Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Abkommen mit dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland

Details

ID
20190069
Title
Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Abkommen mit dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland
Description
Botschaft vom 6. Dezember 2019 zur Genehmigung und Umsetzung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union und des Wegfalls des Freizügigkeitsabkommens
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 06.12.2019</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Abkommen Schweiz-UK über die erworbenen Rechte </b></p><p><b>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. Dezember 2019 die Botschaft zum Abkommen verabschiedet, das die bestehenden Rechte der Bürgerinnen und Bürger der Schweiz und des Vereinigten Königreichs (UK) auch nach dem Austritt des UK aus der EU sichert. Das Abkommen ist Teil der "Mind the Gap"-Strategie des Bundesrates.</b></p><p>Die bestehenden Rechte der Schweizer und britischen Staatsangehörigen sind auch nach dem Brexit gesichert. An seiner Sitzung vom 6. Dezember 2019 hat der Bundesrat die Botschaft zum Abkommen Schweiz-UK über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger verabschiedet. Von diesem Vertrag profitieren Schweizer und britische Staatsangehörige, welche gestützt auf das Freizügigkeitsabkommen (FZA) mit der Europäischen Union (EU) Rechte in der Schweiz oder im UK erworben haben. Es handelt sich um rund 34 500 Schweizerinnen und Schweizer im UK und rund 43 000 britische Staatsangehörige in der Schweiz, die sich im Rahmen des FZA jeweils im anderen Land aufhalten. Der Bundesrat hat das Abkommen bereits an seiner Sitzung vom 19. Dezember 2018 genehmigt, unterzeichnet wurde es am 25. Februar 2019.</p><p>Das Abkommen ist Teil der "Mind the Gap"-Strategie des Bundesrates. Diese hat das Ziel, die bestehenden gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen der Schweiz und dem UK nach dessen EU-Austritt so weit wie möglich sicherzustellen und allenfalls auszubauen. Um den Erhalt dieser Rechte und Pflichten zu gewährleisten, hat die Schweiz mit dem UK sieben neue Abkommen ausgearbeitet. Das vorliegende Abkommen deckt die erworbenen Rechte im Bereich der Freizügigkeit (Anhang I FZA), der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (Anhang II FZA) und der gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen (Anhang III FZA) ab. Die gewährten Rechte gelten auf Lebenszeit. Auch bereits begonnene Dienstleistungserbringungen zwischen der Schweiz und UK können dank dieses Abkommens zu Ende geführt werden.</p><p>Die Vernehmlassung zu diesem Abkommen dauerte vom 22. März bis am 29. Mai 2019. Mit der Verabschiedung der Botschaft übermittelt der Bundesrat das Abkommen zur Genehmigung an die eidgenössischen Räte. Das Abkommen wird angewendet, sobald das FZA zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich nicht mehr gilt. Dies ist nach dem Ende der zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich im Austrittsabkommen vereinbarten Übergangsperiode der Fall (voraussichtlich am 1. Januar 2021). Das Abkommen über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger wird vorläufig angewendet, falls das UK die EU ohne Austrittsabkommen verlässt. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 6. Dezember 2019 zur Genehmigung und Umsetzung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union und des Wegfalls des Freizügigkeitsabkommens
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    0
    Text
    Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union und des Wegfalls des Freizügigkeitsabkommens
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union und des Wegfalls des Freizügigkeitsabkommens
    Resolutions
    Date Council Text
    03.06.2020 1 Beschluss gemäss Entwurf
    08.09.2020 2 Zustimmung
    25.09.2020 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    25.09.2020 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 03.06.2020</b></p><p><b>Nationalrat genehmigt Nach-Brexit-Abkommen mit Grossbritannien </b></p><p><b>Britinnen und Briten in der Schweiz und Schweizerinnen und Schweizer in Grossbritannien sollen nach dem Brexit ihre Rechte behalten können. Der Nationalrat hat ein Abkommen zwischen der Schweiz und Grossbritannien gutgeheissen.</b></p><p>Er folgte dem einstimmigen Antrag seiner Aussenpolitischen Kommission und entschied mit 194 zu 0 Stimmen und ohne Erhaltungen. Nun ist der Ständerat am Zug.</p><p>Das im Februar 2019 unterzeichnete Abkommen betrifft rund 34'500 Schweizerinnen und Schweizer sowie rund 43'000 Britinnen und Briten. Sie leben und arbeiten im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens im jeweils anderen Land. Alle Fraktionen waren einverstanden, diese erworbenen Rechte dieser Menschen zu sichern.</p><p></p><p>Aus "Mind the Gap"-Strategie</p><p>Das Abkommen ist eines von sieben Abkommen der so genannten "Mind the Gap"-Strategie des Bundesrates. Deren Ziel ist es, die bestehenden gegenseitigen Rechte und Pflichten nach dem Austritt von Grossbritannien aus der EU so weit als möglich zu sichern.</p><p>Neben der Freizügigkeit deckt das Abkommen den Bereich soziale Sicherheit sowie die gegenseitige Anerkennung von beruflichen Qualifikationen ab. Die gewährten Rechte gelten auf Lebenszeit. Zudem können dank dem Abkommen bereits begonnene Dienstleistungserbringungen nach dem Brexit zu Ende geführt werden.</p><p>Um das Abkommen in der Schweiz umzusetzen, müssen die Gesetze über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland und das Anwaltsgesetz angepasst werden.</p><p>Nicht anwendbar ist das Abkommen für jene Menschen, die nach dem Wegfall des Freizügigkeitsabkommens in Grossbritannien respektive in die Schweiz einreisen und dort leben und arbeiten möchten. Für sie ist ein anderes Abkommen vorgesehen.</p><p></p><p>Voraussichtlich ab 2021</p><p>Seit dem Brexit Ende Januar gilt während einer Übergangszeit noch das Freizügigkeitsabkommen. Nach dem Ende dieser Frist - voraussichtlich ab 1. Januar 2021 - gilt das neue Abkommen. Bei einem ungeregelten Brexit wird es vorläufig angewendet.</p><p>Sollten sich Grossbritannien und die EU auf eine längere Übergangszeit einigen, würde das Abkommen später in Kraft treten, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter. Mit dem Abkommen würden Kontinuität und Rechtssicherheit geschaffen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 08.09.2020</b></p><p><b>Ständerat genehmigt Nach-Brexit-Abkommen mit Grossbritannien </b></p><p><b>Britinnen und Briten in der Schweiz und Schweizerinnen und Schweizer in Grossbritannien sollen nach dem Brexit ihre Rechte behalten können. Der Ständerat hat am Dienstag einstimmig ein Abkommen zwischen der Schweiz und Grossbritannien gutgeheissen.</b></p><p>Das im Februar 2019 unterzeichnete Abkommen betrifft rund 34'500 Schweizerinnen und Schweizer sowie rund 43'000 Britinnen und Briten. Sie leben und arbeiten im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens im jeweils anderen Land.</p><p>Das Abkommen ist eines von sieben Abkommen der sogenannten "Mind the Gap"-Strategie des Bundesrates. Deren Ziel ist es, die bestehenden gegenseitigen Rechte und Pflichten nach dem Austritt von Grossbritannien aus der EU so weit als möglich zu sichern. Mit dem Abkommen würden Kontinuität und Rechtssicherheit geschaffen, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter im Ständerat. </p>
Updated
10.04.2024 16:29

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