe zu einem objektiven Sicherheitsgewinn ohne unverhältnismässige Einschränkungen für die Betroffenen, sagte Kommissionssprecherin Edith Graf-Litscher (SG/TG). Nach ihren Angaben hat das Gesetz zudem nicht nur Terroristen im Visier. Auch Jugendliche, die mit Chemikalien experimentierten, seien in Gefahr, sagte sie.</p><p>Am Nutzen des Gesetzes zweifelte nur die SVP, die die Vorlage ablehnte. Benjamin Giezendanner (AG) warnte vor der "Kriminalisierung jeder Hausfrau" - auch Putzmittel können Vorläuferstoffe enthalten. Die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger werde massiv eingeschränkt für ein Gesetz, das unter dem Strich nichts bringe, sagte Erich Hess (BE). Der Antrag der SVP auf Nichteintreten scheiterte mit 165 zu 27 Stimmen.</p>
Updated
10.04.2024 16:11

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