Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten. Übereinkommen

Details

ID
20190068
Title
Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten. Übereinkommen
Description
Botschaft vom 6. Dezember 2019 zur Genehmigung des Protokolls vom 10. Oktober 2018 zur Änderung des Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 06.12.2019</b></p><p><b>Datenschutzkonvention des Europarates: Bundesrat verabschiedet Botschaft </b></p><p><b>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. Dezember 2019 die Botschaft über die Genehmigung des Protokolls zur Änderung der Datenschutzkonvention des Europarates verabschiedet. Mit einem Beitritt zur modernisierten Konvention kann die Schweiz ein hohes Datenschutzniveau für die Privatsphäre gewährleisten und den grenzüberschreitenden Datenverkehr im öffentlichen Sektor sowie in der Privatwirtschaft erleichtern. </b></p><p>Gemäss dem Änderungsprotokoll zur Datenschutzkonvention werden die Pflichten des für die Datenbearbeitung Verantwortlichen ausgeweitet. Dieser ist insbesondere verpflichtet, der zuständigen Aufsichtsbehörde gewisse Datenschutzverletzungen zu melden. Ebenfalls erweitert wird seine Pflicht, die betroffene Person über die Beschaffung von Personendaten zu informieren. Weiter muss der Verantwortliche im Vorfeld bestimmter Datenbearbeitungen eine Datenschutz-Folgenabschätzung vornehmen und die Datenschutzgrundsätze durch Technik und datenschutzfreundliche Voreinstellungen anwenden. </p><p>Das Änderungsprotokoll sieht auch einen Ausbau der Rechte der betroffenen Personen vor, insbesondere in Bezug auf ihr Auskunftsrecht und bei automatisierten Einzelentscheidungen. Die Vertragsstaaten werden ferner verpflichtet, ein Sanktionensystem und ein Rechtsmittelsystem einzuführen und den Aufsichtsbehörden die Befugnis einzuräumen, verbindliche Entscheidungen zu erlassen.</p><p></p><p>Grosse Bedeutung, auch für die Wirtschaft</p><p>Aus Sicht der Schweiz hat der Beitritt zur modernisierten Datenschutzkonvention sowohl für den Schutz der Privatsphäre als auch für den internationalen Datenverkehr grosse Bedeutung. Ihr kommt aber auch im Rahmen der anstehenden Angemessenheitsprüfung des schweizerischen Datenschutzniveaus durch die EU grosse Tragweite zu: Die EU berücksichtigt bei ihrem Entscheid jeweils, ob die entsprechenden Drittstaaten der Konvention beigetreten sind. Das Interesse aussereuropäischer Staaten an einem Beitritt zur Konvention nimmt deshalb zu. Ein Beitritt der Schweiz zur modernisierten Datenschutzkonvention wird den Datenaustausch mit diesen Ländern erleichtern, was für die Schweizer Wirtschaft wichtig ist.</p><p>Die Schweiz hat die im Jahr 1985 in Kraft getretene Datenschutzkonvention am 2. Oktober 1997 ratifiziert. Um sie den technologischen Entwicklungen und den Herausforderungen der Digitalisierung anzupassen, wurde sie in den letzten Jahren vom Europarat überarbeitet. Das Änderungsprotokoll wurde bisher von mehr als 30 Staaten unterzeichnet. Mit Entscheid vom 30. Oktober 2019 hat der Bundesrat beschlossen, die neue Datenschutzkonvention zu unterzeichnen. Für die Ratifikation braucht es noch die Zustimmung des Parlaments.</p><p><b></b></p><p>Verhältnis zur Totalrevision des Datenschutzgesetzes (DSG)</p><p>Damit die Schweiz der geänderten Datenschutzkonvention beitreten kann, sind im Datenschutzgesetz (DSG) diverse Anpassungen vorzunehmen. Die notwendigen Gesetzesänderungen werden derzeit vom Parlament beraten. Sobald dieses sowohl das DSG als auch den Bundesbeschluss zur Genehmigung der neuen Datenschutzkonvention verabschiedet hat, kann die Schweiz die neue Datenschutzkonvention ratifizieren.</p><p>Die Ratifikation durch die Schweiz ist auch für die Kantone verbindlich. Sie sind verpflichtet, die neuen Anforderungen des Änderungsprotokolls zu erfüllen und gegebenenfalls in ihr Recht umzusetzen.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 6. Dezember 2019 zur Genehmigung des Protokolls vom 10. Oktober 2018 zur Änderung des Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    0
    Text
    Protokoll zur Änderung des Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Genehmigung des Protokolls vom 10. Oktober 2018 zur Änderung des Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
    Resolutions
    Date Council Text
    11.03.2020 1 Beschluss gemäss Entwurf
    02.06.2020 2 Zustimmung
    19.06.2020 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    19.06.2020 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 11.03.2020</b></p><p><b>Nationalrat stimmt Modernisierung der Datenschutzkonvention zu </b></p><p>Der Nationalrat hat sich für die Ratifizierung der modernisierten Datenschutzkonvention des Europarates ausgesprochen. Diese sieht mehr Schutz für die betroffenen Personen und ausgeweitete Pflichten für Datenschutz-Verantwortliche vor. Das Übereinkommen wurde bisher von 30 Staaten unterzeichnet. Vertragsstaaten müssen ein Sanktionensystem und Rechtsmittel einführen. Der Nationalrat stimmte dem Übereinkommen mit 185 zu 0 Stimmen, aber mit 6 Enthaltungen zu. Das Abkommen habe auch eine europarechtliche Dimension, sagte der Sprecher der Staatspolitischen Kommission, Matthias Jauslin (FDP/AG). Die EU überprüft demnach bis im Mai 2020, ob der Datenschutz in der Schweiz angemessen ist. Beim Entscheid berücksichtige die EU, ob ein Staat der Konvention beigetreten sei.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 02.06.2020</b></p><p><b>Parlament stimmt Modernisierung der Datenschutzkonvention zu </b></p><p><b>Der Bundesrat kann die modernisierte Datenschutzkonvention des Europarates ratifizieren. Nach dem Nationalrat hat am Dienstag auch der Ständerat seine Zustimmung gegeben.</b></p><p>Die kleine Kammer folgte mit 41 zu 0 Stimmen und bei 2 Enthaltungen dem Antrag seiner Staatspolitischen Kommission (SPK). Der Nationalrat hatte seine Zustimmung im März mit 185 zu 0 Stimmen, aber mit 6 Enthaltungen, gegeben. Dem Übereinkommen traten bisher über 30 Staaten bei.</p><p>Das überarbeitete Abkommen sieht mehr Schutz für die Betroffenen und ausgeweitete Pflichten für Datenschutz-Verantwortliche vor. Diese müssen den zuständigen Behörden gewisse Verletzungen des Datenschutzes melden und Betroffene über die Beschaffung von Personendaten informieren.</p><p>Zu den Aufgaben der Datenschutz-Verantwortlichen gehört neu, eine Datenschutz-Folgeabschätzung vorzunehmen und Datenschutzgrundsätze durch Technik und datenschutzfreundliche Voreinstellungen anzuwenden.</p><p>Die Rechte der Betroffenen werden namentlich beim Auskunftsrecht und bei automatisierten Einzelentscheidungen ausgebaut. Vertragsstaaten müssen ein Sanktionensystem und Rechtsmittel einführen. Aufsichtsbehörden müssen Befugnis haben, verbindliche Entscheidungen zu erlassen.</p><p></p><p>Warten auf Datenschutzgesetz</p><p>Mit dem Übereinkommen werde der internationale Datenaustausch erleichtert und die Interessen der Betroffenen würden geschützt, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter. 34 Länder hätten das Änderungsprotokoll bisher unterzeichnet.</p><p>Sobald das Datenschutzgesetz unter Dach und Fach ist, kann die modernisierte Datenschutzkonvention von der Schweiz ratifiziert werden. Die Kantone sind verpflichtet, die Vorgaben des Protokolls umzusetzen und falls nötig Vorschriften anzupassen.</p><p>Das Datenschutzgesetz befindet sich zurzeit in der parlamentarischen Beratung. Es könne nicht in der laufenden Session bereinigt werden, sagte Ratspräsident Hans Stöckli (SP/BE) am Ende der Ständeratsdebatte.</p>
Updated
10.04.2024 16:28

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