AHVG. Ă„nderung (Modernisierung der Aufsicht)

Details

ID
20190080
Title
AHVG. Änderung (Modernisierung der Aufsicht)
Description
Botschaft vom 20. November 2019 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule und Optimierung in der 2. Säule der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge)
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 20.11.2019</b></p><p><b>Die Aufsicht über die AHV, die Ergänzungsleistungen (EL), die Erwerbsersatzordnung (EO) und die Familienzulagen in der Landwirtschaft soll modernisiert werden. Die Aufsicht orientiert sich stärker an den Risiken, die Governance wird verstärkt und die Informationssysteme in der 1. Säule werden zweckmässig gesteuert. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. November 2019 von den Ergebnissen der Vernehmlassung über das Projekt Kenntnis genommen und die Botschaft zur Anpassung des AHV-Gesetzes zuhanden des Parlaments verabschiedet. </b></p><p>Die Aufsicht über die AHV ist seit 1948 nahezu unverändert geblieben. Das gilt auch für die mit der AHV verbundene Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende und Mutterschaft und die Ergänzungsleistungen sowie die Familienzulagen in der Landwirtschaft. Die Aufsicht über die IV hingegen wurde mit der 5. IV-Revision (2008) bereits grundlegend modernisiert. Dies ist auch in den anderen Zweigen der 1. Säule nötig, um die Stabilität des Vorsorgesystems weiterhin zu garantieren. Eine Anpassung an die heutigen Herausforderungen wurde auch von der Eidgenössischen Finanzkontrolle gefordert. Die Gesetzesanpassungen des Bundesrates verfolgen in der 1. Säule drei Hauptstossrichtungen:</p><p></p><p>Moderne, risikoorientierte Aufsicht</p><p>In der AHV, bei den EL, der EO sowie bei den Familienzulagen in der Landwirtschaft wird eine vorausschauende, risikoorientierte anstelle einer vor allem rückblickenden Aufsicht eingeführt. Dazu werden die Durchführungsstellen verpflichtet, moderne Führungs- und Kontrollinstrumente einzuführen (Risiko- und Qualitätsmanagement, internes Kontrollsystem). Weiter werden auch die Aufgaben und Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörde präzisiert.</p><p></p><p>Stärkung der Governance</p><p>Mit der Vorlage werden die Grundsätze der Good Governance im Gesetz verankert. Das heisst, es werden insbesondere Anforderungen an die Unabhängigkeit der Durchführungsstelle, an die Integrität von verantwortlichen Personen und an die Transparenz der Rechnungslegung im Gesetz verankert. Damit wird eine einwandfreie Durchführung der 1. Säule sichergestellt.</p><p></p><p>Verbesserung der Steuerung und Aufsicht über Informationssysteme</p><p>Die Durchführungsstellen müssen sicherstellen, dass ihre Informationssysteme die notwendige Stabilität, Informationssicherheit und den Datenschutz gewährleisten. Die Aufsichtsbehörde erhält die Kompetenz, Mindestanforderungen an die Informationssicherheit und den Datenschutz zu erlassen. Zudem wird geregelt, wie die Entwicklung und der Betrieb von gesamtschweizerisch anwendbaren Informationssystemen finanziert werden. Ferner erhält der Bundesrat die Kompetenz, den elektronischen Datenaustausch zwischen den schweizerischen Versicherungsträgern unter sich sowie zwischen diesen und den Bundesbehörden zu regeln. Diese Bestimmung wird ins ATSG (Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts) aufgenommen und gilt somit für alle Sozialversicherungszweige.</p><p></p><p>Gezielte Optimierungen in der 2. Säule</p><p>Die Aufsicht über die Vorsorgeeinrichtungen in der beruflichen Vorsorge (2. Säule) wurde 2012 neu ausgestaltet. Die seither geltende Aufsichtsorganisation hat sich bewährt, kann aber in Einzelbereichen verbessert werden. Die Vorlage bewirkt daher gezielte Optimierungen. Insbesondere werden die Aufgaben des Experten für berufliche Vorsorge präziser beschrieben und die Unabhängigkeit der regionalen Aufsichtsbehörden wird sichergestellt, indem kantonale Regierungsmitglieder nicht Einsitz im jeweiligen Aufsichtsgremium nehmen dürfen.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 20. November 2019 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule und Optimierung in der 2. Säule der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) (Modernisierung der Aufsicht)
    Resolutions
    Date Council Text
    14.06.2021 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    17.03.2022 1 Abweichung
    30.05.2022 2 Abweichung
    01.06.2022 1 Abweichung
    08.06.2022 2 Zustimmung
    17.06.2022 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    17.06.2022 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 14.06.2021</b></p><p><b>Ständerat stimmt Modernisierung der AHV-Aufsicht zu</b></p><p><b>Die Aufsicht über die AHV, die Ergänzungsleistungen (EL), die Erwerbsersatzordnung (EO) und die Familienzulagen in der Landwirtschaft soll modernisiert werden. Am Montag hat der Ständerat als Erstrat der Gesetzesrevision zugestimmt.</b></p><p>Ziel des Bundesrates ist es, dass sich die Aufsicht stärker an den Risiken orientiert, Grundsätze der guten Unternehmensführung festgelegt werden und die Informationssysteme in der 1. Säule zweckmässig gesteuert werden.</p><p>Die AHV-Gesetze sollen entsprechend geändert werden. Die Aufsicht über die AHV ist seit 1948 nahezu unverändert geblieben. Das gilt auch für die mit der AHV verbundene Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende und Mutterschaft und die Ergänzungsleistungen sowie die Familienzulagen in der Landwirtschaft.</p><p>Die Aufsicht über die IV wurde hingegen mit der 5. IV-Revision im Jahr 2008 grundlegend modernisiert. Dies soll nun auch in den anderen Zweigen der 1. Säule erfolgen, um die Stabilität des Vorsorgesystems zu garantieren. Eine Modernisierung hatte auch die Eidgenössischen Finanzkontrolle gefordert.</p><p></p><p>Entscheid im Sinne der Kantone</p><p>Eintreten auf die Vorlage war im Ständerat unbestritten. Zu Diskussionen führte die Frage, ob kantonale Regierungsmitglieder und Angestellten der öffentlichen Verwaltung weiterhin in den Kontrollgremien der regionalen Aufsichtsbehörden vertreten sein dürfen.</p><p>Der Bundesrat wollte diese Praxis unterbinden, um die Unabhängigkeit der Aufsicht zu gewährleisten.</p><p>In der Vernehmlassung hatten sich die Kantone gegen diese Regelung gewehrt. Mit dieser Vorgabe würde in die Kompetenz der Kantone eingegriffen, argumentierten sie.</p><p>Der Entscheid für die Kantone fiel schliesslich mit 25 zu 16 Stimmen bei 2 Enthaltungen.</p><p>Ausserdem will der Ständerat, dass Vermittlungstätigkeiten nicht im Gesetz geregelt werden. Der Bundesrat hatte eine solche Regelung vorgeschlagen. Diese Regulierung würde die Wahlfreiheit der Unternehmen begrenzen und zu einer Benachteiligung der KMU führen, befand eine Mehrheit. Der entsprechende Artikel wurde schliesslich mit 28 zu 14 Stimmen gegen den Willen von SP und Grünen gestrichen.</p><p>In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat die Vorlage einstimmig an - mit 43 zu 0 Stimmen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 07.03.2022</b></p><p><b>Nationalrat ist im Grundsatz für Modernisierung der AHV-Aufsicht</b></p><p><b>Auch der Nationalrat will die Aufsicht über die AHV, die Ergänzungsleistungen (EL), die Erwerbsersatzordnung (EO) und die Familienzulagen in der Landwirtschaft modernisieren. Oppositionslos ist er am Montag auf die Vorlage eingetreten. Der Ständerat hatte sich bereits in der Sommersession 2021 für die Vorlage ausgesprochen.</b></p><p>Die Landesregierung verfolgt mit der Revision das Ziel, dass sich die Aufsicht stärker an den Risiken orientieren solle. Zudem sollen Grundsätze der guten Unternehmensführung festgelegt werden und die Informationssysteme in der 1. Säule zweckmässig gesteuert werden. Zudem erhält die Vorlage Neuregelungen betreffend die Aufsicht in der 2. Säule.</p><p>Der Handlungsbedarf war in der Debatte unbestritten. Für kreatives Gestalten dürfe in diesem Bereich kein Platz sein, sagte etwa Christian Lohr (TG) namens der Mitte-Fraktion. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Aufsicht seien seit Einführung der AHV fast unverändert geblieben, sagte Manuela Weichelt (Grüne/ZG).</p><p>Das heutige Aufsichtssystem bestehe vor allem aus nachträglichen Kontrollen, sagte Sozialminister Alain Berset. Neu sollten die Verantwortlichen im Interesse der Versicherten stärker in die Zukunft schauen. Die Vorlage sei unspektakulär, aber sehr wichtig.</p><p>In der Detailberatung fällte die grosse Kammer am Montag aus zeitlichen Gründen noch keine Entscheide. Der Nationalrat wird seine Beratungen am Donnerstagnachmittag der kommenden Woche fortsetzen, wie Ratspräsidentin Irène Kälin (Grüne/AG) sagte.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 17.03.2022</b></p><p><b>Nationalrat stimmt Modernisierung der AHV-Aufsicht ebenfalls zu</b></p><p><b>Das Bundesparlament will die Aufsicht über die AHV, die Ergänzungsleistungen (EL), die Erwerbsersatzordnung (EO) und die Familienzulagen in der Landwirtschaft modernisieren. Als Zweitrat hat der Nationalrat einer Reihe von Gesetzesänderungen mit diesem Ziel zugestimmt.</b></p><p>Die grosse Kammer fällte ihre Entscheidung am Donnerstag ohne Gegenstimme. Der Ständerat hatte sich bereits in der Sommersession 2021 für das Vorhaben ausgesprochen.</p><p>Die Landesregierung verfolgt mit der Revision das Ziel, dass sich die Aufsicht stärker an den Risiken orientiert. Zudem sollen Grundsätze der guten Unternehmensführung festgelegt werden und die Informationssysteme in der 1. Säule zweckmässig gesteuert werden.</p><p>Der Handlungsbedarf war in Bezug auf AHV, EL und EO in der Debatte unbestritten. Es verbleiben allerdings Differenzen. Anders als die kleine Kammer ist der Nationalrat etwa dagegen, dass Entscheide in der Sozialversicherung künftig auf elektronischem Weg eröffnet werden können sollen.</p><p></p><p>Keine strengeren Regeln für Vermittler</p><p>Die Vorlage erhält auch Neuregelungen in der 2. Säule. Zu reden gab insbesondere die Frage, ob die Entschädigung von Pensionsksassen-Vermittlern im Gesetz reguliert werden solle.</p><p>Im Rat sprachen sich SP und Grüne dafür aus. Das heutige System sei intransparent, es flössen Gelder von Pensionskassen zu Vermittlern, die dann den Versicherten fehlten, kritisierte Manuela Weichelt (Grüne/ZG). Barbara Gysi (SP/SG) sprach von einem "Selbstbedienungsladen". Und sie kritisierte, dass Lobbying der Broker habe gewirkt.</p><p>Unterstützung erhielt die Ratslinke von Sozialminister Alain Berset. Es sei nicht befriedigend, dass heute in der Regel die Pensionskassen selbst für die Vermittlungsleistungen aufkämen. Die Gefahr von Interessenkonflikten sei offensichtlich, und es sei wichtig, dass der Bundesrat wie im Entwurf vorgesehen auf dem Verordnungsweg eingreifen könne.</p><p>Das heutige System funktioniere gut, und der Bundesrat habe die Bestimmung ohne Vernehmlassung in die Vorlage aufgenommen, wandte dagegen Marcel Dobler (SG) namens der FDP-Fraktion ein. Albert Rösti (SVP/BE) sagte, es würde die KMU belasten, wenn sie allenfalls künftig Beratungstätigkeiten allein finanzieren müssten. Wie der Ständerat sprach sich der Nationalrat dafür aus, die Regulierung von Vermittlungstätigkeiten zu streichen.</p><p></p><p>Rolle von Kantonsvertretern umstritten</p><p>Einen Kompromiss schlägt der Nationalrat in der Frage vor, wer in regionalen Aufsichtsbehörden über die berufliche Vorsorge Einsitz nehmen dürfen soll. Er will Personen aus kantonalen Departementen, die mit Fragen der 2. Säule betraut sind, von Aufsichtsgremien ausschliessen.</p><p>Der Bundesrat wollte Mitgliedern von Kantonsregierungen und Angestellten der öffentlichen Verwaltung die Ausübung derartiger Mandate generell verbieten. Er begründete dies damit, dass auf diese Weise die Unabhängigkeit der Aufsicht sichergestellt werde. Der Ständerat hatte die Bestimmung nach Kritik aus den Kantonen gestrichen.</p><p>Die bundesrätliche Haltung wurde auch im Rat von einer Minderheit unterstützt. Es gebe keinen guten Grund, wieso Exekutivmitglieder in Aufsichtsgremien Einsitz nehmen sollten, sagte Dobler. Ein entsprechender Antrag fand jedoch ebenso wenig eine Mehrheit wie die Forderung der Ratslinken, Branchenvertreter von den Aufsichtsgremien auszuschliessen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 30.05.2022</b></p><p><b>Räte bei Modernisierung der AHV-Aufsicht weiter uneins</b></p><p><b>Der Nationalrat muss sich nochmals mit der Aufsicht über die die AHV, die Ergänzungsleistungen (EL), die Erwerbsersatzordnung (EO) und die Familienzulagen in der Landwirtschaft befassen. Der Ständerat hat am Montag an einer Differenz zur grossen Kammer festgehalten.</b></p><p>In einem umstrittenen Punkt schloss sich die kleine Kammer am Montag Bundesrat und Nationalrat an. Entscheide in der Sozialversicherung können auch in Zukunft nicht auf elektronischem Weg eröffnet werden. Mit 24 zu 18 Stimmen ohne Enthaltungen folgte der Ständerat in dieser Frage der Minderheit seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S).</p><p>Die Kommissionsmehrheit erhoffte sich eine Reduzierung des administrativen Aufwands für die Versicherungsträger, wie Erich Ettlin (FDP/OW) namens der Kommission ausführte. Dies entspreche einem Wunsch aus den Kantonen.</p><p>Die vom Ständerat bei der ersten Beratung des Geschäfts beschlossene Formulierung sei unausgereift, wandte dagegen Paul Rechsteiner (SP/SG) ein. Es gehe um belastende Entscheide für Versicherte. Die Frage, wie damit im Zuge der Digitalisierung umgegangen werden solle, müsse in einem anderen Rahmen geklärt werden.</p><p><b></b></p><p>Bedenken zur Rechtssicherheit</p><p>Auch Philippe Bauer (FDP/NE) warnte vor Rechtsunsicherheit - etwa wenn jemand seine Mailadresse ändere. Auch was Rekursfristen angehe, könnten schwierige Situationen entstehen. Sozialminister Alain Berset warnte, die Bestimmung würde ein Datenschutz-Problem schaffen.</p><p>Die Vorlage erhält auch Neuregelungen in der 2. Säule. Die zweite Differenz, über die am Montag noch zu entscheiden war, betraf diesen Bereich. Der Ständerat will es Vertreterinnen und Vertretern der Kantone weiterhin nicht verbieten, in regionalen Aufsichtsbehörden über die berufliche Vorsorge Einsitz zu nehmen. Er folgte dabei mit 28 zu 15 Stimmen ohne Enthaltungen dem Antrag der Mehrheit der vorberatenden Kommission.</p><p>Es sei nicht nachvollziehbar, wieso man Regierungsmitglieder von den Gremien ausschliesse, Branchenvertreter beispielsweise jedoch nicht, so Kommissionssprecher Ettlin. Charles Juillard (Mitte/JU) gab zu bedenken, zum Teil entspreche es dem expliziten Willen von Kantonsparlamenten, dass Kantonsvertreter in den Aufsichtsgremien seien. Diese hätten auf das operative Geschäft der Aufsicht ohnehin keinen Einfluss, es gehe um strategische Führung, sagte Daniel Fässler (Mitte/AI).</p><p><b></b></p><p>Umstrittene Unabhängigkeit der Aufsicht</p><p>Eine Minderheit der SGK-S unterstützte in der Frage die Haltung des Bundesrats: Dieser wollte es Mitgliedern von Kantonsregierungen und Angestellten der öffentlichen Verwaltung die Ausübung derartiger Mandate generell verbieten. Er begründete dies damit, dass auf diese Weise die Unabhängigkeit der Aufsicht sichergestellt werde.</p><p>Es gehe um viel Geld, argumentierte Damian Müller (FDP/LU) in der Debatte ohne Erfolg. Der Ständerat hatte die Bestimmung nach Kritik aus den Kantonen bei der ersten Beratung der Vorlage in der Sommersession vor einem Jahr gestrichen, am Montag bekräftigte er diese Haltung.</p><p>Der Nationalrat schlägt in der Frage einen Kompromiss vor: Er will lediglich Personen aus kantonalen Departementen, die mit Fragen der 2. Säule betraut sind, von Aufsichtsgremien ausschliessen. Diese Regelung fand im Ständerat am Montag jedoch keinen Anklang, es wurde nicht darüber abgestimmt.</p><p><b></b></p><p>Stärker an Risiken orientieren</p><p>Die Landesregierung verfolgt mit der Revision das Ziel, dass sich die Aufsicht stärker an den Risiken orientiert. Zudem sollen Grundsätze der guten Unternehmensführung festgelegt werden und die Informationssysteme in der 1. Säule zweckmässig gesteuert werden.</p><p>Bei allen anderen Differenzen schloss sich der Ständerat stillschweigend dem Nationalrat an.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 01.06.2022</b></p><p><b>Räte streiten weiter um Reform der AHV-Aufsicht</b></p><p><b>Der Ständerat muss sich nochmals mit der Modernisierung der Aufsicht über die AHV, die Ergänzungsleistungen (EL), die Erwerbsersatzordnung (EO) und die Familienzulagen in der Landwirtschaft befassen. Der Nationalrat hat am Mittwoch bei der zweiten Beratung der Vorlage an der letzten verbliebenen Differenz festgehalten.</b></p><p>Offen ist noch die Frage, wer in regionalen Aufsichtsgremien über die berufliche Vorsorge Einsitz nehmen darf. Der Bundesrat wollte in seinem Entwurf Mitgliedern von Kantonsregierungen und Angestellten der öffentlichen Verwaltung die Ausübung derartiger Mandate generell verbieten, um die Unabhängigkeit der Aufsicht sicherzustellen. Der Ständerat möchte die Bestimmung streichen.</p><p></p><p>Einigkeit in grosser Kammer</p><p>Oppositionslos beharrte der Nationalrat auf seinem Kompromissvorschlag, den er in der Frühjahrssession beschlossen hatte. Damit würden lediglich Regierungsmitglieder und Verwaltungsmitarbeitende aus kantonalen Departementen, die mit Fragen der zweiten Säule betraut sind, von Aufsichtsgremien ausgeschlossen.</p><p>Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) hatte ohne Gegenstimme das Festhalten an der Differenz beschlossen. Alle Fraktionen waren der Ansicht, es müsse eine Trennung der Kompetenzen geben.</p><p>Bundesrat Alain Berset wies darauf hin, dass ähnliche Bestimmungen etwa auch für einzelne Pensionskassen gälten. Es sei nicht nachvollziehbar, dass es für regionale Aufsichtsgremien eine Ausnahme geben solle. Mit der vom Nationalrat gewählten Lösung seien allerdings Umsetzungsprobleme zu erwarten, kritisierte er.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 08.06.2022</b></p><p><b>Ständerat bereinigt die Reform der AHV-Aufsicht</b></p><p><b>Die Modernisierung der Aufsicht über die AHV, die Ergänzungsleistungen (EL), die Erwerbsersatzordnung (EO) und die Familienzulagen in der Landwirtschaft ist fertig beraten. Der Ständerat ist am Mittwoch bei der letzten verbliebenen Differenz auf die Linie des Nationalrats eingeschwenkt.</b></p><p>Regierungsmitglieder und Verwaltungsmitarbeitende aus kantonalen Departementen, die mit Fragen der zweiten Säule betraut sind, dürfen künftig nicht mehr in regionalen Aufsichtsgremien über die berufliche Vorsorge Einsitz nehmen.</p><p>Oppositionslos hat sich der Ständerat mit einem entsprechenden Kompromissvorschlag des Nationalrats einverstanden erklärt. Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.</p><p>Der Bundesrat wollte in seinem Entwurf Mitgliedern von Kantonsregierungen und Angestellten der öffentlichen Verwaltung die Ausübung derartiger Mandate generell verbieten, um die Unabhängigkeit der Aufsicht sicherzustellen. Dafür fand sich im Parlament jedoch keine Mehrheit, der Ständerat strich die Bestimmung bei der ersten Beratung der Vorlage im Juni 2021 aus dem Gesetz. Denn die kleine Kammer wollte ursprünglich gar keine Einschränkungen für Kantonsvertreter.</p><p>Zwar betraf die letzte Differenz die berufliche Vorsorge. Kernpunkt der Vorlage sind jedoch Änderungen bei der Aufsicht über die erste Säule. Der Bundesrat verfolgt das Ziel, dass die damit betrauten Organe stärker vorausschauend handeln und sich an Risiken orientieren, statt hauptsächlich nachträglich zu kontrollieren. Ausserdem soll die Reform eine zweckmässige Steuerung der Informationssysteme ermöglichen, und es werden Grundsätze der guten Unternehmensführung festgelegt.</p><p>Hintergrund ist, dass die Aufsicht über die AHV seit 1948 nahezu unverändert geblieben ist - trotz des technologischen Wandels. Gleiches gilt für die mit der AHV verbundene Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende und Mutterschaft und die Ergänzungsleistungen sowie die Familienzulagen in der Landwirtschaft. Einzig die Aufsicht über die IV wurde bereits mit der fünften IV-Revision im Jahr 2008 grundlegend modernisiert.</p>
Updated
10.04.2024 16:17

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