Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und zum Schutz der Menschenrechte. Bundesgesetz

Details

ID
20190073
Title
Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und zum Schutz der Menschenrechte. Bundesgesetz
Description
Botschaft vom 13. Dezember 2019 zur Ergänzung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte für die Schaffung einer Nationalen Menschrechtsinstitution (NMRI)
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 13.12.2019</b></p><p><b>Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstitution für die Schweiz </b></p><p><b>Der Bundesrat hat am 13. Dezember 2019 die Vorlage zur Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstitution (NMRI) gutgeheissen. Er verstärkt damit seinen Einsatz für die Menschenrechte, die in der Schweiz auch in der Bundesverfassung verankert sind. Mit dem Modell einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft trägt er den Ergebnissen der Vernehmlassung Rechnung. Die NMRI wird unabhängig sein, breite gesellschaftliche Kreise einbeziehen und vom Bund eine jährliche Finanzhilfe erhalten. </b></p><p>Die Schaffung einer NMRI für die Schweiz steht seit langem auf der politischen Agenda. Sie entspricht sowohl einer aussenpolitischen Forderung der UNO, als auch einer innenpolitischen Erwartung. Über 120 Staaten haben bereits eine solche Institution, darunter fast alle europäischen Länder.</p><p>Die Unabhängigkeit dieser neuen Institution ermöglicht es ihr, mit Behörden auf allen Staatsebenen, aber auch mit Nichtregierungsorganisationen, der Privatwirtschaft, der Forschung und internationalen Organisationen zusammenzuarbeiten und deren menschenrechtliche Aktivitäten zu unterstützen.</p><p>Mit dem Schweizerischen Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) besteht seit 2011 ein befristetes Pilotprojekt. Eine externe Evaluation hat die Nachfrage nach Leistungen einer solchen Institution und den Nutzen für die Schweiz bestätigt. </p><p>Mit der Vorlage soll das Pilotprojekt durch eine dauerhafte, gesetzlich verankerte NMRI in der Form einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft abgelöst werden. Mit diesem Modell wird sowohl den Ergebnissen der Vernehmlassung, als auch den Vorgaben der UNO Rechnung getragen. Um zwischen dem bis Ende 2020 befristeten Pilotprojekt und der Nachfolgeinstitution keine Lücke entstehen zu lassen, ist eine Verlängerung des Pilotprojekts um weitere zwei Jahre vorgesehen.</p><p></p><p>Schlanke, unabhängige und stabile Institution</p><p>Die NMRI wird in das Bundesgesetz über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte integriert. Sie wird über eine eigene Rechtspersönlichkeit und über die notwendige Unabhängigkeit verfügen. Dies bedeutet, dass sie ihre Tätigkeiten im Rahmen ihres Mandats selber bestimmen und rasch auf aktuelle Entwicklungen reagieren kann. Ihre Aufgaben umfassen Information und Dokumentation, Forschung, Beratung, Menschenrechtsbildung und Sensibilisierung sowie internationalen Austausch. Neben innerstaatlichen Menschenrechtsfragen enthält ihr Mandat auch Fragen in Bezug auf die Umsetzung internationaler Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte in der Schweiz. Die NMRI nimmt dabei keine Verwaltungsaufgaben wahr, übernimmt keine Ombudsfunktion und behandelt keine Einzelfälle.</p><p>Wie beim Pilotprojekt wird der Bund die NMRI mit einer Finanzhilfe von 1 Million Schweizer Franken pro Jahr unterstützen. Ebenfalls beibehalten wird die universitäre Verankerung, d. h. die NMRI soll an einer oder mehreren Universitäten ihren Standort haben. Es ist dem Bundesrat ein Anliegen, die NMRI in enger Partnerschaft mit den Kantonen zu schaffen. Diese tragen wesentlich zur im internationalen Vergleich guten Menschenrechtslage in der Schweiz bei und spielen für den Schutz der Menschenrechte eine wichtige Rolle.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 13. Dezember 2019 zur Ergänzung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte für die Schaffung einer Nationalen Menschrechtsinstitution (NMRI)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte
    Resolutions
    Date Council Text
    08.06.2021 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    14.09.2021 1 Zustimmung
    01.10.2021 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    01.10.2021 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 08.06.2021</b></p><p><b>Ständerat befürwortet nationale Menschenrechtsinstitution</b></p><p><b>Das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) soll die nationale Menschenrechtsinstitution (NMRI) nach Vorgaben der Uno werden. Der Ständerat hat dem Vorhaben am Dienstag als Erstrat mit deutlicher Mehrheit zugestimmt.</b></p><p>Als Pilotprojekt existiert das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte seit 2011. Der Bund unterstützt das Zentrum jährlich mit einer Million Franken.</p><p>Eine Evaluation habe den Nutzen und die Nachfrage nach Leistungen einer solchen Institution bestätigt, hiess es in der Botschaft des Bundesrats. Daher soll das befristete Pilotprojekt SKMR in eine nationale Menschenrechtsinstitution nach Vorgaben der Uno umgewandelt werden.</p><p>"Die Institution soll helfen, die Menschenrechte in der Praxis umzusetzen", sagte Aussenminister Ignazio Cassis im Rat. Es bestehe auch in der Schweiz Verbesserungspotential, dies habe die Auswertung des Pilotprojekts gezeigt. Für die Schaffung einer solchen Institution würden aber vor allem auch aussenpolitische Gründe sprechen. Die Schweiz fordere auch von anderen Staaten, die Menschenrechte einzuhalten. Und die Institution stärke das internationale Genf.</p><p>Die Gründung des NMRI (National Human Rights Institution) soll nach den Pariser Prinzipien erfolgen, die 1991 auf einer Konferenz des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte beschlossen wurden.</p><p></p><p>Grenzen der Institution</p><p>Wie in der aussenpolitischen Kommission des Ständerats (APK-S) war das Geschäft auch im Rat weitgehend unbestritten. </p><p>Bedenken äusserte Thierry Burkart (FDP/AG). Die Institution dürfe sich nicht in Abstimmungskämpfe einmischen, sagte er. Eine solche Intervention erachte er als problematisch, weil die Institution ihre Glaubwürdigkeit verlieren könnte.</p><p>Es bestehe eine gewisse Gefahr, dass eine solche Institution wachse und nicht mehr unter der Kontrolle des Bundes sei, ergänzte sein Fraktionskollege Philippe Bauer (FDP/NE). Dies vor allem, weil die Aufgaben der Institution im Gesetz sehr vage formuliert seien.</p><p>Cassis wies darauf hin, dass die Institutionen keine Ombudsstelle für Menschenrechtsverletzungen sei und keine individuellen Fälle beurteilen solle. "Die Institution muss sich vom politischen Parkett fernhalten", ergänzte er.</p><p>Schliesslich stimmte der Ständerat mit 34 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen der Schaffung der Institution zu.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 14.09.2021</b></p><p><b>Weg frei für nationale Menschenrechtsinstitution</b></p><p><b>Eine nationale Institution für Menschenrechte (NMRI) soll künftig über die Umsetzung der Menschenrechte in der Schweiz wachen. Nach dem Ständerat hat am Dienstag auch der Nationalrat zugestimmt, das bereits existierende Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte in eine entsprechende Institution umzuwandeln.</b></p><p>Die grosse Kammer stimmte der Vorlage mit 136 zu 52 Stimmen zu. Der Ständerat hatte das Vorhaben bereits in der Sommersession gutgeheissen. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung.</p><p>Als Pilotprojekt existiert das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) seit 2011. Der Bund unterstützt das Zentrum jährlich mit einer Million Franken. Eine Evaluation habe den Nutzen und die Nachfrage nach Leistungen einer solchen Institution in der Schweiz bestätigt, sagte Claudia Friedl (SP/SG), Sprecherin der vorberatenden Aussenpolitischen Kommission (APK-N).</p><p><b></b></p><p>Ratsmehrheit sieht Bedarf in der Schweiz</p><p>Das Pilotprojekt soll nun in eine ordentliche Organisation überführt werden. "Die Institution soll helfen, die Menschenrechte, die in der Bundesverfassung verankert sind, in der Praxis umzusetzen", sagte Aussenminister Ignazio Cassis im Rat. Viele andere Länder haben bereits eine Menschenrechtsinstitution.</p><p>Aus Sicht von Cassis ist eine solche Institution auch aus aussenpolitischen Gründen wichtig. Die Schweiz fordere von anderen Staaten, dass sie die Menschenrechte schützten. Mit einer NMRI könne die Schweiz das noch besser tun. Die Schweiz sei dadurch glaubwürdiger, sagte Cassis. Zudem werde das internationale Genf gestärkt.</p><p>Abgesehen von der SVP waren alle darin einig, dass die Schweiz eine solche Institution brauche. Bedarf gebe es etwa bei der Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderung, von Kindern oder von Menschen der LGBT-Community, hiess es. Ob eine Million Franken zur Finanzierung jedoch genüge, wurde teilweise infrage gestellt.</p><p>Die Schweiz habe bereits viele Institutionen, die sich mit den Menschenrechten beschäftigen, sagte Yvette Estermann (SVP/LU). Auch diese würden finanziell unterstützt. Der Praxisnutzen sei sehr gering und bringe keinen Mehrwert. Die SVP lehnte daher die Schaffung eines solches Zentrums ab.</p><p><b></b></p><p>Aufgabengebiet abschliessend definieren</p><p>Die Institution soll zu den Menschenrechten forschen, informieren und dokumentieren, beraten, für das Thema sensibilisieren sowie die Zusammenarbeit und den internationalen Dialog fördern. Ihre Empfehlungen sind rechtlich nicht verbindlich. Die vorberatende Kommission des Nationalrats empfahl, diesen Aufgabenkatalog zu öffnen, um auch andere Aufgaben übernehmen zu können, an die heute noch niemand denkt.</p><p>Der Nationalrat lehnte dies jedoch mit 99 zu 87 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. Eine Öffnung würde Unsicherheiten in der Abgrenzung zu anderen Institutionen schaffen, argumentierte die Mehrheit. Zudem soll die Gründung des NMRI nach den Pariser Prinzipien erfolgen, die 1991 auf einer Konferenz des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte beschlossen wurden. Diese sehen vor, dass die Organisation ein klar abgegrenztes Aufgabengebiet hat.</p>
Updated
10.04.2024 16:21

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