EHB-Gesetz

Details

ID
20190070
Title
EHB-Gesetz
Description
Botschaft vom 27. November 2019 zum Bundesgesetz über die Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung (EHB-Gesetz)
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 27.11.2019</b></p><p><b>Bundesrat schafft neue Gesetzesgrundlage für das EHB </b></p><p><b>Der Bundesrat hat am 27. November 2019 den Entwurf des Bundesgesetzes über die Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung und die zugehörige Botschaft an das Parlament überwiesen. Mit dem neuen Gesetz wird, gemäss der Corporate-Governance-Politik des Bundes, für die EHB eine Gesetzesgrundlage in Form eines eigenen Organisationserlasses geschaffen. </b></p><p>Das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung EHB ist das Kompetenzzentrum des Bundes für die Aus- und Weiterbildung von Berufsbildungsverantwortlichen, für Berufsbildungsforschung, Berufsentwicklung sowie internationale Berufsbildungs-zusammenarbeit. Es arbeitet u.a. mit kantonalen pädagogischen Hochschulen zusammen und strebt selber die Akkreditierung als pädagogische Hochschule an. Das bisherige "Hochschulinstitut" soll dementsprechend in "Hochschule" umbenannt werden.</p><p></p><p>Neue Gesetzesgrundlage</p><p>Das EHB ist bis anhin nur mit wenigen Artikeln im Berufsbildungsgesetz geregelt; alle weiteren Bestimmungen finden sich auf Verordnungsstufe. Dies genügt weder den Anforderungen des Legalitätsprinzips der Bundesverfassung noch den Corporate-Governance-Standards des Bundes. Wie für andere vergleichbare Institutionen des Bundes wird deshalb mit dieser Vorlage eine Rechtsgrundlage in Form eines eigenen Organisationserlasses geschaffen. Darin sind die grundlegenden Bestimmungen zu Aufgaben, Zusammenarbeit, Lehrdiplomen und weiteren Titeln, Organisation, Personalrecht, Finanzierung, Bundesaufsicht, Sanktionen und Umgang mit Personendaten enthalten.</p><p></p><p>Überarbeitung nach Vernehmlassung</p><p>Der Bundesrat hatte am 26. Juni 2019 die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen und das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung beauftragt, bis Ende 2019 die Botschaft zu erarbeiten. Den in der Vernehmlassung geäusserten Anliegen konnte in wesentlichen Punkten Rechnung getragen werden. Im Gesetzesentwurf wurde u.a. präzisiert, dass die EHB die Bedürfnisse der Sprachregionen und der Kantone berücksichtigt und ihr Bildungsangebot mit demjenigen kantonaler pädagogischer Hochschulen koordiniert. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 27. November 2019 zum Bundesgesetz über die Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung (EHB-Gesetz)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung (EHB-Gesetz)
    Resolutions
    Date Council Text
    16.06.2020 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    16.09.2020 1 Zustimmung
    25.09.2020 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    25.09.2020 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 16.06.2020</b></p><p><b>Hochschulinstitut für Berufsbildung soll Hochschule werden können </b></p><p><b>Das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) soll sich als pädagogische Hochschule akkreditieren können. Dafür muss das Parlament ein neues Gesetz verabschieden. Der Ständerat hat dieses am Dienstag als Erstrat einstimmig gutgeheissen.</b></p><p>Am EHB lassen sich Berufsbildungsverantwortliche aus- und weiterbilden. Zudem befasst es sich mit der Zukunft von Berufen und der Berufsbildungsforschung.</p><p>Mit der vorgesehenen Umwandlung in eine Hochschule sei in der Bildungskommission des Ständerats das Unbehagen aufgekommen, dass das EHB "verakademisiert" werden könnte, sagte Kommissionssprecher Matthias Michel (FDP/ZG). Es sei aber sehr wichtig, dass die Praxisorientierung des EHB trotz der geplanten Umwandlung in eine pädagogische Hochschule gewährleistet sei.</p><p>Bildungsminister Guy Parmelin entgegnete, dass diese Befürchtung nicht eintreten werde. Mit dem neuen Gesetz werde lediglich ein eigener Organisationserlass geschaffen, der die Aufgaben für das EHB regele. Es definiere nicht die Art von Hochschule, welche das EHB sein müsse.</p><p>Als Hochschule gelten Universitäten, Fachhochschulen, pädagogische Hochschulen, universitäre Institute und Fachhochschulinstitute. Die EHB strebt die Akkreditierung als pädagogische Hochschule an.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 16.09.2020</b></p><p><b>Hochschulinstitut für Berufsbildung wird zur Hochschule </b></p><p><b>Das neue EHB-Gesetz stellt das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) auf eine solide rechtliche Grundlage. Es ermöglicht zudem die Akkreditierung als pädagogische Hochschule. Nach dem Ständerat hat am Mittwoch auch der Nationalrat der Vorlage zugestimmt.</b></p><p>EHB bedeutet neu Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung. An dieser lassen sich Berufsbildungsverantwortliche aus- und weiterbilden. Zudem befasst sie sich mit der Zukunft von Berufen und der Berufsbildungsforschung. Es handle sich um das Kompetenzzentrum der schweizerischen Berufsbildung, sagte Kommissionssprecher Simon Stadler (CVP/UR).</p><p>Bedenken, dass es mit der Umwandlung in eine Hochschule zu einer "Verakademisierung" kommen könnte, sind nach seinen Angaben nicht angebracht. An der Praxisorientierung werde sich nichts ändern, sagte Stadler. Es werde keinen Elfenbeinturm geben, versicherte auch Bildungsminister Guy Parmelin. Er erinnerte daran, dass Lehrerinnen und Lehrer heute grundsätzlich an Hochschulen ausgebildet würden.</p><p></p><p>Keine neuen Aufgaben</p><p>Die Vorlage dient dazu, die Organisationsbestimmungen mit dem Legalitätsprinzip und den Corporate-Governance-Standards des Bundes in Einklang zu bringen. So werden etwa Grundzüge von Organisation und Verfahren, Aufgaben und die Grundlagen für Zulassung, Datenbearbeitung oder Disziplinarmassnahmen im Gesetz verankert. Heute finden sich die meisten Regeln in einer Verordnung.</p><p>An den Aufgaben der EHB und an der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen ändert sich nichts. Weil sie unter den Geltungsbereich des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes fällt, hat sie sich bis Ende 2022 zu akkreditieren. Dafür musste die Stellung der EHB innerhalb der schweizerischen Hochschullandschaft geklärt werden, insbesondere der Hochschultypus und die Aufgabenteilung mit anderen Institutionen.</p><p>Der Ständerat hatte im Gesetz ergänzt, dass die Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt institutionalisiert wird. Der Nationalrat stimmte dem stillschweigend zu. In der Gesamtabstimmung nahm er das EHB-Gesetz oppositionslos an.</p>
Updated
10.04.2024 16:30

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