Pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen. Bundesgesetz

Details

ID
20190077
Title
Pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen. Bundesgesetz
Description
Botschaft vom 27. November 2019 zum Bundesgesetz über die pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 27.11.2019</b></p><p><b>Bundesrat ebnet Weg für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf den Billag-Gebühren </b></p><p><b>An seiner Sitzung vom 27. November 2019 hat der Bundesrat die Botschaft für ein neues Bundesgesetz über die pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen verabschiedet. In der Vernehmlassung ist die Vorlage überwiegend auf Zustimmung gestossen. </b></p><p>Das Bundesgericht hat in zwei Leiturteilen festgehalten, dass auf den Empfangsgebühren keine Mehrwertsteuer erhoben werden darf und der Bund die zwischen 2010 und 2015 erhobenen Steuern zurückbezahlen muss. Zwischen den beiden Entscheiden überwies das Parlament die Motion Flückiger-Bäni, welche eine Rückerstattung der unrechtmässig erhobenen Mehrwertsteuer für alle Haushalte und Unternehmen verlangt. Damit alle Haushalte von einer pauschalen Rückerstattung profitieren können, ohne dass sie ein Rückzahlungsgesuch gestellt haben, muss eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. </p><p>In seiner Botschaft für das neue Gesetz über die pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen sieht der Bundesrat vor, maximal 185 Millionen Franken zurückzuzahlen. Ausgangspunkt für diese Summe ist die zu Unrecht auf den Billag-Gebühren erhobene Mehrwertsteuer in der Höhe von 165 Millionen Franken. Aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse hat der Bundesrat die Frage der Verzinsung nochmals geprüft. Er berücksichtigt neu einen Verzugszins von 5 Prozent für 2 Jahre, was 17 Millionen Franken entspricht. Weiter ist eine Reserve von 3 Millionen Franken vorgesehen, falls die Zahl der Haushalte stärker steigt als heute prognostiziert. Aufgrund einer aktuellen Schätzung beträgt die Anzahl der berechtigten Haushalte voraussichtlich 3,7 Millionen. Im Vernehmlassungsentwurf ging der Bundesrat von 3,4 Millionen Haushalten im Auszahlungsjahr aus. Die Berücksichtigung eines Verzugszinses führt dazu, dass die Gutschrift trotz des Anstieges der Haushalte unverändert bleibt. Sie beträgt weiterhin 50 Franken pro Haushalt. Mit der pauschalen Vergütung der Mehrwertsteuer hat sich der Bundesrat für eine einfache und effiziente Lösung entschieden, die in der Vernehmlassung begrüsst wurde. Diese minimiert den Aufwand: die Haushalte brauchen nicht aktiv zu werden und es müssen keine aufwändigen und kostspieligen Einzelfallabklärungen getroffen werden. </p><p></p><p>Keine pauschale Vergütung für die Unternehmen</p><p>Entgegen der überwiesenen Motion Flückiger-Bäni ist aus Sicht des Bundesrates für die Unternehmen eine pauschale Vergütung nicht angezeigt. Die meisten von ihnen konnten die Vorsteuer abziehen und haben keine wirtschaftliche Einbusse erlitten. Die anderen Unternehmen können ihre individuellen Ansprüche weiterhin gegenüber dem BAKOM geltend machen. Im Ganzen hat der Bund zwischen 2010 und 2015 von den Unternehmen rund fünf Millionen Franken Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren eingenommen. Von den 43 Vernehmlassungsteilnehmenden forderten nur fünf eine gesetzliche Grundlage auch für Unternehmen.</p><p>Falls das Parlament einer pauschalen Vergütung zustimmt, können die Gutschriften voraussichtlich im 2021 erfolgen. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 27. November 2019 zum Bundesgesetz über die pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen
    Resolutions
    Date Council Text
    03.06.2020 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    10.09.2020 1 Zustimmung
    25.09.2020 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    25.09.2020 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 03.06.2020</b></p><p><b>Ständerat heisst Regelung der Mehrwertsteuer-Rückzahlung gut </b></p><p><b>Der Ständerat will explizit im Gesetz verankern, dass auch Unternehmen eine pauschale Entschädigung der unrechtmässig erhobenen Mehrwertsteuer auf den Radio- und Fernsehgebühren erhalten können. Er hat die Regelung des Bundesrats mit einem entsprechenden Passus ergänzt.</b></p><p>Der Bund hatte die Mehrwertsteuer auf den Radio- und Fernsehempfangsgebühren jahrelang ohne Rechtsgrundlage erhoben. Nun sollen die Haushalte eine pauschale Vergütung von 50 Franken erhalten. Das war in der kleinen Kammer unbestritten. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat die Vorlage am Mittwoch einstimmig an.</p><p>Eine Änderung gegenüber dem Entwurf des Bundesrats beschloss er bei den Regeln für Unternehmen. Der Ständerat will den Grundsatz zur Entschädigung der Unternehmen im Gesetz verankern. Er folgte damit seiner Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF).</p><p>Demnach haben Unternehmen einen Rückforderungsanspruch, wenn sie Gebühren für den gewerblichen oder kommerziellen Empfang bezahlt haben und keinen Vorsteuerabzug vorgenommen haben. Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) wird angewiesen, ein einfaches Verfahren für Rückforderungsgesuche anzubieten. Zusätzlich soll ausdrücklich erwähnt werden, dass auch pauschale Entschädigungen möglich sind.</p><p>Das Bundesgesetz über die pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen geht nun an den Nationalrat. Medienministerin Simonetta Sommaruga sprach von einer Altlast, die so schnell wie möglich beseitigt werden müsse.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 10.09.2020</b></p><p><b>Parlament genehmigt Regelung der Mehrwertsteuer-Rückzahlung </b></p><p><b>Jahrelang war auf den Radio- und Fernsehempfangsgebühren unrechtmässig Mehrwertsteuer erhoben worden. Nun sollen die Haushalte eine einmalige pauschale Vergütung von 50 Franken erhalten. Das Parlament ist einverstanden mit dieser vom Bundesrat vorgeschlagenen Lösung.</b></p><p>Nach dem Ständerat hat am Donnerstag auch der Nationalrat einem entsprechenden Bundesgesetz zugestimmt. Der Entscheid fiel ohne Gegenstimme bei 2 Enthaltungen. Die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmung. Die Gutschriften auf den Serafe-Rechnungen könnten bereits im kommenden Jahr erfolgen, wie Medienministerin Simonetta Sommaruga in Aussicht stellte.</p><p>Die Kommission gehe mit dem Bundesrat und dem Ständerat darin einig, dass durch eine pauschale Vergütung ein unverhältnismässiger Verwaltungsaufwand verhindert werden könne, sagte Sprecher Philipp Matthias Bregy (CVP/VS). Zudem würden die Gebührenzahlenden entlastet, da sie keine individuellen Gesuche mehr einreichen müssten. "Es handelt sich um eine pragmatische Lösung."</p><p>Der Ständerat hatte eine Bestimmung eingefügt, wonach auch Unternehmen eine Pauschale beanspruchen können. Der Nationalrat hiess diese Ergänzung ebenfalls gut. Der Bundesrat könne mit dem neuen Absatz leben, sagte Sommaruga.</p><p>Demnach haben Unternehmen einen Rückforderungsanspruch, wenn sie Gebühren für den gewerblichen oder kommerziellen Empfang bezahlt haben und keinen Vorsteuerabzug vorgenommen haben. Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) wird angewiesen, ein einfaches Verfahren für Rückforderungsgesuche anzubieten. Zusätzlich soll ausdrücklich erwähnt werden, dass auch pauschale Entschädigungen möglich sind.</p><p>Eine Minderheit im Nationalrat beantragte, die Pauschale zugunsten der Haushalte auf 60 Franken zu erhöhen, damit die gesamte Verzinsung rückerstattet werden kann. Der Antrag scheiterte knapp mit 95 zu 80 Stimmen bei 6 Enthaltungen. Damit gibt es keine Differenzen zum Ständerat.</p>
Updated
10.04.2024 16:23

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