ZGB. Ă„nderung des Geschlechts im Personenstandsregister

Details

ID
20190081
Title
ZGB. Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister
Description
Botschaft vom 6. Dezember 2019 zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister)
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 06.12.2019</b></p><p><b>Geschlecht und Vornamen im Personenstandsregister unbürokratisch ändern </b></p><p><b>Menschen mit Transidentität oder einer Variante der Geschlechtsentwicklung sollen ihr Geschlecht und ihren Vornamen im Personenstandsregister künftig unbürokratisch ändern können. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 06. Dezember 2019 die Vernehmlassungsergebnisse zu einer entsprechenden Änderung des Zivilgesetzbuches zur Kenntnis genommen und die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet. </b></p><p>Der Bundesrat will den spezifischen Bedürfnissen von Menschen mit Transidentität oder einer Variante der Geschlechtsentwicklung besser Rechnung tragen. Betroffene Personen sollen künftig ihr eingetragenes Geschlecht und ihren Vornamen mittels Erklärung gegenüber der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten rasch und unbürokratisch ändern können. Eine vorgängige medizinische Untersuchung oder andere Vorbedingungen sind nicht notwendig. Heute müssen betroffene Menschen hohe Hürden überwinden und die rechtliche Anerkennung der Geschlechtsänderung gerichtlich feststellen lassen. Die Verfahren sind oftmals langwierig und uneinheitlich, da keine klare gesetzliche Regelung besteht.</p><p><b></b></p><p>Breite Zustimmung in Vernehmlassung</p><p>Die Vorschläge des Bundesrates zur Vereinfachung der Geschlechtsänderung im Personenstandsregister sind in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung gestossen. Der Entwurf, den er nun zuhanden des Parlaments verabschiedet hat, enthält deshalb gegenüber dem Vorentwurf keine wesentlichen Änderungen.</p><p>Die Änderung im Personenstandsregister hat keine Auswirkungen auf die familienrechtlichen Verhältnisse: Ist die betreffende Person verheiratet, bleibt die Ehe bestehen; für die eingetragene Partnerschaft gilt dies ebenfalls. Auch Kindesverhältnisse bleiben unverändert bestehen. Missbräuchliche Erklärungen zur Änderung des Geschlechts werden abgelehnt. </p><p><b></b></p><p>Bericht zur Frage des dritten Geschlechts</p><p>Der Entwurf stellt die binäre Geschlechterordnung (männlich/weiblich) nicht in Frage; es wird keine dritte Geschlechtskategorie eingeführt. Der Bundesrat setzt sich gegenwärtig jedoch mit der Frage nach der Einführung eines dritten Geschlechts auseinander. Er erstellt in Erfüllung der Postulate 17.4121 und 17.4185 derzeit einen Bericht.</p><p></p><p>Transidentität und Varianten der Geschlechtsentwicklung</p><p>Transidentität liegt vor, wenn die innerlich empfundene Geschlechtsidentität nicht mit den äusseren Geschlechtsmerkmalen übereinstimmt (z.B.: "Als Mann im Körper einer Frau geboren"). Es bestehen keine verlässlichen Erhebungen hinsichtlich der Anzahl von Menschen mit Transidentität in der Schweiz. Von einer Variante der Geschlechtsentwicklung spricht man, wenn ein Kind mit Geschlechtsmerkmalen zur Welt kommt, die nicht eindeutig männlich oder weiblich sind. Gemäss einer Studie des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR) werden pro Jahr in der Schweiz rund 20 - 100 Kinder geboren, deren Geschlecht nicht eindeutig bestimmt werden kann.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 6. Dezember 2019 zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister)
    Resolutions
    Date Council Text
    11.06.2020 2 Beschluss gemäss Entwurf
    24.09.2020 1 Abweichung
    01.12.2020 2 Abweichung
    07.12.2020 1 Abweichung
    10.12.2020 2 Abweichung
    16.12.2020 1 Zustimmung
    18.12.2020 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    18.12.2020 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 11.06.2020</b></p><p><b>Ständerat ebnet Weg für einfacheren Wechsel des Geschlechts </b></p><p><b>Menschen mit einer Transidentität und Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung sollen Geschlecht und Vorname im Personenstandsregister unbürokratisch ändern lassen können. Der Ständerat unterstützt diesen Vorschlag des Bundesrats.</b></p><p>Jede Person, die innerlich fest davon überzeugt sei, das Geschlecht wechseln zu wollen, solle mit einer Erklärung gegenüber dem Zivilstandsamt eine Änderung des Eintrags bewirken können, sagte Beat Rieder (CVP/VS) im Namen der einstimmigen Rechtskommission. "Es ist ein wichtiges Geschäft für eine ganz kleine Personengruppe in der Schweiz."</p><p>Bis vor wenigen Jahren war die Änderung des Geschlechtseintrags erst nach einer chirurgischen Sterilisation und einer operativen Geschlechtsumwandlung möglich. Das ist heute zwar nicht mehr Bedingung. Da es aber keine klare gesetzliche Regelung gibt, müssen Transmenschen weiterhin grosse Hürden überwinden.</p><p></p><p>Kein Einfluss auf bestehende Ehe</p><p>Nun soll das Zivilgesetzbuch entsprechend angepasst werden. Die kleine Kammer stimmte der Änderung am Donnerstag mit 31 zu 7 Stimmen bei 7 Enthaltungen zu.</p><p>Der Bundesrat will mit den Neuerungen den Bedürfnissen der Betroffenen besser Rechnung tragen und ihnen die heute oft langwierigen und uneinheitlichen Verfahren ersparen. Eine Änderung im Personenstandsregister hat keinen Einfluss auf eine bestehende Ehe oder registrierte Partnerschaft. Auch Eltern-Kind-Verhältnisse bleiben unverändert.</p><p></p><p>Warnung vor Missbrauch</p><p>Im Ständerat ergriff nur Werner Salzmann (SVP/BE) das Wort gegen die Vorlage. Das heutige System stehe verschiedenen Lebensrealitäten nicht im Weg. Das sei auch richtig so. Jedoch sei ein ordentliches Verfahren vonnöten.</p><p>Das nun vorgeschlagene einfache Verfahren berge Missbrauchspotenzial, warnte Salzmann. "Die innerste Selbstüberzeugung ist schwer zu beweisen." Für Zivilstandsämter handle sich um eine "Verkomplizierung der Abläufe".</p><p>Justizministerin Karin Keller-Sutter konterte, dass der Verband der Zivilstandsbeamten einhellig hinter der Vorlage stehe. Es sei nun an der Zeit, das Gesetz an die gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen. Transmenschen seien jahrzehntelang behördlich bevormundet worden. Das dunkle Kapitel müsse nun geschlossen werden.</p><p></p><p>Höhere Hürden für Minderjährige</p><p>Wer eine Erklärung für eine Geschlechtsänderung abgeben will, muss urteilsfähig sein. Minderjährige und Menschen mit umfassender Beistandschaft müssen die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters einholen.</p><p>"Keine ausländische Rechtsordnung kennt eine andere Regelung", sagte Rieder im Namen der knappen Kommissionsmehrheit. Es handle sich um "nicht gefestigte Persönlichkeiten", das Missbrauchspotenzial sei höher.</p><p>Eine linke Minderheit wollte auf die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters verzichten, unterlag aber mit 27 zu 15 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Viele betroffene Jugendliche befänden sich in schmerzhaften Konflikten mit ihren Eltern, argumentierte Lisa Mazzone (Grüne/GE) erfolglos. Für sie bedeutete das Einholen einer Erlaubnis eine zu grosse Erschwernis.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 24.09.2020</b></p><p><b>Einfacherer Wechsel der Geschlechtsidentität in Griffnähe </b></p><p><b>Menschen mit einer Transidentität und Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung sollen ihr Geschlecht und den Vornamen im Personenstandsregister unbürokratisch ändern lassen können. Nach dem Ständerat unterstützt auch der Nationalrat diesen Vorschlag.</b></p><p>Der Nationalrat hiess die entsprechende Anpassung des Zivilgesetzbuches am Donnerstag mit 121 zu 61 Stimmen bei 13 Enthaltungen gut. Es bleibt eine Differenz zwischen den Kammern. Die Vorlage geht zurück an den Ständerat.</p><p>Noch geklärt werden muss die Frage, ob bei Minderjährigen für die Änderung die Zustimmung der Eltern oder der gesetzlichen Vertreter erforderlich ist. Der Nationalrat strich den fraglichen Artikel am Donnerstag. Der Ständerat und der Bundesrat dagegen befürworten die Zustimmung der Eltern.</p><p>Künftig sollen Personen, die innerlich fest davon überzeugt sind, das Geschlecht und den Vornamen wechseln zu wollen, mit einer Erklärung gegenüber dem Zivilstandsamt eine Änderung des Eintrags bewirken können.</p><p>Anträge für die Möglichkeit, nur schriftlich erklären zu können, den Eintrag ändern zu wollen, lehnte der Rat ab. Die Antragstellenden müssen persönlich vorsprechen. Ob Minderjährige die Zustimmung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters brauchen, ist noch offen.</p><p></p><p>SVP scheitert mit Nichteintretensantrag</p><p>Die Vorlage führte zu einer grossen gesellschaftpolitischen Debatte und über Menschenbilder. Hans-Ueli Vogt (SVP/ZH) sprach von einem Angriff auf die "toxische Männlichkeit". Letztlich gehe es den Befürwortern um die Aufhebung der Geschlechter respektive die Öffnung der Tür für ein drittes Geschlecht. Die SVP beantragte deshalb Nichteintreten, was der Rat aber deutlich ablehnte.</p><p>Tamara Funiciello (SP/BE) dagegen meinte, es können doch nicht sein, dass eine betroffene Person, die im falschen Körper stecke, bei der Ausweiskontrolle im Bus "über ihr Geschlechtsteil sprechen muss", weil auf dem Ausweis etwas stehe, was mit der äusserlichen Erscheinung nicht übereinstimme. Eine Vereinfachung sei dringend nötig.</p><p>Missbrauchsbefürchtungen aus den Reihen der CVP begegnete Justizministerin Karin Keller-Sutter mit der Feststellung, die Änderung stelle den Abschluss eines langwierigen schmerzhaften Prozesses dar, nicht den Anfang. "Diesen Schritt macht niemand aus einer Tageslust heraus", ergänzte Beat Flach (GLP/AG).</p><p></p><p>Betroffenen das Leben erleichtern</p><p>Mit dem einfachen Eintrag im Personenregister wolle der Bundesrat den Betroffenen das Leben erleichtern, sagte Keller-Sutter. Gegenwärtig definierten die Gerichte, was im Einzelfall gelte, die aktuelle Handhabung sei uneinheitlich, langwierig und teuer.</p><p>Bis vor wenigen Jahren war die Änderung des Geschlechtseintrages erst nach einer chirurgischen Sterilisation und einer operativen Geschlechtsumwandlung möglich. Das ist heute zwar nicht mehr Bedingung. Da es aber keine klare gesetzliche Regelung gibt, müssen Transmenschen weiterhin grosse Hürden überwinden.</p><p>Selbstbestimmung ist laut Keller-Sutter die zentrale Idee des Gesetzes. Die Einführung eines dritten Geschlechts sei nicht Gegenstand der Vorlage. Im Register gebe es weiterhin nur die Kategorien weiblich und männlich.</p><p>Eine Änderung im Personenstandsregister hat keinen Einfluss auf eine bestehende Ehe oder registrierte Partnerschaft. Auch Eltern-Kind-Verhältnisse bleiben unverändert.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 01.12.2020</b></p><p><b>Ständerat für einfacheren Weg zu Änderung von Name und Geschlecht </b></p><p><b>Menschen mit Transidentität und Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung sollen ihr Geschlecht und den Vornamen im Personenstandsregister unbürokratisch auf dem Zivilstandsamt anpassen lassen können. Der Ständerat hat entsprechenden Änderungen im Zivilgesetzbuch gutgeheissen.</b></p><p>Umstritten ist aber noch, ob Minderjährige oder Menschen mit umfassender Beistandschaft für die Namensänderung die Zustimmung ihrer Eltern oder gesetzlicher Vertreter einholen müssen oder nicht.</p><p></p><p>Kompromiss gewählt</p><p>Der Ständerat wählte nun auf Antrag von Andrea Caroni (FDP/AR) einen Kompromiss und schuf damit eine Differenz zum Nationalrat. Minderjährige, die älter als 16 Jahre alt sind, sollen die Namens- und Geschlechtsänderung ohne Zustimmung der Eltern selbst beantragen können.</p><p>Die Minderheit im Ständerat hatte wie der Bundesrat die Zustimmung der Eltern bis zur Mündigkeit gewünscht, unterlag aber. Sprecher Thomas Hefti (FDP/GL) hatte mit dem Schutz der Antragstellenden argumentiert, etwa vor Beeinflussung durch das Umfeld. Jakob Stark (SVP/TG) warnte vor "falsch verstandener Toleranz".</p><p>Die Mehrheit hätte sich dem Nationalrat anschliessen wollen, der den Passus ganz gestrichen hatte. Seien die Eltern nicht einverstanden mit der Änderung, solle Jugendlichen nicht der Weg durch die Instanzen und gegen die eigenen Eltern zugemutet werden, sagte Heidi Z'graggen (CVP/UR). Betroffene Jugendliche seien sich nicht nicht sicher über ihren Willen, sondern sie hätten Angst, ihn zu äussern.</p><p>Die Zustimmungsregelung hatte der Bundesrat beantragt, und er hätte nach wie vor gerne daran festgehalten, wie Justizministerin Karin Keller-Sutter sagte. Caronis Kompromissantrag sei immerhin besser als ein völliger Verzicht. Keller-Sutter mahnte, die Mehrheitsfähigkeit der Vorlage im Auge zu behalten.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 07.12.2020</b></p><p><b>Zustimmung der Eltern zu Geschlechtsänderung bleibt umstritten </b></p><p><b>Menschen mit Transidentität und Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung sollen Geschlecht und den Vornamen im Personenstandsregister unbürokratisch anpassen lassen können. Umstritten bleibt aber, ob Minderjährige dies ohne Zustimmung ihrer Eltern tun können dürfen.</b></p><p>Der Nationalrat hat die Frage am Montag erneut diskutiert. Die Mehrheit wollte dabei bleiben, dass Minderjährige den Antrag auf Änderung von Geschlecht und Vorname ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten ändern können dürfen.</p><p>Der Rat entschied dies mit 93 zu 81 Stimmen bei elf Enthaltungen. SP, Grüne und Grünliberale setzten sich dank Schützenhilfe aus der FDP-Fraktion und wenigen Stimmen aus der Mitte-Fraktion durch.</p><p></p><p>Kompromissvorschlag abgelehnt</p><p>Einige Jugendliche hätten ein zu wenig gutes Verhältnis zu ihren Eltern, um diese Thematik zu besprechen, sagte Christoph Eymann (FDP/BS). "Menschenrechte hat man ungeachtet seines Alters", sagte Tamara Funiciello (SP/BE).</p><p>Die unterlegene Minderheit hätte dem Kompromissvorschlag des Ständerates folgen wollen. Demnach sollten Minderjährige die Änderungen selbst beantragen können, wenn sie älter als 16 Jahre sind.</p><p>Eine zweite Minderheit hätte wie der Bundesrat ins Zivilgesetzbuch schreiben wollen, dass Minderjährige den Schritt nicht ohne Zustimmung ihrer Eltern tun dürfen. Dasselbe sollte auch für Menschen mit umfassender Beistandschaft gelten und bei Volljährigen auf Anordnung der Erwachsenenschutzbehörde.</p><p>Die Zustimmung der Eltern oder gesetzlichen Vertreter für Anträge von Minderjährigen, ihre Einträge im Personenstandsregister zu ändern, hatte der Bundesrat beantragt. Bleibe der Nationalrat bei seiner Variante, würde er die ganze Vorlage aufs Spiel setzen, warnte Justizministerin Keller-Sutter.</p><p>Sie plädierte für den Kompromiss des Ständerates. Die Altersgrenze 16 sei nicht willkürlich, es gebe sie auch in anderen Rechtsbereichen, betonte sie dabei. Das Zustimmungserfordernis der Eltern diene dem Schutz der Kinder und Jugendlichen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 10.12.2020</b></p><p><b>Wechsel des Geschlechtseintrages: Zustimmung der Eltern umstritten </b></p><p><b>Menschen mit einer Transidentität und Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung sollen ihr Geschlecht und den Vornamen im Personenstandsregister unbürokratisch ändern lassen können. Darüber sind sich National- und Ständerat einig. Umstritten ist noch, ob Minderjährige eine Zustimmung brauchen.</b></p><p>Der Nationalrat strich den Artikel, der verlangte, dass die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich ist, wenn die betroffene Person minderjährig ist oder einen Beistand hat.</p><p>Diese Lösung des Nationalrats ist für den Ständerat jedoch nicht akzeptabel. Am Donnerstag wurden im Rat deshalb zwei Varianten diskutiert, die dem Nationalrat vorgeschlagen werden könnten, um diese letzte Differenz auszuräumen.</p><p>Kommissionspräsident Andrea Caroni (FDP/AR) schlug vor, dass eine Zustimmung vor der Vollendung des 16. Lebensjahr notwendig ist. Der Nationalrat hatte diesen Vorschlag bereits zurückgewiesen.</p><p>Die vorberatende Kommission des Ständerats schlug zudem vor, dass eine Zustimmung des gesetzlichen Vertreters notwendig ist, wenn die Person unter 12 Jahre alt ist. Bei Personen zwischen 12 und 16 Jahren kann auf die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter verzichtet werden, wenn eine dreimonatige Bedenkzeit nach Anmeldung des Wechsels in Kauf genommen wird.</p><p>Der Bundesrat hatte ursprünglich vorgesehen, dass für Minderjährige und Personen mit einem Beistand eine Zustimmung verlangt wird. Er schloss sich dann aber der Lösung Caroni an. Kinder und Jugendliche seien bei Geschlechterfragen sehr verletzlich und deshalb seien sie auch schützenswert, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter. Sie rief denn auch dazu auf, bei dieser Lösung von 16 Jahren festzuhalten.</p><p>Dem folgte der Ständerat schliesslich mit 26 zu 8 Stimmen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 16.12.2020</b></p><p><b>Wechsel des Geschlechtseintrages wird einfacher </b></p><p>Menschen mit einer Transidentität und Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung sollen ihr Geschlecht und den Vornamen im Personenstandsregister unbürokratisch ändern lassen können. Das Parlament hat einer Änderung des Zivilgesetzbuches zugestimmt. (...) </p><p>Zuletzt umstritten war im Parlament noch, ob Minderjährige und Menschen mit Beistand dafür eine Zustimmung der Eltern respektive des gesetzlichen Vertreters brauchen. Der Nationalrat lehnte dies ab. Der Ständerat erachtet dies aber als nötig. Er kam dem Nationalrat aber mit dem Vorschlag von Andrea Caroni (FDP/AR) insofern entgegen, dass eine Zustimmung nur vor der Vollendung des 16. Lebensjahr notwendig ist. </p><p>Mit Ausnahme der SVP-Fraktion ging der Nationalrat am Mittwoch auf den Kompromiss ein - mit einem Stimmverhältnis von 124 zu 47 Stimmen bei 7 Enthaltungen. Die SVP sei der festen Überzeugung, dass dieser Kompromiss nicht im Dienste der jungen Personen ist, sagte Sprecher Mauro Tuena (ZH). Das Schutzbedürfnis zwischen 16 und 18 Jahren sei etwas geringer, sagte </p><p>Justizministerin Karin Keller-Sutter. Der Bundesrat unterstütze daher den Kompromiss. </p>
Updated
10.04.2024 16:12

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